Zukunft des Gleisanschlusses des Bundeswehr-Depots Aurich-Tannenhausen
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) an die Bundesregierung vom 20. März 1995 hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung am 28. März 1995 geantwortet, daß die Nutzung des Gleisanschlusses zum Marine-Depot Aurich-Tannenhausen bis Ende 1996 sichergestellt ist und Aussagen zur künftigen Depotstruktur und zur weiteren Nutzung des Gleisanschlusses voraussichtlich nicht vor Jahresende 1995 möglich sein werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Existieren inzwischen neue Planungen hinsichtlich der weiteren Verwendung der Trassen des Bundeswehrstandortes Aurich-Tannenhausen, und welche Optionen werden vorrangig diskutiert?
Existieren Überlegungen im Bundesministerium der Verteidigung, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Schienen und übrigen Infrastrukturen zu übernehmen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe? Wenn nein, wie und mit welchen Transportmitteln will die Bundeswehr die Transporte nach 1996 abwickeln?
Wie viele Transporte in welcher Größenordnung fanden in den vergangenen zehn Jahren auf der Strecke statt?
Wie hoch waren die Kosten für die Bundeswehr in den letzten zehn Jahren für Reparaturen, Instandsetzungsarbeiten und Trassengebühren?
Wie teuer war (alle Kosten berücksichtigend) durchschnittlich ein Transport auf der Schiene?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der Bevölkerung durch die Transporte der Bundeswehr auf der Schiene und auf der Straße im Vergleich?
Lassen die Konditionen der jetzigen gültigen Verträge der Bundeswehr mit der Deutschen Bahn AG die Möglichkeit zu, daß potentielle und weitere Betreiber von Schienenverkehr die Trassen mitbenutzen können?
Wie sind in diesem Fall die Rechte und Pflichten geregelt?
Wäre die Bundeswehr — auch über das Jahr 1996 hinaus -- bereit, eine mit möglichen weiteren Betreibern von Schienenverkehr vertraglich geregelte gemeinsame Nutzung der Gleise fortzusetzen? Wenn ja, zu welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht?