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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Geplante Errichtung von Flüchtlingslagern in der Türkei (G-SIG: 13013371)

Einrichtung von Abschiebelagern an der Ostgrenze der Türkei zur Eindämmung der illegalen Einwanderung aus dem Irak und anderen Ländern Asiens, Verhandlungen mit Vertretern der EU, Entsendung von Verbindungsbeamten des BGS

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1130623. 07. 98

Geplante Errichtung von Flüchtlingslagern in der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Wie die „tageszeitung" (taz) vom 27. Juni 1998 berichtet, trafen sich am 25. Juni 1998 hochrangige Vertreter aus den EU-Mitgliedsländern zu Verhandlungen mit der türkischen Regierung. Die Innenminister der EU verfolgten das Ziel, Flüchtlinge aus dem Irak und anderen Ländern Asiens bereits an der türkischen Ostgrenze aufzufangen und von dort aus sofort wieder abzuschieben. Grundsätzliche Einigkeit bestehe zwischen der EU und der Türkei über eine bessere Abdichtung der Ostgrenze der Türkei und die Einrichtung von Abschiebelagern.

Die Türkei, die Aussagen des UNHCR zufolge bereits „heute wahllos abschiebe" (taz, 25. Juni 1998), mache jedoch zur Bedingung, daß keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR die Lager betreten dürften. Außerdem fordere sie als Gegenleistung „mehr Unterstützung bei der Verfolgung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK" (taz vom 27. Juni 1998).

Schon vor der dramatischen Landung kurdischer Flüchtlinge an den Küsten Italiens Ende des Jahres 1997 wurde auf europäischer Ebene über die Verhinderung der Flucht von Kurden und Kurdinnen nach Europa verhandelt.

Nach den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe der PDS (Drucksache 13/9792) befaßt sich das Zentrum für Information, Reflektion und Austausch im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung (CIREFI) seit dem 17. September 1997 in verstärktem Maß mit dem massenhaften Zustrom illegaler Migranten aus dem Irak nach Deutschland und in andere Mitgliedstaaten der EU.

Am 24. Oktober 1997 legte CIREFI einen Bericht für den K.4-Ausschuß vor (Dok. 11658/97 CIREFI 53), in dem darauf hingewiesen wurde, daß eine beträchtliche Zahl der Migrantinnen und Migranten kurdischer Herkunft sei. Es folgte der Vorschlag, Kontakt zu den türkischen Behörden aufzunehmen, um die Türkei als Haupttransitland illegaler Einwanderer aus dem Irak für die Probleme der Mitgliedstaaten der EU im Zusammenhang mit der Einwanderung zu sensibilisieren. Sie solle bei der Sicherung der Ostgrenze angemessen unterstützt werden. Zudem sei die Frage zu prüfen, ob es zweckmäßig wäre, Einwanderer irakischer Staatsangehörigkeit in die „UN-Schutzzone" im Nordirak zurückzuführen.

Auf der Tagung des EU-Rates „Justiz und Inneres" am 4./5. Dezember 1997 wurde ein Bericht des Vorsitzes des Rates behandelt, der einen 6-Punkte-Katalog von Maßnahmen zur Abwehr kurdischer Flüchtlinge aus dem Nordirak enthielt (Dok. 12512/1/97 REV 2 ASIM 229). Darüber hinaus erklärte der Vorsitz: „Er [der Vorsitz] hat ... festgestellt, daß einer der Hauptgründe für einen so großen Zustrom die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen kurdischen Gruppen sind, und daß die Mehrheit der betroffenen Personen den Weg über die Türkei nimmt." Deshalb sei es erforderlich, auch folgende Fragen zu bedenken:

  • „Förderung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Bemühungen um Aussöhnung zwischen den Konfliktparteien in dem Gebiet, aus dem die betreffenden Zuwanderer stammen;
  • rasche Umsetzung der vom Assoziationsrat EG - Türkei am 30. Oktober 1995 angenommenen Entschließung, in der die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei in den Bereichen Justiz und Inneres, einschließlich der Bereiche Asyl und Bekämpfung der illegalen Einwanderung, in Aussicht genommen wird (Dok. SN 4812/97 OR. F)."

Die Ratstagung verwies den Bericht an den K4.-Ausschuß (Vertreter der Innen- und Justizministerien der EU-Mitgliedstaaten) zurück; Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, machte konkrete Vorschläge für die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres.

Am 22. Januar 1998 legte der Rat der EU den Entwurf eines EU-Aktionsplans zum Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak vor (Dok. 5503/98 ASIM 10 ... ), den der Rat für Allgemeine Angelegenheiten der EU am 28. Januar 1998 einstimmig annahm (Dok. 5573/98 ASIM 13 ... ). Dieser fordert eine verbesserte Analyse der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Lage im Irak und den Nachbargebieten, die Fortsetzung der Gespräche mit der türkischen Regierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit und einen Dialog mit dem UNHCR sowie die Erarbeitung eines Berichts über die bisherigen und die zukünftigen humanitären Hilfsprogramme der EU und der Mitgliedstaaten im Irak.

