Das Bombenattentat von Oklahoma/USA am 19. April 1995 und eine mögliche Tatbeteiligung des deutschen Staatsbürgers Andreas Strassmeir
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem Anschlag des Neonazis Kai Diesner auf einen Buchhändler in Berlin am 19. Februar 1997 tauchte auch der Name von Andreas Strassmeir wieder einmal auf. Laut ARD-Magazin „Report" aus Baden-Baden vom 24. Februar 1997 und „Junge Welt" vom 26. Februar 1997 soll dieser - wie auch der Neonazi Kai Diesner - Mitglied des „White Aryan Resistence" (WAR) und möglicherweise in das Bombenattentat von Oklahoma/USA verwickelt gewesen sein.
Die in Oklahoma erscheinende Lokalzeitung „McCurtain Daily Gazette of Idabel" berichtete vor kurzem darüber, daß Andreas Strassmeir zusammen mit dem WAR-Funktionär Dennis Mahon an den Vorbereitungen des Bombenanschlags, bei dem 168 Menschen ums Leben kamen, beteiligt gewesen sein soll. Das ARD-Magazin „Report" verfügt offenbar über ein Dokument („subject: CT 03-0495-100-0203 Oklahoma City Bombing"), das diese Vermutungen bekräftigt. Weiter beschreibt „Report", daß Andreas Strassmeir, „Sohn des ehemaligen parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Günter Strassmeir" , von 1991 bis 1996 illegal in den USA gelebt und bei der „rassistischreligiösen Sekte, der Çhristian Identity" in Elohim City gewohnt hat (Presseinformation Südwestfunk vom 24. Februar 1997). Dort soll er Sicherheitsbeauftragter und Trainingsoffizier gewesen sein und Zugang zu Waffen und Sprengstoff gehabt haben. „Diese Aussage soll inzwischen von Mahon bestätigt worden sein" („Junge Welt", 26. Februar 1997).
Weiter berichtet „Report" über ein der Redaktion vorliegendes Dokument der Counterterrorism Division des US-Außenministeriums vom 18. März 1996, in dem u. a. vermerkt ist: „Es ist bekannt, daß Strassmeir militärischer Ausbildungsoffizier bei einer rassistischen Vereinigung war - der WAR ... In mehreren Ermittlungen stand er unter Verdacht, Waffen gekauft und diese zu automatischen Feuerwaffen umgebaut zu haben. Strassmeir sollte nicht in die US zurückkehren dürfen" (zitiert nach Presseinformation Südwestfunk vom 24. Februar 1997).
Laut „Junge Welt" hatte das US-Außenministerium „eine Woche nach dem Anschlag die US-Botschaft in Bonn ersucht, die Vorgeschichte Strassmeirs bei den deutschen Bundesbehörden zu erfragen".
In unserer Kleinen Anfrage vom 25. April 1996 (Drucksache 13/4523) mit dem Titel „Betreuung von Gefangenen durch rechtsextremistische Organisationen und Bildung von , Knastkameradschaften' " hatten wir auch auf die Kontakte von Andreas Strassmeir zu dem Bombenattentäter von Oklahoma, Timothy McVeigh, aufmerksam gemacht (S. 2). Wir fragten die Bundesregierung außerdem, ob sie über verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Verbindungen von Andreas Strassmeir zu dem Vorsitzenden der rechtsextremen US-Organisation „ C.A.U.S.E.-Foundation" , Rechtsanwalt Kirk Lyons, verfüge (Frage 26).
In der Antwort vom 4. Juni 1996 stellte die Bundesregierung lapidar fest: „Hierzu liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor." (Drucksache 13/4807, Antwort auf Frage 26).
Dem widersprechen jüngste Meldungen, wonach Kirk Lyons als Rechtsanwalt von Andreas Strassmeir dessen Verteidigung übernommen haben soll. Lyons äußerte sich zum Beispiel in einem der Redaktion „Report" vorliegenden Brief u. a.: „... es wäre viel einfacher, Strassmeir von Deutschland aus zu verteidigen als aus einer amerikanischen Haftanstalt". Andreas Strassmeir war tatsächlich vier Monate nach dem Oklahoma-Anschlag in die Bundesrepublik Deutschland geflohen. (Presseinformation Südwestfunk vom 24. Februar 1997) Laut KONKRET 11/96 soll er die USA in Begleitung eines Mitarbeiters von Rechtsanwalt Kirk Lyons, David H., verlassen haben.
