Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/1715
13. Wahlperiode
19. 06. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Bernd Reuter,
Jochen Welt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
— Drucksache 13/1437 —
Aufnahme und Eingliederung der Spätaussiedler
Vorbemerkung
1. Hauptziel der Aussiedlerpolitik der Bundesregierung ist, den
rund vier Millionen Deutschen im Osten und Südosten
Europas, für die wir in Deutschland Mitverantwortung tragen, die
freie Entscheidung zu ermöglichen, ob sie in ihrer heutigen
Heimat bleiben wollen oder nach Deutschland aussiedeln
möchten. Diese Entscheidung ist von so existentieller
Bedeutung, daß sie von den persönlich Betroffenen nach eingehender
Information und Abwägung aller Folgen selbst getroffen
werden muß. Dazu fördert die Bundesregierung die Information
der Deutschen in den Aussiedlungsgebieten!
Umfangreiche Hilfen in den Siedlungsgebieten der Deutschen
sollen dazu beitragen, daß sie ihre Existenz dort festigen
können. Für diejenigen, die sich zur Ausreise entschließen, stellt
das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ein geregeltes
Aufnahmeverfahren zur Verfügung.
Diese Regelungen fußen auf dem breiten Konsens, der im
Zusammenhang mit den Beratungen zum
Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 1. Januar 1993 im Deutschen Bundestag
gefunden werden konnte.
Die Aufnahme und Integration der Spätaussiedler ist eine
gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Juni
1995 übermittelt
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden ist
reibungslos. Das Aufnahmeverfahren wird von den
Spätaussiedlern akzeptiert. Es trägt dazu bei, daß jährlich ca. 200 000
Spätaussiedler und deren Familienangehörige aufgenommen
werden. Diese Zahl hält sich in dem gesetzlichen Rahmen des
§ 27 Abs. 3 BVFG. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft
das Bundesverwaltungsamt im Einvernehmen mit einem Land,
dessen Zustimmung Voraussetzung für die Erteilung des
Aufnahmebescheides durch das Bundesverwaltungsamt ist.
Der Bund ist zuständig für die Erstaufnahme und die
Verteilung der eintreffenden Spätaussiedler. Nach der Verteilung
setzt die Zuständigkeit des jeweiligen Landes und der
aufnehmenden Gemeinde an.
2. Die Verteilung der in Deutschland eintreffenden
Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen erfolgt gemäß § 8 BVFG
durch das Bundesverwaltungsamt. Es weist den einzelnen
Ländern Spätaussiedler entsprechend dem vom Bundesrat
festgelegten Schlüssel zu. Die Länder leiten ihrerseits die
Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen an einen Wohnort
weiter. Nehmen Spätaussiedler abweichend von der
Verteilungsentscheidung oder ohne eine solche Entscheidung in einem
Land ständigen Aufenthalt, so werden sie dem Land
zugerechnet, in dem über die Ausstellung der Bescheinigung über die
Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 BVFG entschieden wird.
Das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes
für Spätaussiedler gibt den Ländern die Möglichkeit, den
Spätaussiedlern für längstens zwei Jahre einen vorläufigen
Wohnort zuzuweisen. Verlassen Spätaussiedler in Ausübung ihres
Rechtes auf Freizügigkeit nach Artikel 11 des Grundgesetzes
ihren vorläufigen Wohnort, so haben sie an dem neuen
Wohnort keinen Anspruch mehr auf vorläufige Unterbringung.
3. Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge sind
Deutsche nach Artikel 116 des Grundgesetzes. An diesen Status
knüpfen die Eingliederungshilfen an, die dazu beitragen
sollen, Spätaussiedlern die Eingliederung in das berufliche,
kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland
zu erleichtern.
Der Bund unterstützt die Integration der Spätaussiedler vor Ort
trotz der unumgänglichen Sparmaßnahmen weiterhin mit
Leistungen in Milliardenhöhe: Allein für Eingliederungshilfe und
Sprachförderung werden 1995 im Etat des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung 1,4 Mrd. DM bereitgestellt. Hinzu
kommen weitere Programme auf Bundesebene, mit denen
auch die Aussiedler gefördert werden können, z. B. auch das
Programm AFG Plus mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Der ganz überwiegende Teil der Bundesmittel fließt in das
bewährte System der Aufnahme- und Eingliederungshilfen,
deren Kern aus folgenden Leistungsbereichen besteht:
— Kostenübernahme für Rückführung und Erstaufnahme
einschließlich der Unterhaltung aller
Erstaufnahmeeinrichtungen,
— Sprachförderung und Eingliederungshilfe,
— Hilfen zugunsten jugendlicher Spätaussiedler,
— Ausbildungshilfen,
— Hilfen für die soziale Beratung und Betreuung durch
Wohlfahrts- und Vertriebenenverbände,
— Förderung von Projekten zentraler Organisationen und
Verbände, die der Integration von Spätaussiedlern dienen.
Mit dem Programm „Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose" vom 16. Februar 1995 für das im Zeitraum von 1995
bis 1999 3 Mrd. DM bereitgestellt werden, sowie mit dem aus
Mitteln des europäischen Sozialfonds finanzierten
Bundesprogramm „AFG-Plus" leistet der Bund einen zusätzlichen
wichtigen Beitrag auch für die Integration arbeitsloser Aussiedler in
den Arbeitsmarkt.
Die abnehmende Arbeitslosigkeit und die zunehmende
Arbeitsvermittlung von Spätaussiedlern tragen dazu bei, daß die
Integration der Spätaussiedler in den Gemeinden, von
einzelnen regionalen Sondersituationen abgesehen, überwiegend
ruhig und erfolgreich verläuft und die Sozialhilfe allmählich
entlastet wird.
Zusammen mit den Leistungen der Länder, Gemeinden,
Kirchen, Verbände und vieler privater Institutionen stehen damit
finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen zur
Verfügung, die Gewähr dafür bieten, daß die jetzt nach
Deutschland kommenden Spätaussiedler mit ihren großen Familien
und zahlreichen Kindern in einem überschaubaren Zeitraum
den Anschluß an das Leben in der Bundesrepublik
Deutschland finden. Diese Menschen, mit ihrem schweren, oft
erschütternden Schicksal, aber einem starken Willen, ihr Schicksal in
die eigenen Hände zu nehmen, bleiben auch künftig ein
Gewinn für unser Land..
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen im einzelnen
wie folgt:
I. Aufnahme und Verteilung
1. Wie viele Spätaussiedler (§ 4 des Bundesvertriebenengesetzes
[BVFG]), Ehegatten und Abkömmlinge (§ 7 Abs. 2 BVFG) und
sonstige Familienangehörige (§ 8 Abs. 2 BVFG) sind in den Jahren
1993 und 1994 in Deutschland aufgenommen worden, und wie
wurden sie zahlenmäßig auf die einzelnen Länder verteilt?
Wurden zugunsten/zu Lasten einzelner Länder Ende 1992, 1993,
1994 ggf. nach dem Verteilungsschlüssel bestehende Salden
zeitnah ausgeglichen?
Im Jahr 1993 wurden 162 146 Spätaussiedler (§ 4 BVFG), 54 622
Ehegatten und Abkömmlinge (§ 7 Abs. 2 BVFG) sowie 1 357
sonstige Familienangehörige (§ 8 Abs. 2 BVFG) in Deutschland
aufgenommen.
Im Jahr 1994 wurden 135 594 Spätaussiedler, 82 872 Ehegatten
und Abkömmlinge, sowie 3 974 sonstige Familienangehörige in
Deutschland aufgenommen.
Ihre Verteilung auf die Bundesländer erfolgte nach dem vom
Bundesrat festgelegten Schlüssel. Eine Statistik, die hierbei
zwischen Personen nach den § § 4, 7 und 8 BVFG differenziert, wird
nicht geführt.
In Übereinstimmung mit den Bundesländern wurden bis zum Jahr
1992 keine vom Verteilungsschlüssel abweichenden Salden unter
den einzelnen Ländern ausgeglichen. Ein Ausgleich findet in
einem mit den Ländern abgestimmten Verfahren ab dem 1.
Januar 1993 statt. Die Länderquoten werden als Jahresquoten
geführt. Das Bundesverwaltungsamt hat dafür Sorge zu tragen,
daß die Jahresquoten eingehalten werden und darauf
hinzuwirken, daß die Länderquoten auch innerhalb eines Monats
eingehalten bzw. Abweichungen im Folgemonat ausgeglichen werden.
Ein Ausgleich über Jahresgrenzen hinaus ist auf Antrag eines
Landes vorzunehmen.
2. Wie viele dieser Personen sind jeweils entsprechend der
Verteilungsentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in den einzelnen
Zuweisungsländern tatsächlich aufgenommen worden?
Es gibt keine Rückmeldung seitens der Länder, wie viele der nach
dorthin verteilten Spätaussiedler und deren Familienangehörigen
auch tatsächlich aufgenommen werden.
3. Wie viele Spätaussiedler und Familienangehörige sind den
einzelnen Bundesländern in den Jahren 1993 und 1994 nach § 8 Abs. 6
BVFG jeweils auf die Landesquote angerechnet worden?
Personen, die ihren Wohnsitz in einem anderen als in der
Verteilungsentscheidung des Bundesverwaltungsamtes festgelegten
Land nehmen, werden entsprechend den Meldungen der Länder
bei den Quotenberichtigungen berücksichtigt. Personen, die ohne
eine Verteilungsentscheidung des Bundesverwaltungsamtes in
einem Land ihrer Wahl Wohnsitz nehmen, werden gleichfalls
angerechnet. Hierzu die nachfolgenden Tabellen für die Jahre
1993 und 1994:
D
eu
t sch
e
r B
u
n
d
e
sta
g
—
13
. W
ah
lp
erio
d
e
D
rucksach
e
13/1
715
Im Jahr 1993, wurden wie folgt Spätaussiedler auf die Bundesländer verteilt:
Quotenberichtigungen gemäß § 8 BVFG
(Umverteilungen und Anrechnungen)
Saldo:
*) Davon 2 Anrechnungen.
Somit ergibt sich eine nominelle Verteilquotenzahl von:
D
rucksach e 13/1
715
D
eu
tsch
e
r B
u
n
d
esta
g
—
13
. W
ah
lp
erio
d
e
Im Jahr 1994 wurden wie folgt Spätaussiedler auf die Bundesländer verteilt:
Quotenberichtigungen gemäß § 8 BVFG
(Umverteilungen und Anrechnungen)
Saldo:
*) Davon 2 Anrechnungen.
Somit ergibt sich eine nominelle Verteilquotenzahl von:
4. Wie wirkt sich die Abweichung der tatsächlichen Niederlassung
von den Verteilentscheidungen auf das Verteilungsverfahren (§ 8
BVFG) aus, insbesondere welcher Verwaltungsaufwand wird
dadurch hervorgerufen?
Wenn sich Personen entgegen der Verteilungsentscheidung des
Bundesverwaltungsamtes in einem anderen Bundesland
niederlassen, so wird dies im Rahmen des Ausgleichsverfahrens
berücksichtigt, das bereits in der Antwort zu Frage 1 beschrieben worden
ist. Dieses Verfahren ist mit keinem besonderen
Verwaltungsaufwand verbunden.
5. Wird die vom Verteilungsschlüssel verfolgte angemessene
Lastenverteilung zwischen deri Ländern noch im erforderlichen Umfang
erreicht?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die nach wie vor starke
Abwanderung der Spätaussiedler aus den neuen Bundesländern?
Welche Integrationshilfen könnten dieser Abwanderung
entgegenwirken?
Gibt es hierzu Programme?
Hinsichtlich der alten Bundesländer kann von einer
angemessenen Lastenverteilung ausgegangen werden. Dagegen ist die
Bereitschaft der Spätaussiedler und deren Familienangehörigen,
Wohnsitz in den neuen Bundesländern zu nehmen, noch nicht
zufriedenstellend, jedoch ist zu erwarten, daß sich dieses Verhalten
allmählich ändern wird.
Die Gründe für die Abwanderung sind in erster Linie in familiären
Bindungen der Spätaussiedler in den alten Ländern und der
allgemeinen Situation auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu
suchen. Die neuen Länder sind bemüht, der Abwanderung der
Spätaussiedler entgegenzuwirken. Die Bundesregierung
unterstützt diese Bemühungen durch flankierende Maßnahmen. Neben
der sozialen Beratung und Betreuung durch die Wohlfahrts- und
Vertriebenenverbände sowie die Jugendgemeinschaftswerke
werden Projektmittel und Garantiefondsmittel so in den neuen
Ländern eingesetzt, daß Maßnahmen für die schulische,
berufliche, gesellschaftliche und soziale Integration jetzt verstärkt
angeboten werden können. Ein weiterer Ausbau der
Garantiefondsmaßnahmen in den neuen Bundesländern ist für die Zukunft
geplant. Die erwartete und teilweise bereits einsetzende
Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern dürfte
zusätzlich dazu beitragen, Spätaussiedler künftig eher zu einem
Verbleiben in den neuen Bundesländern zu veranlassen.
Außerdem bietet die Bundesregierung Beratung und Information
durch Experten des Bundesministeriums des Innern an.
7. Inwieweit sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die
Bundesländer in der Lage, die Wünsche der Spätaussiedler nach
bestimmten Verteilungsentscheidungen in örtlicher Hinsicht,
insbesondere im Rahmen der Familienzusammenführung angemessen
zu erfüllen?
Die Länder sind in der Regel mit Erfolg bestrebt, Spätaussiedler
nach deren Wünschen an bestimmten Wohnorten aufzunehmen.
8. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zukünfti
die Bereiche Familienzusammenführung und Integration mit
geringerem Verwaltungsaufwand effektiver zu gestalten?
Das Aufnahme- und Verteilungsverfahren hat sich auch unter
dem Gesichtspunkt der Familienzusammenführung bewährt. Es
wird mit geringstmöglichem Verwaltungsaufwand durchgeführt.
Für die Integration steht ein seit Jahrzehnten bewährtes System
zur Verfügung, in dem Bund, Länder, Gemeinden, Kirchen und
viele Verbände, Organisationen und Einzelpersonen mitwirken.
Es bietet Gewähr für eine schnelle und zugleich effiziente
Integration der Spätaussiedler.
II. Eingliederung der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen
9. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Spätaussiedler inzwischen
nur noch sehr geringe, die Ehegatten und Abkömmlinge völlig
unzureichende Sprachkenntnisse besitzen und der auf sechs
Monate gekürzte Sprachkurs vor diesem Hintergrund zur
Vermittlung der vor allem für die berufliche Eingliederung notwendigen
Sprachkenntnisse nicht ausreichend ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Mißstand zu
beheben?
Spätaussiedler, die an einem aus Bundesmitteln geförderten
Deutschsprachunterricht teilnehmen, weisen neben
Unterschieden im Bildungs- und Ausbildungsniveau seit jeher auch
Unterschiede im Grad der Beherrschung der deutschen Sprache auf.
Die Arbeitsämter und Träger von Deutsch-Sprachlehrgängen sind
gehalten, bei der Einrichtung und Durchführung von
Deutschkursen diesen Unterschieden Rechnung zu tragen und auf einen
homogenen Teilnehmerkreis hinzuwirken, damit die Hilfen
möglichst intensiv genutzt werden können. Das vom Goethe-Institut
aufgrund eines von der Bundesregierung geförderten
Modellprojekts erarbeitete Cur riculum für Deutsch-Sprachkurse weist nach,
daß die für eine ausreichende Kommunikation in Beruf und Alltag
erforderlichen Deutsch-Sprachkenntnisse auch innerhalb von
sechs Monaten vermittelt werden können.
Im Falle einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme können im
Bundesprogramm „AFG-Plus" der Bundesanstalt für Arbeit
zusätzliche Sprachmodule gefördert werden.
Die Sprachkurse für junge Spätaussiedler, die über den
Garantiefonds gefördert werden, sind sehr unterschiedlich ausgestaltet
und dem jeweiligen Personenkreis angepaßt.
Für nicht mehr schulpflichtige junge Spätaussiedler dauern sie in
der Regel zwischen sechs und zehn Monaten.
10. Wie viele Spätaussiedler besitzen nach Meinung der
Bundesregierung die doppelte Staatsangehörigkeit?
a) Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren ab 1985
übergesiedelten Spätaussiedler und Abkömmlinge, die mit einem
Ausländer verheiratet waren (differenziert nach Ländern)?
b) Wie. viele der mit einer/einem Spätaussiedlerin/Spätaussiedler
verheirateten ausländischen Ehepartner beantragen innerhalb
der ersten fünf Jahre nach Zuzug in die Bundesrepublik
Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit?
c) Wie vielen wird die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt?
d) Wie gestalten sich die Wartefristen ab Antragstellung bis zur
Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit in der Regel?
Diese Fragen können anhand des der Bundesregierung
vorliegenden Zahlenmaterials nicht beantwortet werden. Die
Bundesregierung weist aber auf folgendes hin:
Nach § 4 Abs. 3 BVFG ist der Spätaussiedler Deutscher im Sinne
des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes; sein nichtdeutscher
Ehegatte und seine Abkömmlinge erwerben diese Rechtsstellung
mit Aufnahme im Bundesgebiet, der Ehegatte allerdings seit
Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1. Januar
1993 nur, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens der
Aussiedlungsgebiete mindestens drei Jahre bestanden hat.
Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des
Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes besitzen nach Maßgabe des § 6
des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
(StAReg) einen Anspruch auf Einbürgerung.
e) Inwieweit gleichen sich notwendige Integrationsmaßnahmen
und Beratungen für in der Bundesrepublik Deutschland lebende
Spätaussiedler und Abkömmlinge denen für ausländische
Migranten an (Sprachkurse, Schul- und Berufsausbildung,
Familienberatung, Gesundheitsberatung u. a.), so daß hier ggf. — in
bestimmten Bereichen — eine gemeinsame Konzeption
erarbeitet werden könnte, die ethnische Unterschiede bedenkt?
f) Wäre ein solches Migrationskonzept nicht auch unter dem an
Bedeutung gewinnenden Gesichtspunkt zu erörtern, daß eine
steigende Anzahl von Spätaussiedlern und Abkömmlingen mit
Ausländern verheiratet sind?
