Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/752
13. Wahlperiode
09. 03. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Mehl, Dr. Angelica Schwall -Düren,
Michael Müller (Düsseldorf), Marion Caspers -Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Peter
Dreßen, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Günter Gloser, Dr. Liesel
Hartenstein, Volker Jung (Düsseldorf), Sabine Kaspereit, Susanne Kastner, Horst
Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Jutta Müller
(Völklingen), Doris Odendahl, Manfred Opel, Georg Pfannenstein, Renate
Rennebach, Bernd Scheelen, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Richard Schuhmann
(Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. R. Werner Schuster, Dietmar Schütz
(Oldenburg), Ernst Schwanhold, Horst Sielaff, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast,
Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Heidemarie Wright, Matthias Weisheit,
Dr. Wolfgang Wodarg, Uta Zapf
— Drucksache 131630 —
Bundesamt für Naturschutz — Außenstelle Insel Vilm
Die Anfänge der staatlichen Naturschutzeinrichtungen gehen auf das
Jahr 1906 zurück. Über verschiedene Zwischenstationen trat 1993 das
„Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz und zur
Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Artenschutzes" in Kraft.
1990 wurde die „Internationale Naturschutz-Akademie Insel Vilm" vor
der Ostseeinsel Rügen als Außenstelle der Bundesanstalt für
Naturschutz und Landschaftspflege übernommen.
Das „Internationale Naturschutzjahr" sollte in besonderer Weise die
internationale Zusammenarbeit und den Naturschutz fördern, zumal
gerade die Defizite in diesem Bereich vom früheren Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als „klaffende Wunde"
bezeichnet wurden.
Bevor die Fragen im einzelnen beantwortet werden, ist zu den
einleitenden Bemerkungen der Kleinen Anfrage eine
Vorbemerkung erforderlich.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 7. März 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Vorbemerkung
Mit dem in der Kleinen Anfrage zitierten „Internationalen
Naturschutzjahr" ist vermutlich das Europäische Naturschutzjahr 1995
gemeint. Das Europäische Naturschutzjahr 1995 wurde durch
Beschluß der Mitgliedstaaten des Europarates initiiert. Europaweit
sind alle gesellschaftlichen Gruppen aufgerufen, 1995 besondere
Anstrengungen zum Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten
zu unternehmen.
Zur Beratung und Unterstützung des nationalen Programms hat
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit das Deutsche Nationalkomitee für das Europäische
Naturschutzjahr 1995 berufen. Das Nationalkomitee repräsentiert
gesellschaftliche Vielfalt. In ihm sind Vertreter von Verbänden
aus den Bereichen Natur und Umwelt, Jagd, Forst,
Landwirtschaft, Kleingartenwesen, Sport, Tourismus, Verkehr, Wirtschaft,
Architektur, Jugend, Vertreter von Bund, Ländern und
Gemeinden, Repräsentanten der Kirchen, Wissenschaft und Medien.
Einem Aufruf des Nationalkomitees folgend, hatten sich bis Ende
1994 bereits über fünfhundert Organisationen — einzeln oder in
Gruppen — gemeldet, die sich an der Kampagne für den
Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten beteiligen wollen.
Das Europäische Naturschutzjahr will nicht — wie in der Kleinen
Anfrage vermutet — „in besonderer Weise die internationale
Zusammenarbeit fördern", sondern in allen europäischen
Ländern das Naturschutzbewußtsein stärken und zu Eigeninitiativen
in den Mitgliedstaaten für den Naturschutz anregen. Unabhängig
davon hat die Bundesregierung ihre Aktivitäten zur
internationalen Naturschutzzusammenarbeit erheblich intensiviert. Zu
diesem Zwecke wurde auch 1990 die Internationale
Naturschutzakademie (INA) als Außenstelle der damaligen
Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, jetzt Bundesamt
für Naturschutz (BfN), eingerichtet. Die Konzeption für
„Aufgaben und Arbeiten der INA" des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 8. Mai 1991 wurde
dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Mai 1991
vorgelegt. Die INA ist eine von fünf Gruppen im Fachbereich II
des BfN.
1. Was ist die Aufgabenstellung der Internationalen Naturschutz-
Akademie Insel Vilm?
Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Bonner Bundesamt für
Naturschutz?