Laut „Frankfurter Rundschau" vom 26. Februar 1997 beginnt am 31. März 1997 der Prozeß gegen einen der mutmaßlichen Attentäter des Bombenanschlags von Oklahoma/USA.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den ehemaligen Bundeswehrangehörigen Andreas Strassmeir?
a) Wie lange und in welcher Funktion hat er bei der Bundeswehr gedient?
b) Trifft es zu, daß Andreas Strassmeir an der Bundeswehrhochschule in Hamburg studiert hat?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß er dort - laut Angaben des „Sunday Telegraph" - auch für geheimdienstliche Aufgaben ausgebildet wurde (vgl. KONKRET, 11/96)?
d) Hatte Andreas Strassmeir vor, während und nach seiner Bundeswehr-Zeit sowie vor seinem Aufenthalt in den USA Verbindungen zu bundesdeutschen Rechtsextremen und rechtsextremistischen Organisationen, und wenn ja, zu welchen im einzelnen?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung von Andreas Strassmeir zu dem mutmaßlichen Bombenattentäter von Oklahoma, Timothy McVeigh?
Seit wann verfügt die Bundesregierung über Hinweise auf Kontakte zwischen diesen beiden Personen, und von wem erhielt sie entsprechende Informationen?
Wußte die Bundesregierung, daß Andreas Strassmeir von 1991 bis 1996 illegal in den USA gelebt und bei der „rassistischreligiösen Sekte, der ,Christian Identity', in Elohim City, OK (USA)" gewohnt hat, und wenn ja, seit wann war dies der Bundesregierung bekannt?
a) Wurde die Bundesregierung von US-amerikanischen Behörden auf die Aktivitäten Andreas Strassmeirs in dieser Sekte aufmerksam gemacht?
b) Hat sich die Bundesregierung bei US-amerikanischen Sicherheitsbehörden über die Aktivitäten und die Ideologie der Sekte „Christian Identity" Informationen eingeholt?
c) Hatte die Bundesregierung Kenntnis davon, daß Andreas Strassmeir dort als „Sicherheitsbeauftragter und Trainingsoffizier" angestellt war, „Zugang zu Waffen und Sprengstoff " gehabt und paramilitärische Übungen abgehalten haben soll?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Tätigkeiten Andreas Strassmeirs in dieser Sekte von dem WAR-Funktionär Dennis Mahon bestätigt worden sein sollen?
e) Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß sich das ehemalige Ku-Klux-Klan-Mitglied und spätere WAR-Funktionär, Dennis Mahon, 1991 in der „Nähe von Berlin mit Neonazis (traf), mit denen er vor laufender Fernsehkamera Holzkreuze verbrannte und andere KKK-Rituale ausführte" (KONKRET, 11/96)?
Wann hat die US-Botschaft in Bonn bundesdeutsche Behörden ersucht, Informationen über die Vorgeschichte Andreas Strassmeirs zu liefern?
Welche Hintergrundauskünfte konnten bundesdeutsche Sicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz o. a.) der US-amerikanischen Botschaft oder sonstigen US-Dienststellen erteilen?
War der Bundesregierung die Aussage der ehemaligen US-Geheimagentin des „Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms", Carol Howe, bekannt, die die US-Behörden bereits vor dem Attentat gewarnt hat?
Wenn ja, seit wann?
a) War der Bundesregierung ebenso die Äußerung von Carol Howe im „Sunday Telegraph" bekannt, nach der Andreas Strassmeir der Hauptanstifter („prime instigator”) des Anschlags gewesen sein soll (nach Presseinformation Südwestfunk vom 24. Februar 1997)? Wenn ja, seit wann?
b) War der Bundesregierung die Warnung der ehemaligen Geheimagentin Carol Howe bekannt, nach der Andreas Strassmeir vor dem Attentat die Sprengung von Regierungsgebäuden angedroht habe?
