Deutscher Bundestag Drucksache 21/7801
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Jörg Cezanne, Desiree
Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7221 –
Stand des De-Riskings von China und des Ausbaus einer zukunftsfähigen
Kooperation mit China
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik China sind durch eine enge wirtschaftliche Verflechtung geprägt, die
zunehmend auch die außenpolitische Ebene bestimmt. Im Jahr 2025 hat China
erneut die USA als Deutschlands wichtigsten Handelspartner abgelöst. Chinas
Wirtschaftsbeziehungen zur EU und zu Deutschland werden allerdings immer
unausgewogener. Im Jahr 2025 stieg das deutsche Handelsbilanzdefizit
gegenüber China auf 90 Mrd. Euro. Vor allem höhere chinesische Exporte nach
Deutschland (+8,8 Prozent) treiben das Handelsbilanzdefizit weiter in die
Höhe. Im Jahr 2025 kamen mit Waren im Wert von 170,6 Mrd. Euro wieder
die meisten deutschen Importe aus China. Gleichzeitig geht die Nachfrage
nach deutschen Produkten in China zurück (–9,7 Prozent;
www.destatis.de/D
E/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_056_51.html).
Die Abhängigkeit Deutschlands und auch der Europäischen Union von
chinesischen Importen betrifft nicht nur einzelne Branchen, sondern weite Teile der
industriellen und gesellschaftlichen Grundversorgung. China ist der mit
Abstand wichtigste Lieferant für elektronische Komponenten, Grundchemikalien,
Textilien, Batterierohstoffe, Seltene Erden und pharmazeutische Vorprodukte.
Zwar wird bislang nur ein kleiner Anteil von rund 3 Prozent der deutschen
Einfuhren als kritisch eingestuft, dennoch bestehen in zentralen Bereichen
erhebliche Importabhängigkeiten, für die es keine oder kaum alternative
Bezugsländer gibt. Diese Abhängigkeiten geben Anlass zur Sorge, weil China sie
potenziell wirtschaftspolitisch instrumentalisieren kann, wie etwa die seit
2025 erfolgten Beschränkungen der Ausfuhr von Seltenen Erden und
Permanentmagneten zeigen (
www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/hochrech
nung-aussenhandel-china-1943848).
Besonders kritisch zeigt sich die Situation auch bei Arzneimittelwirkstoffen:
Rund 70 bis 90 Prozent der pharmazeutischen Grundstoffe auf dem
europäischen Markt werden in China oder Indien hergestellt, was bei
Lieferunterbrechungen regelmäßig zu Engpässen in deutschen Apotheken und Kliniken
führt. Diese Abhängigkeit betrifft nicht nur Medikamente, sondern zunehmend
auch medizinische Geräte, Solarmodule und Batteriezellen, also Güter, die für
das Gesundheitssystem und eine Energiewende unverzichtbar sind (
www.iwk
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
oeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2025/Gutachten_2025-
Abhaengigkeiten-China-ProGenerika.pdf;
www.aerzteblatt.de/news/lieferengp
asse-bei-arzneimitteln-weiter-relevantes-versorgungsproblem-c5f52ed2-6343-
4bd2-ad33-f910e5b2974;
www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/china-
industrie-abhaengigkeit-100.html).
Am 13. Juli 2023 verabschiedete die SPD-geführte Bundesregierung ihre
China-Strategie (
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/asien/china-strate
gie-2607934). Die nun seit mehr als einem Jahr regierende Bundesregierung
stellt sich dabei außen-, wirtschafts-, und sicherheitspolitisch in die
Kontinuität der China-Strategie der vorherigen Bundesregierung unter Bundeskanzler
Olaf Scholz. Darauf deuteten bereits die entsprechen Absätze im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 128,
www.koalitionsvertrag202
5.de/) sowie auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion die Linke (Bundestagsdrucksache 21/732) hin.
Es ist nach Auffassung der Fragestellenden besorgniserregend, dass die China-
Strategie der Bundesregierung in zwei entscheidenden Aspekten versagt: Ein
De-Risking findet in den entscheidenden Bereichen nicht statt (
www.gtai.de/d
e/trade/china/wirtschaftsumfeld/hochrechnung-aussenhandel-china-1943848)
und gleichzeitig versäumt es die Bundesregierung – und damit auch die
deutsche Wirtschaft –, Kooperationen mit China in zukunftsfähigen
Wirtschaftsbereichen einzugehen.
Aus Sicht der Fragestellenden hat die chinesische Volkswirtschaft im Bereich
der erneuerbaren Energien erhebliche Fortschritte erzielt. Dies zeigt sich unter
anderem in der gestiegenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie
im Ausbau von Produktionskapazitäten für Photovoltaik, Windkraftanlagen,
Batteriespeicher und Komponenten der Elektromobilität. Diese
Entwicklungen haben maßgeblich zur globalen Verbreitung entsprechender Technologien
beigetragen.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Ausbau der bilateralen Beziehungen in
diesen zukunftsrelevanten Bereichen nach Kenntnisstand der Fragestellenden
bislang nur begrenzt vorangekommen ist. Vor diesem Hintergrund soll die
Kleine Anfrage dazu dienen, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, in welchem
Umfang die bilaterale Kooperation im Bereich des internationalen
Klimaschutzes sowie der Dekarbonisierung der Industrie tatsächlich ausgebaut
wurde.
China nutzt seine Wirtschaftspolitik in hohem Maße strategisch, um
technologische Führungspositionen auszubauen und Abhängigkeiten im
internationalen System zu reduzieren. Das im März 2026 verabschiedete 15.
Jahresprogramm sowie die AI-Plus-Initiative (AI = Artificial Intelligence) zeigen, dass
wirtschaftliche Modernisierung, technologische Eigenständigkeit und
nationale Sicherheit eng miteinander verzahnt werden. Wirtschaftsförderung wird
dabei nicht primär als rein wirtschaftspolitisches Ziel begriffen, sondern als
Teil einer breiteren außen- und sicherheitspolitischen Strategie verstanden.
Dies ist nicht nur als Innovationsagenda, sondern auch als Ausdruck eines
stärker machtpolitisch eingesetzten Wirtschaftsmodells zu verstehen, das
konkurrierende Mächte wie die USA und die EU vor die Herausforderung stellt,
eigene wirtschaftspolitische Instrumente zu entwickeln, ohne auf
Zusammenarbeit und wirtschaftliche Öffnung zu verzichten (
https://merics.org/de/komm
entar/chinas-new-five-year-plan-will-embrace-industry-and-once-again-give-c
onsumers-cold).
Dabei ist es aus Sicht der Fragestellenden besonders bedenklich, dass die
Bundesregierung auch innerhalb der Europäischen Union keine vergleichbar
stringente strategische Industriepolitik verfolgt. Seit der Veröffentlichung der
China-Strategie wurde weder durch den Deutschen Bundestag noch unter
Einbeziehung von Stakeholdern und der öffentlichen Hand eine Evaluation zum
Stand der Umsetzung von De-Risking und einer zukunftsfähigen deutsch-
chinesischen Kooperation initiiert.
