Einsatz des Bundesgrenzschutzes (BGS) an den Westgrenzen der Bundesrepublik Deutschland nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der BGS hat seine Kontrollen an der deutsch-französischen, deutsch-luxemburgischen, deutsch-belgischen und deutschniederländischen Grenze, einem Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 8. Februar 1995 zufolge, seit Ende 1994 nicht gelockert, sondern im Gegenteil „erheblich intensiviert": Fünf Hundertschaften sind „variabel" an den Westgrenzen sowie an „taktisch günstigen Verkehrsknotenpunkten" stationiert worden.
Der besondere Anlaß für die Intensivierung der polizeilichen Grenzkontrollen wird in einem Bericht des Bundesministeriums des Innern mit dem Titel „Über die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des Schengener Durchführungsabkommens" damit zu begründen versucht, „da[ß] in erheblichem Umfang illegale, von kriminellen Schleuserorganisationen gelenkte Zuwanderungsbewegungen aus Restjugoslawien über Italien und Frankreich nach Deutschland im Gange sind".
Von 935 Flüchtlingen, die zwischen Jahresanfang und dem 4. Februar 1995 an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen wurden, soll es sich dem Februar-Bericht des Bundesministeriums des Innern zufolge um 247 Personen handeln, die „nachweislich geschleust" worden sind. 82 Personen wurden als vermeintliche „Schleuser" festgenommen.
Befriedigt zeigt sich das Bundesministerium des Innern nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens über die Arbeit des „Schengener Informationssystems" (SIS): „Die Umsetzung der Kontrollstandards mit dem SIS [hat] einen Anstieg der Aufgriffszahlen ab dem 26. März 1995 um bis zu 30 % zur Folge." Wer genau da aufgegriffen worden ist, darüber schweigt der Bericht des Bundesministeriums des Innern.
Am 2. Januar 1995 fand auf deutsche Initiative hin in Bonn eine internationale Konferenz statt, um die „aktuelle Zuwanderungsbewegung aus Jugoslawien nach Westeuropa zu analysieren und konzertierte Maßnahmen zu vereinbaren".
Teilgenommen hatten Abteilungsleiter der zuständigen Ministerien aus den Benelux-Staaten, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland. Beschlossen wurde hierbei:
- die Einführung einer Visumspflicht für Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawiens (mit Ausnahme von Kroatien und Slowenien)
- die „Einbeziehung der Beförderungsunternehmen in das (Flüchtlings-)Bekämpfungsprogramm"
- „Intensivierung der Paßkontrollen an den erkannten Zuwanderungsrouten entlang der Grenzen der Teilnehmerstaaten" der Konferenz
- „gezielte Verfolgung von Schleuserorganisationen" sowie
- die „kontrollierte Rückführung der illegal Einreisenden".
Der anlaßbezogene Informationsaustausch zwischen den nationalen grenzpolizeilichen Zentralstellen der Teilnehmerstaaten wurde verstärkt. Zusätzlich wurden deutsche Polizeivollzugsbeamte nach Italien entsandt.
Dennoch kündigte Staatsminister Bernd Schmidbauer bei einem Vortrag vor dem EU-Ausschuß am 27. April 1995 — also vier Wochen nach Inkrafttreten — bereits „notwendige Verbesserungen", d. h. Verschärfungen des Schengener Abkommens, an. Diese sollen u. a. die „polizeiliche Nacheile" nach Frankreich ermöglichen. Die ist bislang von französischer Seite mit dem Hinweis abgelehnt worden, daß in der Französischen Republik mögliche Notwehrhandlungen nacheilender Polizistinnen bzw. Polizisten rechtlich noch nicht geregelt sind.
Dennoch schienen für Staatsminister Bernd Schmidbauer „alle Befürchtungen widerlegt, daß der Abbau der Binnengrenzkontrollen einen Sicherheitsverlust zur Folge haben würde; das Gegenteil ist der Fall".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele BGS-Beamte sind an der Grenze zu
a) Frankreich,
b) Belgien,.
c) Luxemburg,
d) den Niederlanden eingesetzt?
Wie viele deutschfranzösische, deutsch-niederländische, deutsch-belgische, deutsch-luxemburgische grenzpolizeiliche Kontaktdienststellen gibt es entlang dieser Grenzen, und wo sind deren Standorte?
Wie viele BGS-Beamtinnen und -Beamte sind nach Inkrafttreten des Schengener Vertrages bzw. in den Monaten davor zusätzlich an diese Grenzen versetzt worden?
a) Von welchen Standorten bzw. Tätigkeitsbereichen sind diese BGS-Beamtinnen und -Beamten abgezogen worden?
b) Wo sind diese zusätzlichen Kräfte stationiert worden (bitte aufschlüsseln)?
c) Welche Aufgaben haben sie zu erfüllen?
Was ist unter „Rücküberstellungs- und Rückübernahmetätigkeiten" der BGS-Beamten und -Beamtinnen zu verstehen?
a) Wie viele Personen wurden im Rahmen der verschiedenen bi- oder multilateralen Rücknahmeübereinkommen „rücküberstellt" (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen gab es Probleme bei der „Rückübernahme" mit welchem Aufnahmeland wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit und/oder ungeklärtem Reiseweg (bitte aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Zahlen von aufgegriffenen Personen an den Westgrenzen seit Beginn des Jahres 1995 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Aufgriffe sind auf Informationen aus dem SIS zurückzuführen (bitte zum Vergleich die entsprechenden Angaben zu den Grenzen zu Polen, der Tschechischen Republik wie auch zu den skandinavischen Staaten anführen)?