Es folgt der Bereich der asyl- und einwanderungspolitischen Maßnahmen, der weitgehend auf die Vorschläge von Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, vom 4./5. Dezember 1997 zurückgeht. Vorgesehen ist u. a.:

  • die Schulung und Entsendung von Sachverständigen in die betreffenden Drittländer (also vor allem die Türkei), die bei der Durchführung der Kontrollen an den Grenzen als Berater tätig sind,
  • die Schulung von Beamten aus den betreffenden Drittländern im Rahmen des ODYSSEUS-Programms zur Festlegung eines Ausbildungs-, Austausch- und Kooperationsprogramms in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Überschreiten der Außengrenzen,
  • das Zurverfügungstellen von Fachwissen durch die Mitgliedstaaten an die am stärksten betroffenen Drittstaaten,
  • die Prüfung des Einsatzes von EU-Mitteln für Grenzkontrollen in Drittländern.

Darüber hinaus soll geprüft werden ob es möglich ist, „in der Herkunftsregion Schutzzonen ... einzurichten".

Am 21. April 1998 berichtete der Rat der EU über Gespräche mit türkischen Behörden am 9./10. März 1998 in Istanbul und Ankara (Dok. 6938/1/98 REV 1 ASIM 78). Verhandelt wurde u. a. über die Errichtung von Abschiebelagern in der Türkei (für die weiteren Verhandlungen soll Italien die Federführung übernehmen) und die technische Hilfeleistung für die Türkei bei den Grenzkontrollen (hier soll die Bundesrepublik Deutschland federführend sein).

Am 18. Mai 1998 berichtete der Vorsitz des Rates der EU über die Fortschritte bei der Durchführung des Aktionsplanes (Dok. 7842/ 2/98 REV 2 ASIM 111 ... ) und hielt u. a. fest, daß die jeweiligen Mitgliedstaaten inzwischen Gespräche über die Bereiche der Zusammenarbeit mit der Türkei aufgenommen hätten.

Auf der Sitzung des EU-Rates Justiz und Inneres am 28. Mai 1998 schließlich sollte über die Fortsetzung der Gespräche mit der Türkei verhandelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wo, auf wessen Initiative, und in welchem Rahmen fand das Treffen am 25. Juni 1998 mit Vertretern der türkischen Regierung statt?

a) Welche Vertreter der EU haben an diesen Verhandlungen teilgenommen?

b) Welche Vertreter der Türkei haben daran teilgenommen?

c) Was waren die konkreten Themen, und welche Ergebnisse sind erzielt worden?

2

In welcher Weise hat bei den Verhandlungen die Tatsache eine Rolle gespielt, daß der Großteil der Grenzgebiete im Südosten der Türkei unter Ausnahmezustand steht?

3

Trifft es zu, daß die Türkei bei diesen Verhandlungen „mehr Unterstützung bei der Verfolgung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK" (taz vom 27. Juni 1998) gefordert hat?

a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Türkei von welchen EU-Mitgliedstaaten?

b) Welche Zusagen von welchen Ländern sind gegenüber den Vertretern der Türkei in diesem Zusammenhang gemacht worden?

c) Welche Art von Zusagen oder Absichtserklärungen gab es von bundesdeutscher Seite in dieser Hinsicht?

4

Trifft es zu, daß die Türkei dem UNHCR keinen Zutritt zu den geplanten Abschiebelagern gewähren will?

a) Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, warum die Türkei dem UNHCR den Zutritt verweigert?

b) Wie ist die Position der Bundesregierung im Hinblick auf diese Verweigerungshaltung der Türkei?

c) Welche Haltung nehmen die anderen EU-Länder in dieser Frage ein?

d) Wie und durch wen soll ohne den Zugang des UNHCR die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention überwacht werden?

5

Welche Maßnahmen zur „Förderung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Bemühungen um Aussöhnung" zwischen den kurdischen Konfliktparteien im Nordirak hat es bisher von seiten der Bundesrepublik Deutschland, der EU oder von anderer Seite gegeben?

a) Welche diesbezüglichen Projekte wurden von der Bundesrepublik Deutschland mit welchen Mitteln gefördert?

b) Welche konkreten Projekte wurden von der EU mit welchen Mitteln gefördert?

c) Welche Unterstützungsmaßnahmen sind von anderer Seite geleistet worden? (Bitte bei a) bis c) nach einzelnen Projekten, Trägerorganisationen und zur Verfügung gestellten Mitteln auflisten)

6

Wurde die im EU-Aktionsplan angesprochene Möglichkeit der Einrichtung von Schutzzonen im Nordirak inzwischen geprüft?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Gibt es konkrete Verhandlungen, Absprachen, Planungen oder detaillierte Maßnahmen in bezug auf derartige Schutzzonen?

c) Wenn ja, wer ist daran beteiligt, und welche Ergebnisse liegen bisher vor?

d) In welchem Zusammenhang stehen die genannten Schutzzonen mit den Plänen der türkischen Armee, im Gebiet der sog. VN-Schutzzone eine militärische „Pufferzone" einzurichten?

