Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und Stand der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
der Abgeordneten Claudia Roth, Awet Tesfaiesus, Luise Amtsberg, Deborah Düring, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Robin Wagener, Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Sven Lehmann, Claudia Müller, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes wurde im Jahr 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. Ziel des Übereinkommens ist der Schutz von Unterwasser-Kulturerbe vor Plünderung, kommerzieller Verwertung und wissenschaftlich unsachgemäßer Bergung sowie die Förderung internationaler Zusammenarbeit bei Erforschung, Dokumentation und Erhaltung. Als Unterwasser-Kulturerbe gelten Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder archäologischem Charakter, die sich seit mindestens 100 Jahren ganz oder teilweise unter Wasser befinden. Zum Unterwasser-Kulturerbe zählen unter anderem archäologische Fundstätten, historische Bauwerke, menschliche Überreste, Schiffs- und Flugzeugwracks sowie deren archäologischer und natürlicher Zusammenhang (Records of the General Conference, 31st session, Paris, 15 October to 3 November 2001, v. 1: Resolutions, S. 51 bis 70/www.unesco.org/en/legal-affairs/convention-protection-underwater-cultural-heritage?hub=412#item-). Für Küstenstaaten wie Deutschland kommt dem UNESCO-Übereinkommen besondere Bedeutung beim Schutz von Unterwasser-Kulturerbe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee zu. Während die Küstenländer und der Bund in den deutschen Küstengewässern auf bestehende Rechtsgrundlagen zum Schutz von Kulturgütern zurückgreifen können, bestehen für Fundstätten in der AWZ besondere rechtliche und organisatorische Herausforderungen, die eine internationale Abstimmung erfordern (vgl. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, Artikel 55 ff.).
Nach Angaben der UNESCO haben inzwischen 81 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Zu den Vertragsstaaten gehören auch zahlreiche Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit umfangreichen Küsten- und Meeresgebieten, darunter Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Kroatien und Polen (vgl. www.unesco.org/en/underwater-heritage/states-parties). Deutschland hat seine Absicht zur Ratifizierung wiederholt bekräftigt. Bereits in der 19. Wahlperiode erklärte die Bundesregierung, eine Unterzeichnung bis Ende des Jahres 2021 anzustreben (Drucksache 19/18055, Antwort Frage 2). In der 20. Wahlperiode führte die Bundesregierung aus, die Ratifizierung weiterhin zu beabsichtigen und hierfür ein Ausführungsgesetz des Bundes vorzubereiten. Die hierzu erforderlichen Abstimmungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen (Drucksache 20/9934, Antwort Frage 59). Gleichwohl ist eine Ratifizierung bislang nicht erfolgt. Auch im Koalitionsvertrag der die 21. Wahlperiode tragenden Fraktionen findet sich kein ausdrücklicher Bezug auf das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes. Vor dem Hintergrund des langjährigen Engagements Deutschlands für die UNESCO, den internationalen Kulturgutschutz und eine regelbasierte internationale Ordnung stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die weiterhin ausbleibende Ratifizierung auf die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Befürworter multilateraler Kultur- und Wissenschaftskooperation haben kann.
Das Jahr 2026 markiert den 25. Jahrestag der Verabschiedung des Übereinkommens. Zudem hat die UNESCO beschlossen, künftig jährlich am 21. August einen „Internationalen Tag des Unterwasser-Kulturerbes“ zu begehen (vgl. www.unesco.org/en/days/underwater-cultural-heritage). Das Jubiläumsjahr 2026 und die zunehmende internationale Sichtbarkeit des Übereinkommens lenken den Blick erneut auf die bislang ausstehende deutsche Ratifizierung und deren kultur-, wissenschafts- und außenpolitische Bedeutung.
Der Schutz des Unterwasser-Kulturerbes berührt neben kultur- und wissenschaftspolitischen Fragestellungen auch Aspekte des Meeresnaturschutzes. Schutzmaßnahmen können damit zugleich Beiträge zum Erhalt mariner Biodiversität leisten. Historische Wracks und andere Kulturgüter stellen wertvolle Lebensräume für marine Arten dar und können zur Strukturvielfalt mariner Ökosysteme beitragen (vgl. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, 2019: „Spuren unter Wasser – Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee erforschen und schützen“, S. 57 bis 71). Zugleich weisen Fachleute darauf hin, dass sowohl Unterwasser-Kulturerbe als auch marine Ökosysteme durch Grundschleppnetzfischerei, Eingriffe in den Meeresboden, Offshore-Infrastrukturvorhaben sowie die Auswirkungen der Klimakrise gefährdet werden können (ebd.). Mit dem weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien gewinnt die Frage an Bedeutung, wie die Ziele der Energiewende mit den Belangen des Unterwasser-Kulturerbes und des Meeresnaturschutzes, insbesondere in Beschleunigungsgebieten, in Einklang gebracht werden können. Ebenso ist von Interesse, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um in Meeresschutzgebieten Nutzungen zu reduzieren, die sowohl den Erhalt mariner Ökosysteme als auch den Schutz von Unterwasser-Kulturerbe beeinträchtigen können.