In diesem Kontext wächst gleichzeitig die Unsicherheit in der Bevölkerung,
insbesondere die Sorge um die Zukunft von Arbeitsplätzen in Deutschland,
weil viele Beschäftigte befürchten, durch etwaige Lieferkettenstörungen oder
durch die Krise des exportorientierten Wirtschaftsmodells der deutschen
Wirtschaft von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein.
Auch die Frage, wie eine von den USA unabhängige und europäische
außenpolitische Beziehung zu China künftig gestaltet werden soll, lässt die
Bundesregierung bislang unbeantwortet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung entwickelt ihre Chinapolitik auf Grundlage der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Politik des De-Risking und der China-Strategie der
Bundesregierung von 2023 kontinuierlich weiter. Dies geschieht vor dem
Hintergrund eines tiefgreifend veränderten geopolitischen Umfelds. Chinas
internationales Agieren sowie seine innen-, wirtschafts-, sicherheitspolitische und
technologische Entwicklung entfalten erhebliche Auswirkungen auf nationale
und europäische Interessen. Zunehmende geopolitische Rivalitäten und die
wachsende Verknüpfung wirtschaftlicher, technologischer und
sicherheitspolitischer Fragestellungen wirken sich zunehmend auch auf das Verhältnis
Deutschlands und Europas zu China aus.
Die europäische Grundannahme, China zugleich als Partner, Wettbewerber und
systemischen Rivalen zu betrachten, gilt fort. China bleibt wichtiger Partner
Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Die Bundesregierung setzt
sich für eine konstruktive Zusammenarbeit dort ein, wo sie im deutschen und
europäischen Interesse liegt und zur Bewältigung globaler Herausforderungen
beitragen kann. Dies gilt zum Beispiel für Fragen des Klima- und
Umweltschutzes, der Energiepolitik und des Erhalts globaler öffentlicher Güter.
Voraussetzung für eine vertiefte Zusammenarbeit bleiben faire
Wettbewerbsbedingungen, Reziprozität, der Abbau globaler Ungleichgewichte sowie die Achtung
des Völkerrechts und der regelbasierten internationalen Ordnung.
Zugleich treten aufgrund des Handelns Chinas Elemente der systemischen
Rivalität zunehmend in den Vordergrund. Dies zeigt sich beispielsweise in der
entscheidenden Unterstützung Chinas für den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, den zunehmenden Spannungen in der Straße
von Taiwan und im Südchinesischen Meer sowie wirtschaftlichen
Zwangsmaßnahmen. Gleichzeitig verfolgt China eine strategisch ausgerichtete Industrie-,
Technologie- und Wirtschaftspolitik, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit,
technologische Souveränität und nationale Sicherheit eng miteinander
verknüpft.
Die Bundesregierung trägt diesen Entwicklungen in ihrer Chinapolitik
Rechnung. Diese zielt darauf ab, nationale und europäische Interessen strategisch
und entschlossen zu vertreten, die Handlungsfähigkeit Deutschlands und
Europas zu stärken und den Herausforderungen eines veränderten internationalen
Umfelds wirksam zu begegnen. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der
wirtschaftlichen Sicherheit, der Abbau kritischer Abhängigkeiten, die
Diversifizierung von Lieferketten, die Erhöhung der Resilienz gegenüber externen
Risiken sowie die Steigerung der deutschen und europäischen
Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, Deutschlands wirtschaftliche und technologische Souveränität
insgesamt zu stärken. Auch deshalb unterstützt die Bundesregierung die
Einrichtung der Expertenkommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Die
Bundesregierung versteht De-Risking als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der
auch die Wirtschaft selbst gefordert ist.
Die Bundesregierung verfolgt ihre Chinapolitik in enger Abstimmung mit
europäischen Partnern und anderen gleichgesinnten Staaten, etwa im G7-Kreis. Die
Stärkung der europäischen Geschlossenheit, die Vertiefung strategischer
Partnerschaften insbesondere im Indopazifik sowie das Eintreten für offene und
resiliente globale Liefer- und Wertschöpfungsketten sind hierfür von zentraler
Bedeutung. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass Deutschland seine
Interessen gegenüber China dauerhaft nur im europäischen Verbund wirksam vertreten
kann.
Im Übrigen macht sich die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller enthaltenen Annahmen und Wertungen nicht zu eigen.
1. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung in der 21.
Wahlperiode über Fortschritte zur Umsetzung der in der China-Strategie
niedergelegten Ziele gegenüber dem Deutschen Bundestag, den
Stakeholdern oder der Öffentlichkeit berichtet?
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich zu zahlreichen
Gelegenheiten, auch im parlamentarischen Raum, u. a. im Rahmen
regelmäßiger Unterrichtungen in den Ausschüssen des Bundestages, zur Umsetzung der
in der China-Strategie niedergelegten Ziele geäußert.
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der
21. Wahlperiode besonders in den Bereichen De-Risking,
Diversifizierung und Stärkung eigener Resilienz bereits umgesetzt, und welche
plant sie noch umzusetzen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
b) Wird die Bundesregierung die China-Strategie unter Einbeziehung
wesentlicher Stakeholder und des Deutschen Bundestages die China-
Strategie evaluieren, wenn ja, in welcher Form und bis wann?
Im Rahmen der vertieften Ressortkoordinierung zu China stimmen sich die
Ressorts kontinuierlich zu chinapolitischen Prioritäten, konkreten
Umsetzungsvorhaben aus der China-Strategie und deren Evaluation ab. Dabei steht die
Bundesregierung in engem Austausch mit dem Bundestag, Vertreterinnen und
Vertretern der Wirtschaft und weiteren Stakeholdern. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung direkt oder indirekt von China abhängig (bitte für die Jahre
2021 bis 2025 sowie gegebenenfalls nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor. Die amtliche Statistik erfasst Beschäftigung grundsätzlich
nicht nach ihrer Abhängigkeit von einzelnen Absatz- oder
Beschaffungsmärkten. Unternehmen sind in globale Wertschöpfungs- und Lieferketten
eingebunden und bedienen zugleich mehrere Absatzmärkte. Eine eindeutige Zuordnung
von Arbeitsplätzen zu einem einzelnen Land ist daher nicht möglich.
a) Welche Definition von „abhängig“, „betroffen“ oder „bedroht“
verwendet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
Die Bundesregierung verwendet keine allgemeingültige Definition der Begriffe
„abhängig“, „betroffen“ oder „bedroht“ im Hinblick auf Arbeitsplätze.
b) Welche Risiken sieht die Bundesregierung für die Beschäftigung in
Deutschland durch Importabhängigkeiten, Exportrückgänge,
Handelskonflikte, Exportkontrollen oder chinesische Marktverwerfungen?
