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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Tötungsdelikte mit zu vermutender oder tatsächlicher fremdenfeindlicher und/oder rechtsextremer Motivation im Jahr 1994 (G-SIG: 13010761)

Aufzählung verschiedener fremdenfeindlicher Straftaten, Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten über das Thema "fremdenfeindliche Straftaten"

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/207726. 07. 95

Tötungsdelikte mit zu vermutender oder tatsächlicher fremdenfeindlicher und/oder rechtsextremer Motivation im Jahr 1994

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach offiziellen Angaben des Bundesministeriums des Innern soll es im Jahr 1994 keine Tötungsdelikte mit zu vermutender oder tatsächlicher fremdenfeindlicher und/oder rechtsextremer Motivation gegeben haben (vgl. Verfassungsschutzbericht des Bundes 1994).

Kurz vor der Aufklärung ist nun offenbar der Brandanschlag vom 16. März 1994 in Stuttgart auf ein vorwiegend von Ausländerinnen und Ausländern bewohntes Haus. Bei diesem Brandanschlag wurden sieben Menschen getötet (fünf Erwachsene und zwei Kinder) und 16 Personen zum Teil schwer verletzt. Damals stellten die Ermittlungsbehörden fest, daß vieles für eine „fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung" spreche. Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Anschlag lagen den Ermittlern nicht vor (vgl. „Konkret" 5/1994). Ein fremdenfeindlicher Hintergrund wurde — so die Veröffentlichungen — kurz nach Aufnahme der Ermittlungen ausgeschlossen.

Nach neuen Angaben der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird nun ein 25jähriger Mann aus Esslingen dringend der Tat verdächtigt. Er soll eine ganze Serie von Brandanschlägen im Raum Esslingen verübt haben und wurde bereits am 30. Juni 1995 verhaftet. Nach Verlautbarungen der Polizei sei „bei den ersten Anschlägen keine fremdenfeindliche Motivation feststellbar gewesen", so der Leiter der Esslinger Polizeidirektion, Dietrich Braune. Später habe es nach den Brandanschlägen des 25jährigen Mannes — laut Polizeiangaben — Bekennerschreiben mit rechtsextremen Parolen wie „Kanaken raus! " gegeben. Die Polizei habe bisher keine Kenntnis über Verbindungen des mutmaßlichen Täters zu neonazistischen Organisationen (Neues Deutschland, 19. Juli 1995).

Neben diesem fremdenfeindlich motivierten Brandanschlag hat es noch eine ganze Reihe weiterer Tötungsdelikte gegeben, die offenbar eine zu vermutende oder tatsächliche rechtsextreme/ fremdenfeindliche Motivation hatten:

  • Am 1. Januar 1994 wird ein 24jähriger Türke aus Babenhausen von einem 30jährigen Deutschen mit zwei Pistolenschüssen getötet („Konkret" 3/1994).
  • Am 20. April 1994, dem Jahrestag von Hitlers Geburtstag, werden bei einem Brandanschlag in Göttingen auf ein Wohnhaus eine 20jährige Türkin und ihr zwei Jahre altes Kind schwer verletzt; die Frau stirbt am 29. Ap ril 1994 in der Universitätsklinik Göttingen an den Folgen ihrer schweren Verletzungen ( „Konkret" 6/1994).
  • Am 20. April 1994 stirbt bei einem Brand in einer Asylunterkunft in Gieboldehausen bei Göttingen ein Mann. Das Opfer soll den Brand angeblich selbst gelegt haben ( „Konkret" 6/1994).
  • Am 5. Mai 1994 greifen drei Männer in Quedlinburg einen Obdachlosen mit einer Schreckschußpistole an und stoßen ihn dann in einen Fluß. Der Mann stirbt. Die Täter werden festgenommen und geben an, der Obdachlose habe nicht in das Stadtbild gepaßt („Konkret" 6/1994).
  • Am 20. Juli 1994 wird in Berlin-Lichtenberg in einem Ausländerwohnheim ein Mann (vermutlich ein Vietnamese) ermordet. Der Hintergrund der Tat ist unklar ( „Konkret" 9/1994).
  • Am 26. Juli 1994 kommt es zwischen acht Deutschen und zwei Polen, angeblich, weil die Polen zwei Frauen belästigt hätten, in Berlin zu einem Streit. Ein Pole wird im Verlaufe des Streits in die Spree gestoßen, der andere Pole springt hinterher, um ihm zu helfen. Die Deutschen verhindern, daß die beiden wieder an Land kommen können; sie sollen sie dabei mit „Scheiß-Pollacken" beschimpft haben. Einer der Polen ertrinkt, der andere kann von zwei Zivilbeamten der Polizei völlig entkräftet an Land geholt werden ( „Konkret" 9/1994).
  • Am 3. August 1994 wird ein 33jähriger Vietnamese von Unbekannten in Leipzig mit mehreren Messerstichen getötet. Die Polizei hat „keine Anhaltspunkte für einen rechtsradikalen Tathintergrund" ( „Konkret" 9/1994).
  • Am 30. September 1994 kommen bei einem Brand in einem Wohnhaus in Völklingen zwei Menschen ums Leben. Nach Angaben der Polizei leben auch Asylbewerber in dem Haus. Die Brandursache sei unklar ( „Konkret" 12/1994).
  • Am 14. Oktober 1994 besorgt sich ein 60jähriger Mann in Paderborn an einer Tankstelle zwei Eimer Benzin und kehrt damit zu seiner Wohnung zurück. Seinen griechischen Nachbarn schlägt er vor der Haustür zusammen. Im Treppenhaus auf dem Weg zur Wohnung der griechischen Familie brüllt er: „Ich zünde euch alle an! " Der 60jährige legt dann auch tatsächlich im Haus einen Brand. Eine 62jährige Frau kommt dabei ums Leben. Da auch der Täter verbrennt, sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anlaß, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Polizei gehe von einem „normalen Verrückten" aus, der durchgedreht sei, weil ihn seine Frau verlassen habe. Der Täter hatte die griechischen Nachbarn in der Vergangenheit wiederholt mit rassistischen Sprüchen beschimpft ( „Konkret" 1/1995).
  • Am 6. November 1994 kommt es in Rotenburg an der Fulda zwischen zwei deutschen Antifaschisten, drei zufällig bei ihnen anwesenden türkischen Freunden und fünf Bundeswehrsoldaten, von denen ein 19jähriger Rekrut aufgrund seines Aufzugs (Glatze, Springerstiefel, Bomberjacke und T-Shirt mit der Reichskriegsflagge) schon rein äußerlich als Rechtsextremist zu erkennen ist, zu Auseinandersetzungen. Im Verlauf der Auseinandersetzung verletzt der 19jährige Bundeswehrsoldat den 18jährigen Piotr Kania tödlich ( „Konkret" 1/1995).
  • Am 18. November 1994 wird der 18jährige Michael Gäbler in Zittau durch einen 17jährigen Skinhead mit dem Messer angegriffen und so schwer verletzt, daß er kurze Zeit darauf im Krankenhaus stirbt. Der Täter hatte sich damit gebrüstet, Nationalist zu sein (taz, 19. November 1994).
  • Am 24. Dezember 1994 sterben bei einem Brand in einem Wohnhaus in Reichertshofen in Bayern ein 38jähriger türkischer Familienvater und sein fünfjähriger Sohn. Die 34jährige Ehefrau und drei weitere Kinder überleben leicht verletzt. Die Brandursache war unklar („Konkret" 4/1995).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Brandanschlag in Stuttgart vom 16. März 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

