Zusage der Bundesregierung auf dem Weltsozialgipfel zur Anhebung der Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts
der Abgeordneten Dr. Willibald Jacob, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Selbst Weltbank und IWF forderten auf ihrer jüngsten Tagung die reichen Länder des Nordens auf, ihre Entwicklungshilfe zu erhöhen, da der derzeitige Umfang den Anforderungen an Entwicklungshilfe in den betreffenden Ländern in keiner Weise mehr gerecht wird. Mehrfach und zuletzt auf dem Weltsozialgipfel haben Vertreter der Bundesregierung die Absicht erklärt, die öffentliche Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland auf 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben. Derzeit aber realisiert sie nur 0,32 Prozent des Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch lag der reale Prozentsatz am Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland, den die Bundesregierung für die öffentliche Entwicklungshilfe in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt hat (Angaben für die letzten fünf Jahre einschließlich 1994 erbeten!)?
Was hat die Bundesregierung bisher daran gehindert, die bereits in einer VN-Konvention von 1970 enthaltene und auf dem Gipfel von Rio 1994 bekräftigte Verpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, umzusetzen?
Wie definiert die Bundesregierung öffentliche Entwicklungshilfe?
Wie gedenkt die Bundesregierung den finanziellen Rahmen durch Maßnahmen zu sichern, damit sie die geforderte 0,7-Prozent-Verpflichtung erfüllen kann?
Was will die Bundesregierung tun, um die Bedingungen herzustellen bzw. zu sichern, die es ihr auch im Gesamthaushalt ermöglichen, 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe auszugeben?
Zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die auf dem Weltsozialgipfel erneut bekundete Absicht, 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, in die Tat umsetzen?