Das Ausmaß möglicher Beschäftigungseffekte hängt von Dauer und Intensität
der jeweiligen Störung sowie von den Anpassungs- und
Diversifizierungsmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen ab. Eine belastbare Quantifizierung
möglicher Beschäftigungsverluste ist der Bundesregierung nicht möglich.
c) Welche Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung besonders betroffen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen die engsten wirtschaftlichen
Verflechtungen mit China insbesondere in exportorientierten Industriebranchen
sowie in Bereichen mit einem hohen Bedarf an importierten Vorleistungen oder
kritischen Rohstoffen. Hierzu zählen u. a. Teile des Maschinen- und
Anlagenbaus, der Automobilindustrie einschließlich ihrer Zulieferer, der
Chemieindustrie, der Elektroindustrie, der Informations- und Kommunikationstechnologie
sowie einzelne Bereiche der Pharma- und Medizintechnik. Regional können
Bundesländer mit einem hohen Anteil exportorientierter Industrie oder einer
starken Einbindung in internationale Wertschöpfungsketten stärker betroffen
sein. Eine belastbare Zuordnung nach Bundesländern liegt der Bundesregierung
nicht vor. Betroffen sein können sowohl große international tätige
Unternehmen als auch kleine und mittelgroße Unternehmen, soweit diese in
entsprechende Liefer- oder Wertschöpfungsketten eingebunden sind oder eine hohe
Konzentration auf den chinesischen Absatz- oder Beschaffungsmarkt
aufweisen.
d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen bzw.
beabsichtigt sie zu ergreifen, um Beschäftigungsrisiken aus der
wirtschaftlichen Abhängigkeit von China zu verringern?
Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich und unabhängig von einzelnen
Länderkontexten das Ziel, einseitige und kritische wirtschaftliche
Abhängigkeiten zu verringern. Zu den Maßnahmen zählen die Unterstützung der
Diversifizierung von Absatz- und Beschaffungsmärkten, die Vertiefung wirtschaftlicher
Beziehungen zu weiteren Partnerstaaten, unter anderem durch
Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften, die Stärkung der Resilienz kritischer
Lieferketten, die Anwendung bestehender handelspolitischer Instrumente und der
Investitionsprüfung im Rahmen der geltenden nationalen und europäischen
Rechtsvorschriften sowie Maßnahmen zur Förderung von Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Industriestandorts. Die Bundesregierung steht
hierzu in engem Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden sowie den
Ländern und beobachtet die Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen auf
die deutsche Wirtschaft fortlaufend.
3. Wann fanden während der 21. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages Treffen im Rahmen des hochrangigen Klima- und
Transformationsdialogs statt, wer nahm daran teil, und wie wurde die Zusammenarbeit
bei der grünen Transformation konkret beschleunigt?
Während des Besuchs des Bundeskanzlers in China am 25. und 26. Februar
2026 wurde die Fortführung des Klima- und Transformationsdialogs
beschlossen. Das zweite hochrangige Treffen des Klima- und Transformationsdialogs ist
für Ende dieses Jahres geplant.
Parallel werden die regulären Aktivitäten in den acht Handlungsfeldern des
Klima- und Transformationsdialogs auf Arbeitsebene fortgeführt. Seit Anfang
2025 fanden dazu regelmäßig Arbeitstreffen auf Abteilungsleitungs- oder
Unterabteilungsleitungsebene statt.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um China in
multilaterale Bemühungen zur Bekämpfung der Klimakrise, zur Förderung von
Stabilität und zur Stärkung internationaler Zusammenarbeit
einzubeziehen, welche Erfahrungen wurden dabei bisher gemacht, und welche
Herausforderungen stellen sich dabei?
Die Bundesregierung sieht China weiterhin als unverzichtbaren Akteur bei der
Lösung globaler Fragen. Dies gilt insbesondere bei der Bekämpfung des
Klimawandels, die ohne China nicht möglich sein wird. China tritt u. a. in der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) als
Entwicklungsland auf. Die Erwartung der Bundesregierung ist, dass der größte
Kohlenstoffdioxid-Emittent und die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt entsprechend
ihrer Möglichkeiten und Verantwortung zum Klimaschutz beiträgt. Die
Bundesregierung nutzt die sich ihr bietenden bilateralen und multilateralen
Formate, um China dazu zu ermutigen und – wo im deutschen Interesse – gemeinsam
Initiativen voranzutreiben. Die Bundesregierung begrüßt, dass China
Fortschritte wie den Konsens der Vereinigten Arabischen Emirate (United Arab
Emirates Consensus (UAE Consensus)) bei der 28. Weltklimakonferenz der
Vereinten Nationen (Conference of the Parties – COP28) und die
Verabschiedung des neuen Klimafinanzierungsziels (New Collective Quantified Goal –
NCQG) bei der COP29 mitgetragen hat. Bei der COP29 gab China an, seit
2016 177 Milliarden Renminbi (ca. 24,5 Milliarden US-Dollar) an
internationaler Klimafinanzierung geleistet zu haben und auch künftig zumindest
freiwillige Beiträge leisten zu wollen.
5. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung bislang
ergriffen, um China in Verhandlungsbemühungen zur Beendigung des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einzubeziehen?
Chinas wachsende Unterstützung Russlands trägt entscheidend zum Fortdauern
des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine bei. Als Mitglied
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) hat China eine besondere
Verantwortung, zu Frieden und Sicherheit in der Ukraine beizutragen. Die
Bundesregierung fordert China fortlaufend und auf verschiedenen Ebenen auf, dieser
Verantwortung nachzukommen und seinen Einfluss auf Russland geltend zu
machen, um Russland zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen und den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu beenden.
6. Welche Personen, Institutionen und Unternehmen aus China wurden seit
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine von der
Europäischen Union aufgrund der Unterstützung Russlands bislang
sanktioniert?
Die EU hat eine Reihe chinesischer Individuen und Entitäten aufgrund von
Sanktionsumgehung über chinesisches Staatsgebiet sanktioniert. Die
einschlägigen Verordnungen einschließlich der Anhänge sind öffentlich einsehbar
(Verordnung 2014/833 unter eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX
%3A02014R0833-20260717; Verordnung 2014/269 unter eur-lex.europa.eu/leg
al-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20260717).
7. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung Ausbaupotenziale für
den sicherheitspolitischen Dialog zwischen der EU und China,
insbesondere im Hinblick auf Chinas Rolle im Indopazifik?
Die Chinapolitik der Bundesregierung ist eingebettet in die Ziele und
Grundsätze der gemeinsamen Chinapolitik der EU und beruht auf einer ständigen
Abstimmung mit EU-Partnern. Vor diesem Hintergrund unterstützt die
Bundesregierung Aktivitäten der EU für mehr Dialog zwischen der EU und China auch
zu sicherheitspolitischen Themen im Einklang mit den gemeinsamen
chinapolitischen Zielsetzungen der EU. Dazu gehören auch der Austausch über die
Sicherheitslage im Indopazifik und Chinas Rolle in der Region.
8. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu dem
Vorgehen der Volksrepublik China im Südchinesischen Meer gegenüber
den Philippinen, der Volksrepublik Vietnam und weiteren Staaten der
Region vor, und wenn ja, wie lauten diese?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 2. Oktober 2025 auf die Fragen 6
und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
(Bundestagsdrucksachennummer 21/1961) wird verwiesen. Ergänzend wird auf die rechtswahrenden
Erklärungen hingewiesen, die die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und
Großbritannien beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt hat,
zuletzt im März 2025 (abrufbar unter
www.un.org/depts/los/clcs_new/submission
s_files/phl1/UK2025Phl.pdf).
