Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 6. November 2007 stellte der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Kommissar Franco Frattini, das so genannte Antiterrorpaket der EU vor. Dieses enthält unter anderem einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss mit dem Ziel, Fluggastdaten für Zwecke der Strafverfolgung zu erfassen. Vorgesehen ist die Speicherung von 19 Daten. Neben der Anschrift und Kontaktangaben sollen hierzu z. B. auch Zahlungsinformationen, Vielfliegereinträge und Gepäckangaben gehören. Betroffen wären alle Passagiere, die aus Drittstaaten in die EU kommen oder dorthin fliegen. Aus den Daten sollen Risikoprofile der Reisenden gefiltert und auffällige Reisemuster abgelesen werden. Die Daten sollen 13 Jahre gespeichert und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden können. Fünf Jahre sollen sie voll genutzt werden können, danach nur noch bei akuter Gefährdung. Wenn alle EU-Staaten den Plänen zustimmen, müssen sie bis Ende 2010 im nationalen Recht verankert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Kommissar Franco Frattini, die Analyse der Fluggastdaten stelle ein wichtiges Instrument in der Strafverfolgung dar, und wenn ja, wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung, und durch welche Tatsachen sieht sie diese gestützt?
Welche Kriterien sind bei der anstehenden Überprüfung der bestehenden PNR-Abkommen mit den USA und Kanada aus deutscher Sicht unabdingbar, um Aussagen über deren Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu treffen?
Wie lange werden voraussichtlich die Verhandlungen zur Festlegung der Kriterien zur Überprüfung der PNR-Abkommen dauern?
Soweit die notwendige Einigung über die Überprüfungskriterien nicht erzielt werden kann, wird sich die Bundesregierung dann auf europäischer Ebene wenigstens für eine Teilanalyse der Abkommen hinsichtlich des EU-Raums einsetzen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet, insbesondere die Richtlinie 2004/82/EG, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, erweiterte Fluggastdaten zu übermitteln, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht ausreicht, und wie begründet sie dies?
Wie bewertet die Bundesregierung die Position der Artikel 29 Datenschutzgruppe der EU, die während der Beratungsfrist zu dem Schluss gekommen war, dass unter den von der Kommission vorgelegten Informationen keine Hinweise zu finden gewesen seien, die die dringende Notwendigkeit der Verarbeitung der PNR-Daten zum Zweck der Vermeidung und der Bekämpfung von Terrorismus und verwandter Verbrechen belegen würden?
Liegen der Bundesregierung andere Erkenntnisse als der Artikel 29 Datenschutzgruppe der EU vor, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Artikel 29 Datenschutzgruppe der EU, dass die geplanten anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massentransfers von PNR-Daten zu anderen Behörden unverhältnismäßig sind?
Sieht die Bundesregierung den Vorschlag als geeignet an, in den EU- Mitgliedstaaten einheitliche Rechtsstandards und Verfahren zu gewährleisten?
Welche Auswirkung hat die Entscheidung für ein dezentrales System, bei dem die Mitgliedstaaten selbst bestimmen können, wie sie ihr PNR-System auszugestalten, auf die Fluggesellschaften?
Welcher zusätzliche finanzielle und administrative Aufwand für die Fluggesellschaften ist hiermit verbunden?
Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aufgrund der Maßnahme auf die Fluggesellschaften zukommen werden?
Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Fluggesellschaften von diesen Kosten entlastet werden, und wenn ja, wie, bzw. wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung in der Beschränkung des Vorschlags auf den Luftverkehr eine Diskriminierung der Fluggesellschaften gegenüber Beförderungsunternehmen aus anderen Verkehrsbereichen?
Gibt es Fluggesellschaften, die vom Geltungsbereich des Vorschlags ausgenommen sind, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür, und wie will die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung von Fluggesellschaften vermeiden?
Für wie wahrscheinlich hält es die Bundesregierung, dass einige Länder nach dem Gegenseitigkeitsprinzip Zugang zu PNR-Daten im Zusammenhang mit Flügen von der EU in ihre Hoheitsgebiete verlangen werden, und wie soll der Datenschutz sichergestellt werden, wenn in diesen Ländern kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist?