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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebungen nach Zaire (G-SIG: 13010403)

Irrtümliche Abschiebung und Einreiseverweigerung von vier Personen nach Zaire, rechtliche Grundlage und Grund der von Schengener Vertragsstaaten gemeinsam durchgeführten Abschiebung, Verhinderung von politischer Verfolgung bzw. unmenschlicher Behandlung abgeschobener Personen in Zaire, durchführende Fluggesellschaft, Polizeibegleitung und Kosten der Aktion, Kompetenzaufteilung bei multinationalzusammengesetzten Begleitkommandos, Unterbindung weiterer irrtümlicher Abschiebungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/113613. 04. 95

Abschiebungen nach Zaire

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung" (vom 23. März 1995) haben Frankreich, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland „erstmals gemeinsam" insgesamt 44 Personen nach Zaire abgeschoben. Aus der Bundesrepublik Deutschland wurden allein sechs zairische Staatsangehörige ausgeflogen.

Wenige Tage später berichtete die ,,taz" (am 31. März 1995) davon, daß die Behörden Zaires vier aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschobenen Personen die Einreise verweigert und in die Bundesrepublik Deutschland hat zurückweisen lassen, da es sich bei den Abgeschobenen nicht um zairische Staatsangehörige gehandelt hat.

Nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Innenministeriums habe es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber gehandelt, denen zunächst Paßersatzdokumente von der Botschaft Zaires ausgehändigt worden seien.

„Fälschliche Abschiebungen wie diese", so die Auskunft der nordrhein-westfälischen Landesregierung gegenüber der „taz", „kämen immer wieder vor".

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Wenn nein, was ist über das Schicksal der abgeschobenen Personen bekannt, nachdem diese den Flughafen in Njili/ Zaire verlassen hatten?

Fragen14

1

Handelt es sich bei den Personen, denen die Einreise nach Zaire verweigert worden ist, um jene, die in dem Bericht der Süddeutschen Zeitung erwähnt worden sind?

2

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die erste von Schengener Vertragsstaaten gemeinsam durchgeführte Massenabschiebung?

3

Sind weitere derartige Massenabschiebungen geplant?

4

Aus welchem Grund werden Flüchtlinge in derart großen Gruppen und in Koordination mit anderen Schengener Vertragsstaaten abgeschoben?

5

Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, denen zufolge abgeschobene Personen nach ihrer Überstellung in Zaire „verschwunden" sind oder anderen Formen politischer Verfolgung bzw. unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wurden?

Wenn ja, welche derartigen Berichte kennt die Bundesregierung (bitte mit Quelle angeben) und welche Konsequenzen haben diese Tatsachen für die Abschiebepraxis nach Zaire?

6

Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung zu verhindern, daß Personen, die nach Zaire abgeschoben werden, nach ihrer Überstellung in Zaire politischer Verfolgung und/oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt werden?

Werden derartige — auf den jeweiligen Einzelfall ausgerichtete — Kontrollmaßnahmen der Bundesregierung durch die international koordinierten Massenabschiebungen erschwert?

7

Welche Fluggesellschaft hat den Transport durchgeführt?

8

Wurden die Flüchtlinge von Polizeibeamten begleitet?

Wenn ja, waren hieran nur deutsche oder auch französische und/oder niederländische Polizeibeamte beteiligt?

a) Wie und wo sind die jeweiligen Kompetenzen bzw. Kompetenzaufteilung dieses multinational zusammengesetzten polizeilichen Begleitkommandos geregelt?

b) Welche rechtlichen Grenzen sind dem bzw. den deutschen Begleit-Polizisten gesetzt, die ausländischen Kolleginnen und Kollegen, z. B. bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs zu unterstützen?

c) Kam es im Rahmen der Massenabschiebungen nach Zaire zur Anwendung polizeilicher Zwangsmaßnahmen?

d) Gab es hierbei Verletzungen seitens der abzuschiebenden Personen und wenn ja, welcher Art und wie bzw. von wem wurden sie behandelt?

9

Wie hoch waren die Kosten dieser Abschiebeaktion, wer übernahm diese nach welchem Schlüssel?

10

Welche anderen Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Flüchtlinge irrtümlich abgeschoben worden sind?

11

Aus welchen Gründen kann es zu derartigen versehentlichen Abschiebungen kommen?

12

Welche zusätzlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen bzw. anzuregen, damit zumindest irrtümliche Abschiebungen in Zukunft unterbleiben?

13

Warum wurden die abgeschobenen Personen nach ihrer Wiederankunft in der Bundesrepublik Deutschland in Abschiebehaft genommen?

14

Sind der Bundesregierung Beschwerden von Flüchtlings- und Menschenrechtsgruppen an der offenbar „immer wieder" vorkommenden irrtümlichen Abschiebepraxis bekannt?

Wenn ja, welche (bitte mit Quelle angeben)?

Bonn, den 6. April 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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