Administrative Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption
der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Dr. Ingomar Hauchler, Hermann Bachmaier, Dr. Michael Bürsch, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Peter Enders, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Joachim Hacker, Alfred Hartenbach, Monika Heubaum, Hans-Peter Kemper, Fritz Rudolf Körper, Thomas Krüger, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Willfried Penner, Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Bernd Reuter, Otto Schily, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Gisela Schröter, Richard Schuhmann (Delitzsch), Rolf Schwanitz, Erika Simm, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Jochen Welt, Lydia Westrich, Dieter Wiefelspütz, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die SPD hat immer betont, daß das Schwergewicht bei der Korruptionsbekämpfung auf der Prävention liegen soll. Diese Überzeugung wird durch die OECD-Konvention zur Bekämpfung der internationalen Korruption, die am 21. November 1997 auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurde, bekräftigt. Die vorgelegten Fragen beziehen sich vornehmlich auf den Maßnahmenkatalog des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz zur Korruptionsbekämpfung, der der Öffentlichkeit am 20. März 1996, also vor zwei Jahren, vorgestellt wurde. Wir halten diesen Zeitraum für mehr als ausreichend, um diese Maßnahmen, die unterhalb des gesetzlichen Regelungsbedarfs liegen, auch umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Durch welche organisatorischen Maßnahmen, sowohl bei der Struktur in den Ministerien wie in den nachgeordneten Behörden als auch bei den Verfahren, sind korruptionshemmende Arbeitsabläufe geschaffen worden?
Werden in der Bundesverwaltung Planung, Vergabe und Abrechnung der öffentlichen Aufträge getrennt durchgeführt, und ggf. seit wann?
Wie wird sichergestellt, daß die vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verdingungsordnungen und die haushaltsrechtlichen Vorschriften, eingehalten werden?
Ist die öffentliche Ausschreibung bei jeder Vergabe die Regel, ggf. in welchem Umfang wird von ihr abgewichen?
Haben öffentliche Beschaffungsstellen das Abweichen von der öffentlichen Ausschreibung aktenkundig zu machen und ggf. zu begründen?
Ist bei anderen Vergabearten, wie z. B. bei der Beschränkten Ausschreibung oder bei der Freihändigen Vergabe, dies gesondert zu begründen?
Werden Antikorruptionsklauseln bei den Vertragsabschlüssen aufgenommen, die für den Fall von korruptiven Verhaltensweisen einen in der Höhe angemessenen pauschalierten Schadensersatz durch den Auftragnehmer vorsehen?
In welchem Umfang wurde bei wichtigen Vergaben durch personelle und/oder organisatorische Maßnahmen die Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips sichergestellt?
Gibt es bereits das im Maßnahmenkatalog aus dem Jahre 1996 angekündigte Korruptionsregister, damit Firmen, die im Zusammenhang mit nationaler oder internationaler Korruption auffällig geworden sind, sich nicht ungehindert weiter am Wettbewerb um öffentliche Aufträge beteiligen können, und wie werden ggf. Ausschlußentscheidungen durch die betroffene Vergabestelle vorgenommen?
Werden kontinuierliche Risikoanalysen bei korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten durchgeführt?
Gibt es zentrale Kontaktstellen, bei denen sich Bedienstete und Bürger informieren können?
Welche Organisationseinheiten sind in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden mit der Innenrevision beauftragt worden, die stichprobenartige Prüfung von Vorgängen, die aktuell bearbeitet werden, sowie die Prüfung von bereits getroffenen Vergabe-, Zuwendungs- und Genehmigungsentscheidungen zur Aufgabe haben?
Wie werden die vorhandenen Instrumente der äußeren Revision genutzt, z. B. Kontrollen durch den Beauftragten, für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung?
Was hat die Bundesregierung getan, um entsprechend der Ankündigung im Maßnahmenkatalog das Problembewußtsein der Bediensteten für korruptives Verhalten und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken
a) durch obligatorische Belehrungen bei der Ablegung des Diensteides bzw. bei der Verpflichtung?
b) bei der Personalauswahl für korruptionsgefährdete Organisationseinheiten?
c) im Rahmen der Aus- und Fortbildung?
d) Sind regelmäßig Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten durchgeführt worden?
e) Ist das Rotationsprinzip in besonders gefährdeten Bereichen und deren Kontrollinstanzen durchgehend umgesetzt?
f) Sind die Vorgesetzten und Behördenleiter über die Möglichkeiten im Hinblick auf Kontrollen und Aufsichtsfunktion geschult worden?
g) Ist ihnen ein Leitfaden als konkrete Handlungshilfe angeboten worden, damit sie einzelfallbezogen und kompetent reagieren können?
Wie sind die dienstrechtlichen Vorschriften (u. a. § 70 BBG) bezüglich der Annahme von Belohnungen und Geschenken und des Nebentätigkeitsrechts (§ 42 BRRG, §§ 65, 66 BBG, § 11 BAT/BAT-O) innerdienstlich umgesetzt worden?