Auf den Spuren von Internet-Verkäufern
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Finanzverwaltung sowie der Zoll fahnden verstärkt nach gewerblichen Verkäufern von Internetauktionshäusern wie Ebay. Die Steuerfahnder setzen dabei die Suchmaschine XPIDER ein. Dieser Web-Crawler ist in der Lage, Verkaufsplattformen jedweder Art zu durchforsten, Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen herzustellen und Abgleiche z. B. mit Handelsregistern und anderen Datenbanken vorzunehmen. Die genaue Funktionsweise von XPIDER ist nicht bekannt. Ein besonderes Merkmal von XPIDER ist allerdings die Lernfähigkeit. Die Finanzämter haben in letzter Zeit verstärkt Einzel- oder Sammelauskünfte verlangt, um die Namen von gewerblichen Verkäufern von Internetauktionshäusern zu ermitteln. Hintergrund für dieses Auskunftsersuchen sind Überlegungen, dass mittlerweile der elektronische Handel über Auktions- und Handelshäuser eine erhebliche Bedeutung hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Seiten werden von der Internetsuchmaschine XPIDER täglich gescannt?
Nach welchen Kriterien wird jemand nach diesem Scan als „verdächtiger Profikäufer“ eingestuft?
Bei wie vielen verdächtigen Treffern über XPIDER wird über Dritte – wie Internetauktions- und Handelshäuser – eine Einzel- oder Sammelauskunft eingeholt (aufgeschlüsselt nach den letzten fünf Jahren)?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden Einzel- oder Sammelauskünfte von den Finanzämtern bei Internetauktions- und Handelshäusern verlangt?
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für dieses Auskunftsverlangen erfüllt sein?
Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Vielzahl der abgefragten Daten bei den Internetauktions- und Handelshäusern den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als verletzt an?
Erhalten die Internetauktions- und Handelshäuser für ihren Aufwand zur Datenübermittlung eine Entschädigung?
In wie vielen Fällen kommt es nach dem Auskunftsersuchen zu einem Steuerstrafverfahren?