Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Deutsche Telekom AG weigert sich, für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter Nachversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten. Diese Nachversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung sollten für ehemalige verbeamtete Mitarbeiter der Deutschen Bundespost bezahlt werden, die seit der Privatisierung der Bundespost 1994 aus dem Dienst der nachfolgend entstandenen Deutschen Telekom AG und ihrem Beamtenstatus ausschieden. Denn mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenstatus verloren sie auch ihre Pensionsansprüche. Tatsächlich hat die Deutsche Telekom AG diese Nachversicherungsbeiträge in einigen Fällen nie entrichtet. Nach Zeitungsmeldungen erklärte der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung, Stefan Braatz: „Leider ist dieser Vorgang kein Einzelfall.“ Es wurden seit der Privatisierung der Deutschen Bundespost bei der Deutschen Telekom AG ungefähr 120 000 Stellen abgebaut. Rund 62 000 Beamte sind heute noch bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt.
Als die Betroffenen das Fehlen der Nachversicherungsbeiträge in ihren Renteninformationen bemerkten und die Deutsche Telekom AG aufforderten, diese zu entrichten, weigerte sich die Deutsche Telekom AG und berief sich auf Verjährung. Die Deutsche Telekom AG äußerte zu dem Fall, unversorgt aus dem Beamtenverhältnis ausgeschiedene Beschäftigte könnten vom Rentenversicherer verlangen, dass dieser die Zeiten ihrer Beschäftigung rentensteigernd einträgt – und zwar unabhängig davon, ob es diesem gelingt, die Beiträge vom Arbeitgeber einzufordern. Damit würde die Versichertengemeinschaft die fehlenden Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG bezahlen.
Die Deutschen Rentenversicherung lehnt diese Ansicht und Haltung ab. Der Rentenversicherer führt daher gegenwärtig vor dem Sozialgericht München einen Musterprozess (Az. S 45 R 5469/04) gegen die Deutsche Telekom AG. Die Rentenversicherung ist der Auffassung, dass bei öffentlichen Arbeitgebern eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Nachversicherungsansprüche gilt. Daneben sind weitere Klagen einzelner Personen anhängig.
Die Bundesregierung ist mit über 31 Prozent Eigentümer der Deutschen Telekom AG – mit 14,83 Prozent Direktbeteiligung und mit 16,87 Prozent Beteiligung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie ist damit mit Abstand der größte Einzelaktionär vor der Beteiligungsgesellschaft Blackstone mit 4,39 Prozent. Sie kann daher auf die Geschäftsführung der Deutschen Telekom AG Einfluss nehmen.
Die Bundesregierung ist heute mit Dr. Thomas Mirow, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, direkt im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG vertreten und zusätzlich über Frau Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW-Bankengruppe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem geschilderten Vorgang und von den vor dem Sozialgericht München anhängigen Verfahren?
Wie viele Personen sind von diesem geschilderten Problem betroffen?
Führt die Weigerung der Deutschen Telekom AG, die Rentenversicherungsbeiträge nachzuentrichten dazu, dass die ausgeschiedenen ehemaligen Beamten keine oder weniger Rentenansprüche und Rente erhalten?
Wenn die Deutsche Telekom AG ihre Rentennachzahlungen nicht leistet, muss dann die Deutsche Rentenversicherung dennoch den ausgeschiedenen Beamten entsprechende Rentenansprüche gutschreiben und diese dann auch finanzieren?
Wie viele Beamte sind seit der Privatisierung der Bundespost und ihrer Umwandlung zur Deutschen Telekom AG vorzeitig ausgeschieden und haben eine vertragliche Zusicherung erhalten, dass ihre Rentenversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung von der Deutschen Telekom AG nachentrichtet werden, um ihnen eine entsprechende Altersvorsorge zu gewährleisten?
