Aufnahme und Status von Kriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat sich öffentlich dafür ausgesprochen, die Türen Deutschlands weiterhin für Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina offenzuhalten. Wie stimmt diese Haltung mit der Tatsache überein, daß Menschen aus Bosnien-Herzegowina die Grenze nach Kroatien erst dann überqueren dürfen, wenn sie ein deutsches Visum vorweisen, dieses Visum aber nur dann erteilt wird, wenn eine unbefristete Bürgschaft einer Privatperson aus Deutschland vorliegt?
Wie erklärt sich in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß zwar nach wie vor Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, denen es gelungen ist, illegal die Grenzen zu überschreiten, in der Bundesrepublik Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, gleichzeitig aber ein legaler Einlaß an der Grenze nicht ermöglicht wird?
Wie soll eine legale Zuflucht nach Ansicht des Bundeskanzlers vor sich gehen, wenn ein formelles Aufnahmeverfahren für Kriegsflüchtlinge nach wie vor — trotz der Zusagen zum Asylkompromiß — nicht existiert, ein Asylantrag aber faktisch deswegen aussichtslos ist, weil den Betroffenen der Zugang nach Deutschland nur über ein sogenanntes sicheres Drittland möglich ist, in das sie dann zurückverwiesen werden?
Welche praktischen Vorstellungen hat die Bundesregierung, um diese oben beschriebene „Quadratur des Kreises" in der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aufzulösen?
In ihrer Sitzung vom 6. Mai 1994 hat die Innenministerkonferenz der Länder den Bund dazu aufgefordert, sich mit 50 % an den Kosten für den Unterhalt der Kriegsflüchtlinge zu beteiligen, und festgestellt, eine Fortsetzung „der Weigerung des Bundes stellt eine ernsthafte Gefahr für eine sachgerechte Verteilung dar" (aus Beschlußniederschrift über die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 6. Mai 1994 auf Usedom). Ist der Bund dieser Aufforderung zwischenzeitlich nachgekommen, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kommunen ankommende Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina mit sanftem Druck ins Asylverfahren drängen, damit den örtlichen Sozialkassen Kosten erspart bleiben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für Kriegsflüchtlinge einen eigenständigen Status geben sollte?
Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich wie Dänemark, einen dauerhaften Bleibestatus für die Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zu schaffen, da deren Rückkehr angesichts der Tatsache, daß die internationale Kontaktgruppe, deren Mitglied die Bundesregierung ist, von einer Teilung Bosniens ausgeht, faktisch ausgeschlossen wird?
Treffen Berichte zu, daß die Bundesregierung im Rahmen einer Reform des .Asylbewerberleistungsgesetzes eine Verringerung der Sozialhilfeansprüche von Kriegsflüchtlingen plant?