9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der
Europäischen Union und der bilateralen deutsch-chinesischen Beziehungen,
dazu beizutragen, dass sich die Situation in der Taiwan-Straße nicht
weiter verschärft, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem
bisherigen Dialog mit China über sicherheitspolitische Fragen in der Region?
Die Bundesregierung beobachtet, dass sich die Spannungen in der Straße von
Taiwan durch Chinas Vorgehen in den letzten Jahren verschärft haben. Eine
Eskalation in der Straße von Taiwan hätte erhebliche globale Auswirkungen und
würde deutsche und europäische Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen direkt
betreffen. Eine Veränderung des Status quo in der Straße von Taiwan darf nur
friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Dies macht die
Bundesregierung in Gesprächen mit beteiligten Akteuren immer wieder deutlich. Die
Bundesregierung setzt sich für Deeskalation ein und ruft beide Seiten
regelmäßig zum Dialog auf. Die Bundesregierung steht darüber hinaus mit Partnern
in einem engen Austausch zur Lage und Entwicklung in der Straße von Taiwan.
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf Chinas
Rolle in internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der
Weltgesundheitsorganisation und der Welthandelsorganisation, und
welche Möglichkeiten sieht sie für eine intensivere Zusammenarbeit mit
China in diesen Gremien?
Die Bundesregierung ist bestrebt, wo möglich und im Interesse der
Bundesrepublik, in internationalen Organisationen wie den VN, der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welthandelsorganisation (WTO) mit China zu
kooperieren – in enger Abstimmung mit europäischen Partnern. Gleichzeitig
nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass China in den VN seine
Interessen über multilaterale Prinzipien stellt und mit neuen Initiativen existierende
VN-Politiken und Programme nach eigenen Vorstellungen umzugestalten sucht.
11. Wie sehen aus Sicht der Bundesregierung die derzeitigen Möglichkeiten
für einen kritischen Dialog mit China im Bereich der Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit aus, und welche Schwerpunkte hat die
Bundesregierung diesbezüglich identifiziert?
Menschenrechte bleiben zentraler Bestandteil der Chinapolitik der
Bundesregierung. Menschenrechtsanliegen und Rechtsstaatlichkeit sind
Querschnittsthemen, welche die Bundesregierung grundsätzlich in verschiedenen
Dialogformaten mit China anspricht. Im Übrigen wird auf die Berichte über die
Menschenrechtspolitik der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche Sektoren und Produktgruppen definiert die Bundesregierung im
Rahmen ihrer De‑Risking‑Politik gegenüber China als „kritisch“,
inklusive derer, deren Ausfuhr China derzeit beschränkt hat, wie Seltene
Erden (bitte mit Bezug auf einschlägige Strategien, Listen oder
Einstufungen angeben)?
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) definiert in ihrer Empfehlung
vom 3. Oktober 2023 (abrufbar unter
https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2023/21
13/oj/eng) unabhängig von einzelnen Länderkontexten zehn
Technologiebereiche, die für die Wirtschaftssicherheit der EU von entscheidender Bedeutung
sind. In diesen zehn Technologiebereichen führen EU-Kommission und
Mitgliedstaaten Risikoanalysen durch, um das Lagebild für De-Risking-
Maßnahmen zu schärfen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
13. Welche konkreten Maßnahmen und Instrumente der Bundesregierung
dienen der Reduzierung kritischer Abhängigkeiten von China (bitte nach
Ressorts, Rechtsakten, Strategiepapieren, Programmen und
Haushaltsansätzen auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Welche Staaten zählen aus Sicht der Bundesregierung zu den zehn
wichtigsten Herkunftsländern für Importe kritischer (Vor-)Produkte (z. B.
elektronische Komponenten, Grundchemikalien, pharmazeutische
Wirkstoffe, Batterierohstoffe, Seltene Erden), und welcher Anteil entfällt
dabei jeweils auf China?
Der Bundesregierung liegt keine amtliche Auswertung vor, aus der sich die
zehn wichtigsten Herkunftsländer für die in der Fragestellung genannten
kritischen (Vor-)Produkte ableiten lassen. Die aufgeführten Produktgruppen
umfassen unterschiedliche Rohstoffe, Vorprodukte und industrielle Erzeugnisse, die
verschiedenen zollstatistischen Warengruppen zugeordnet sind und sich
hinsichtlich ihrer Markt- und Handelsstrukturen erheblich unterscheiden.
Der Anteil Chinas an den deutschen Einfuhren variiert erheblich zwischen den
einzelnen Produktgruppen. Während bei einzelnen kritischen Rohstoffen und
Vorprodukten eine hohe Lieferantenkonzentration besteht, ist die Beschaffung
bei anderen Produkten deutlich breiter diversifiziert. Eine Angabe des Anteils
Chinas an den Importen der in der Fragestellung zusammengefassten
Produktgruppen ist daher nicht möglich.
15. Welche Indikatoren oder Kennziffern nutzt die Bundesregierung, um den
Fortschritt beim De‑Risking gegenüber China zu messen (z. B.
Importanteile, Konzentrationsraten, Anzahl geprüfter Investitionen, Zahl der
Exportkontrollfälle)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
16. An welchen konkreten EU-Initiativen zur Reduzierung von
Abhängigkeiten von China (z. B. Anti Coercion Instrument, Anti-
Subventionsverfahren, Kritische-Rohstoffe-Liste, „Open Strategic Autonomy“) wirkt die
Bundesregierung mit, und welche Maßnahmen werden daraus in
Deutschland umgesetzt (bitte Projekte, Rechtsakte und beteiligte
Ressorts nennen)?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich EU-Initiativen, die zu einer
Reduzierung von kritischen Abhängigkeiten und dadurch zu einer
handlungsfähigeren sowie wettbewerbsfähigeren EU führen. Dabei folgen die Initiativen
einem länderagnostischen Ansatz, sind eingebettet in internationales Recht und
stehen im Einklang mit gegenüber Drittstaaten eingegangenen Verpflichtungen
der EU. Positionierungen der Bundesregierung dazu in den Beratungen
entsprechender EU-Gremien sind grundsätzlich ressortabgestimmt. Es wird im
Übrigen auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
17. Welche gemeinsamen Positionen oder Papiere hat die Bundesregierung
seit 2020 mit EU-Partnern oder NATO-Verbündeten zu chinabezogenen
Wirtschafts- und Sicherheitsrisiken erarbeitet oder unterzeichnet (bitte
jeweils Titel, Datum und Gegenstand benennen)?
Die Bundesregierung tauscht sich fortlaufend und auf allen Ebenen eng mit
EU- und G7-Partnern sowie NATO-Verbündeten über chinabezogene
wirtschafts- und sicherheitspolitische Herausforderungen aus. Diese finden zum
Beispiel in der Europäischen Wirtschaftssicherheitsstrategie von 2023 oder
dem Strategischen Konzept der NATO von 2022 Berücksichtigung.
