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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschätzung von Projekten, die mit staatlicher Entwicklungs-Zusammenarbeit gefördert wurden, in bezug auf ihre Auswirkungen auf die betroffenen Frauen und die Einschätzung der zu erwartenden Umweltbelastungen (G-SIG: 13010756)

Bewertung von Entwicklungshilfeprojekten in verschiedenen Ländern nach den Kriterien "eindeutig negative Auswirkung auf Frauen" und "nicht tragbare Umweltbelastungen"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

31.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/207226. 07. 95

Abschätzung von Projekten, die mit staatlicher Entwicklungs-Zusammenarbeit gefördert wurden, in bezug auf ihre Auswirkungen auf die betroffenen Frauen und die Einschätzung der zu erwartenden Umweltbelastungen

der Abgeordneten Rolf Köhne, Christina Schenk, Dr. Winfried Wolf und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

In Drucksache 13/1571 erklärt die Bundesregierung auf Seite 4: „Projekte mit eindeutig negativen Auswirkungen auf Frauen bzw. mit nicht tragbaren Umweltbelastungen werden nicht gefördert."

Weiter gibt die Bundesregierung in dieser Drucksache an, daß sie die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen über laufendes Monitoring und Evaluierungen kontinuierlich verfolgt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Was sind für die Bundesregierung „eindeutig negative Auswirkungen auf Frauen", und welche Begründungen liegen dieser Auffassung zugrunde?

2

Was sind für die Bundesregierung „nicht tragbare Umweltbelastungen, und welche Begründungen liegen dieser Auffassung zugrunde?

3

Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse schließt die Bundesregierung bei jedem der folgenden mit Mitteln der Entwicklungs-Zusammenarbeit (EZ) im Einzelplan 23 des Haushaltsjahres 1995 vorgesehenen Projekte eine „eindeutig negative Auswirkung auf Frauen" aus:

— in Burkina Faso: Familienplanung in Höhe von 2 Mio. DM,

— in Burundi: Familienplanung II. in Höhe von 5 Mio. DM,

— in Kamerun: Familienplanung im ländlichen Gesundheitswesen in Höhe von 1,5 Mio. DM,

— auf Kap Verde: Familienplanung in Höhe von 2 Mio. DM,

— in Malawi: Beratung bei der Familienplanung in Höhe von 4 Mio. DM,

— in Niger: Familienplanung in Höhe von 2 Mio. DM,

— auf den Philippinen: Gesundheit und Familienplanung in Höhe von 15 Mio. DM?

4

Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse bei jedem einzelnen dieser Projekte schließt die Bundesregierung bei folgenden mit Mitteln der EZ geförderten Projekten eine nicht tragbare Umweltbelastung aus:

— in Äthiopien: Erneuerung von Verbindungsstraßen in Höhe von 25 Mio DM,

— in Burkina Faso: Straßenrehabilitierung im Rahmen des Sektoranpassungsprogramms Transport in Höhe von 10 Mio. DM,

— in Ghana: Berater Ghana Highway Authority in Höhe von 1,4 Mio. DM,

— in Ghana: Sektoranpassung Straßen in Höhe von 15 Mio. DM,

— in Indien: Energie-Investitionsprogramm in Höhe von 55 Mio. DM,

— in Israel: Verkehrsinfrastruktur in Höhe von 30 Mio. DM,

— in Pakistan: Wasserkraftwerk Ghati-Barotha in Höhe von 80 Mio. DM,

— in Usbekistan: Ausbau Flughafen Taschkent in Höhe von 30 Mio. DM?

5

Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse bei jedem einzelnen dieser Projekte schließt die Bundesregierung bei folgenden mit Mitteln der EZ geförderten Projekten eine „eindeutig negative Auswirkung auf Frauen" und/oder eine „nicht tragbare Umweltbelastung" aus:

- in Burkina Faso: Strukturanpassung II in Höhe von 10 Mio. DM,

— in Burundi: Strukturhilfe III in Höhe von 20 Mio. DM,

— in Ghana: Strukturanpassung Pivate Investment in Höhe von 10 Mio. DM,

— in Malawi: Sektoranpassungsprogramm „Handel und Verteilung" in Höhe von 10 Mio. DM,

— in Mosambik: Strukturhilfe VI in Höhe von 15 Mio. DM,

— in Kambodscha: Strukturhilfe in Kooperation mit der Weltbank in Höhe von 5 Mio. DM,

— in Laos: Strukturhilfe in Kooperation mit der Weltbank in Höhe von 5 Mio. DM?

Bonn, den 20. Juli 1995

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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