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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Berliner Wehrpflichtjahrgänge 1969 und 1970 (G-SIG: 13011430)

Erfassungs- und Musterungsverfahren, Ergebnisse, Einberufungen, Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, Vergleich mit dem bundesweiten Trend

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.04.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/412812. 03. 96

Berliner Wehrpflichtjahrgänge 1969 und 1970

des Abgeordneten Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Vereinigung 1990 wurde die Wehrpflicht auch auf die in Berlin lebenden Männer ausgedehnt.

Vor dem Hintergrund der langjährigen Wehrpflicht-Freiheit im Westteil Berlins und den historischen Besonderheiten aufgrund der langjährigen Teilung der Stadt, fragen wir die Bundesregierung,

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 wurden vor der Deutschen Einheit von den Behörden der DDR erfaßt, wie viele gemustert?

2

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 wurden seit der Deutschen Einheit a) von den Meldebehörden erfaßt, b) zur Musterung aufgefordert?

3

Wie viele der Berliner Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1969 und 1970 sind a) der ersten Aufforderung zur Musterung nicht nachgekommen, b) der zweiten Aufforderung nicht nachgekommen, c) der dritten Aufforderung nicht nachgekommen?

4

Wie viele Anordnungen auf polizeiliche Vorführungen zur Musterung sind seit 1990 erlassen worden, und wie viele davon wurden erfolgreich durchgeführt?

5

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend gemustert?

6

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 sind der Musterung, nicht jedoch der Eignungsuntersuchung nachgekommen?

7

Welche Kosten sind den Behörden durch die Mehrfachladungen (z. B. Niederlegungsgebühr von 9 DM pro Schreiben) entstanden?

8

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 a) waren nicht wehrdienstfähig bzw. vom Wehr-/Zivildienst ausgeschlossen, b) wurden nach § 11 des Wehrpflichtgesetzes von der Wehrpflicht befreit, c) wurden nach § 12 des Wehrpflichtgesetzes von der Wehrpflicht zurückgestellt, d) wurden nach § 13 des Wehrpflichtgesetzes unabkömmlich gestellt?

9

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt zum Wehrdienst/ Zivildienst einberufen bzw. können noch einberufen werden?

10

Wie viele Widersprüche wurden von Berliner Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1969 und 1970 gegen die Einberufungsbescheide zum Wehrdienst/Zivildienst eingereicht, und wie vielen dieser Widersprüche wurde bisher stattgegeben?

11

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 haben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden anerkannt bzw. abgelehnt?

12

Wie viele Berliner Wehrpflichtige der Jahrgänge 1969 und 1970 haben nach der Einberufung einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt, und wie viele dieser Antragsteller wurden bisher anerkannt bzw. abgelehnt?

13

Wie viele Berliner Wehrpflichtige können trotz der Erreichung des 25. Lebensjahres noch zum Wehr- bzw. zum Zivildienst herangezogen werden (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

14

Unterscheidet sich das Musterungs-, Einberufungs- und KDV-Verhalten der Berliner Jahrgänge 1969 und 1970 vom bundesweiten Trend? Wenn ja, wo? Wie ist dieser Unterschied nach Auffassung der Bundesregierung zu erklären?

Bonn, den 12. März 1996

Winfried Nachtwei Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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