Entwicklung der militanten Neonazi-Strukturen Im Zusammenhang mit der ersten Briefbombenserie in Österreich im Dezember 1993
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit der ersten Briefbombenserie in Österreich im Dezember 1993 führt die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungsverfahren gegen deutsche Neonazis. Er erhärten sich die Vermutungen, daß die Berliner Neonazis Arnulf Priem und Bendix Wendt, Mitglieder der rechtsextremen Rockergruppe „Vandalen", an den Attentaten maßgeblich beteiligt waren, bei denen fünf Menschen teilweise schwer verletzt wurden. Wendt war seit den Briefbombenanschlägen als Söldner in die 101. und 104. Brigade der Ustascha nach Kroatien abgetaucht, wo er sich bis April 1994 aufhielt. Anfang Dezember wurde er in Berlin wegen Trunkenheit am Steuer in Untersuchungshaft genommen.
Österreichische Ermittler vernahmen Wendt im Beisein von Beamten des Berliner Landeskriminalamtes, weil er nach der Attentatsserie durch ein Telefonat mit der Ehefrau des mutmaßlichen Täters Peter Binder ins Visier der österreichischen Fahnder geriet. Das Wiener Magazin „profil" veröffentlichte detaillierte Auszüge aus dem Verhör. Wendt gibt u. a. zu, „zwei Zündmaschinen an Binder geliefert" zu haben, und beschreibt die Kontakte der österreichischen Attentäter zu der Berliner Nazi-Rockergruppe „Vandalen". Er sagt aus, daß Binder mit deutschen Neonazis „immer wieder" über Briefbomben geredet und Bombenschaltpläne herumgezeigt habe.
Der österreichische Neonazi Franz Radl habe sich kurz vor der Verschickung der Bomben bei Priem in Berlin aufgehalten. „Ich glaube, sie belaberten ihre nächsten politischen Dinge", sagt Wendt aus. Wenige Tage später wurde Priem von mehreren Zeugen in der Wiener U-Bahn gesehen. (Junge Welt, 17. Januar 1995)
„Das Feld für eine solche rechte Terrororganisation bilden knapp 2 000 Neonazis ... ", sagte der Kieler Verfassungsschützer Michael Wolf in einem Gespräch mit dem „Flensburger Tageblatt". Er schätze für Schleswig-Holstein 50 Personen. „Dadurch ist die Lage jetzt wesentlich brisanter als noch vor zwei Jahren", führte er weiter aus •und nannte als Indiz hierfür auch Waffenfunde der letzten Zeit, die dazu dienten, die Gruppen „schlagkräftig" zu machen. (Neues Deutschland, 14. Januar 1995)
Der Hamburger Verfassungsschützer Ernst Uhrlau warnte am 13. Januar 1995 vor den 30 bis 50 deutschen und ausländischen Rechtsextremisten, die im ehemaligen Jugoslawien als Söldner kämpften und mit ihren Kriegserfahrungen in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrten. Sie seien eine erhebliche Sicherheitsgefahr.
„In den achtziger Jahren waren es weniger als hundert pro Jahr, jetzt sind es bis zu 1400", widersprach Uhrlau der Einschätzung des Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, rechtsextremistische Taten gingen zurück. Vor allem sei die Organisationsbereitschaft militanter Neonazis ungebrochen. Es bildeten sich zunehmend rechtsautonome Strukturen als „Anti-Antifa". (Welt, 21. Januar 1995)
„Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird im Ostharz an einem dichten neonazistischen Netzwerk gewoben", lautet die Einschätzung des Rechtsextremismus-Autors Eberhard Seidel-Pielen. „Dabei ist der nördliche Ostharz ohnehin schon eine Hochburg des Rechtsextremismus, zum Beispiel der FAP." Einer der Drahtzieher sei der seit Mitte 1993 in Quedlinburg lebende Neonazi Steffen Hupka, der zu jenen gehöre, die nach dem Verbot der „Nationalistischen Front" Nachfolgeorganisationen aufgebaut haben. Nach einem Organisationstreffen im Dezember 1993 sei es zu einer Serie von Übergriffen gegen politisch Andersdenkende gekommen, die sich im Jahr 1994 noch gesteigert hätten. Hupka gibt seit April 1994 das Organ „Umbruch" heraus, in dem er u. a. schreibt: „Hier muß die nationalistische Bewegung ansetzen, um die zweite Generation der unzufriedenen Jugend in den Griff zu bekommen." (Neues Deutschland, 24. Januar 1995)
In der Kabinettssitzung vom 2. September 1993 beschloß die Bundesregierung die Vorbereitung eines Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht gegen die „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP). Das Bundesministerium des Innern erklärte hierzu u. a.: „Die FAP unterliegt seit längerem einer intensiven Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden. Dabei wurde stets auch die Frage eines Verbots geprüft. Nachdem die FAP sich in den letzten Jahren in einer Abwärtstendenz befand, konnte sie sich zwischenzeitlich konsolidieren und zeigt sich in jüngster Zeit wieder vermehrt in der Öffentlichkeit. So trat sie kürzlich in abstoßender Weise in Fulda unter Verwendung einer Vielzahl von an NS-Symbole erinnernden Emblemen und Fahnen auf ... Nach intensiver Prüfung ist von einem Parteienstatus der FAP auszugehen ... Die FAP ist eine neonazistische Partei im Sinne von Artikel 21 Abs. 2 GG ... "
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Seit wann ist der Bundesregierung die Aufnahme der Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Berliner Neonazis bekannt?