In wie vielen Fällen wurde von den BGS-Beamten und -Beamtinnen unmittelbarer Zwang bei „Rückübernahme-" bzw. „Rücküberstellungshandlungen" angewandt?
a) Wie viele Personen wurden hierdurch verletzt?
b) Wie viele Flüchtlinge sind an den westdeutschen Grenzen (auch durch Ertrinken in den westdeutschen Grenzflüssen) in den Monaten des Jahres 1995 im Vergleich zum Vorjahr zu Tode gekommen?
Gibt es polizeiliche Grenzschutz-Verbände, die mit Polizeikräften aus verschiedenen Schengener Vertragsstaaten zusammengesetzt sind?
a) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage sind sie in dem jeweiligen Landtätig?
b) Wie wurde das Problem konkurrierender polizeilicher und/ oder strafprozessualer Rechtsvorschriften gelöst?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Durchführung von Kontrollen an den Westgrenzen?
a) Für welchen Zeitraum plant die Bundesregierung den Sondereinsatz des BGS an den Westgrenzen?
In wieviel Form hat der BGS seit Ende 1994 seine Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen intensiviert?
a) Was ist unter dem „variablen Einsatz" der Beamtinnen und Beamten an den Grenzen zu verstehen?
b) Was sind „taktisch günstige Verkehrsknotenpunkte im Grenzraum"?
c) Ist der vom BGS zu kontrollierende Grenzraum räumlich identisch mit der im BGS-Gesetz genannten 50-km-Zone?
d) Wenn nein, wie ist er eingegrenzt?
Wurden bisher nicht eingesetzte technische Mittel und/oder Gerätschaften im Rahmen des Sondereinsatzes des BGS zur Anwendung gebracht?
Wenn ja, welche, wo und in wie vielen Fällen (bitte aufschlüsseln)?
a) Führt der BGS im Rahmen dieses Sondereinsatzes Abhörmaßnahmen durch, setzte er V-Personen ein, und/oder hat der BGS diesbezüglich Hausdurchsuchungen durchgeführt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden welche der genannten Maßnahmen durchgeführt bzw. Ermittlungsmethoden praktiziert (bitte aufschlüsseln)?
An welchen Grenzen bzw. Grenzabschnitten werden inzwischen von deutscher Seite aus wie viele Infrarotgeräte bzw. Nachtsichtgeräte eingesetzt (bitte genau aufschlüsseln)?
a) Welche anderen europäischen Länder setzen seit wann derartige Geräte an den Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland ein?
b) Welche Länder setzen seit wann nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Geräte an ihren Grenzen ein?
Wie viele verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind vom BGS im Hinterland der Westgrenzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt worden?
a) Wie viele Personen sind hierbei festgenommen worden?
b) Wie viele wurden hierbei als Verdächtige bzw. als Kontakt- und Begleitpersonen kontrolliert?
c) Die Daten von Wie vielen dieser Personen wurden anschließend in das SIS eingespeist?
Wie wird einem Flüchtling nachgewiesen, daß sie/er „geschleust" wurde?
Wie viele deutsche Polizeibeamte und -beamtinnen sind derzeit in welchen anderen Schengener Vertragsstaaten im Kampf gegen die „Schleuserkriminalität" eingesetzt (bitte aufschlüsseln)?
a) Handelt es sich hierbei ausschließlich um BGS-Beamtinnen und -Beamte?
Wenn nein, welche anderen Polizeikräfte werden hierbei eingesetzt?
b) Welche Aufgaben haben z. B. die in Bari/Italien eingesetzten BGS-Beamtinnen und -Beamten?
c) Führen die Beamtinnen und Beamten Schußwaffen mit sich?
d) Nach welchen Rechtsvorschriften handeln die dort eingesetzten deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten?
e) Sind diese zur Ausübung unmittelbaren Zwangs berechtigt?
f) In wie vielen Fällen wurde von derart im Ausland eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten unmittelbarer Zwang ausgeübt?
g) Nehmen die in Bari eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten an flüchtlingsabweisenden Einsätzen des italienischen Militärs teil?
Welche kurz-, mittel- und langfristigen konkreten Verbesserungen plant die Bundesregierung im Zuge der weiteren Umsetzung des Schengener Durchführungsabkommens?
Welche Ergebnisse brachte die Tagung des Schengener Exekutivausschusses am 28. April 1995 hinsichtlich der — noch unzulässigen — polizeilichen Nacheile auf das Gebiet der Französischen Republik?
a) In wie vielen Fällen haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte eine Verfolgung von Straftätern abgebrochen, weil sie den flüchtenden Personen nicht nach Frankreich folgen durften?
b) Wurde in diesen Fällen die französische Polizei informiert? Wenn ja, auf welchem Wege und mit welchem Ergebnis?
c) Wenn nein, warum nicht?
Fanden seit dem 25. Januar 1995 weitere flüchtlingspolitische Konferenzen statt?
a) Wenn ja, wer nahm daran teil, wo und wann fanden sie statt, welche Erkenntnisse wurden präsentiert, und welche Ergebnisse hatten diese Folge-Konferenzen?
b) Wenn nein, für wann und wo sind derartige Folge-Konferenzen geplant?
Inwiefern, d. h. aufgrund welcher konkreter Maßnahmen, hält die Bundesregierung die Sicherheitslage heute gegenüber dem Stand vor Inkrafttreten des Schengener Abkommens für „verbessert"?