Unterschiedliche rechtliche und tatsächliche
Rahmenbedingungen bei Spätaussiedlern und ausländischen Migranten bedingen
in der Beratung, Betreuung und Integration andere Ansatzpunkte.
Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge sind Deutsche
nach Artikel 116 des Grundgesetzes. An diesen Status knüpft das
System der Eingliederungshilfen an, das sich bewährt hat.
Die Integrationsmaßnahmen und Beratungen ausländischer
Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen aus den
ehemaligen Anwerbeländern unterscheiden sich deutlich von denen für
Spätaussiedler. Im Zuge der Anwerbung werden häufig
Integrationshemmnisse aus den unterschiedlichsten Gründen nicht direkt
im Anschluß an die Einreise nach Deutschland aufgearbeitet. Die
Sozialberatung für ausländische Arbeitnehmer richtet sich
hauptsächlich mittels einer muttersprachlichen Beratung an die erste
Generation der ausländischen Arbeitnehmer, die teilweise schon
über 20 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland ist. Diese
Situation stellt sich bei der Beratung von Spätaussiedlern in der Regel
nicht. Ein Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen
Beratungsdiensten findet auf örtlicher Ebene bereits statt.
Die Inhalte der sprachlichen Nachförderung ausländischer
Arbeitnehmer, die auch nach längerer Zeit des Aufenthalts noch
Sprachdefizite aufweisen, lassen sich vielfach nicht mit denen der
Sprachförderung von Spätaussiedlern vergleichen. Die Träger der
Sprachkurse haben bei der Konzeption der Kurse die
Besonderheiten, die sich aus der Herkunft und dem Bildungsstand der
Teilnehmer ergeben, zu berücksichtigen. Sofern sich bei
Teilgruppen ähnliche Problemlagen zeigen, findet eine Nutzung der
Erfahrungen des jeweiligen Bereichs dadurch statt, daß die Träger
eine Maßnahme gemeinsam für Spätaussiedler und ausländische
Arbeitnehmer durchführen. Damit nehmen Asylberechtigte und
Kontingentflüchtlinge, die nicht über die für eine berufliche
Eingliederung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und bei
Vorliegen der weiteren Fördervoraussetzungen wie
Spätausssiedler Anspruch auf Sprachförderung haben, in der Regel auch
gemeinsam mit Spätaussiedlern an Deutsch-Sprachkursen teil. Bei
der Sprachförderung nach dem Garantiefonds gehören junge
ausländische Flüchtlinge, die als Asylbewerber anerkannt sind, sowie
Kontingentflüchtlinge grundsätzlich bereits zum förderungsf
ähigen Personenkreis.
Eine darüber hinausgehende, gemeinsam entwickelte Konzeption
erscheint für die schon geübte Praxis wenig hilfreich und wird von
der Bundesregierung nicht für notwendig angesehen.
11. Wie groß ist der Anteil der Aussiedler an der Gesamtzahl der
Arbeitslosen, deren Einreise in das Bundesgebiet längstens fünf
Jahre zurückliegt (Stichtag 31. Dezember 1994)?
Ende Dezember 1994 wurden insgesamt rd. 158 200 arbeitslose
Spätaussiedler in der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit gezählt,
deren Einreisejahr höchstens fünf Jahre zurückliegt. Der Anteil
arbeitsloser Spätaussiedler an allen Arbeitslosen liegt damit für das
Bundesgebiet West bei 5,9 % und im Bundesgebiet Ost bei 0,8 %.
12. Wie hat sich der Anteil der Aussiedler an der Gesamtzahl der
Arbeitslosen in den Jahren 1992, 1993 und 1994 in den einzelnen
Arbeitsbereichen der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?
Ein Vergleich der Quartalswerte Ende Juni der Jahre 1992, 1993
und 1994 in ausgewählten Berufsbereichen zeigt, daß im
Bundesgebiet West der Anteil arbeitsloser Spätaussiedler in den Textil-
und Bekleidungsberufen, in den Sozial- und Erziehungsberufen
und den Gesundheitsberufen über dem Durchschnitt liegt. Dies
bezieht sich mit leichten Schwankungen auf alle genannten
Jahresdaten. Diese Ergebnisse sind darauf zurückzuführen, daß sich
in diesen Berufen zwischen 80 und teilweise sogar über 90 % der
weiblichen Spätaussiedler befinden, die insgesamt an allen
arbeitslosen Spätaussiedlern in Westdeutschland rd. 62 % der
Arbeitslosen ausmachen. Im Bundesgebiet Ost lag der Anteil
arbeitsloser Spätaussiedler ebenfalls in den Gesundheitsberufen
und in den Sozial- und Erziehungsberufen über dem
durchschnittlichen Anteil aller arbeitslosen Spätaussiedler an allen
Arbeitslosen.
Einzelheiten dazu ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Arbeitslose Aussiedler nach ausgewählten Berufsbereichen
- Bundesgebiet Ost -
Metallberufe, Elektriker 19-32 1 123 0,9 1 230 0,9 733 0,4
Montierer
Textil- und Bekleidungsberufe 33-36 281 0,7 270 0,6 149 0,3
Bauberufe 44-47 218 0,6 216 0,7 132 0,4
Warenkaufleute 68 272 0,2 254 0,2 133 0,1
Dienstleistungs-Kaufleute 69-70 778 0,4 613 0,4 305 0,2
und zugehörige Berufe und
Organisations-, Büro- 75-78
und Verwaltungsberufe
Gesundheitsberufe 84-85 404 2,6 372 2,4 161 1,0
Sozial- und Erzieherberufe, 86-89 766 1,6 633 1,5 297 0,8
geist- und
naturwissenschaftliche Berufsangehörige
Übrige Berufsgruppen 4 294 0,7 4 135 0,7 2 299 0,4
Alle Berufsgruppen 8 136 0,7 7 723 0,7 4 209 0,4
Arbeitslose Aussiedler nach ausgewählten Berufsbereichen
- Bundesgebiet West -
Metallberufe, Elektriker 19-32 24 428 5,6 26 072 6,7 18 886 7,0
Montierer
Textil- und Bekleidungsberufe 33-36 5 812 10,1 5 935 10,5 5 401 11,8
Bauberufe 44-47 3 854 4,5 3 212 4,1 2 573 3,9
Warenkaufleute 68 6 340 3,4 6 333 3,9 5 399 4,1
Dienstleistungs-Kaufleute 69-70 19 107 5,1 20 189 6,6 17 727 7,3
und zugehörige Berufe und
Organisations-, Büro-
und Verwaltungsberufe
75-78
Gesundheitsberufe 84-85 6 090 9,8 5 767 10,0 4 948 10,6
Sozial- und Erzieherberufe,
geist- und
naturwissenschaftliche Berufsangehörige
86-89 11 531 10,8 10 835 11,3 9 020 10,6
Übrige Berufsgruppen 79 906 6,9 77 979 7,6 65 622 7,9
Alle Berufsgruppen 157 068 6,3 159 322 7,2 129 576 7,6
13. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die
berufliche Eingliederung zu verbessern, damit nicht immer mehr
Aussiedler auf lange Zeit arbeitslos und damit auf Sozialhilfe
angewiesen sein werden?
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland und die damit
einhergehende berufliche Anpassung der Arbeitnehmer ist ein
vorrangiges Ziel der Bundesregierung. 1994 gab es
jahresdurchschnittlich im gesamten Bundesgebiet 169 500 arbeitslose
Spätaussiedler, davon rd. 160 600 im Bundesgebiet West. Die Gesamtzahl
hat gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % abgenommen. Insofern hat
sich der Rückgang der Arbeitlosigkeit bei den Spätaussiedlern im
letzten Jahr relativ günstig entwickelt. Diese Entwicklung hat sich
bisher in 1995 fortgesetzt. Auch die durchschnittliche Dauer der
Arbeitslosigkeit von Spätaussiedlern war 1994 im Westen mit
7,7 Monaten kürzer als die aller Arbeitslosen mit 12,8 Monaten.
Die Arbeitsvermittlungen von Spätaussiedlern konnten im Jahr
1994 in Westdeutschland mit rd. 33 400 um rd. 18 % gegenüber
dem Vorjahr gesteigert werden. Darüber hinaus erfolgte noch
eine größere Zahl von Vermittlungen in Beschäftigung ohne
Einschaltung der Arbeitsämter.
Für die berufliche Eingliederung der Spätaussiedler steht das
Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes zur Verfügung
(Sprachförderung, berufliche Fortbildung und Umschulung,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), wobei im Einzelfall die
jeweiligen gesetzlichen Fördervoraussetzungen gegeben sein müssen.
Seit November 1994 können über das ESF-Bundesprogramm
„AFG-Plus" auch Förderungen während der Teilnahme an einer
beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahme durch ein
Unterhaltsgeld erfolgen, wenn ein solches nach dem AFG nicht
gewährt werden kann. Darüber hinaus können auch berufliche
Sprachmodule gefördert werden, allerdings sind die
Spätaussiedler nur eine Zielgruppe neben anderen. Soweit Spätaussiedler von
Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, kommen ihnen auch die
Hilfen aus der „Aktion Beschäftigungshilfen für
Langzeitarbeitslose 1995 bis 1999" zugute.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die beruflichen Voraussetzungen
der Spätaussiedler und ihre Chancen, einen Arbeitsplatz zu erhalten?
Was wi ll die Bundesregierung tun, um die berufliche Eingliederung
zu verbessern?
Nach Statistiken des Bundesverwaltungsamtes (für das Jahr 1993)
sind etwas über die Hälfte (53 %) aller Spätaussiedler
Erwerbspersonen. Der Berufsstruktur nach kommen rd. 51 % der
Erwerbspersonen aus den Dienstleistungsberufen, rd. 34 % aus industriellen
und handwerklichen Berufen.
Besondere Chancen gibt es in den Berufsbereichen, in denen
Arbeitsstellen bisher mit hiesigen Arbeitnehmern oder
Arbeitslosen nicht besetzt werden konnten. Mit einer allgemeinen
Verbesserung der Beschäftigungslage wird sich auch die berufliche
Eingliederung der Spätaussiedler weiter verbessern. Im übrigen
wird auf den Einsatz des zu Frage 13 arbeitsmarktpolitischen
Instrumentariums verwiesen.
15. a) Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung im Rahmen
ihrer generellen Wohnungspolitik der Unterbringung von
Spätaussiedlern in eine eigene Wohnung nach der Zeit der
Erstaufnahme zu?
b) Welche längerfristigen Programme sind für diesen Komplex
entwickelt worden?
Ziel der Wohnungspolitik der Bundesregierung ist, für alle
Bevölkerungsgruppen eine angemessene Wohnungsversorgung zu
sichern. Für die Gruppe der Spätaussiedler bedeutet dies, ihnen
möglichst bald nach der Einreise den Bezug einer eigenen
Wohnung zu ermöglichen und damit die Verweildauer in
Übergangseinrichtungen zu verkürzen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Integration der
Spätaussiedler ist ein ausreichendes Angebot am Wohnungsmarkt. Die
Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet,
um die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu
verbessern und das Wohnungsangebot insgesamt auszuweiten.
Erhebliche Bedeutung hatte die Verbesserung der steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnungsbaumaßnahmen und der
direkten Förderung, vor allem im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus. Mit dem Aussiedlerwohnungsbauprogramm 1989 haben
Bund und Länder die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau
gegenüber dem Volumen der Vorjahre deutlich erhöht (Steigerung
1988/1989 von 3,7 auf knapp 6 Mrd. DM, dabei Erhöhung der
Bundesmittel von 450 Mio. auf 1,05 Mrd. DM). In den Folgejahren ist
die Förderung weiter verstärkt worden: 1994 haben Bund und
Länder für den sozialen Wohnungsbau insgesamt rd. 19 Mrd. DM
zur Verfügung gestellt, davon waren etwa 3,5 Mrd. DM
Bundesmittel.