2

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei der Tötung in Babenhausen am 1. Januar 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

3

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Brandanschlag in Göttingen vom 20. April 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

4

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Brand in Gieboldehausen am 20. April 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

5

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Tötungsdelikt in Quedlinburg am 5. Mai 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

6

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Tötungsdelikt in Berlin-Lichtenberg am 20. Juli 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

7

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Tötungsdelikt in Berlin am 26. Juli 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/rechtsextreme Motivation aus?

8

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Tötungsdelikt in Leipzig am 3. August 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

9

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Brandanschlag in Völklingen am 30. September 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

10

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Brandanschlag in Paderborn am 14. Oktober 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

11

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Tötungsdelikt in Rotenburg am 6. November 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

12

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Tötungsdelikt in Zittau am 18. November 1994 eine tatsächliche oder zu vermutende fremdenfeindliche/ rechtsextreme Motivation aus?

13

Aufgrund welcher Tatsachen schließt die Bundesregierung bei dem Brand in Reichertshofen am 24. Dezember 1994 einen Anschlag mit tatsächlicher oder zu vermutender fremdenfeindlicher/rechtsextremer Motivation aus?

14

Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung für das Ansehen Deutschlands im Ausland angenehmer, wenn 1994 durch zu vermutende oder tatsächliche fremdenfeindliche/ rechtsextreme Tötungsdelikte kein Mensch gestorben wäre, anstelle von 22 Menschen?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Studie der Verwaltungsfachhochschule in Koblenz aus dem Jahr 1994 von 500 befragten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten es für 66 Prozent unklar war, nach welchen Kriterien eine Straftat als fremdenfeindlich einzustufen sei?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach derselben Studie 77 Prozent der befragten Beamtinnen und Beamten eine „mangelhafte Information" in der Aus- und Fortbildung über das Thema „fremdenfeindliche Straftaten" beklagen?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach derselben Studie 1994 unter den befragten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 66 Prozent der Meinung waren, daß Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine „soziale Bedrohung" sind?

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung — auch über die Innenministerkonferenz — veranlaßt bzw. angeregt, um diesen erschreckenden Defiziten und Meinungen' innerhalb der Polizei entgegenzuwirken?

18

Sind der Bundesregierung Umfragen bekannt, nach denen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch die Kriterien für die Einstufung rechtsextremer Straftaten unklar sind?

19

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß bis heute die Ermordung des Timo Kählke durch Mitglieder der neonazistischen „Wehrwolf Jagdeinheit Senftenberg" am 14. Dezember 1991 in der Nähe von Cottbus bis heute nicht durch das Bundesministerium des Innern als rechtsextremes Tötungsdelikt registriert worden ist.

Bonn, den 19. Juli 1995

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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