Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/ 1158
13. Wahlperiode
21.04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
— Drucksache 1311060 —
Tätigkeit der Moskauer Vertretung des Bundeskriminalamtes (BKA)
In der Presse wurde jüngst — im Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Mafia — von der Moskauer Vertretung des BKA berichtet ( „DER SPIE-
GEL", Nr. 11/95, S. 176 f.).
1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist das BKA in Moskau tätig,
und seit wann ist das BKA dort tätig?
Die vom Bundeskriminalamt entsandten Verbindungsbeamten
sind aufgrund bilateraler Absprachen zwischen Rußland und der
Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren 1993 und 1994 tätig.
2. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Moskauer BKA-
Vertretung?
Die jährlichen Gesamtkosten für die vom Bundeskriminalamt
nach Moskau entsandten Verbindungsbeamten ergeben sich aus
den Personalkosten für die beiden Verbindungsbeamten sowie
den Personalkosten für eine Halbtagsschreibkraft und einen
Kraftfahrer. Darüber hinaus ergeben sich Kosten für die
allgemeine Büroausstattung der Verbindungsbeamten, so
beispielsweise für ein Dienst-Kfz, Telekommunikationsmittel und
anfallende Dolmetschertätigkeiten.
3. Wie viele Personen sind für das BKA in Moskau tätig, und welche
Staatsangehörigkeit haben diese Mitarbeiter?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
19. April 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Für das Bundeskriminalamt sind in Moskau vier Personen tätig.
Dies sind zwei Verbindungsbeamte, eine Schreibkraft mit
deutscher Staatsangehörigkeit und ein Kraftfahrer mit russischer
Staatsangehörigkeit.
4. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bzw. das BKA mit seiner
Moskauer Vertretung?
Die Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes vertreten die
Interessen des Bundeskriminalamtes und unterstützen deutsche
Strafverfolgungsbehörden, insbesondere auch die
Länderpolizeien.
5. Gibt es außer in Moskau noch andere Vertretungen bzw.
Aktivitäten des BKA in Rußland oder in anderen GUS-Staaten?
Das Bundeskriminalamt hat bisher außer nach Rußland (Moskau)
noch keine weiteren Verbindungsbeamten in Staaten der GUS
entsandt.
6. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß — laut
„DER SPIEGEL", Nr. 11/95, S. 177 — die deutsche
Ersatzteilhandelsgesellschaft „Octopus-Varioline" eher bereit ist, mit der
Mafia „zusammenzuarbeiten" als sich dem Schutz des BKA
anzuvertrauen?
Wenn nein, welches Wissen hat die Bundesregierung darüber?
Der in der Anfrage dargestellte Sachverhalt kann vom
Bundeskriminalamt nicht bestätigt werden.
7. Kann die Bundesregierung den ebenfalls im „DER SPIEGEL"
geschilderten Fall bestätigen oder dementieren, wonach es dem
dortigen BKA-Vertreter mit Hilfe der Portiers des unter deutschem
Management stehenden Moskauer Hotels „Baltschug Kempinski"
unmöglich gemacht wurde, zwei gestohlene Mercedes-Limousinen
sicherzustellen?
Wenn nein, welches Wissen hat die Bundesregierung darüber?
Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt entspricht nicht den
Tatsachen.
8. Hat die Bundesregierung bzw. das BKA Kenntnisse von mit „
Octopus-Varioline " und „Baltschug Kempinski" vergleichbaren Fällen?
Das Bundeskriminalamt hat durch die in Moskau tätigen
Verbindungsbeamten von insgesamt vier Erpressungsfällen zum
Nachteil deutscher Firmen im Jahr 1994 Kenntnis.
9. Welche Schlußfolgerungen zieht das BKA aus diesen Fällen?
Aus den dem BKA bekannten Erpressungsfällen zum Nachteil
deutscher Firmen in Moskau lassen sich keine pauschalen und
allgemeingültigen Schlußfolgerungen ziehen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Tätigkeit des BKA
in Moskau, und was erwartet sie von seiner zukünftigen Tätigkeit?
Die Bundesregierung beurteilt die Tätigkeit der in Moskau tätigen
Verbindungsbeamten als sinnvoll und erfolgreich. Zur
Tätigkeitsbeschreibung der Verbindungsbeamten wird auf die Antwort zu
Frage 4 hingewiesen.
11. Welche Erkenntnisse hat das BKA in Moskau gewonnen, die für die
Tätigkeit der russischen Mafia in Deutschland relevant sind, und
wie viele Personen wurden aufgrund dieser Erkenntnisse
observiert, verhaftet, ausgewiesen oder angeklagt?
Die in Moskau gewonnenen Erkenntnisse sind zum Teil
Lageinformationen, zum Teil operativ-taktischer Natur und können
daher nicht bekanntgegeben werden.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Moskauer
BKA-Vertreters — laut „DER SPIEGEL", Nr. 11/95, S. 184 — wonach
die Zusammenarbeit mit den entsprechenden r ussischen Diensten
nicht funktioniert, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?
Eine Aussage, wonach die Zusammenarbeit mit den russischen
Diensten nicht funktioniert, ist von einem Verbindungsbeamten
des Bundeskriminalamtes nicht gemacht worden.
13. Wurde/wird die Tätigkeit des BKA in Moskau mit dem
Bundesnachrichtendienst abgestimmt, und wenn ja, wo und wie geschieht
dies?
Die Aufgaben von Bundeskriminalamt und
Bundesnachrichtendienst sind nicht deckungsgleich.
Die Beamten des Bundeskriminalamtes sind in Moskau in eigener
Zuständigkeit tätig. Sie handeln im Rahmen der
Aufgabenstellung des Bundeskriminalamtes bei der Bekämpfung
internationaler Straftäter (§§ 1, 10 BKAG).
14. Wurde/wird die Tätigkeit des BKA in Moskau mit dem Bundesamt
für Verfassungsschutz abgestimmt, und wenn ja, wo und wie
geschieht dies?
Die Aufgaben von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz
sind ebenfalls nicht deckungsgleich. Auf die Antwort zu Frage 13
wird verwiesen.
15. Unterhalten russische Polizeibehörden ähnliche Einrichtungen in
der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, seit wann, wie viele,
und in welchen Städten mit wieviel Personal?
Bislang haben die russischen Polizeibehörden noch keine
Verbindungsbeamten in die Bundesrepublik Deutschland entsandt.]