Die wohnungspolitischen Maßnahmen haben zu einer
erheblichen Ausweitung der Wohnungsbautätigkeit geführt. Von 1990
bis 1994 sind fast zwei Millionen Wohnungen neu gebaut worden.
Auch die Zahl der geförderten Sozialwohnungen ist stark
angestiegen: 1993 wurden bundesweit etwa 150 000 Wohnungen
gefördert, 1994 waren es etwa 167 000 Sozialwohnungen.
Bei der Vergabe von Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaus
und des belegungsgebundenen Bestandes in den neuen Ländern
wie auch bei der Bewilligung von Fördermitteln für den
Familienheimbau werden Spätaussiedler aufgrund geltender
Dringlichkeitskriterien (z. B. unzureichende Wohnungsversorgung in vorläufigen
Unterkünften, Familiengröße) mit Vorrang berücksichtigt. Das
Aussiedlerwohnungsbauprogramm 1989, das erhebliche
Anstoßwirkungen hatte, ist ab 1990 nicht mehr als Sonderprogramm
fortgesetzt worden. Eine Förderung des Aussiedlerwohnungsbaus erfolgt
vielmehr im Rahmen der allgemeinen Förderprogramme. Auch bei
der Belegung von Sozialmietwohnungen im Bestand wird von den
Gemeinden eine soziale Mischung angestrebt, um die Integration
der Zuwanderer im Wohnquartier zu erleichtern. Das
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beabsichtigt,
im Rahmen des Ressortforschungsprogramms „Expe rimenteller
Wohnungs- und Städtebau" die Möglichkeiten einer verbesserten
und beschleunigten Integration von Spätaussiedlern und
Ausländern in Wohnquartieren untersuchen zu lassen.
Trotz sich abzeichnender Entspannungstendenzen in
Teilbereichen des Wohnungsmarkts ist die Wohnungsnachfrage,
insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum, noch immer
hoch. Auch in den kommenden Jahren ist daher ein hohes Niveau
der Wohnungsbautätigkeit und eine Fortführung der
Wohnungsbauförderung durch Bund und Länder erforderlich.
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verweildauer in
Übergangswohnheimen nach Aussage der Betreuungsverbände
ständig zunimmt, da die Spätaussiedler aufgrund der fehlenden
beruflichen Eingliederung keine eigene Wohnung finden
können?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen diese
Entwicklung?
d) Durch die lange Verweildauer in beengten Wohnverhältnissen
und die teilweise katastrophalen Zustände in den
Übergangswohnheimen entstehen zunehmend soziale Konfliktherde. Was
unternimmt die Bundesregierung, um diese nicht hinnehmbaren
Zustände zu beseitigen?
Die Unterbringung der Spätaussiedler in den Ländern ist eine
Aufgabe der Länder und Kommunen.
Die Bundesregierung hat gleichwohl schon im Jahr 1990 im
Hinblick auf die gestiegenen Aussiedlerzahlen in den alten Ländern
durch ein spezielles Finanzhilfegesetz gemäß Artikel 104 a Abs. 4
des Grundgesetzes vom 5. Juli 1990 in Höhe von 500 Mio. DM die
Errichtung und Erstausstattung von Übergangswohnheimen
unterstützt. Mit diesem Programm konnten 70 000 Plätze zur
vorläufigen Unterbringung in den Ländern geschaffen werden. Für die
neuen Länder hat die Bundesregierung im Rahmen des
Wohnraummodernisierungsprogrammes für diese Aufgabe 300 Mio.
DM zur Verfügung gestellt. Nach den hier vorliegenden
Informationen werden die vorhandenen Plätze nicht mehr in vollem
Umfang benötigt. Wo es möglich ist, werden daher
Übergangswohnheime bereits in Sozialwohnungen für Spätaussiedler
umgewandelt. Im übrigen kann die Bundesregierung nach den ihr
vorliegenden Informationen nicht bestätigen, daß die Verweildauer in
den Übergangswohnheimen generell zugenommen hätte.
Gleichwohl ist eine ständige Betreuung und Beratung der in den
Übergangswohnheimen lebenden Spätaussiedler angezeigt. Deshalb
fördert die Bundesregierung geeignete Maßnahmen der
Betreuungsverbände.
III. Eingliederungshilfen
16. Welche Eingliederungshilfen des Bundes für Spätaussiedler gibt
es?
Für die Verwirklichung der Aussiedlerpolitik im Jahre 1994
wurden auf Bundesebene insgesamt rd. 4 Mrd. DM zur Verfügung
gestellt.
Der ganz überwiegende 'Teil der Bundesmittel fließt in das
bewährte System der Aufnahme- und Eingliederungshilfen, deren
Kern aus folgenden Leistungsbereichen besteht:
— Kostenübernahme für Rückführung und Erstaufnahme
einschließlich der Unterhaltung aller Erstaufnahmeeinrichtungen,
— Sprachförderung und Eingliederungshilfe,
— Hilfen zugunsten jugendlicher Spätaussiedler,
— Ausbildungshilfen,
— Hilfen für die soziale Beratung und Betreuung durch
Wohlfahrts- und Vertriebenenverbände,
— Förderung von Projekten zentraler Organisationen und
Verbände, die der Integration von Spätaussiedlern dienen.
17. Welche Eingliederungshilfen oder sonstige Leistungen des Bundes
sind seit dem 1. Januar 1993 wie gekürzt oder eingestellt worden?
Wie hoch ist die dadurch erzielte finanzielle Entlastung des
Bundes?
Bezüglich der notwendigen Kürzungen im Leistungsumfang bei
den einzelnen aus dem Bundeshaushalt finanzierten
Eingliederungshilfen für Spätaussiedler seit 1. Januar 1993 wird auf die
Antwort des Staatssekretärs Dr. Walter Priesnitz vom 31. Januar
1994 auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack verwiesen
(Drucksache 12/6772).