18. Welche Abstimmungsformate nutzt die Bundesregierung regelmäßig, um
die nationale China-Politik mit der EU-China-Strategie zu verzahnen
(z. B. Ratsarbeitsgruppen, informelle Ministertreffen,
Koordinatorenrunden), und welche Themen stehen dort seit Beginn in der 21. Wahlperiode
im Vordergrund?
Die Chinapolitik der Bundesregierung ist eingebettet in die Ziele und
Grundsätze der gemeinsamen Chinapolitik der EU und beruht auf einer ständigen engen
Abstimmung mit EU-Partnern auf allen Ebenen und in zahlreichen Gremien
und Formaten. Gegenstand dieser Abstimmung sind insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Politikbereiche, in denen die Zuständigkeit auf EU-Ebene liegt.
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Analyseergebnissen des Instituts der deutschen Wirtschaft, das starke Indizien
für eine Währungsmanipulation sowie eine erhebliche und unfaire
Unterbewertung des Yuan gegenüber dem Euro festgestellt hat (
www.iwkoel
n.de/studien/juergen-matthes-unfair-cost-advantages-for-china.html)?
Die Bundesregierung nimmt die Analysen zur möglichen realen
Unterbewertung des Renminbi zur Kenntnis. Aussagen zur Unter- oder Überbewertung
eines Wechselkurses beruhen auf Modellschätzungen und sind mit
entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Gleichwohl teilen internationale Institutionen und
die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Renminbi derzeit Anzeichen
einer maßgeblichen realen Unterbewertung aufweist. Die Bundesregierung
setzt sich daher für einen konstruktiven Dialog mit China im Rahmen der
bestehenden internationalen Formate ein und unterstützt die Empfehlungen des
Internationalen Währungsfonds (IWF) bezüglich China. Dazu gehören
insbesondere eine größere Transparenz im Wechselkursregime sowie
wirtschaftspolitische Reformen zur Stärkung der Binnennachfrage in China. Die
Bundesregierung wird diese Empfehlungen weiterhin eng mit EU-Partnern beraten und
im Rahmen der IWF-Konsultationen sowie in den G20-Prozessen konstruktiv
begleiten.
20. Welche Initiativen wird die Bundesregierung auf EU-Ebene ergreifen,
um gegen etwaige unfaire Wettbewerbsnachteile vorzugehen?
Handelspolitische Schutzinstrumente der EU adressieren unfaire
Wettbewerbsnachteile. Sie gehören zur regelbasierten internationalen Handelsordnung und
der Gemeinsamen Handelspolitik der EU. Nach Artikel 207 Absatz 1 des
Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) liegen die Handelspolitik und auch
die handelspolitischen Schutzinstrumente in der ausschließlichen Zuständigkeit
der EU. Die EU-Mitgliedstaaten werden über einen Ausschuss im Sinne der
Verordnung (EU) 182/2011 beteiligt (Komitologieausschuss).
Das bestehende Handelsschutzinstrumentarium der EU ist von zunehmender
Bedeutung. Ende 2024 waren 199 handelspolitische Maßnahmen
(Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen im engeren
Sinn) der EU in Kraft. Ein Großteil der Maßnahmen (85) betreffen China. Die
meisten Maßnahmen richten sich gegen Einfuhren aus dem Stahl- und
Eisensektor, gefolgt vom Chemiesektor. Die Zahl der 2024 eingeleiteten neuen
Handelsschutzuntersuchungen stieg auf ein Rekordhoch von 33 Untersuchungen,
davon betrafen knapp zwei Drittel China. Eine detaillierte Bestandsaufnahme
findet sich in dem jährlichen Bericht der EU-Kommission zur Nutzung der
Handelsschutzinstrumente. Der Bericht für 2025 wird im Spätsommer oder
Herbst 2026 erwartet.
Die Zahlen zeigen, dass die EU-Kommission das bestehende Instrumentarium
verstärkt nutzt und bestimmte Sektoren im Fokus stehen. Im Einklang mit dem
Auftrag des Europäischen Rates im Juni 2026 prüft die EU-Kommission
derzeit verschiedene Ansätze, um die Effizienz des bestehenden Instrumentariums
und dessen Wirkung zu stärken sowie dieses letztlich zu erweitern. Dies
umfasst die Untersuchung, inwieweit der produktbezogene Anwendungsbereich
von Maßnahmen breiter gefasst werden kann, insbesondere, ob
Wertschöpfungsketten in den Blick genommen werden können, sowie die Erarbeitung von
Vorschlägen für neue Instrumente. Die Bundesregierung unterstützt die
Nutzung von Handelsschutzinstrumenten, wo immer gerechtfertigt und im
Unionsinteresse, sowie – in Einklang mit dem Auftrag des Europäischen Rates im Juni
und den Vereinbarungen des jüngsten Deutsch-Französischen Ministerrates
(DFMR) – die Erarbeitung von Vorschlägen, wie diese gestärkt, verbessert und
ergänzt werden können.
21. Welche diesbezüglichen Ergebnisse hat die Bundesregierung bereits
erzielt, um in der Vergangenheit thematisierte ungleiche
Wettbewerbsbedingungen deutscher und europäischer Unternehmen in China wie etwa
die Ungleichbehandlung bei öffentlichen Ausschreibungen,
regulatorische Hindernisse und Markteintrittsbarrieren zu beseitigen?
Die Bundesregierung beobachtet die ungleichen Wettbewerbsbedingungen in
China seit Jahren mit wachsender Sorge. Sie spricht dieses Thema in enger
Abstimmung mit europäischen und G7-Partnern fortlaufend auf allen Ebenen und
– angesichts der sich weiter ungleichgewichtig entwickelnden
Handelsbeziehungen – mit zunehmendem Nachdruck gegenüber der chinesischen Seite an.
Ein offener Austausch über handels- und wirtschaftspolitische Fragestellungen
kann aus Sicht der Bundesregierung zu mehr Reziprozität und gleichen
Wettbewerbsbedingungen in den bilateralen Handelsbeziehungen beitragen.
22. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und
Interessenverbänden haben die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie,
Katherina Reiche, auf ihrer China-Reise vom 27. bis 29. Mai 2026
begleitet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 15. Juli 2026auf Frage 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachennummer
21/7176) verwiesen.
23. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und
Interessenverbänden haben Bundeskanzler Friedrich Merz auf seiner China-Reise
vom 24. bis 27. Februar 2026 begleitet?
Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Unternehmen bzw. Institutionen
begleiteten den Bundeskanzler auf seiner Reise im Februar 2026 nach China:
TRIWO, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bayer, Boehringer, Binder
Optik, Volkswagen, Elbe Flugzeugwerke, Siemens/APA, HPP Architekten,
Claas, Wilo, Adidas, Voith, ULT, Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau, Mercedes-Benz, Henkel, ROWE Mineralölwerk, Knorr Bremse, Meissner,
DHL Group, Commerzbank, Leica Microsystems, Emil Schmid Maschinenbau,
Strassburger Filter, ALBA, Covestro, Technischer Überwachungsverein (TÜV)
Nord, Airbus, Miele, BMW, Accumulatorenwerke Hoppecke.
24. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und
Interessenverbänden haben den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul auf seiner China-Reise am 8. und 9. Dezember 2025 begleitet?
Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Unternehmen bzw. Institutionen
begleiteten den Bundesminister des Auswärtigen auf seiner Reise im Dezember
2025 nach China: Noble Elements GmbH, SAP SE, Asien-Pazifik-Ausschuss
der Deutschen Wirtschaft (APA), Verband der Automobilindustrie (VDA),
Deutscher Robotikverband.
25. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und
Interessenverbänden haben den Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil auf
seiner China-Reise am 17. November 2025 begleitet?
Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Unternehmen und Institutionen
haben den Bundesfinanzminister auf seiner Reise im November 2025 nach China
begleitet: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Commerzbank, Deutsche
Bank, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank AG), Landesbank
Baden-Württemberg (LBBW), Allianz SE, ERGO, Deutsche Börse.
26. Nach welchen Kriterien erfolgt die konkrete Auswahl der
Wirtschaftsdelegationen, die die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundeskanzler, den
Bundesaußenminister und den Bundesfinanzminister sowie weitere
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bereits nach China
begleitet haben und künftig begleiten werden?
Die Zusammenstellung von Wirtschaftsdelegationen erfolgt fallbezogen und
prinzipiell unter der Maßgabe, jeweils die Breite der bilateralen
Wirtschaftsbeziehungen möglichst angemessen abzubilden (Verbände, Branchenmix,
Unternehmensgröße).
27. Welche internen Risikoanalysen oder Szenarien liegen der
Bundesregierung zu möglichen Lieferunterbrechungen kritischer Rohstoffe aus China
vor, und welche wirtschaftlichen Folgen für zentrale Industriezweige
werden darin prognostiziert?
Interne Risikoanalysen und Szenarien dienen der Willensbildung der
Bundesregierung und unterliegen daher dem Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung.
28. Welche Zielkonflikte bestehen aus Sicht der Bundesregierung zwischen
der Sicherung alternativer Rohstoffquellen (z. B. durch neue
Partnerschaften) und der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards,
Arbeitnehmer- und Menschenrechten, und wie werden diese konkret politisch
abgewogen?
Die Sicherung alternativer Rohstoffbezugsquellen steht nicht notwendigerweise
in einem Zielkonflikt mit der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards
sowie Arbeitnehmer- und Menschenrechten. Die Bundesregierung verfolgt
Maßnahmen auf bilateraler und multilateraler Ebene, um Umwelt- und
Sozialstandards in Rohstofflieferketten zu stärken und den Aufbau von lokaler
Wertschöpfung in Partnerländern zu unterstützen. Die Erschließung alternativer
Rohstoffquellen setzt voraus, dass sich ein alternatives Geschäftsmodell
entwickeln lässt. Partnerschaften mit Drittstaaten können hier flankieren.
Entscheidend ist aber, dass Unternehmen bereit sind, verbindliche
Abnahmevereinbarungen einzugehen.
29. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort zu
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/732 die Importanteile aus China
bei verschiedenen Metallen und Seltenen Erden im Jahr 2025 entwickelt
(bitte nach einzelnen Rohstoffen auflisten)?
Die Importanteile haben sich im Jahr 2025 wie folgt entwickelt:
HS-Code Beschreibung Importanteil aus
China in Prozent
25049000* Grafit, natürlich (ausgenommen in Pulverform oder in Flocken) 83,2
28499010 Borcarbid, auch chemisch uneinheitlich 91,8
28053010 Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, untereinander gemischt oder
miteinander legiert
75,3
81041100 Magnesium in Rohform mit einem Magnesiumgehalt von größer oder
genau gleich (>=) 99,8 Gewichtshundertteile (ght)
86,5
81019400 Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen („Stäbe“) 75,3
28256000 Germaniumoxide und Zirconiumoxid 54,3
81110011 Mangan in Rohform; Pulver aus Mangan 58,6
81129289 Gallium in Rohform; Pulver aus Gallium 47,9
81129281 Indium in Rohform; Pulver aus Indium 14,4
30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu
Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/732 ergriffen, um bei den
verschiedenen Metallen und Seltenen Erden mit einem besonders hohen
Importanteil aus China (mehr als 80 Prozent) bestehende Abhängigkeiten
abzubauen bzw. zu diversifizieren?
31. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Chinas
Exportbeschränkung für Seltene Erden auf deutsche Unternehmen aus, und
was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um Exportlizenzen
für deutsche und europäische Firmen zu erwirken?
Die Fragen 30 und 31 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Juni 2026 auf die Schriftliche
Frage 93 des Abgeordneten Omid Nouripour (Bundestagsdrucksachennummer
21/6457, Seite 70) wird verwiesen.
32. Wie hoch war der Importanteil aus China für Lithium-Ionen-Batterien im
Jahr 2025?
Deutschland importierte im Jahr 2025 Batterien in einem Gesamtwert von
22 Mrd. Euro, davon Lithium-Ionen-Batterien aus China im Wert von 11 Mrd.
Euro. Der Anteil betrug also 50 Prozent.
33. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Umsetzungsstand des Resilienz-Fahrplans für Permanentmagnete, den die
Bundesregierung unter Beteiligung der Windindustrie am 5. August 2025
vorgelegt hat (
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloa
ds/Downloads-Publikationsliste/permanentmagnete-der-windindustri
e.pdf), und kommt die Bundesregierung ihren Zusagen nach?
Der Resilienz-Fahrplan Permanentmagnete, den die europäische Windindustrie
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
erstellt hat, wird seit seiner Veröffentlichung sukzessive umgesetzt. Zu den
Aufgaben, die die Bundesregierung betreffen, gehört die Unterstützung eines
nachfrage- und angebotsseitig förderlichen Umfelds für den Aufbau resilienter
Wertschöpfungsketten.
Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung der in Artikel 25 und 26 der
Verordnung (EU) 2024/1735 (Netto-Null-Industrie-Verordnung – Net Zero
Industry Act (NZIA)) festgelegten Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz bei
Netto-Null-Technologien. Hierfür plant die Bundesregierung
Resilienzausschreibungen für erneuerbare Energien. Entsprechend Artikel 26, Absatz 2
NZIA, sowie den Vorgaben der Durchführungsverordnung 2025/1176 der EU-
Kommission werden hierbei auch Kriterien für die Abhängigkeit von
spezifischen Bauteilen aus Drittländern eingeführt. Mit der vom Kabinett
verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schafft die
Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen für entsprechende
Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik. Die Einzelheiten sollen in einer
Verordnung geregelt werden. Eine entsprechende Regelung für Windenergie
auf See befindet sich im Rahmen der Novelle des Windenergie-auf-See-
Gesetzes (WindSeeG) in der Abstimmung.
Die angeführten angebotsseitigen Maßnahmen werden plangemäß umgesetzt.