Die INA ist Teil des BfN und als Gruppe II.1 mit drei Fachgebieten
(Fg) Bestandteil des Fachbereichs II (Forschung und Beratung).
Die Gruppe II.1 (INA) ist gemäß Geschäftsverteilungsplan des BfN
zuständig für:
— Tagungen und Konferenzen (Fg II.1.1),
— Internationalen Naturschutz (Fg II.1.2),
— Meeres- und Küstennaturschutz (Fg II.1.3).
Die Gruppe II.1 ist integraler Bestandteil des Bundesamtes für
Naturschutz und damit fest in die Organisationsstruktur und
Verfahrensabläufe des Bundesamtes eingebunden; Abweichungen
von den übrigen Organisationseinheiten bestehen nicht.
2. Welche Veranstaltungen und Aktivitäten hat die Akademie im
letzten Jahr durchgeführt, was ist für 1995 vorgesehen?
Einen Überblick über die Veranstaltungen 1991 bis 1995 gibt
folgende Tabelle:
Tabelle 1: Veranstaltungen am BfN-INA 1991 bis 1994 und Planungen 1995
Jahr Eigen
-
veranstaltungen
Fremd
veranstaltungen
Veranstaltungen
gesamt
davon internationale
Veranstaltungen
Zahl der
Teilnehmer
1991 8 37 45 7 1 324
1992 10 35 45 10 1 127
1993 30 21 51 12 1 174
1994 19 31 50 8 1 020
1995 geplant 36 21 57 15 ca. 1 200
Gesamt 103 145 248 52 ca. 5 845
1991 bis 1994 fanden fast zweihundert Veranstaltungen mit über
4 600 Teilnehmern auf Vilm statt. Der Anteil von
Eigenveranstaltungen liegt bei etwa einem Drittel, der Anteil von internationalen
Veranstaltungen bei einem Fünftel. Das BfN strebt an, künftig den
Anteil internationaler Veranstaltungen zu erhöhen.
29 Gastwissenschaftler aus zwölf Ländern Europas, Asiens und
Amerika weilten bisher zu Arbeits- und Studienaufenthalten am
BfN-INA Insel Vilm. Seit 1993 wird jährlich das „Karl-Ernst-von-
Baer-Stipendium" für Wissenschaftler(innen) aus Estland
vergeben, mit dem für einen Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin
ein halbjähriger Studienaufenthalt an der INA gewährt wird.
3. Wie ist die finanzielle und wissenschaftliche Ausstattung der
Akademie, um wirkungsvolle Beiträge für den Naturschutz zu leisten?
Welche Forschungsprojekte laufen?
Wo und in welcher Weise hat die Akademie Anregungen für die
praktische Naturschutzpolitik gegeben?
Im Entwurf des Haushaltsjahres für 1995 (Kapitel 16 06
Titelgruppe 04) sind Gesamtausgaben in Höhe von 4 151 000 DM für
die Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm des BfN
veranschlagt.
Zur Erfüllung des Aufgabenspektrums der Gruppe II.1 stehen
folgende neun Planstellen für Wissenschaftler in den
Fachgebieten zur Verfügung:
— Fg II.1.1: 1 X h. D. (Leiter Gruppe II.1), ½ x h. D.;
— Fg II.1.2: 1 x h. D. (Fachgebietsleiter), 3,5 X h.D.;
— Fg II.1.3: 1 x h. D. (Fachgebietsleiter), 2 X h. D.
Die Ausstattung entspricht dem Zuschnitt der übrigen
Organisationseinheiten des BfN.
Laufende Forschungsprojekte der Gruppe II.1 oder unter
maßgeblicher Beteiligung der INA durchgeführte Projekte sind:
— Analyse der Effektivität der Umsetzung internationaler
Naturschutz-Abkommen in Deutschland,
— Verhältnis der Biodiversitätskonvention zu anderen
internationalen und regionalen Übereinkommen,
— Möglichkeiten der Beteiligung indigener Völker an Vorteilen
aus der Nutzung genetischer Ressourcen,
— Finanzierungsmöglichkeiten für Naturschutzprojekte in
Osteuropa und der pus,
— Langzeitforschung und ökologische Umweltbeobachtung am
Mt. Carmel in Israel (FuE-Vorhaben),
— Erforschung des Weißstorchzuges mit Hilfe der
Satellitentelemetrie (FuE-Vorhaben),
— Koordinierung und Erarbeitung „Roter Listen" gefährdeter
Pflanzen, Tiere und Biotope für
= den deutschen Bereich des Wattenmeeres und der Nordsee
(incl. Helgoland),
= den niederländischen, deutschen und dänischen Bereich des
Wattenmeeres (Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit),
= den deutschen Bereich der Ostsee (FuE-Vorhaben),
= Biotope im gesamten Meeres- und Küstenbereich der Ostsee
(neun Anliegerstaaten; HELCOM-Zusammenarbeit),
Ökologische Umweltbeobachtung (ÖUB) auf ausgewählten
Dauerbeobachtungsflächen der deutschen Ostseeküste.
