Visa-Vergabe-Praxis in den Deutschen Botschaften von Moskau und Kairo
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ berichtete am 10. Dezember 2007 darüber, dass sowohl durch Mitarbeiter in der Deutschen Botschaft in Moskau als auch durch Mitarbeiter in der Deutschen Botschaft in Kairo Visa ohne die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund gefälschter Papiere vergeben worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wann und wie hat die Bundesregierung von den im vorgenannten „Spiegel“-Bericht geschilderten Vorfällen erfahren?
Teilt die Bundesregierung die im genannten „Spiegel“-Artikel wiedergegebenen Schlussfolgerungen der Abgeordneten Clemens Binninger und Reinhard Grindel, dass es zu Missständen bei der Visavergabe in Moskau und Kairo gekommen ist?
Gibt es Hinweise, dass es auch in anderen deutschen Botschaften und Konsulaten zu ähnlichen Vorkommnissen kommt/kam?
Wenn ja, in welchen Botschaften und Konsulaten?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen derartige Missstände?
Welche konkreten Veränderungen in der Visa-Vergabe-Praxis hat die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse aus dem 2. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Visa-Untersuchungsausschuss“) vorgenommen?
Haben sich nach Ansicht der Bundesregierung diese Veränderungen bewährt, und wie wird diese Ansicht der Bundesregierung begründet?
Hat die Bundesregierung eine „Regierungskommission“ eingesetzt, um die Visa-Vergabe-Praxis zu verbessern und den ofengebliebenen Fragen des Visa-Untersuchungsausschusses nachzugehen, wie es die CDU/CSU-Fraktion als Konsequenz aus den Ergebnissen des Visa-Untersuchungsausschusses angekündigt hatte?
Wenn ja, wie setzte sich diese Kommission zusammen, und welche Ergebnisses hat sie erarbeitet?
Wenn nein, wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, eine Regierungskommission zur Verbesserung der Visavergabe und zur Aufklärung von Visamissbrauch einzusetzen?
Wie viele Einreiseanträge werden/wurden in den Botschaften von Kairo und Moskau auf mögliche Missbrauchsfälle hin untersucht?
Wie viele Missbrauchsfälle wurden dabei zu Tage gefördert?
Aus welchen Gründen hätten diese Anträge abgelehnt werden müssen (bitte zahlenmäßige Zuordnung)?
Wann liegt aus Sicht der Bundesregierung bei der Visavergabe ein „Missbrauchsfall“ vor?
Wer nimmt bzw. nahm die Überprüfung der Missbrauchsfälle in den Botschaften von Moskau und Kairo vor?
Wie sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Tätigkeit geschult worden bzw. worauf liegt/lag ihr Hauptaugenmerk bei der Überprüfung?
Konnten auch Missbrauchsfälle auf Fehlverhalten von Botschaftsmitarbeitern zurückgeführt werden?
Wenn ja, wie viele?
Sind davon nur einheimische Botschaftsmitarbeiter betroffen?
Welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Nach welchen Kriterien werden allgemein einheimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Visastellen in den Botschaften ausgesucht?
Hält die Bundesregierung diese Auswahlkriterien nach wie vor für geeignet, um die Einhaltung der Visabestimmungen durchzusetzen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, werden die Auswahlkriterien verändert?
Wenn ja, wie?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Visaanträgen in den Botschaften von Moskau und Kairo?
Wird diese Zeitspanne als ausreichend angesehen, um die Voraussetzungen für die Visaerteilung in ausreichendem Maße prüfen zu können?
Wenn nein, werden Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeit entsprechend zu verlängern?
Wenn ja, welche Maßnahmen?
Wie viele Visaanträge werden im Durchschnitt pro Tag in den Botschaften von Moskau und Kairo bearbeitet?
Werden die Entscheidungen zu Visaanträgen in den Botschaften nochmals kontrolliert?
Wenn ja, durch wen, und zu welchem Zeitpunkt?
Wie steht die Bundesregierung zum „Reisebüroverfahren“?
In welchen Botschaften kommt es aus welchen Gründen zur Anwendung?
Was ist unter dem „Notenstellenverfahren“ zu verstehen?
In welchen Botschaften wird es aus welchen Gründen angewendet?
Auf welcher rechtlichen Grundlage kommen das „Reisebüro-„ und das „Notenstellenverfahren“ zur Anwendung?
Wie hoch sind die Ablehnungsquoten bei Visaanträgen in den Botschaften von Moskau und Kairo?
Plant die Bundesregierung eine zentrale „Visadatei“?
Wenn ja, in welchem rechtlichen Rahmen soll dies mit welchen Voraussetzungen erfolgen?
Wer soll auf diese zugreifen können?
Welche Daten sollen dabei von wem abgespeichert werden?
Hat die Staatsanwaltschaft Berlin im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die in dem „Spiegel“-Artikel erwähnt worden sind, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wenn ja, mit welchem konkreten Vorwurf?