Zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
der Abgeordneten Dr. Irmgard Schwaetzer, Dirk Niebel, Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 2. Januar 2001 ist die Rente wegen Berufsunfähigkeit weggefallen und an ihre Stelle die Erwerbsminderungsrente getreten. Für die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen bedeutet diese Veränderung, dass sie im Falle von Berufsunfähigkeit durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einer Versorgungslücke entgehen können. Nach ersten Erfahrungen gestaltet es sich allerdings in der Praxis offensichtlich schwierig, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Gerade bei der Personengruppe mit qualifizierter Berufsausbildung ist die Sorge besonders groß, bei Berufsunfähigkeit ins soziale Abseits zu geraten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele von ansonsten gesunden Antragstellern aufgrund von relativ harmlosen Vorerkrankungen (so genannter Volkskrankheiten, wie z. B. Allergien oder Diabetes) von den Versicherern abgelehnt werden oder Ausschlüsse für die Vorerkrankungen (z. B. wegen Gelenkschäden etc.) bekommen?
Ist ihr bekannt, dass die Chancen derjenigen, die ein einziges Mal den Rat eines Psychologen in Anspruch genommen haben, gegen Null tendieren?
Was geschieht mit den qualifizierten Berufsgruppen (Leistungsträgern), die nach der neuen Rentenregelung keinen Berufsschutz mehr genießen, aber auch durch die privaten Berufsunfähigkeitsversicherer entweder keinen Versicherungsschutz oder nur einen mit Ausschlüssen erhalten?
Wie kann dieser Berufsgruppe (so genannte Leistungsträger) ein fairer Anspruch gesichert werden, bei Invalidität nicht jede x-beliebige Tätigkeit annehmen zu müssen?
Welche Überlegungen oder welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung, dieses Problem zu lösen?