Darüber hinaus gibt es weltweit etwa 2 500 deutsche Seekriegsgräber mit rund 150 000 deutschen Seekriegstoten. Mit der zeitlich gleitenden Anwendung der 100‑Jahres-Regel des UNESCO-Übereinkommens sind Hinterlassenschaften des Ersten Weltkriegs bereits in dessen Schutzbereich einbezogen und perspektivisch werden auch Hinterlassenschaften des Zweiten Weltkriegs davon betroffen sein. Allein in der Ostsee liegen schätzungsweise 400 Wracks mit rund 60 000 Toten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In vielen dieser Wracks befinden sich leckende Rohstoffbehälter sowie rostende Altmunition und Treibstofftanks, die zunehmend Giftstoffe, darunter auch hochgiftiges Quecksilber, freisetzen und damit die Meeresumwelt belasten und ein zunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen (vgl. Julian Staib, FAZ-Sonntagszeitung, 29. März 2026: „Das Gift aus dem deutschen U-Boot“, S. 6; Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e. V., Seekriegsgräber, https://hamburg.volksbund.de/aktuell/projekte/artikel/seekriegsgraeber). Hier stellt sich die Frage, wie zum einen die Gefahrenstoffe sicher geborgen und umweltverträglich entsorgt werden und zum anderen der würdige Umgang mit den Toten gewährleistet werden kann.
Moderne Verfahren der Unterwassererkundung und digitalen Dokumentation eröffnen neue Möglichkeiten für die Erfassung, Erforschung und Erhaltung von Unterwasser-Kulturerbe (vgl. Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, 2019: „Spuren unter Wasser – Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee erforschen und schützen“, S. 32 bis 56). Zugleich können die zunehmende technische Zugänglichkeit von Unterwasserfundstätten und das wachsende öffentliche, darunter auch touristische, Interesse an ihnen den Bedarf an wirksamen Schutz- und Koordinierungsmechanismen erhöhen. Das UNESCO-Übereinkommen stellt die Erhaltung des Unterwasser-Kulturerbes an seinem Fundort („in situ“) als vorrangiges Schutzprinzip heraus und bietet damit einen internationalen Rahmen, um öffentliche Zugänglichkeit, wissenschaftliche Erforschung und den langfristigen Erhalt dieser Kulturzeugnisse miteinander in Einklang zu bringen (UNESCO, Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage, Artikel 2, Absatz 5).
Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des weiteren Umgangs der Bundesregierung mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention, den bestehenden Schutzinstrumenten für das Unterwasser-Kulturerbe sowie den Perspektiven seiner künftigen Sicherung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welchen aktuellen Stand hat der Ratifizierungsprozess des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes innerhalb der Bundesregierung?
Welche konkreten Verfahrensschritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis zur Ratifizierung des Übereinkommens noch erforderlich?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung derzeit für den Abschluss des Ratifizierungsprozesses?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Jubiläumsjahr 2026 besondere Maßnahmen zur Vorbereitung oder zum Abschluss der Ratifizierung zu ergreifen, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes bislang nicht Gegenstand ausdrücklicher Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Wahlperiode geworden ist?
Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass Deutschland 25 Jahre nach Verabschiedung des Übereinkommens weiterhin nicht zu dessen Vertragsstaaten gehört, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Vertragsstaateneigenschaft für die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands im Bereich des Kulturgutschutzes und der multilateralen Kulturpolitik bei?
Welche Bundesministerien, Bundesoberbehörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes sind derzeit mit Fragen der Ratifizierung oder Umsetzung des Übereinkommens befasst (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Zu welchen rechtlichen, organisatorischen oder finanziellen Fragen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit noch Abstimmungsbedarfe zwischen den beteiligten Ressorts?
Welche Abstimmungen mit den Ländern wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode geführt, und welche Ergebnisse haben diese erbracht?
Welche bundesrechtlichen Regelungen hält die Bundesregierung gegenwärtig für erforderlich, um die Vorgaben des Übereinkommens umzusetzen?
Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel, den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes auf Grundlage internationaler Normen und in multilateraler Zusammenarbeit zu stärken und falls ja, durch welche konkreten Maßnahmen verfolgt sie dieses Ziel derzeit außerhalb einer Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes?
Welche rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung derzeit für eine wirksame Wahrnehmung von Schutz-, Dokumentations- und Durchsetzungsaufgaben im Bereich des Unterwasser-Kulturerbes in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und darüber hinaus?
