Probleme bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und ihre Auswirkungen auf den Informationsanspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Anfang des Jahres ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft getreten. Die ersten Erfahrungen mit dem Gesetz, das dem Ziel von Transparenz staatlichen Handelns dienen soll, zeigen jedoch gravierende Mängel im Umgang der Behörden mit Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. So teilte die Bundesregierung auf die parlamentarischen Fragen des Abgeordneten Dr. Volker Wissing (FDP) in der Woche vom 6. bis 10. Februar 2006 (Bundestagsdrucksache 16/613, Frage 19) mit, dass die überwiegende Zahl der bis zu diesem Zeitpunkt an die Bundesministerien gerichteten Fragen entweder abgelehnt oder noch nicht bearbeitet waren.
Im Mai dieses Jahres wurde über Presseveröffentlichungen bekannt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Auskunft auf den Antrag unter anderem des Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) auf Herausgabe des Toll-Collect-Vertrags verweigert. Zur Begründung führt das Ministerium laut einem Artikel der „FAZ“ vom 22. Mai 2006 an, dass die Herausgabe „Toll Collect im Wettbewerb schaden und/oder die Sicherheit des Systems gefährden“ könne. Im Übrigen sähe es sich mangels Sachverstand nicht in der Lage, geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen und die übrigen freizugeben. Zudem könne die Herausgabe des Vertrags die „Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Rechtspflegeorgane“ beeinträchtigen, da derzeit ein Schiedsverfahren zwischen dem Bund und Toll Collect anhängig ist. Schließlich sei es auch an eine generelle Vertraulichkeitsklausel gebunden, auf deren Einhaltung das Unternehmen Toll Collect bestehe.
Am 1. Juni 2006 verbreiteten verschiedene Verbände aus dem Umwelt- und Agrarbereich in einer Pressemitteilung, dass ihre Anträge auf Offenlegung der Verwendung von Agrarsubventionen abgelehnt wurden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll die Ablehnung mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder für die Auszahlung der EU-Agrarsubventionen begründet haben. Da jedoch nur vier Länder ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz haben, werden die Informationen wohl weitgehend unveröffentlicht bleiben. Zugleich stellte die EU-Kommission ihr „Grünbuch zur Europäischen Transparenzinitiative“ vor, in dem die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert werden, die Verwendung von EU-Geldern offen zu legen. Eine Initiative zu mehr Informationsfreiheit in allen Ländern müsste hier die notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Das Informationsfreiheitsgesetz entfaltet bei solch restriktiver Handhabung in den Bundesministerien nicht die erwartete und vom Gesetzgeber erwünschte Wirkung für mehr Transparenz staatlichen Handelns.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Anfragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes haben die einzelnen Bundesministerien seit dem 1. Januar 2006 erhalten, und in wie vielen Fällen wurde bislang eine Auskunft erteilt, teilweise erteilt bzw. abgelehnt?
Was waren die Hauptgründe für eine nur teilweise Informationserteilung bzw. für eine Ablehnung des Informationsantrags?
In wie vielen Fällen wurde gegen die ablehnende Entscheidung Widerspruch eingelegt bzw. Verpflichtungsklage erhoben, und wie sind diese Verfahren, soweit abgeschlossen, ausgegangen?
In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurde der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit mit der Begründung, das Recht auf Informationszugang sei verletzt, angerufen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes in den Bundesbehörden, insbesondere hält sie diese für zu restriktiv, und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Weigerung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Toll-Collect-Vertrag herauszugeben vor dem Hintergrund des erklärten Ziels des Informationsfreiheitsgesetzes, staatliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Hinweis auf die mit Toll Collect vereinbarte Vertraulichkeit des Vertrags, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Toll Collect auch staatliche Aufgaben im Wege der Beleihung ausführt und somit sogar selbst ausdrücklich vom Informationsfreiheitsgesetz zur Herausgabe von Informationen verpflichtet wäre?
Hält die Bundesregierung es für zulässig und mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes für vereinbar, wenn über den Weg der Aufgabenerteilung an Private, mit denen Verträge geschlossen werden, das Informationsfreiheitsgesetz umgangen wird?
Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach eigener Aussage nicht über den notwendigen Sachverstand verfügt, geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen?
Aus welchen Gründen könnte nach Meinung der Bundesregierung bei Herausgabe des Toll-Collect-Vertrages das anhängige Schiedsverfahren zwischen Bund und Toll Collect gefährdet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung das „Grünbuch zur Europäischen Transparenzinitiative“, welches die EU-Kommission vorgelegt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung das deutsche Informationsfreiheitsrecht in Bezug auf die Vorstellungen der EU-Kommission zu mehr Transparenz bei der Verteilung von EU-Mitteln?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bewertung der einzelnen Bundesländer hinsichtlich des „Grünbuchs zur Europäischen Transparenzinitiative“ der EU-Kommission?
Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Umsetzung des „Grünbuchs zur Europäischen Transparenzinitiative“?
Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Europäische Transparenzinitiative umsetzen, insbesondere wie will sie dafür sorgen, mehr Informationsfreiheitsrechte in allen Bundesländern zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung aufgrund der nationalen Erfahrungen mit den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder sowie nunmehr vor dem Hintergrund der Europäischen Transparenzinitiative Änderungen im Informationsfreiheitsrecht, und falls ja, welche, falls nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des Informationsfreiheitsgesetzes auf mehr Transparenz staatlichen Handelns bezogen auf die Behördenorganisation und die behördlichen Abläufe, insbesondere im Hinblick auf neue Aufgabenverteilungen in den betroffenen Behörden und deren Umgang mit Informationen?
In welchem Umfang haben die Behörden von der Möglichkeit und der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über das Internet nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebrauch gemacht, und hat dies nach Auffassung der Bundesregierung zu mehr Transparenz und Offenheit geführt?
Welche Bundesländer, die nicht bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, planen nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung eines solchen Gesetzes?