Die Leistungen auf Bundesebene im Aussiedlerbereich seit 1993
gliedern sich wie folgt auf:
Ist 1993
- in Mio. DM -
Ist 1994
- in Mio. DM -
Soll 1995
- in Mio. DM -
Epl. 06 - BMI (Kapitel 06 40)
531 01 - Informationspolitische Maßnahmen 6,976 6,048 4,000
642 01 - Besucherhilfen 4,460 2,896 -
661 01 - Zinsverbilligung Einrichtungsdarlehen 90,945 78,346 67,300
671 04 - Rückführungskosten 114,346 101,349 120,000
671 05 - Kosten der Erstaufnahme 136,496 96,745 104,000
681 01 - Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz 84,48 186,440 128,000
681 05 - Überbrückungshilfe 7,984 - -
681 06 - Häftlingshilfegesetz 197,568 233,969 150,000
681 11 - Eingliederungshilfen gemäß § 9 Abs. 2 - 167,680 200,000
Bundesvertriebenengesetz
684 02 - Zuschuß an Heimkehrerstiftung 24,335 26,161 31,788
684 03 - Suchdienste 49,005 46,918 43,989
684 05 - Zuwendungen an zentrale Organisationen, 29,231 24,342 23,620
die der Eingliederung der Aussiedler dienen
684 11 - Friedlandhilfe 4,850 5,000 5,000
684 12 - Konrad-Adenauer-Stiftung für Flüchtlinge 3,200 - -
und Vertriebene
Tgr. 01 - Unterstützung für deutsche Minderheiten in 156,101 172,464 115,000
Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa
einschließlich nichteuropäischer
Nachfolgestaaten der UdSSR
Epl. 11 - BMA (Kapitel 11 12)
681 11/ - Eingliederungshilfen/Sprachförderung für 1 335,800 1 576,000 1 400,000
681 12 Aussiedler
Epl. 15 - BMG (Kapitel 15 02)
646 02 - Erstattung Aufwendungen Krankenhilfe 24,500 21,500 32,000
Epl. 17 - BMFSFJ (Kapitel 17 02)
652 11 - Ausbildungsbeihilfen (Garantiefonds) 313,500 223,000 240,000
684 17 - Eingliederungshilfen an jugendliche Aussiedler 79,400 62,900 60,000
684 12 - Zuschuß an Otto Benecke Stiftung 16,800 18,200 16,900
aus
684 03 - Betreuung durch Wohlfahrts-/ 58,000 49,500 41,000
Vertriebenenverbände
Epl. 30 - BMBF
681 02 - Akademikerprogramm (Kapitel 30 21) 15,000 13,400 13,000
681 02 - Wissenschaftlerprogramm (Kapitel 30 23) 4,600 4,000 3,500
Epl. 60 - BMF
(Kapitel 60 02)
882 06 - Finanzhilfen nach dem sog. 104 a-Gesetz 31,500 4,800 8,500
(Kapitel 60 04)
654 01 - Lastenausgleich (Bundeszuschuß) 575,000 570,000 495,000
Zusammen Bundeshaushalt: 3 364,077 3 691,658 3 302,597
- Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit
(Sprachförderung/Eingliederungsgeld): 2 088,000 462,700 57,500
Wichtige frühere Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit wurden
in den Bundeshaushalt übernommen.
18. Inwieweit werden dadurch Kosten auf andere Träger (Länder,
Kommunen) verlagert, und ist die Bundesregierung bereit,
Landkreise, die aufgrund von Nach- bzw. Zuzügen einen
überdurchschnittlich hohen Anteil an Spätaussiedlern aufweisen und in der
Folge hohe Sozialhilfekosten zu tragen haben, finanziell zu
unterstützen?
Die Eingliederung von Spätaussiedlern ist eine im
gesamtstaatlichen Interesse liegende Aufgabe, die Bund, Länder und
Gemeinden nur gemeinsam bewältigen können.
Ein wichtiges Ziel des zum 1. Januar 1993 in Kraft getretenen
Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
war es, die Beitragszahler zur Bundesanstalt für Arbeit von der
Finanzierung der Eingliederungsleistungen für Spätaussiedler
nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu entlasten. Der Bund hat mit
der aus Bundesmitteln finanzierten Eingliederungshilfe für die
ersten sechs Monate und der Übernahme der Kosten für eine
Sprachförderung die Verantwortung für die erste Phase der
Eingliederung von Spätaussiedlern übernommen. Die
Bundesregierung hält es daher auch für sachgerecht, wenn die bis zur
endgültigen Eingliederung von Spätaussiedlern in das wirtschaftliche
und soziale Leben zu erbringenden Leistungen von mehreren
Schultern getragen werden, zumal die Träger der Sozialhife ab
1995 durch die Pflegeversicherung in Milliardenhöhe entlastet
werden und die Länder durch den Solidarpakt finanziell gut
ausgestattet wurden.
Die Kürzung der Eingliederungshilfe auf sechs Monate führt auch
nicht generell zu einer stärkeren Inanspruchnahme der
Sozialhilfe, da die Arbeitslosigkeit bei den Spätaussiedlern zurückgeht
und die Arbeitsvermittlungen durch die Bundesanstalt für Arbeit
zunehmen.
Die Verteilung der Spätaussiedler innerhalb eines Landes ist
Sache der Länder. Das Gesetz über die Zuweisung eines
vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler bietet die Möglichkeit,
Spätaussiedler auch gezielt in bestimmte Regionen zu verteilen.
Soweit einzelne Gemeinden durch den Zuzug von
Spätaussiedlern überdurchschnittlich belastet sind, ist es Sache der Länder,
für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Unterschiedliche
Finanzverhältnisse oder Finanzbelastungen innerhalb eines
Landes können nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik
Deutschland nicht vom Bund ausgeglichen werden, sondern sind
Gegenstand des Finanzausgleichs im jeweiligen Bundesland.
Sind in einzelnen Kommunen eines Landes besonders viele
Aussiedler, so sind in der Regel in anderen Kommunen dieses Landes
wenig oder keine Aussiedler.
19. Wie wirken sich die zum Teil drastisch gekürzten
Eingliederungshilfen auf die Integration der Spätaussiedler aus?
Abgesehen von Problemen wegen eines überproportionalen
Zuzugs von Spätaussiedlern in einzelnen Städten oder Landkreisen
vollzieht sich die Integration der Spätaussiedler trotz notwendiger
Kürzungen bei einzelnen Eingliederungshilfen insgesamt ruhig
und erfolgreich.
