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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Entwicklungsprojekt Wasserkraftwerk Arun III in Nepal (G-SIG: 13010232)

Zusammenfassende Bewertung der KfW, kritik des Bundesrechnungshofes wegen Nichterreichens der entwicklungspolitischen Zielsetzung des Projektes, wirtschaftliche, soziale, ökologische und energiepolitische Problematik

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

16.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/59415. 02. 95

Entwicklungsprojekt Wasserkraftwerk Arun Ill in Nepal

der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau, Rudolf Bindig, Gabriele Fograscher, Dr. Ingomar Hauchler, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Reinhold Robbe, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Mathias Schubert, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Peter Struck, Adelheid Tröscher, Hans Wallow, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Unter Vorbehalt abschließender Prüfung hat die Bundesregierung 235 Mio. DM als Zuschuß für das geplante Wasserkraftwerk Arun III in Nepal vorgesehen. Davon wurden 23,5 Mio. DM bereits für Vorstudien ausgezahlt.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spricht sich in ihrem Projektprüfungsbericht für die Finanzierung des Vorhabens Arun III aus. National und international gibt es erhebliche Kritik an diesem Projekt.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage geht hervor, daß sich der Bundesrechnungshof ebenfalls kritisch mit Arun III auseinandergesetzt hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Trifft es zu, daß die KfW in ihrer zusammenfassenden Bewertung einräumt, daß das Projekt aufgrund seiner Größe und Komplexität mit in der Summe erheblichen Risiken behaftet ist?

2

Trifft es zu, daß der vorgesehene Projektträger Nepalesische Elektrizitäts-Gesellschaft (NEA) bislang trotz wachsender Stromverkäufe insgesamt Verluste erwirtschaftete und die Verzinsung des Anlagekapitals fast durchweg negativ war?

3

Stimmt es, daß die NEA den Schuldendienst für ein anderes größeres Kraftwerk bereits vorübergehend aussetzen mußte?

4

Ist es zutreffend, daß der Projektprüfungsbericht der KfW feststellt, daß die Volkswirtschaft und der Staatshaushalt Nepals durch das Projekt Arun III mittelfristig erheblich belastet werden und damit die staatlichen Handlungsmöglichkeiten Nepals zur Überwindung bedeutender Engstellen in der gewerblichen Entwicklung des Landes stark eingeschränkt werden?

5

Trifft es zu, daß der Bundesrechnungshof wegen der in Frage 4 genannten Probleme die entwicklungspolitische Zielerreichung des Projektes in Frage gestellt sieht?

6

Trifft es zu, daß der Bundesrechnungshof die KfW dahin gehend kritisiert, daß sich ihre Beurteilungskriterien und Zielprojektionen auf Berechnungen und Prognosen stützen, die unter den gegebenen Bedingungen Nepals in ihrem Bestand mittelfristig fraglich erscheinen?

7

Ist es zutreffend, daß der Bundesrechnungshof in seinem Bericht zu dem Ergebnis kommt, daß die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts in mehrfacher Hinsicht nicht hinreichend abgesichert ist?

8

Trifft es zu, daß vom Bundesrechnungshof kritisiert wird, daß die zur Risikobegrenzung zwischen Nepal und den Gebern zu vereinbarenden Abkommen und Auflagen im Projektprüfungsbericht nicht nach Art, Umfang, Durchführbarkeit und Erfolgsaussichten so ausführlich und verbindlich dargelegt sind, wie es für ein Projekt derartiger Größe notwendig wäre?

9

Stimmt es, daß die Maßnahmen des Regionalen Aktionsprogramms zur Milderung von sozial und ökologisch nachteiligen Auswirkungen des Projekts im Projektprüfungsbericht der KfW inhaltlich noch nicht quantifiziert und auch in ihren Kostenauswirkungen nur ansatzweise definiert sind?

10

Trifft es zu, daß Stromverkäufe (in Zeiten der Überschußproduktion) nach Indien einen wesentlichen Beitrag zur Eigenwirtschaftlichkeit des Projekts liefern sollen, vertragliche Vereinbarungen zwischen Nepal und Indien hinsichtlich Liefermenge und Lieferpreis jedoch nicht bestehen?

11

Trifft es zu, daß die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine umfangreiche Stromeinspeisung in das indische Netz erst noch geschaffen werden müssen, die dazu nötigen Investitionen im Investitionsplan zu Arun III aber kostenseitig nicht berücksichtigt sind?

12

Stimmt es, daß das bei gestiegenen Preisen tatsächlich am Markt absetzbare Energiepotential nachfrageseitig bislang nicht hinreichend sicher belegt ist?

13

Trifft es zu, daß die KfW in ihrem Projektprüfungsbericht einräumt, daß im Falle der Verwirklichung des Projekts Arun III eine verstärkte Beeinträchtigung der Umwelt im Aruntal nicht ausgeschlossen werden kann?

14

Für welche anderen Kraftwerke des Ausbaupfades der „Option A" gibt es schon eine einigermaßen gesicherte Finanzierung?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die nepalische Regierung innenpolitische äußerst schwierig ist, das Projekt Arun III und damit zugesagte Gelder in Höhe von über 1 Milliarde US-$ abzulehnen, solange es keine Zusage gibt, Mittel in einer vergleichbaren Höhe auch für Alternativen zur Verfügung zu stellen?

16

Ist die Bundesregierung bereit, eine Entscheidung zu Arun III aus eigenen entwicklungspolitischen Überlegungen heraus zu fällen, oder wird sie dem Votum der nepalischen Regierung folgen?

17

Ist die Bundesregierung bereit, sich im Falle einer Ablehnung des Projektes Arun III bei der Gebergemeinschaft dafür einzusetzen, daß Mittel in ähnlicher Höhe für andere Projekte in Nepal zur Verfügung gestellt werden?

18

Welche anderen Projekte in Nepal, insbesondere im Bereich der Wasserkraftnutzung, kämen aus Sicht der Bundesregierung für eine Finanzierung in Frage?

Bonn, den 15. Februar 1995

Christoph Matschie Brigitte Adler Ingrid Becker-Inglau Rudolf Bindig Gabriele Fograscher Dr. Ingomar Hauchler Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Reinhold Robbe Günter Schluckebier Dagmar Schmidt (Meschede) Dr. Mathias Schubert Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Peter Struck Adelheid Tröscher Hans Wallow Rudolf Scharping und Fraktion

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