Erfassung der monatlichen antisemitischen Straftaten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der neuerliche Anschlag auf die Synagoge in Lübeck am Vorabend des 50. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus verdeutlicht schlaglichtartig, mit welchen Mitteln Neofaschisten in diesem Land Politik machen. Die neofaschistischen Täter haben das Ziel und den Zeitpunkt des Anschlags als Warnung an die jüdische Bevölkerung in unserem Land begriffen.
Ähnliches gilt über die antisemitische Hetzschrift „Deutsches Manifest" zu sagen, in der der Antisemitismus offenbar „theoretisch" begründet werden soll und in der gezielt „jüdische Berufspolitiker" namentlich genannt werden, um damit das rechtsextreme Gewaltpotential auf sie aufmerksam zu machen.
Ähnliches gilt auch für die permanenten Drohungen gegen jüdische Bürgerinnen und Bürger, wie beispielsweise gegen Ralph Giordano und Lea Rosh, die Morddrohungen erhalten und u. a. in Zeitungen aus den Vertriebenenverbänden (z. B. in der Zeitung „Fritz", im „Witiko-Brief", im „Ostpreußenblatt", in dem sogar der Holocaust angezweifelt wird) wegen ihrer jüdischen Abstammung beschimpft werden.
Nach den bisherigen Auskünften der Bundesregierung liegt die Zahl der antisemitischen Straftaten für das Jahr 1994 bei 1 147 Delikten. Diese Zahlen, aber auch Umfragen in der Bevölkerung, belegen ein erschreckendes Maß an antisemitischen Potentialen in der Bundesrepublik Deutschland.
Etwa 80 jüdische Friedhöfe wurden 1992 in der Bundesrepublik Deutschland geschändet. Das waren nach Angaben des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, so viele Verwüstungen von Friedhöfen, wie sie insgesamt von 1926 bis 1931 in der Weimarer Republik registriert wurden.
Die Bundesregierung weigert sich trotz dieser Tatsachen, monatlich über antisemitische Straftaten Auskunft zu geben. Sie ist lediglich bereit, quartalsweise zu informieren, da „auf Beschluß der Bund/Länder-Kommission ,Staatsschutz' die Statistik für das Phänomen ,Antisemitische Straftaten” nur alle drei Monate erhoben wird (Antwort der Bundesregierung vom 16. Februar 1995, Drucksache 13/606).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Kann die Bundesregierung die Angaben des Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, bestätigen, nach denen 1992 etwa 80 jüdische Friedhöfe in der Bundesrepublik Deutschland geschändet worden sind und daß dies so viele Verwüstungen von jüdischen Friedhöfen waren wie im Zeitraum von 1926 bis 1931 in der Weimarer Republik?
Wenn die Bundesregierung die Zahl der antisemitischen Straftaten gleichfalls als besorgniserregend empfindet, wieso ordnet sie dann nicht eine monatliche Erfassung dieser Straftaten durch das BKA an?
Wieso sind die antisemitischen Straftaten für die Bundesregierung ein „Phänomen", und worin sieht sie dieses „Phänomen" begründet?