Mit den Instrumenten der Garantien für ungebundene Finanzkredite und
Investitionsgarantien kann die Bundesregierung internationale Projekte zur
Diversifizierung bei Permanentmagneten, Erschließung von kritischen Rohstoffen und
deren Weiterverarbeitung unterstützen. Mit dem Rohstofffonds geht die
Bundesregierung Beteiligungen an Unternehmen ein, die Investitionsprojekte zur
Förderung, Weiterverarbeitung oder zum Recycling kritischer Rohstoffe
durchführen. Mit der neuen Bundesregelung Netto-Null-Technologien erleichtert der
Bund die Nutzung des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie
(Clean Industrial State Aid Frameworks – CISAF) zur Unterstützung von
Investitionen in industrielle Fertigungskapazitäten. Das
Energieforschungsprogramm steht Interessenten für sektorübergreifende, praxisorientierte Forschung
und Entwicklung zur Verfügung.
Die zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft zur politischen Flankierung von
geeigneten Bemühungen der Industrie auf deren Wunsch besteht weiterhin fort.
Zur Umsetzung des Fahrplans seitens der Industrie liegen der Bundesregierung
keine systematischen Informationen vor.
a) Welche Resilienzkriterien werden hierbei von der Bundesregierung für
öffentliche Aufträge für welche wesentlichen spezifischen
Komponenten von Windkraftanlagen festgelegt, die dem Ziel dienen, die
Abhängigkeiten von Lieferungen aus China zu reduzieren?
Artikel 25 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/1735 sieht für öffentliche
Auftraggeber die Berücksichtigung verpflichtender Resilienzkriterien für
spezifische Netto-Null-Technologien wie Windkraftanlagen vor, sofern ein
wesentlicher Anteil der Technologien oder Bauteile aus einem Drittland stammen.
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Artikels 25 der Verordnung (EU)
2024/1735 sieht auch Artikel 26 Resilienzkriterien vor. Hierzu wird auf die
Antwort zu Frage 33 verwiesen.
b) Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, im
Bereich Permanentmagnete zu ergreifen, um die Lieferketten zu
diversifizieren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 10. Juli2026 auf die
Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer verwiesen
(Bundestagsdrucksachennummer 21/7052 Seite 51).
34. Wird mittlerweile seit den Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 10 und 19 auf Bundestagsdrucksache 21/732 die Herkunft von
Solarmodulen und Wechselrichtern, die in Deutschland verbaut werden,
statistisch erfasst, wenn ja, wie hoch ist der Importanteil Chinas, und wenn
nein, weshalb nicht?
Auf EU-Ebene werden derzeit Warennummern und Zolltarifnummern
umgestellt, um NZIA-Technologien in Zukunft besser erfassen zu können.
Ergänzend wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwiefern es hilfreich und
aufwandsschonend möglich sein könnte, die Herkunft als Stammdatum zu
erfassen.
35. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Chinas
„Aktionsplan zur Förderung einer hochwertigen Entwicklung in der
Wärmepumpenindustrie“ (
https://blog.waermepumpe.de/2026/02/16/chinas-zuk
uenftiger-waermepumpenhochlauf-teil-1/), in der China auf globale
Wettbewerbsführerschaft hinarbeitet?
Chinas „Aktionsplan zur Förderung einer hochwertigen Entwicklung in der
Wärmepumpenindustrie“ fügt sich ein in die übergeordnete chinesische
wirtschaftspolitische Zielsetzung des Anfang 2026 beschlossenen 15.
Fünfjahresplans. Die chinesische Regierung verfolgt u. a. mit technologischer
Entwicklung, Produktionsmodernisierung sowie strategischer Finanzierung das Ziel,
chinesische Hersteller in strategischen Sektoren zu Global Playern zu machen.
Hierzu zählen u. a. auch Hersteller von Netto-Null-Technologien wie die
Wärmepumpe.
Die deutsche Wärmepumpenindustrie befürchtet auch aufgrund des
chinesischen Wärmepumpenplans eine Entwicklung, wie sie in der
Photovoltaikindustrie seit ungefähr 15 Jahren zu beobachten ist. Diese Entwicklung ist
gekennzeichnet von einem raschen Verlust von Produktionskapazitäten und
Arbeitsplätzen sowie einer Zunahme der Abhängigkeiten von chinesischen
Herstellern bei strategisch wichtigen Komponenten und Endprodukten.
Die Bundesregierung nimmt diese Befürchtungen ernst und hat darauf bereits
mit der Einführung eines Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen in der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reagiert. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 35c verwiesen.
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der deutsch-
chinesische Handel mit Wärmepumpen in den vergangenen fünf Jahren
entwickelt (bitte pro Jahr ausweisen)?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich der Außenhandel
zwischen Deutschland und China in den letzten fünf Jahren für die Warengruppe
„Wärmepumpen, andere als Klimageräte“ (WA84186100) wie folgt entwickelt:
Jahr Ausfuhr (Wert in Mio. Euro) Einfuhr (Wert in Mio. Euro)
2021 4,0 76,1
2022 3,1 84,3
2023 1,9 75,7
2024 1,3 51,0
2025 1,4 67,0
b) Inwieweit sind die deutschen Hersteller nach Auffassung der
Bundesregierung wettbewerbsfähig?
Deutsche Hersteller sind traditionell stark im Heizungsmarkt vertreten und
insbesondere aufgrund ihrer Technologieführerschaft und der Qualität ihrer
Produkte wettbewerbsfähig. Konkret zeichnen sich deutsche Hersteller bei
wassergeführten Wärmepumpen durch hohe Effizienz und geringe
Geräuschemissionen im Betrieb aus. Gleichzeitig sind sie führend im Bereich natürlicher
Kältemittel (Propan) sowie Hochtemperaturanwendungen (60–100 Grad Celsius
(°C)). Innovativ sind sie auch bei der digitalen Integration von Wärmepumpen
und der Fernwartung.
Gleichwohl stehen die deutschen Hersteller in den kommenden Jahren vor
Herausforderungen, unter anderem durch von der chinesischen Regierung
unterstützte chinesische Wettbewerber.
c) Welchen eigenen industriepolitischen Ansatz verfolgt die
Bundesregierung für die technologische Weiterentwicklung der
Wärmepumpenindustrie, um mit der chinesischen Konkurrenz Schritt zu halten?
Die Bundesregierung unterstützt die deutsche und europäische
Wärmepumpenindustrie auf zwei Wegen: durch Forschungsförderung und zukünftig durch
Präferenzkriterien in der Investitionsförderung.
Im Rahmen des Energieforschungsprogramms hat die Bundesregierung von
2015 bis 2025 Forschungsprojekte mit Wärmepumpenbezug im Umfang von
478 Mio. Euro gefördert. Die erfassten Projekte betreffen sowohl Gebäude-
Wärmepumpen, Hochtemperatur-Wärmepumpen für Industrieprozesse und
Großwärmepumpen für Fernwärmenetze. In allen drei Bereichen ist die
gesamte Wertschöpfungskette (Technologie-/Komponenten-Entwicklung sowie
wissenschaftlich begleitete Erprobung) abgebildet.