20. Wie viele Spätaussiedler beziehen (in absoluten Zahlen und
prozentual) Sozialhilfe und Eingliederungshilfe?
Wie haben sich die Dauer des Bezugs dieser Leistungen und die
Aufwendungen der Kommunen vor der Erstattung durch die
Länder hierfür seit 1. Januar 1993 entwickelt?
Zum Stichtag 19. Mai 1995 bezogen 36 441 Personen
Eingliederungshilfe für Spätaussiedler.
Statistische Daten über die tatsächliche Dauer des Bezugs von
Eingliederungshilfe liegen nicht vor.
Die Zahl der Sozialhilfeempfänger unter den Spätaussiedlern ist
nicht zu ermitteln, da die Spätaussiedler als Deutsche gemäß
Artikel 116 des Grundgesetzes nicht gesondert beim Bezug von
Leistungen erfaßt werden. Angaben über die Aufwendungen der
Kommunen für Sozialhilfezahlungen an Spätaussiedler können
daher nicht gemacht werden.
21. a) Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen das
Bundesverwaltungsamt Anträge zur Anerkennung als
Spätaussiedler von Personen, die sich schon im Bundesgebiet aufhalten,
ablehnt?
Personen, die sich ohne Aufnahmebescheid im Bundesgebiet
aufhalten, können nach § 27 Abs. 2 BVFG einen Aufnahmebescheid
erhalten, wenn dessen Versagung eine besondere Härte bedeuten
würde und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Das Bundesverwaltungsamt lehnte im Jahr 1994 Anträge nach
§ 27 Abs. 2 BVFG für 201 Personen und von Januar bis April 1995
für 130 Personen ab.
b) Wie viele Widerspruchs- und Klageverfahren gegen diese
Ablehnungsbescheide sind momentan anhängig?
Hierüber liegt kein Zahlenmaterial vor. Bei der Erfassung der
anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren werden keine
Differenzierungen bezüglich der Rechtsgründe vorgenommen, so
daß zu dieser Frage keine Zahlen angegeben werden können.
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
Schicksal derjenigen Menschen, die als Härtefälle anerkannt werden
oder deren Anträge als Spätaussiedler endgültig auch nach
juristischen Erwägungen abschlägig beschieden werden?
Personen, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, und als
Härtefälle nach § 27 Abs. 2 BVFG anerkannt werden, erlangen
den uneingeschränkten Status eines Spätaussiedlers oder einer
einbezogenen Person nach § 7 Abs. 2 BVFG. Wird ein Antrag auf
Aufnahme im Härtewege bestandskräftig abgelehnt, bestimmt
sich das Aufenthaltsrecht der abgelehnten Personen nach dem
Ausländerrecht, für dessen Durchführung die Länder zuständig
sind.
Deutscher Bundestag — 13, Wahlperiode Drucksache 13/1715
22. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Fachkompetenz der
Verwaltungsbehörden in den betreffenden Rechtsbereichen in den
neuen Bundesländern zu fördern?
Die Bundesregierung hat die neuen Länder beim Aufbau einer
Aussiedlerverwaltung fachlich, sachlich und personell unterstützt.
Diese Unterstützung erstreckte sich insbesondere auf die
Organisation und Finanzierung von Ausbildungsveranstaltungen und
auf die Erstausstattung mit Fachliteratur.
Darüber hinaus wurde die Reihe „Aussiedlerarbeitshilfen zur
Aufnahme und Eingliederung" erarbeitet, die in zehn Ausgaben
Handreichungen für die Arbeit im Rahmen der Aufnahme und
Eingliederung von Aussiedlern geboten hat. Auch diese Hefte
sind an die zuständigen Stellen in einer ausreichenden Stückzahl
verteilt worden.
Die Hilfen des Bundes wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern
der alten Bundesländer durchgeführt, die ihrerseits ebenfalls
verschiedenartige Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt haben.
Der Informationsdienst des Beauftragten der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen, der etwa monatlich erscheint und regelmäßig
über aussiedlerrelevante Fragen, Änderungen von Gesetzen und
Richtlinien berichtet, steht den zuständigen Stellen der Länder
ebenfalls zur Verfügung.
23. a) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß die Akzeptanz
von Spätaussiedlern in der Bevölkerung abnimmt und diese von
der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit vermehrt betroffen
sind?
b) Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Trend zu
unternehmen?
Eine generelle Abnahme der Akzeptanz von Spätaussiedlern in
der Bevölkerung kann nicht festgestellt werden.
Erkenntnisse über eine vermehrte Betroffenheit der
Spätaussiedler von Fremdenfeindlichkeit der einheimischen Bevölkerung
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Insbesondere der seit 1993 zu beobachtende starke Rückgang der
fremdenfeindlichen Straftaten (1993: 6 721; 1994: 3 491) steht der
in der Frage enthaltenen Bewertung der Sicherheitslage
entgegen. Spätaussiedler sind nur in sehr geringem Maße von
derartigen Straftaten betroffen. Eine gegen diesen Personenkreis
gerichtete besondere Agitation durch rechtsextremistische
Vereinigungen ist bislang nicht festgestellt worden.
Die Bundesregierung wie auch zahlreiche Länder, die Kirchen,
Wohlfahrts- und Vertriebenenverbände fördern die Akzeptanz
der Spätaussiedler innerhalb der einheimischen Bevölkerung
insbesondere durch Informationsmaßnahmen über deren
Geschichte, Herkunft und Schicksal.
Beispielhaft wird hingewiesen auf den vom Bundesministerium
des Innern zu diesem Thema geförderten Film, auf eine geförderte
Wanderausstellung über das Schicksal der Rußlanddeutschen
sowie auf die Verteilung von Broschüren, u. a. das Faltblatt
„Deutsche Aussiedler: 10 Fragen — 10 Antworten" . Dieses
Informationsmaterial verteilt die Bundesregierung auf unterschiedlichen
Wegen.
Darüber hinaus trägt auch der vom Beauftragten der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen herausgegebene Informa
tionsdienst „Deutsche Aussiedler", der regelmäßig an Multiplikatoren
verteilt wird, zur Aufklärung der Bevölkerung über die
Spätaussiedler bei.]