Gemäß Errichtungsgesetz hat das BfN u. a.. die Aufgabe, das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit fachwissenschaftlich in allen Fragen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege zu unterstützen. Die INA nimmt diese
Aufgabe in den laut Geschäftsverteilungsplan des BfN ihr
zugewiesenen Bereichen wahr (vgl. Antwort zu Frage 1). Das BfN berichtet
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu relevanten Fragen und über erzielte
Arbeitsergebnisse.
4. Welche Vorschläge der Internationalen Naturschutz-Akademie
wurden von der Bonner Zentrale abgelehnt?
Keine; Vorschläge der Gruppe II.1 unterliegen demselben
behördeninternen Abstimmungsprozeß wie Vorschläge etc. anderer
Gruppen im BfN.
5. In welcher Weise ist die Internationale Naturschutz -Akademie an
der Erarbeitung und Durchführung von Ostseeschutzprogrammen
beteiligt?
Das Fg II.1.3 des BfN wirkt besonders im Rahmen der HELCOM
und durch Vorsitz der Naturschutz-Arbeitsgruppe der HELCOM
bei der Konzeption und Durchführung folgender Ostsee-
Naturschutzprogramme mit:
— Schutz des Küstenstreifens 300 m land- und seewärts der
Mittelwasserlinie in allen Anrainerstaaten;
— System von Meeres- und Küsten -Naturschutzgebieten im ge
-
samten Ostseebereich (Baltic Sea Protected Areas = BSPA);
— Schutz bestimmter Biotoptypen.
6. Wie sieht die fachwissenschaftliche Forschung der Akademie auf
dem Gebiet des Meeres- und Küstennaturschutzes aus?
Die Forschungsaktivitäten sind in der Antwort zu Frage 3
dargestellt.
7. Welche Aufgaben hat die Akademie im Zusammenhang mit den
jüngsten internationalen Übereinkommen zum Schutz der
biologischen Vielfalt und der Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie
übernommen, und welche Forschungsarbeiten/Projekte wurden bereits
aufgenommen?
Die Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie liegt nicht im
Zuständigkeitsbereich der Gruppe II.1, sondern bei der Gruppe II.4 des BfN in
Bonn.
Das Fg II.1.2 ist hinsichtlich des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt zuständig für die fachwissenschaftliche Beratung
des BMU. Dies umfaßt insbesondere
— Teilnahme an den Vertragsstaatenkonferenzen, am Wissen
schaftlichen Ausschuß und an anderen relevanten Sitzungen,
— Mitarbeit bei der Konkretisierung der
Umsetzungserfordernisse des Übereinkommens,
— Weiterentwicklung des Übereinkommens.
Zu den Forschungsarbeiten vgl. Antwort zu Frage 3.
8. Mit welchen Institutionen und internationalen Organisationen
arbeitet die Internationale Naturschutz-Akademie Insel Vilm
zusammen?
— Helsinki-Kommission (HELCOM),
— Common Wadden Sea Secretariat (CWSS),
— Natur- und Umweltschutzbehörden auf Bundes- und
Landesebene,
— Internationale Natur- und Umweltschutzbehörden diverser
Nationen,
— EU-Kommission, DG XI,
— Coalition Clean Baltic (CCB),
— Sekretariate der Internationalen Konventionen,
— IUCN [insbesondere Environmental Law Center (ELC),
Commission on National Parks and Protected Areas (CNPPA), East
European Programme],
— Federation of National and Nature Parks in Europe (FNNPE),
— Institute for Sustainable Development, Warsaw, Poland,
— Fundacion pro Iguana Verde (Costa Rica),
— Stiftung Europäisches Naturerbe (SEN).]