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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement

<span>Gewährung einer Aufwandsentschädigung von 15 000 Euro jährlich für das Ehrenamt des Beauftragten für ZivilEngagement, weitere Kosten, Aufgabe des Begriffs &bdquo;Bürgerschaftliches Engagement&ldquo; zugunsten des Begriffs &bdquo;ZivilEngagement&ldquo;</span>

Fraktion

FDP

Datum

01.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/777616. 01. 2008

Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement

der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 21. August 2007 gab das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bekannt, dass die neue Position eines Beauftragten für ZivilEngagement geschaffen wurde. In der Verlautbarung hieß es wörtlich: „Um die vielfältigen Aktivitäten zu koordinieren und in Partnerschaft mit Verbänden, Stiftungen und Unternehmen auszubauen, setzt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals den ,Beauftragten Zivil Engagement‘ ein. Dieses Ehrenamt übernimmt Dr. Hans Fleisch. Der 49-jährige Jurist ist im Hauptberuf Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und seit vielen Jahren in Nichtregierungsorganisationen aktiv. Die Aufgabe des Beauftragten ist es auch, als Berater die Leitidee der Bürgergesellschaft in der Politik und im Regierungshandeln stärker zu verankern und zusätzliche Initiativen anzustoßen. Dr. Hans Fleisch wird von einer Geschäftsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt.“

Das zuständige Ministerium führte aus, dass diese neue Position mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sei, da es sich um ein Ehrenamt handle. In der Bereinigungssitzung zum Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2008 wurde dennoch der Titel „Aufwandsentschädigung für den Beauftragten für ZivilEngagement“ in Höhe von 15 000 Euro pro Jahr aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Überlegungen der Bundesregierung führten dazu, entgegen früherer Stellungnahmen, eine Aufwandsentschädigung von 15 000 Euro p. a. an den Beauftragten, Dr. Hans Fleisch, zu gewähren?

2

Auf welcher Grundlage wurde eine Aufwandsentschädigung von 15 000 Euro im Jahr, was 1 250 Euro im Monat entspricht, berechnet?

3

Wie muss diese Aufwandsentschädigung versteuert werden?

4

Welche Kosten des Beauftragten sollen hierdurch gedeckt werden?

5

Welche Aufwendungen werden dem Beauftragtem neben der Aufwandsentschädigung erstattet?

6

In welchem Umfang muss der Beauftragte gegebenenfalls Kommunikations-, Post- und Reisekosten selbst tragen?

7

Wie viele Stunden monatlich dürfte die Ausübung des Ehrenamtes durchschnittlich in Anspruch nehmen?

8

In welcher Höhe bekam der Beauftragte für ZivilEngagement im Haushaltsjahr 2007 eine Aufwandsentschädigung gewährt, und zu Lasten welchen Titels wurde diese gegebenenfalls verbucht?

9

Welche Positionen des ehrenamtlichen Bürgerschaftlichen Engagements in der Bundesrepublik Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine jährliche Aufwandsentschädigung von mindestens 15 000 Euro?

10

Welche Personal- und Sachkosten entstehen darüber hinaus für die Bereitstellung eines Sekretariats im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend?

11

Welche Vorbildfunktion auf das Bürgerschaftliche Engagement sollte nach Auffassung der Bundesregierung von der Position des Beauftragten für ZivilEngagement ausgehen?

12

Wie ist das Berufungsverfahren zum Beauftragten der Bundesregierung für ZivilEngagement ausgestaltet?

13

Welche Gründe führten dazu, einen hauptamtlich bei einem Verband des „Bürgerschaftlichen Engagements“ tätigen Verbandsrepräsentanten zum Beauftragten für „ZivilEngagement“ zu berufen?

Inwieweit ist diese Doppelfunktion mit der notwendigen Neutralität, Objektivität und Handlungsfreiheit eines „Beauftragten der Bundesregierung für ZivilEngagement“ vereinbar?

14

Welche Gründe führten dazu, dass die Bundesregierung den von der Enquetekommission geprägten Begriff des „Bürgerschaftlichen Engagements“ zugunsten des Begriffs „ZivilEngagement“ aufgegeben hat?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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