7

Gibt es konkrete Maßnahmen oder Absprachen zur im EU-Aktionsplan erwähnten Schulung und Entsendung von Sachverständigen in Drittländer, die bei der Eindämmung der illegalen Zuwanderung als Beraterinnen und Berater tätig werden sollen?

a) Wenn ja, um welche Maßnahmen oder Absprachen in bezug auf welche Länder handelt es sich?

b) Welche bundesdeutschen Behörden sind oder werden in diesem Rahmen einbezogen?

c) Werden auch bundesdeutsche Beamte bzw. Beamtinnen in Drittländer entsandt? Wenn ja, in welche Länder werden Beamte welcher Behörden entsandt?

d) Aus welchen Mitteln werden diese Maßnahmen finanziert?

e) Wie hoch sind die bisher dafür verwendeten Ausgaben?

8

Ist den betroffenen Drittstaaten inzwischen - wie im EU-Aktionsplan gefordert - Fachwissen der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt worden?

a) Wenn ja, um welche Art Fachwissen handelt es sich?

b) Welche Mitgliedstaaten stellen welchen Drittstaaten dieses Wissen zur Verfügung?

c) Gehört zu diesen Staaten auch die Türkei, und wenn ja, welcher Mitgliedstaat vermittelt ihr das Fachwissen?

d) Stellt bzw. stellte auch die Bundesregierung der Türkei ein solches Fachwissen zur Verfügung, und wenn ja, welche Bereiche umfaßt dieses?

e) Welches Fachwissen hat die Bundesregierung darüber hinaus welchen Drittstaaten vermittelt bzw. beabsichtigt sie zur Verfügung zu stellen?

9

Hat es inzwischen in der Bundesrepublik Deutschland Schulungen von Beamten aus Drittländern im Rahmen des ODYSSEUS-Programms gegeben?

a) Wenn ja, aus welchen Drittländern kamen wie viele Beamte, und zu welchen Themen wurden Schulungen durchgeführt?

b) Wie hoch waren die entstandenen Kosten, und aus welchen Mitteln wurden die Schulungen finanziert?

c) Wie viele Beamte aus der Türkei haben bislang an Schulungen mit jeweils welchen inhaltlichen Schwerpunkten teilgenommen?

d) Für welchen Zeitraum sind weitere Schulungen für Beamtinnen und Beamte aus Drittländern geplant?

e) Werden Beamte aus der Türkei daran teilnehmen? Wenn ja, von welchen Behörden, und an welchen Schulungen?

f) Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen EU-Mitgliedstaaten bisher auch entsprechende Schulungen stattgefunden haben, und wenn ja, in welchen, und um welche teilnehmenden Drittländer hat es sich hierbei gehandelt?

10

Welche konkreten Aufgaben erfüllten die laut Bundesregierung (Drucksache 13/9792 vom 4. Februar 1998) im Jahre 1997 in der Türkei eingesetzten Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes?

a) Mit welchen türkischen Behörden arbeiteten die Verbindungsbeamten zusammen, und spielte der Bereich Zuwanderung in die EU bei dieser Kooperation eine Rolle?

b) Wie hoch waren die Kosten des Einsatzes der Beamten in der Türkei?

c) Sind auch für das Jahr 1998 wieder Verbindungsbeamte in die Türkei entsandt worden, und wenn ja, wie viele halten sich derzeit dort auf bzw. werden im zweiten Halbjahr 1998 noch eingesetzt?

d) Handelt es sich bei diesen Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten wiederum ausschließlich um Angehörige des Bundeskriminalamtes?

e) Sind die Aufgaben dieser Beamtinnen und Beamten die gleichen wie im Vorjahr?

f) Welche Kosten sind im Bundeshaushalt für den Einsatz der Verbindungsbeamten im Jahre 1998 veranschlagt?

11

a) Hat es bezüglich eines Rückübernahmeabkommens mit den EU-Staaten, welches die Türkei nach einem Bericht der Bundesregierung über die Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 19. März 1998 grundsätzlich in Aussicht gestellt hat, inzwischen Verhandlungen gegeben?

b) Wenn ja, wann und wo haben diese stattgefunden?

c) Wer war daran beteiligt, und welche Ergebnisse erbrachten diese Verhandlungen?

Bonn, den 16. Juli 1998

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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