Zur Ausrichtung und Finanzierung deutscher Auslandsschulen
der Abgeordneten Ina Lenke, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die in 61 Ländern verteilten 117 deutschen Auslandsschulen (Begegnungsschulen, deutschsprachige Schulen, landessprachige Schulen mit verstärktem Deutschunterricht sowie selbstständige Berufsschulen) sind neben den Goethe-Instituten eines der wesentlichen „Aushängeschilder“ der Bundesrepublik Deutschland. Sie tragen maßgeblich zur Vermittlung eines positiven Deutschlandbildes bei und leisten damit einen erheblichen Beitrag zum internationalen Bildungsmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse ebnen sie ausländischen Kindern und Jugendlichen den Weg in das System der deutschen Bildung – und schaffen eine kulturelle Brücke, die für unsere politischen wie wirtschaftlichen Interessen von unschätzbarem Wert sind.
Inzwischen warnen das Goethe-Institut und der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) davor, dass das Interesse am Erlernen der deutschen Sprache immer weiter abnimmt – was wiederum dramatische Folgewirkungen hinsichtlich der Anwerbung ausländischer Studierender und Nachwuchswissenschaftler habe. Diesem Trend gilt es entgegenzuwirken, und zwar auch durch eine gezielte Förderung des deutschen Auslandsschulwesens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie beurteilt die Bundesregierung die momentane finanzielle Situation deutscher Auslandsschulen?
Wie hat sich die Höhe der Zuschüsse (personelle Förderung und finanzielle Förderung) des Bundes und der Länder für die deutschen Auslandsschulen seit dem Jahr 1997 entwickelt?
Wie hat sich die anteilige Förderung (Zuschusshöhe in Bezug auf die Zahl der geförderten Schulen) in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Welche Kriterien sind bei der Bemessung der Zuschusshöhe entscheidend bzw. wie bewertet die Bundesregierung, inwieweit die Schulen vorhandene Einsparkapazitäten ausgeschöpft haben?
Wie stellt sich das Verhältnis zwischen Schülerplatzkapazitäten und Aufnahmeanträgen für Schülerplätze an deutschen Auslandsschulen in den Jahren 1997 bis 2007 dar?
Inwieweit besteht in bestimmten Regionen ein besonders hoher Nachfragebedarf, wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, und wie wird sie darauf gegebenenfalls reagieren?
Nach welchen Verfahren oder welchen Grundsätzen regeln die deutschen Auslandsschulen die Aufnahme von Schülern?
Wie unterscheidet sich die Nachfrage nach Schulplätzen an deutschen Auslandsschulen hinsichtlich der Schulstufe (Grundschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) und des Alters der jeweiligen Schülerinnen und Schüler?
Welche Einflussmöglichkeiten haben die Bundesregierung und die Länder hinsichtlich der Aufnahmekapazität der jeweiligen deutschen Auslandsschule, hinsichtlich des Auswahlmodus und der Berücksichtigung von sozialen Härten bei der Auswahl der Schüler im Fall begrenzter Kapazitäten?
Wie hat sich die Zahl der Abiturienten und die Abiturientenquote an deutschen Auslandsschulen in den Jahren 1997 bis 2007 entwickelt, und welche Aussagen können hinsichtlich des Notendurchschnitts getroffen werden?
Wie oft wurden deutsche Sprachdiplome an deutschen Auslandsschulen in den Jahren 1997 bis 2007 jeweils vergeben?
In welchen Ländern werden deutsche Sprachdiplome für weitere Ausbildungswege nicht anerkannt, und ist umgekehrt sichergestellt, dass die an deutschen Auslandsschulen vergebenen Sprachdiplome in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden?
Wie schneiden die deutschen Auslandsschulen im Rahmen der internationalen Schulleistungsuntersuchungen wie z. B. der OECD-/PISA-Studie ab?
Welche Rolle spielt Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) bei der Bemessung der staatlichen Bezuschussung von deutschen Schulen im Ausland?
Inwiefern können die bildungspolitischen Interessen von Bundesregierung und Länder über die schulischen Gremien an deutschen Auslandsschulen vertreten und durchgesetzt werden?
Inwiefern hat die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Entwicklungsproblematik von deutschen Auslandsschulen an das Auswärtige Amt (AA) oder die Bundesregierung weitergeleitet?
Mit welcher Konsequenz?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil (Rs.C 318/ 05) des EuGH vom 11. September 2007, wonach die steuerlichen Regelung nach §10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Abzugfähigkeit von Schulgeld) deutsche Steuerzahler benachteiligt, wenn deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat eine kostenpflichtige Schule besuchen?
An welchen deutschen Auslandsschulen sind mittelfristig, d. h. in den nächsten zehn Jahren, Baumaßnahmen erforderlich, und mit welchen Kosten für den Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Inwieweit plant oder unterstützt die Bundesregierung Neugründungen von deutschen Auslandsschulen?