Begrenzung der Emissionen und Steuermindereinnahmen durch Mineralölverluste bei Tankvorgängen
des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Beim Betrieb von Tankstellen, insbesondere beim Betanken von Kraftfahrzeugen, entstehen hochgiftige Emissionen, wobei u. a. auch eine Reihe von Ozonvorläufersubstanzen freigesetzt werden.
Die Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Rückführung der Kraftstoffdämpfe mittels eines Gasrückführsystems.
Gasrückführsysteme sind bei neuen Tankstellen und bei Umrüstungen zu installieren, für bereits bestehende Anlagen gelten Übergangsfristen. Aktuelle Untersuchungen in der Schweiz durch die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygieniker vom Januar dieses Jahres haben erhebliche Mängel beim Betrieb der Gasrückführsysteme erkennen lassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wieviel Treibstoff ging bzw. geht in den Jahren 1990 bis 1995 (für 1995 bitte die erwartete Zahl angeben) auf Tankstellen als Betankung a) in absoluten Zahlen, b) in Prozent des Absatzes verloren?
Welcher Anteil der Emissionen könnte bei Anwendung der besten verfügbaren Gasrückführsysteme vermieden werden?
a) Wie hat sich die Zahl der Tankstellen, die über Gasrückführsysteme verfügen, in den Jahren 1990 bis 1995 (für 1995 bitte die erwartete Zahl angeben) entwickelt? b) Für welchen Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung eine Umrüstung zu 100 %?
Werden existierende Gasrückführsysteme im Betrieb auf ihre Funktion hin untersucht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen, wie oft, und mit welchen Ergebnissen?
a) Wieviel „Schwund" wurde durch die Mineralölwirtschaft in den Jahren 1990 bis 1995 (für 1995 bitte die erwartete Zahl angeben) mit der Folge der Verminderung ihrer Mineralölsteuerzahlungen deklariert? b) An welchen Stellen und durch welche physikalischen Effekte entsteht dieser Schwund? c) Wieviel Schwund entsteht insbesondere während und als Folge einer Betankung, und welche Steuerausfälle resultieren in den Jahren 1990 bis 1995 (für 1995 bitte die erwartete Zahl angeben) daraus?
a) Auf welcher Rechtsgrundlage darf in der Mineralölwirtschaft, insbesondere durch Tankstellenbetreiber, Schwund steuerlich geltend gemacht werden? b) Gelten Pauschsätze für die Absetzbarkeit von Schwund, oder müssen die tatsächlichen Verluste nachgewiesen werden? c) Werden die Angaben der Mineralölwirtschaft, insbesondere der Tankstellenbetreiber, überprüft? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Absetzbarkeit von Mineralölverlusten durch Schwund auch denjenigen Tankstellen gewährt, die bereits über Gasrückführsysteme verfügen?
Plant die Bundesregierung, die Abzugsfähigkeit des Schwundes in Zukunft einzuschränken? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll eine Neuregelung ausgestaltet werden?