In wie vielen Fällen hat die Deutsche Telekom AG ehemaligen Beamten entgegen vertraglicher Vereinbarung die Nachversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung bis heute nicht bezahlt, beziehungsweise wie viele solche Aufforderungen hat die Deutsche Telekom AG bis heute abgelehnt?
Um welche Summen geht es bei dem Problemkreis nicht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG jeweils für die Betroffenen und insgesamt für die Deutsche Telekom AG, beziehungsweise für welche Spanne von Jahren werden die Nachversicherungsbeiträge verweigert?
Hat die Bundesregierung neben dem genannten Musterverfahren Kenntnis von weiteren Gerichtsverfahren, bei denen es um die Nachentrichtung verweigerter Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG geht?
Wann sind die ersten Aufforderungen ehemaliger Beamter der Deutschen Bundespost bei der Deutschen Telekom AG eingegangen, Rentenversicherungsbeiträge noch nachzuentrichten?
Wann wurde die Rechtssache Az. S 45 R 5469/04 am Sozialgericht München, eingebracht durch die Rentenversicherung, an- und rechtshängig?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es von der Deutschen Telekom AG rechtlich zutreffend ist, sich gegenüber der Deutschen Rentenversicherung auf eine Verjährung der Ansprüche zur Nachentrichtung der Rentenversicherungsbeiträge zu berufen?
Ist es zutreffend, dass grundsätzlich vorzeitig ausgeschiedene Beamte eines ehemals öffentlichen Arbeitgebers ihre Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung verlangen können, ohne dass dieser ehemalige Arbeitgeber, hier die Deutsche Telekom AG, dafür Rentenversicherungsbeiträge entrichten muss?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, es ist von der Deutschen Telekom AG rechtlich zutreffend, zu behaupten, die Ansprüche der ehemaligen Beamten auf Nachversicherung gegenüber der Deutschen Telekom AG seien verjährt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, die Versichertengemeinschaft soll im Ergebnis die Kosten für die fehlenden Nachversicherungsbeiträge der Deutschen Telekom AG übernehmen, weil diese sich weigert, ihre Beiträge zu bezahlen?
Hat die Bundesregierung bei der Deutschen Telekom AG – als mit Abstand größter Einzelaktionär und über ihre Vertreter im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG – bisher Einfluss dahingehend ausgeübt, dass diese Rentenversicherungsbeiträge ehemaliger Beamter nachentrichtet werden?
Sieht die Bundesregierung eine Verpflichtung oder sogar Rechtspflicht dahingehend, dass sie als größter Einzelaktionär der Deutschen Telekom AG darauf zu drängen hat, dass die Altersversorgung ehemaliger Beamter nach den vertraglichen Regelungen eingehalten werden muss?
Wenn ja, woran ist die Umsetzung dieser Forderung bisher gescheitert?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bisher nicht darauf gedrängt, die Altersabsicherung der ehemaligen Beamten sicherzustellen und nichts zu deren Schutz unternommen?
Wird die Bundesregierung nun in Zukunft als größter Einzelaktionär und über ihre Vertreter im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG Einfluss darauf nehmen, dass die Rentenversicherungsbeiträge der ehemaligen Beamten, wie vertraglich zugesichert, nachentrichtet werden?
Wird die Bundesregierung, wenn die Deutsche Telekom AG die Nachversicherung weiter verweigert und die Deutsche Rentenversicherung im Rechtsstreit unterliegt, die Nachversicherung bei der Rentenversicherung durch Steuermittel übernehmen?
Wer sind die Vertreter der Bundesregierung und der KfW bei der Deutschen Telekom AG seit die erste Forderung eines Betroffenen, der die Nachzahlung seiner Rentenversicherungsbeiträge fordert, von der Deutschen Telekom AG abgelehnt wurde?
Wer sind die Vertreter der Bundesregierung und der KfW bei der Deutschen Telekom AG seit die erste Klage eines Betroffenen auf Nachzahlung seiner Rentenversicherungsbeiträge durch die Deutsche Telekom AG gerichtlich rechtshängig wurde?