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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister (G-SIG: 13010970)

Datenübermittlung in der Verwaltungspraxis, mißbräuchliche Verwendungen, Datenübertragung ins Ausland, Ermittlungserfolge bei der Bekämpfung des sog. "Sozialleistungsmißbrauchs" und bei der organisierten Kriminalität durch Nutzung des AZR, Kosten im Bundesverwaltungsamt (zentrale Meldebehörde für Ausländer)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.11.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/265511.10.95

Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister

der Abgeordneten Dorle Marx, Fritz Rudolf Körper, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, Thomas Krüger, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Otto Schily, Gisela Schröter, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Dr. Peter Struck, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit dem 1. Oktober 1994 ist das Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) in Kraft. Die damit nach Jahrzehnten auf eine gesetzliche Grundlage gestellte Datensammlung beim Bundesverwaltungsamt in Köln über Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland war von Anfang an umstritten.

Gründe für die Verabschiedung des AZRG waren unter anderem die effektivere Bekämpfung von sogenanntem „Sozialleistungsmißbrauch" und eine angeblich bessere Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Organisierten Kriminalität. Hierfür sind insbesondere Online-Abrufverfahren eingeführt worden. Mittlerweile müßten sich erste Erkenntnisse über Wirksamkeit und Effektivität des AZR eingestellt haben.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen14

1

Über wie viele Menschen werden im AZR Daten gespeichert?

2

Welche berechtigten Stellen haben wie häufig welche Daten oder Datengruppen abgefragt? (Bitte aufgeschlüsselt nach anfragenden Stellen, angegebenen Gründen für die Anfrage, Umfang der erteilten Auskünfte)

3

Gibt oder gab es Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Daten der erhebenden Stellen an das AZR?

4

Wie und wie schnell funktioniert diese Übermittlung in der Verwaltungspraxis?

5

Wie viele Selbstauskünfte wurden von Betroffenen eingeholt?

6

Wie oft und aus welchen Gründen konnten den Betroffenen nicht alle im AZR gespeicherten Informationen offenbart werden?

7

Sind der Bundesregierung mißbräuchliche/zweckentfremdete Verwendungen der Daten aus dem AZR zur Kenntnis gekommen?

8

Sind Daten aus dem AZR ausländischen Stellen zur Verfügung gestellt worden? Wenn ja, wem und in welchem qualitativen und quantitativen Umfang?

9

Sind einzelne Informationen von abzuschiebenden oder abgeschobenen Ausländerinnen und Ausländern an die Heimatländer aus dem AZR gegeben worden? Wenn ja, welche, wie oft und in welchem Umfang?

10

Welche Ermittlungserfolge haben sich auf dem Gebiet der sog. „Mißbrauchsbekämpfung" durch die Vernetzung und den Online-Zugriff verschiedener Stellen ergeben?

11

Welche Erfolge haben sich auf dem Gebiet der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität durch die Nutzung des AZR ergeben?

12

Wie oft haben Polizeidienststellen und Geheimdienste Daten aus dem AZR abgefragt, und gab es hierbei Überschneidungen?

13

Wie hoch sind die Kosten, die im Bundesverwaltungsamt als zentraler Meldebehörde für Ausländerinnen und Ausländer für die Führung des AZR jährlich entstehen?

14

Welche Vorteile hat die zentrale Speicherung der Daten von bestimmten Gruppen von Einwohnern beim Bundesverwaltungsamt gegenüber den dezentralen Meldeeinrichtungen für Inländer? Welche Nachteile gibt es?

Bonn, den 11. Oktober 1995

Dorle Marx Fritz Rudolf Körper Günter Graf (Friesoythe) Hans-Peter Kemper Thomas Krüger Dr. Willfried Penner Bernd Reuter Otto Schily Gisela Schröter Johannes Singer Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Dr. Peter Struck Siegfried Vergin Ute Vogt (Pforzheim) Jochen Welt Dieter Wiefelspütz Rudolf Scharping und Fraktion

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