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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK/ERNK in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13010021)

Situation der Kurden nach dem Verbot der PKK, evtl. Modifizierung des Verbots

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.12.1994

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/6001.12.94

Auswirkungen des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK/ERNK in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der weiteren Abgeordneten der PDS

Vorbemerkung

Die vor nun mehr als einem Jahr vom Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, verhängten Verbote gegen kurdische Vereine und gegen jede Betätigung der kurdischen Arbeiterpartei PKK und deren Teilorganisation ERNK in der Bundesrepublik Deutschland haben zu einer Vielzahl von Zusammenstößen zwischen kurdischen Personen und deutschen Behörden und Staatsorganen geführt. Kurdische Menschenrechtsvereine sprechen von mehr als 250 kurdischen politischen Gefangenen in der Bundesrepublik Deutschland, d. h. Personen kurdischer Nationalität, die wegen politischer Motive in Straf- bzw. Untersuchungshaft gehalten werden.

Nach Auskunft ihrer Verteidigung befinden sich mehrere kurdische Personen, die schon in türkischer Haft schwer gefoltert wurden, derzeit in bundesrepublikanischen Gefängnissen in Isolationshaft.

Hoffnungen, die Außervollzugsetzung von immerhin 21 Vereinsverboten durch das Bundesverwaltungsgericht (ein in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmaliger Vorgang) werde zu einer Entspannung im Verhältnis zwischen der kurdischen Exilbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und den hiesigen Behörden führen, wurden enttäuscht.

Statt dessen wurden kurdische Jugendliche bei ihrem Versuch, zu einer Tagung des VN-Menschenrechtsausschusses nach Genf zu fahren, in Bonn und anderen Städten brutal von der Polizei attakkiert (siehe Berichterstattung Kölner Express, General-Anzeiger Bonn, vom 19. August 1994). Die gleichen Jugendlichen wurden von den VN selbstverständlich zu einem Gespräch eingeladen.

Bei der Fortsetzung dieser Politik der Bundesregierung dürfte mit einer weiteren nachhaltigen Störung und Beeinträchtigung des Zusammenlebens der kurdischen und deutschen Bevölkerung zu rechnen sein. Bei der kurdischen Bevölkerung muß zwangsläufig der Eindruck entstehen, sie seien einer — völkerrechtlich verbotenen — pauschalen Gruppenverfolgung ausgesetzt, ebenso oder zumindest ähnlich der in der Türkei und anderen Herkunftsländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Warum unterlässt die Bundesregierung beharrlich alle Schritte, um das angespannte Verhältnis zwischen der kurdischen Exilbevölkerung hier und den deutschen Behörden zu entkrampfen und bei der kurdischen Bevölkerung dem Eindruck einer pauschalen Verfolgung aller kurdischen Aktivitäten entgegenzutreten?

2

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung von Störungen der Newroz-Feiern in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern?

Wenn ja, welche?

3

Kann und will die Bundesregierung ihren Einfluß auf die Bundesanwaltschaft dahin gehend geltend machen, daß in bundesdeutschen Gefängnissen bei inhaftierten kurdischen Personen aus humanitären Gründen wenigstens die Isolation aufgehoben wird?

4

a) Wie verhält sich die Bundesregierung zu Vorwürfen von renommierten Völkerrechtlern, die aus grundsätzlichen völkerrechtlichen Erwägungen heraus die Rechtmäßigkeit des verhängten Verbots gegen PKK/ERNK bestreiten?

b) Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu der Auffassung, daß die PKK nach VN-Charta eine Befreiungsbewegung ist und in der von der Bundesregierung beschlossenen Weise in ihrer Arbeit nicht behindert werden darf?

5

Ist die Bundesregierung bereit, die von ihr am 22. November 1993 verhängten Verbote gegen PKK/ERNK zu lockern, in anderer Weise zu ändern oder zurückzunehmen?

a) Ist sie z. B. bereit, die umfassenden Verbote in Verbote von bestimmten, von ihr als störend oder rechtswidrig empfundene einzelne Tätigkeiten von PKK/ERNK umzuwandeln?

b) Wenn nein, welche Fakten sprechen nach derzeitigem Erkenntnisstand gegen Lockerungen bzw. eine Verbotsaufhebung?

Bonn, den 25. November 1994

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi für die weiteren Abgeordneten der PDS

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