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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Investitionen bei Sportanlagen in den neuen Bundesländern aufgrund der Investitionsprogramme (G-SIG: 13010642)

Sportförderung nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost, Zustand der Sportanlagen, Investitionen für Sportanlagen ohne Mitwirkung des Bundes zusätzliche Investoren für Sportanlagen, länderübergreifende Dringlichkeitsliste

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/177421.06. 95

Investitionen bei Sportanlagen in den neuen Bundesländern auf Grundlage der Investitionsprogramme

der Abgeordneten Klaus Lohmann (Witten), Friedhelm Julius Beucher, Dagmar Freitag, Rolf Hempelmann, Ingrid Holzhüter, Ilse Janz, Thomas Krüger, Dr. Uwe Küster, Robert Leidinger, Siegmar Mosdorf, Siegfried Scheffler, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Wolfgang Thierse, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Im Zuge der Deutschen Einheit wurden die Sportanlagen in der ehemaligen DDR auf Selbstverwaltung umgestellt. Eine Analyse des Zustands der Sportanlagen, vorgelegt von dem Deutschen Sportbund unter dem Titel „Goldener Plan Ost", konstatiert eine erhebliche Vernachlässigung der Anlagen und beschreibt einen umfassenden Sanierungsbedarf.

Die Bundesregierung hatte es stets abgelehnt, sich an diesen Sanierungen durch ein im „Goldenen Plan Ost" gefordertes gesondertes Investitionsprogramm zu beteiligen. Hingegen hat die Bundesregierung in den Investitionsprogrammen von 1991 und 1993 sowie im Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost Investitionen für den Sport als Förderzwecke zugelassen. Somit konkurriert die Sanierung der Sportanlagen mit den anderen Investitionsvorhaben der Länder und Gemeinden.

Das haushaltsmäßig verankerte Investitionsvolumen im Sport bezieht sich ausschließlich und unter finanzieller Beteiligung der Länder auf den Leistungsport. Insbesondere in den neuen Ländern werden damit dringend im Vereins- und Schulsport benötigte Investitionsmittel im Leistungssport gebunden.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welchen Gesamtumfang haben die einzelnen Investitionsprogramme der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, und welchen Anteil haben daran die Investitionen für Sportanlagen?

2

Welche Sportanlagen wurden mit den Investitionsprogrammen in welcher Höhe gefördert?

3

Bei welchen Sportanlagen sind Investitionen des Bundes noch in der mittelfristigen Planung vorgesehen?

4

In welcher Form wird der Sport in der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost berücksichtigt?

5

Welche weiteren Instrumente neben der Aufnahme des Sports in die Verwaltungsvereinbarung will die Bundesregierung nutzen, um sicherzustellen, daß Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz für die Sanierung von Sportstätten verwendet werden?

6

Welche weiteren Bereiche neben dem Sport werden nach dem Investitionsförderungsgesetz berücksichtigt?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den allgemeinen Zustand der Sportanlagen in den neuen Bundesländern, die mittelfristig nicht saniert werden können, im Vergleich zum Standard in den alten Bundesländern?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der Sportlerinnen und Sportler, die ihren Sport auf Anlagen betreiben müssen, die weder dem Standard noch den Vorschriften entsprechen?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung im Falle einer regionalen Unterversorgung mit nutzbaren Sportanlagen eine Initiative, diesen Mißstand abzubauen?

10

Welchen Umfang haben Investitionen für Sportanlagen, die ohne Mitwirkung des Bundes erfolgen, und ist die Bundesregierung, falls solche Zahlen nicht zur Verfügung stehen, bereit, einen Forschungsauftrag zu erteilen, um dieses Datenmaterial zu erschließen?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zusätzliche Investoren für Sportanlagen in den neuen Bundesländern zu akquirieren oder um den Eigentümern bzw. den Nutzern zu helfen, um Investoren zu gewinnen?

12

Ist die Bundesregierung bereit, eine länderübergreifende Dringlichkeitsliste zu erarbeiten, die die Schwerpunktinvestitionen und Sanierungen in einer befristeten Zeit vorsieht?

13

Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, für eine Übergangszeit von fünf Jahren die im Etat vorgesehenen investiven Mittel kostenneutral ganz oder teilweise entsprechend einer länderübergreifenden Dringlichkeitsliste zu verauslagen?

14

Ist die Bundesregierung in einem solchen Fall grundsätzlich bereit, den Ländern diese Mittel kostenneutral zu 100 % oder zum überwiegenden Prozentsatz zur Verfügung zu stellen, um den Ländern ein stärkeres Engagement für den Vereins- und Schulsport zu ermöglichen?

Bonn, den 21. Juni 1995

Klaus Lohmann (Witten) Friedhelm Julius Beucher Dagmar Freitag Rolf Hempelmann Ingrid Holzhüter Ilse Janz Thomas Krüger Dr. Uwe Küster Robert Leidinger Siegmar Mosdorf Siegfried Scheffler Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Rolf Schwanitz Wieland Sorge Dr. Peter Struck Wolfgang Thierse Rudolf Scharping und Fraktion

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