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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kriegspropaganda im Rahmen einer Sondersendung des türkischen Fernsehsenders TRT-INT (G-SIG: 13010448)

Spenden-Sondersendung "Hand in Hand mit den Soldaten" des türkischen Senders TRT-INT im deutschen Kabelfernsehen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.05.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/125703. 05. 95

Kriegspropaganda im Rahmen einer Sondersendung des türkischen Fernsehsenders TRT-INT

der Abgeordneten Steffen Tippach, Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In einer Meldung der Kurdisch-Deutschen Presseagentur KURD-A wurde am 18. April 1995 ein Protestschreiben des Kurdischen Studentenverbandes in Berlin dokumentiert. Darin werden Zitate aus einer Kampagne des türkischen Fernsehsenders TRT-INT wiedergegeben, die der Sender am 17. April 1995 für zunächst 36 Stunden ausgestrahlt hat: „Los Türkei! Hand in Hand mit den tapferen Soldaten! Die 35 000 Soldaten des Mustafa Kemal Atatürks erwarten von uns finanzielle und moralische Unterstützung! ... Auf! Mit der Kraft der Türken das Embargo der anderen brechen! Beweisen wir mit der Kampagne der gesamten Weltöffentlichkeit die Kraft der Türken! Unterstützen wir voller Freude unsere tapferen Soldaten, die sich mit Freude für das Vaterland opfern! "

In einem Artikel der Berliner Tageszeitung vom 20. April 1995 heißt es: „... Unverhohlen werden der Krieg in den kurdischen Regionen der Türkei und der Einmarsch in Irakisch-Kurdistan gepriesen. Auch die Werbeeinnahmen, die während der Mammutsendung eingenommen werden, wandern in die Kasse des Militärs ... " .

In einer dpa-Meldung vom 19. April 1995 wird das Spendenaufkommen bis Mittwochabend — die Sendung wurde über die ursprünglich geplante Sendezeit verlängert — mit „umgerechnet etwa 16,5 Millionen Mark" angegeben. Die Sendung werde aus „Studios in Ankara, Istanbul, Izmir und Adana live ausgestrahlt. Dabei wird zu Übertragungswagen in den Unruhegebieten im Osten und Südosten der Türkei geschaltet, wobei dann auch Fernsehsprecherinnen in Kampfanzügen zusammen mit Soldaten zu sehen sind", heißt es weiter in der dpa-Meldung.

Auch der türkische Parlamentspräsident, Hüsamettin Cindoruk, kommt in der Sendung zu Wort: „Diese Aktion zeigt, was wir bereit sind für unseren Staat zu tun." (TRT-INT vom 17. April 1995)

Verschiedene Organisationen und Menschenrechtsgruppen, die sich für die Rechte der Kurden und Kurdinnen engagieren, haben gegen diese Sendung protestiert. Der Sender stachele zu Rassenhaß auf und verherrliche den Krieg. Nach Angaben der Medienagentur für Menschenrechte (mfm) in Delmenhorst habe der Sender bereits mehrfach zu Geldspenden für den türkischen Militäreinsatz im Nordirak aufgerufen. Bei der Landesmedienanstalt Niedersachsen wurde beantragt, ein Beanstandungsverfahren gegen den türkischen Fernsehsender TRT-INT einzuleiten, was derzeit in Hannover geprüft wird. Auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurden entsprechende Anträge gestellt. Ziel ist es, dem Sender die Zulassung zu entziehen. Der Sender verstoße, so die Medienagentur für Menschenrechte, gegen das Verbot der Aufstachelung zum Rassenhaß und gegen das Verbot der Kriegsverherrlichung. Auch Kinder und Jugendliche würden durch die Sendung schwer gefährdet.

Im Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 15. Mai 1989 haben sich die Mitgliedstaaten des Europarates und weitere Vertragsstaaten durch ihre Unterschrift verpflichtet, daß die ausgestrahlten Sendungen „Gewalt nicht unangemessen herausstellen und nicht geeignet sein (dürfen), zum Rassenhaß aufzustacheln" (Kapitel II, Artikel 7).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Ist der Bundesregierung die genannte Spenden-Sondersendung des türkischen Senders TRT-INT bekannt? Wenn nein, wird sie sich Kenntnis über die Sendung verschaffen? Wenn ja, hat die Bundesregierung von der Sendung eine Übersetzung anfertigen lassen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Inhalt der Sendung „Hand in Hand mit den Soldaten"?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforderung einer Moderatorin der Sendung: „Unser Motto müßte eigentlich heißen: Auf Türkei! Auf Holland! Auf Deutschland! Hand in Hand mit den Soldaten, zeigen wir es den Deutschen und den Holländern! ”?

4

Liegt der Ausstrahlung des Senders TRT-INT im deutschen Kabelfernsehen das „Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen" zugrunde? Wenn nein, aufgrund welcher Vereinbarungen kann TRT-INT im deutschen Kabelfernsehen senden?

5

Wann wurde diese Vereinbarung unterzeichnet, und welchen Wortlaut hat sie?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es sich bei der Sendung „Hand in Hand mit den Soldaten" um einen Verstoß gegen Artikel 7 des o. g. Abkommens handelt? Wenn nein, warum nicht?

7

Wird die Bundesregierung entsprechend Artikel 24 des o. g. Abkommens die vorläufige Aussetzung der Weiterverbreitung der TRT-INT-Sendungen beantragen? Wenn nein, warum nicht?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es sich bei dem Sender TRT-INT um einen türkischen Regierungssender handelt?

9

Hat die Bundesregierung bei der türkischen Regierung gegen die Sendung protestiert? Wenn ja, wie war die Reaktion der türkischen Regierung? Wenn nein, warum nicht?

10

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es sich bei der Sendung um einen Vorgang handelt, der geeignet ist, das friedliche Zusammenleben der Völker, insbesondere der türkischen und kurdischen Bevölkerung in Deutschland, zu stören? Wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es sich bei der Sendung um eine Unterstützung zum Führen eines Angriffskrieges — den Einmarsch der türkischen Truppen in den Nordirak — handelt? Wenn nein, warum nicht?

12

Wie gedenkt die Bundesregierung den möglichen Konflikten zwischen der türkischen und kurdischen Bevölkerung, die durch die Sendung entstehen können, entgegenzuwirken?

13

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um zukünftig auszuschließen, daß derartige kriegsverherrlichende Sendungen im bundesdeutschen Fernsehen ausgestrahlt werden?

Bonn, den 3. Mai 1995

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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