Prüft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Anpassungen der bundesgesetzlichen Kompetenzgrundlagen oder sonstige rechtliche Regelungen zur Verbesserung des Schutzes von Unterwasser-Kulturerbe, und wenn ja, welche?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zustand des Unterwasser-Kulturerbes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee vor?
Welche Bundesbehörden sind derzeit und auf welcher gesetzlichen Grundlage für die Erfassung, Dokumentation und den Schutz von Unterwasser-Kulturerbe in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständig, und wie erfolgt hierbei die Zusammenarbeit mit Behörden anderer Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee?
Welche Bundesbehörden sind derzeit und auf welcher gesetzlichen Grundlage für Belange des Unterwasser-Kulturerbes in internationalen Gewässern zuständig, soweit deutsche Staatsangehörige, unter deutscher Flagge fahrende Schiffe oder sonstige deutsche Interessen betroffen sind?
Welche Maßnahmen wurden seit 2021 ergriffen, um die Erfassung und Dokumentation von Unterwasser-Kulturerbe in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu verbessern?
Welche Rolle misst die Bundesregierung dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Kulturerbeschutz und Wissenschaftsdiplomatie bei?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Ratifizierung des Übereinkommens für die Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung und des multilateralen UNESCO-Systems bei?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit 2021 auf Ebene der UNESCO, der Europäischen Union oder anderer internationaler Foren zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes unterstützt oder selbst angestoßen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gefährdungen von Unterwasser-Kulturerbe durch Grundschleppnetzfischerei vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Gefährdungen von Unterwasser-Kulturerbe durch Eingriffe in den Meeresboden, insbesondere im Zusammenhang mit Rohstoffgewinnung, Kabel- und Leitungsbau, Offshore-Infrastruktur sowie sonstigen Nutzungen des Meeresbodens vor?
Wie werden Belange des Unterwasser-Kulturerbes im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Offshore-Windenergieanlagen berücksichtigt und mit den Zielen des Ausbaus erneuerbarer Energien in Einklang gebracht?
Welche Synergien sieht die Bundesregierung zwischen dem Schutz von Unterwasser-Kulturerbe und dem Schutz mariner Ökosysteme?
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um den Schutz von Unterwasser-Kulturerbe und Meeresschutzgebieten besser miteinander zu verzahnen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Anzahl, Lage und Schutzstatus von Schiffs- und Flugzeugwracks mit menschlichen Überresten, darunter insbesondere historischen Seekriegswracks, in den deutschen Meeresgebieten vor?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz von Unterwasserfundstätten mit menschlichen Überresten, insbesondere solcher mit Funktion von Seekriegsgräbern, vor Störungen, Bergungen oder sonstigen Eingriffen?
Welche Bundesbehörde ist zuständig für die systematische Erfassung deutscher Seekriegsgräber und -wracks in deutschen Gewässern sowie weltweit außerhalb deutscher Gewässer und wenn kein systematisches Verzeichnis geführt wird, beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines solchen Verzeichnisses im Rahmen der Umsetzung der UNESCO-Konvention?
Welches Ministerium und welches Ressort ist federführend zuständig bei Fragen des Eigentums von Schiffwracks, der Sicherung und der Bergung dieser sowie des Umweltschutzes und der internationalen Abstimmung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder beabsichtigt zu greifen, um die illegale Bergung und Plünderung von deutschen Seekriegsgräbern in deutschen Gewässern sowie international zu unterbinden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Raubgrabungen, Plünderungen, Demontage historischer Wracks sowie den illegalen Handel mit Objekten des Unterwasser-Kulturerbes in deutschen Meeresgebieten vor?
Welchen Beitrag würde die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens nach Auffassung der Bundesregierung zur Verhinderung von Raubgrabungen, Plünderungen und der kommerziellen Verwertung von Unterwasser-Kulturerbe leisten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, um Plünderungen und die unrechtmäßige Bergung von Objekten des Unterwasser-Kulturerbes zu verhindern?
Inwiefern könnte die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes nach Einschätzung der Bundesregierung den (naturnahen) Tourismus in deutschen Küstenregionen stärken?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche Gefährdungen des Unterwasser-Kulturerbes durch touristische Nutzungen, insbesondere durch den sogenannten „Wracktourismus“, vor?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern grundsätzlich, um touristische Nutzung in Schutzgebieten naturverträglich zu gestalten und die ökologischen Schutzziele dabei nicht zu gefährden?
Welchen Beitrag würde die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens nach Auffassung der Bundesregierung dazu leisten, den Zugang zu und die Vermittlung von Unterwasser-Kulturerbe mit dessen langfristigem Schutz in Einklang zu bringen?