Wirtschaftspolitische Bewertung der Bestreikung der Deutschen Bahn AG durch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL versteht sich als Tarifpartner der Deutschen Bahn (DB) AG und privater Eisenbahnverkehrsunternehmen. Als Interessenvertretung von derzeit rund 62 Prozent des Fahrpersonals der DB AG – darunter 15 550 Lokomotivführer (Stand 31. Mai 2007) – verfolgt die GDL das Ziel, einen eigenständigen Tarifvertrag für das Fahrpersonal zu vereinbaren. Neben der Erhöhung von Monatsentgelten fordert die GDL eine Verkürzung der vertraglichen Arbeitszeiten und eine Veränderung von Arbeitszeitbestimmungen. So sollen Ruhezeiträume ausgeweitet und die maximale Schichtlänge verkürzt werden.
Vor diesem Hintergrund erfolgten am 3. Juli und am 10. Juli flächendeckende Warnstreiks des in der GDL organisierten Fahrpersonals. Seitdem hat die Streikintensität auf Basis eines Urabstimmungsergebnisses von 95,8 Prozent per 6. August zugenommen. Bundesweite Streiks im Güter- und Personenverkehr zwischen dem 8. November und 10. November haben die deutsche Wirtschaft spürbar belastet.
Die DB AG ist ein Unternehmen im Bundesbesitz. Die Bundesregierung nimmt die Eigentümerinteressen wahr. Die Bundesrepublik Deutschland hat, solange sie mehrheitlich Aktionär ist, das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats zu benennen. Gegenwärtig sind Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Jörg Hennerkes), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Dr. Bernd Pfaffenbach) und des Bundesministeriums der Finanzen (Dr. Axel Nawrath) im Aufsichtsrat vertreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass private und gewerbliche Kunden der DB AG innerhalb der Streikphasen auf andere Mobilitätsträger wie Kraftfahrzeuge oder auf andere Eisenbahngesellschaften ausweichen?
Wenn nein, warum nicht, und wie erklärt die Bundesregierung dann die Äußerungen des Sixt-Konzerns „je länger der Streik dauern wird, desto mehr Ertrag werden wir machen“ (Financial Times Deutschland, 16. November 2007, Seite 6)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ökobilanz eines solchen Ausweichverhaltens der Nutzer auf andere Verkehrsmedien wie beispielsweise private oder angemietete Kraftfahrzeuge?
Wie hoch sind die kumulierten, streikbedingten Umsatzausfälle der DB AG im Personen- und Güterverkehr in diesem Jahr?
Wie hoch prognostiziert die Bundesregierung die Mehrwertsteuerausfälle als Folge eines streikbedingt geringeren Personen- und Güterverkehrs der DB AG bis zum Eingang dieser Kleinen Anfrage?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den volkswirtschaftlichen Schaden, der bisher durch die Streiks entstanden ist?
Konnte die Bundesregierung überdurchschnittlich hohe Mauteinnahmen für die Nutzung von Autobahnen an den Streiktagen vereinnahmen, wenn ja, wie hoch waren diese?
Wurden bei der Bundesagentur für Arbeit Anträge auf Kurzarbeitergeld durch betroffene Unternehmen als Folge der Streiks gestellt, wenn ja, welches Volumen umfassen die Anträge?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus ordnungs- und versorgungssicherheitspolitischer Sicht den Vorschlag der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/6435), den Parallelverkehr als Ablehnungsgrund im Personenbeförderungsgesetz abzuschaffen?
Stimmt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Auffassung zu, dass ein Parallelverkehr von Bussen und Bahn die negativen externen Effekte der Bestreikung der DB AG zumindest teilweise kompensieren würde?
Wurden Erneuerungs-, Erweiterungs-, Verbesserungs-, Sanierungs- oder Prüfungsarbeiten seitens der DB Netz AG innerhalb oder kurz vor (eine Woche) Streikphasen an Gleis- oder Bahnanlagen neu aufgenommen, welche auch durch Konkurrenzunternehmen der DB AG genutzt werden?
Hat die DB AG ausländisches Zugpersonal als Ersatzarbeitskräfte (Beispiel Leiharbeit) innerhalb von Streikphasen eingesetzt?
Wenn ja, wurden alle rechtlichen Anmelde- und Prüfvorschriften durch die DB AG eingehalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung in ihrer Eigentümerfunktion der DB AG die tarifliche Verhandlungsführung des Vorstandes der DB AG?
Ist diese angemessen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Kommunikation zwischen den Tarifvertragspartnern zu stark über die Medien und zu wenig im direkten Gespräch erfolgt ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise des Bahnvorstandes, der das „fünfte Verhandlungsangebot“ Mitte Oktober zuerst der Presse übermittelt und erst danach der GDL zur Verfügung gestellt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anzeigenkampagnen des Bahnvorstandes, mit denen die DB AG in ganzseitigen Tageszeitungsanzeigen die GDL zum Einlenken aufgefordert hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die DB AG bzw. ihre Konzerngesellschaften und ihr Arbeitgeberverband im Verlaufe des diesjährigen Tarifstreits mit der GDL insgesamt 18 Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betrieben haben und zwar bei 8 unterschiedlichen örtlichen Gerichten (Mainz, Frankfurt, Hagen, Flensburg, Nürnberg, Stuttgart, Düsseldorf und Chemnitz)?
Waren die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat über die prozessuale Vorgehensweise der DB AG informiert?
Haben sie diese gebilligt?
In welcher Form sind die Vertreter der Bundesregierung in ihrer Funktion als Aufsichtsräte über die Verhandlungsangebote der DB AG und über begleitende Maßnahmen im Tarifstreit (Beispiel Notfallpläne, Einsatz von Leiharbeit, Beantragung einstweiliger Verfügungen etc.) informiert worden?
Haben die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat diese Maßnahmen gebilligt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Tarifkonflikt generell unter dem Gesichtspunkt ihrer Eigentümerfunktion?