Überflugverbote für atomare Anlagen
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei den Demonstrationen gegen die Einlagerung des ersten Castor-Behälters im Zwischenlager Gorleben am 25. April 1995 wurden Tiefflugübungen mit Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr beobachtet.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Haben während des Castor-Transportes über und an den Schienen und Straßen, über die der Transport durch Deutschland führte, Tiefflugübungen der Bundeswehr stattgefunden?
Wenn ja, war das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über diese Übungsflüge informiert?
War das Bundesministerium der Verteidigung über den Streckenverlauf des Castor-Transportes und die Einlagerung des Castor-Behälters informiert?
Zu welchem Zweck fanden diese Übungsflüge statt?
Welche und wie viele Flugzeuge waren beteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren bei Tiefflugübungen über Atomanlagen?
Welche Überflugregelungen gelten für Atomanlagen und atomare Zwischenlager, und welche Anweisungen erhalten die Piloten der Bundeswehr?
Gelten hinsichtlich der Sicherheit beim Überflug von Atomanlagen und atomaren Zwischenlagern dieselben Regeln für den zivilen und militärischen Flugverkehr?