Ist der Bundesregierung der kürzlich erschienene Bericht in der Oklahoma-Lokalzeitung „McCurtain Daily Gazette of Idabel" bekannt, nach dem Andreas Strassmeir zusammen mit dem Funktionär des „White Aryan Resistance" (WAR), Dennis Mahon, an den Vorbereitungen des Bombenattentats beteiligt gewesen sein soll?
a) Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang das in der Vorbemerkung erwähnte Dokument „subject: CT 03-0495-100-0203 Oklahoma City Bombing" bekannt?
b) Falls ja, welche US-amerikanische Behörde hat dieses Dokument wann bundesdeutschen Behörden zur Verfügung gestellt?
Ist der Bundesregierung das Dokument der „Counterterrorism Division" des US-Außenministeriums vom 18. März 1996 bekannt, in dem u. a. vermerkt ist: „Es ist bekannt, daß Andreas Strassmeir militärischer Ausbildungsoffizier bei einer rassistischen Vereinigung war - der WAR ... In mehreren Ermittlungen stand er unter Verdacht, Waffen gekauft und diese zu automatischen Feuerwaffen umgebaut zu haben. Andreas Strassmeir sollte nicht in die USA zurückkehren dürfen"?
Wenn ja, seit wann?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit wann über die Verbindung von Andreas Strassmeir zu dem Vorsitzenden der rechtsextremen US-Organisation „ C.A.U.S.E.-Foundation" , Rechtsanwalt Kirk Lyons?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die beiden Personen zum ersten Mal 1988 in den USA getroffen haben sollen und Andreas Strassmeir 1991 von Kirk Lyons nach Elohim City gebracht worden sein soll (KONKRET, 11/96)?
Wurde Andreas Strassmeir nach Kenntnis der Bundesregierung von der USA in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben?
a) Wenn ja, warum und wann wurde die Bundesregierung hierüber informiert?
b) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA gegen Andreas Strassmeir ermittelt bzw. liegt gegen ihn ein nationaler oder internationaler Haftbefehl vor? Wenn ja, seit wann und wegen welcher Delikte?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Andreas Strassmeir beim Verlassen der USA von einem Mitarbeiter des Rechtsanwalts Kirk Lyons begleitet wurde?
Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung Andreas Strassmeir derzeit?
Hat Andreas Strassmeir seit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland Verbindung zu bundesdeutschen Rechtsextremisten oder rechtsextremistischen Organisationen/Gruppen/Zirkeln?
Wenn ja, zu welchen im einzelnen?
Haben US-amerikanische Behörden vor dem Hintergrund des Prozeßbeginns am 31. März 1997 gegen einen der mutmaßlichen Attentäter von Oklahoma um Rechtshilfe betr. Andreas Strassmeir ersucht?
a) Wenn ja, welche bundesdeutschen Behörden wurden um diese Hilfe gebeten?
b) Ist eine Überstellung von Andreas Strassmeir als Zeuge in dem o. g. Prozeß beabsichtigt, oder wird eine Vernehmung durch bundesdeutsche Behörden erwogen?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren gegen Andreas Strassmeir eingeleitet?
Wenn ja, wann wurde ein solches Verfahren wegen welcher in Betracht kommender Straftatbestände von welcher Behörde gegen ihn eingeleitet?
Sind der Bundesregierung Aussagen der Anwälte des mutmaßlichen Bombenattentäters Timothy McVeigh bekannt, nach denen „deutsche und amerikanische Beamte 1993 bei einem Treffen hinter verschlossenen Türen über Andreas Strassmeir geredet (hätten), angeblich als Teil eines Versuchs, gegen neonazistische Aktivitäten vorzugehen" (KONKRET, 11/96)?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Äußerungen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Andreas Strassmeir jemals für eine Bundes- oder Landesbehörde als V-Mann tätig gewesen ist?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Antwort vom 4. Juni 1996 auf die Frage 26 in unserer Kleinen Anfrage (Drucksache 13/4807), daß ihr „keine weitergehenden Erkenntnisse" über die Verbindung von Andreas Strassmeir und dem Rechtsanwalt Kirk Lyons vorliegen und den nun öffentlich gewordenen Fakten und Hintergründen, die zur Zeit der Fragestellung der Bundesregierung hätten vorliegen müssen?