Vertreibung der ostdeutschen Nutzer mit Hilfe des Zivilrechts
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Klaus-Jürgen Warnick und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Die Verbände der ostdeutschen Nutzer restitutionsbehafteter Grundstücke, vor allem aus dem Berliner Raum, weisen seit Herbst 1994 darauf hin, daß die redlich erworbenen Nutzungs- und Eigentumsrechte ostdeutscher Eigenheim- und Grundstücksbesitzer, die der Gesetzgeber vor Rückübertragungsansprüchen der Alteigentümer durch eine Reihe von Gesetzen (vor allem Vermögens-, Sachenrechtsänderungs-, Schuldrechtsänderungs- und Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz) schützen wollte und die durch Entscheidungen der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen und der Verwaltungsgerichte als redlich erworben bestätigt wurden, durch bestimmte Lücken in den rechtlichen Regelungen Gefahr laufen, verlorenzugehen. In Seminaren der Anwälte der Alteigentümer und auf Massenveranstaltungen mit Hunderten von Teilnehmern wird die Umgehung der Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen auf dem Zivilrechtsweg mit Hinweisen auf die einschlägigen Urteile des BGH geübt und propagiert. Ansatzpunkte sind Form- und Verfahrensmängel bei den Enteignungen sowie den Erwerbsgeschäften in der DDR. In einer Reihe von Urteilen verschiedener Zivilgerichte bis zum BGH wird die Nichtigkeit der entsprechenden Rechtsgeschäfte nach DDR-Recht festgestellt, was den Alteigentümern das Recht auf Berichtigung des Grundbuchs und Herausgabe der Grundstücke gibt. Nach Schätzungen der Nutzer-Verbände könnten bis zu 40 Prozent der mit Restitutionsansprüchen behafteten Grundstücke betroffen sein. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat spätestens seit Oktober 1994 Kenntnis von diesen Vorgängen. Im November 1994 (Berliner Zeitung vom 5./6. November 1994) verlautete aus dem BMJ, man „beobachte" die Situation und werde gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Beobachtungen hat die Bundesregierung seit Herbst 1994 in dieser Sache gemacht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der von Restitutionsansprüchen betroffenen Grundstücke, bei denen das Erwerbsgeschäft in der DDR mit derartigen Mängeln behaftet war, daß dies heute zu einer Beurteilung als nichtiges Rechtsgeschäft führen könnte?
Wo liegt die Schwelle, an der sich die Bundesregierung zum Eingreifen zum Schutze der redlichen Erwerber veranlaßt sehen würde?
Welche Art von Eingriff hält die Bundesregierung zum Schutz der redlichen Erwerber für zweckmäßig?
Hält die Bundesregierung ein Moratorium zum vorläufigen Schutze der redlich erworbenen Nutzungsrechte vor der zivilrechtlichen Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen für notwendig bzw. zweckmäßig?