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Beteiligung deutscher Neonazis an den Briefbombenanschlägen in Österreich?
Lag der Bundesregierung ein Rechtshilfeersuchen der österreichischen Justiz vor?
Wenn ja, seit wann?
In welcher Weise haben die Bundesregierung und die Sicherheitsbehörden auf ein solches Rechtshilfeersuchen reagiert?
Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Bombenattentate oder vorher von dem Mitglied der rechtsextremen Rockergruppe „Vandalen", Bendix Wendt?
Welche Kenntnis hatte sie über die rechtsextremen Aktivitäten der Mitglieder dieser Rockergruppe?
Ist der Bundesregierung beispielsweise bekannt, daß Waffen und Sprengstoff, mit denen der österreichische Neonazi Peter Binder an der österreichisch-tschechischen Grenze festgenommen wurde, für die „Vandalen" bestimmt waren?
Hatte die Bundesregierung Informationen darüber, daß sich der österreichische Neonazi Franz Radl kurz vor der Verschikkung der Briefbomben in Berlin bei Arnulf Priem aufgehalten hat?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat sie aus dieser Kenntnis gezogen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arnulf Priem am Tag der ersten Detonation eines Sprengsatzes in Wien aufhielt?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie daraufhin ergriffen?
Welche Kenntnis über welche weiteren neonazistischen deutsch-österreichischen Kontakte bzw. Aktivitäten liegen der Bundesregierung vor?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Kieler Verfassungsschützers Michael Wolf, nach der sich eine rechte Terrororganisation bildet?
Vertritt die Bundesregierung, vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz, weiter die Auffassung, die rechte Szene sei nach den Verboten einzelner Gruppierungen verunsichert?
Stimmt die Bundesregierung mit der Bewertung des Hamburger Verfassungsschützers Ernst Uhrlau überein, daß besonders die aus Ex-Jugoslawien in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden Rechtsextremisten, die dort als Söldner kämpften, eine erhebliche Sicherheitsgefahr darstellen?
Hat die Bundesregierung einen Überblick sowohl über die Zahl der in Ex-Jugoslawien kämpfenden deutschen Rechtsextremisten als auch über die in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die von Uhrlau aufgezeigte Organisationsbereitschaft militanter Neonazis und der Bildung sogenannter rechtsautonomer Strukturen als „Anti-Antifa"?
Was weiß die Bundesregierung über das neonazistische Netzwerk im Ostharz?
Welche Bedeutung und Auswirkung hat diese Strukturierung auf die bundesdeutsche Neonazi-Szene?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den im sächsischen Quedlinburg lebenden Neonazi Steffen Hupka und dessen Aktivitäten vor?
Welche Schritte unternimmt sie in Abstimmung mit den Landesbehörden, um diesem neonazistischen Treiben, das sich in einer Serie von Übergriffen gegen politisch Andersdenkende äußert, ein Ende zu bereiten?
Ist der Bundesregierung das von Hupka seit April 1994 herausgegebene Blatt „Umbruch" bekannt?
Wenn ja, kennt die Bundesregierung dessen Auflage?
Wenn ja, welche Zielgruppe soll mit dem Blatt erreicht werden?
Welche politischen Inhalte werden mit dem „Umbruch" vermittelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß Hupka nationalistische Stammtische organisiert, an denen organisierte NPD-, „Republikaner"-, Deutsche Liga-Mitglieder, aber auch unorganisierte Jugendliche teilnehmen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand des in der Kabinettssitzung vom 2. September 1993 angekündigten und später vom Bundesminister des Innern formulierten Verbotsantrags gegen die „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) beim Bundesverfassungsgericht?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß das von ihr zur Verfügung gestellte Material gegen die FAP ausreichend ist für ein Verbot?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß z. B. wegen des angedrohten Verbotsantrags alle NRW-Kreisverbände der FAP aufgelöst wurden?
Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß bisherige FAP - Mitglieder ihre Aktivitäten in der „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) fortsetzen?
Was weiß die Bundesregierung über Neustrukturierungen und -orientierungen von FAP-Aktivisten in anderen Organisationen des rechtsextremen Spektrums?