Die BEG fördert die Investition in erneuerbare Wärmeerzeuger in Wohn- und
Nicht-Wohngebäuden. Über alle Förderprogramme hinweg hat die BEG 2025
rund 300.000 Wärmepumpen gefördert, was nahezu dem gesamten
Marktvolumen entspricht. In der jüngst abgeschlossenen Neugestaltung der BEG wurde
ein Wertschöpfungs-Bonus eingeführt. Demnach wird im Laufe des 1. Quartals
2027 ein Bonus für Wärmepumpen eingeführt, die ihren Ursprung in der EU
und assoziierten Märkten haben. Der Bonus soll Wertschöpfung, Beschäftigung
und technologische Souveränität in Deutschland und Europa sichern und
unterstützen. Die geplante Regelung schließt keinen Hersteller von der Förderung
aus, begünstigt aber Hersteller, die ihre Produktionsstätte in der EU plus
assoziierte Märkte haben. Details zum Wertschöpfungs-Bonus werden im 2. Halbjahr
2026 in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Industrie erarbeitet und
bekannt gegeben.
36. Welche konkreten Vulnerabilitäten hat die Bundesregierung in den
chinabezogenen Lieferketten der deutschen Automobilindustrie bislang
identifiziert (z. B. Single-Supplier-Abhängigkeiten, geopolitische Risiken,
staatliche Einflussmöglichkeiten), und wie werden diese intern
priorisiert?
37. Welche Rückmeldungen liegen der Bundesregierung aus Gesprächen mit
Automobilunternehmen darüber vor, welche Hindernisse einer
Diversifizierung von chinesischen Zulieferern entgegenstehen, und welche dieser
Hindernisse bewertet sie als politisch beeinflussbar?
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem
Austausch mit der deutschen Automobilindustrie. Im Rahmen dieses Austausches
kommen auch die internationalen und geopolitischen Herausforderungen der
deutschen Automobilindustrie zur Sprache, inklusive kritischer Abhängigkeiten
in Lieferketten. Die Bundesregierung setzt sich für Rahmenbedingungen ein,
die eine Diversifizierung von Lieferketten der Automobilindustrie fördern. Auf
EU-Ebene unterstützt die Bundesregierung die handelspolitische Agenda der
EU und den Abschluss weiterer EU-Handelsabkommen. Gegenüber China setzt
sich die Bundesregierung für Verbesserungen und Fortschritte bei der
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen (eines Level Playing Fields) ein, um
die Potenziale der Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen künftig noch
besser ausschöpfen zu können.
38. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Markteintritt
chinesischer E-Auto-Hersteller die Wettbewerbslandschaft in Deutschland und
in der EU verändert?
a) Welche Effekte sind dabei nach Auffassung der Bundesregierung auf
die deutsche Automobilindustrie und deren Marktanteile zu
erwarten?
b) Welche offiziellen Papiere oder Szenarien der Bundesregierung gibt
es, die die Auswirkungen auf den deutschen Binnenmarkt, die
Industrie und die Arbeitsplätze in der Bundesrepublik Deutschland
analysieren?
Die Fragen 38 bis 38b und werden zusammen beantwortet.
Markteintritte neuer Wettbewerber insbesondere aus China haben den
Wettbewerbsdruck in Europa und vor allem auf etablierte Anbieter spürbar erhöht.
Einerseits wird dadurch das Angebot und die Verfügbarkeit von elektrifizierten
Fahrzeugmodellen deutlich ausgeweitet und die Kaufpreise für neue
Elektrofahrzeuge sinken. Auf der anderen Seite verstärkt diese Entwicklung den
Konsolidierungsdruck auf die etablierten Hersteller. Bislang ist kein bedeutender
Marktanteilsverlust der in Deutschland produzierenden Automobilhersteller
(Pkw) in Europa (EU27, Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und
Vereinigtes Königreich) festzustellen: Der europaweite Marktanteil aller
Konzernmarken von BMW Group, Mercedes-Benz, Ford, Volkswagen Group, Opel und
Tesla ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig von 47,6
Prozent auf 47,3 Prozent gesunken (Quelle abrufbar unter:
www.acea.auto/files/Pr
ess_release_car_registrations_December_2025.pdf). Offizielle Papiere oder
Szenarien im Sinne der Fragestellung hat die Bundesregierung nicht vorgelegt.
39. Welche konkreten Abhängigkeiten von chinesisch kontrollierten oder
beeinflussten Unternehmen entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette
sind der Bundesregierung bekannt, und in welchen Bereichen sieht sie
kurzfristig welche realistischen Substitutionsmöglichkeiten?
Die Bundesregierung hat im Bereich der Mikroelektronik kritische
Abhängigkeiten von verschiedenen Ländern einschließlich China identifiziert. Wie in der
Mikroelektronik-Strategie von 2025 angelegt, plant die Bundesregierung
konkrete Maßnahmen, um die Risiken in der gesamten Halbleiter-Lieferkette zu
reduzieren. Außerdem setzt sich die Bundesregierung für eine Reform des
Europäischen Chip-Gesetzes (European Chips Act) ein, um kritische
Abhängigkeiten auf EU-Ebene besser zu adressieren. Die von der EU-Kommission im
Rahmen des Vorschlags für einen Chips Act 2.0 vorgelegte
Nachhaltigkeitsprüfung (Impact Assessment) gibt einen detaillierten Überblick über bestehende
bzw. wachsende Abhängigkeiten (SWD (2026) 504 final, Part 2/3, Seite 66 f.,
abrufbar unter
https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=
SWD(2026)504&lang=en).
Lieferkettensicherung liegt vor allem in der Verantwortung der Wirtschaft. Die
Bundesregierung weist die Endabnehmer von Halbleitern auf notwendige
Lieferketten-Sicherungsmaßnahmen hin, etwa Zweitlieferanten-Qualifizierung und
Lagerhaltung.
40. Welche internen Bewertungen liegen der Bundesregierung zur
Wirksamkeit der bisherigen Förderpolitik im Halbleiterbereich (z. B.
Ansiedlungen, Subventionen) im Hinblick auf die Reduzierung von China-
Abhängigkeiten vor, und welche Defizite wurden dabei identifiziert?
Die Halbleiter-Wertschöpfungskette ist global und sehr arbeitsteilig, d. h. es
bestehen Abhängigkeiten nicht immer nur von fertigen Chips, sondern oft von
einzelnen Materialien, Vorprodukten oder Prozessschritten. Deshalb betrachtet
die Bundesregierung die Reduktion von Abhängigkeiten durch Ansiedlungen
und Technologieförderung mit Blick auf die globale Abhängigkeitssituation,
nicht nur speziell von China. Wie in der Mikroelektronik-Strategie festgelegt,
ist die Reduktion von Abhängigkeiten ein primäres Ziel der Förderung von
Fertigungskapazitäten und Technologieentwicklungen in Deutschland. Damit
stärkt die Bundesregierung das lokale Angebot an Materialien, Halbleitern,
Herstellungsausrüstung und Halbleitertechnologien. Allerdings besteht aus
Sicht der Bundesregierung ein Defizit im Bereich der Nachfrage: Nur wenn
Endabnehmer auch deutsche und europäische Halbleiter nachfragen und nicht,
z. B. rein aus Kostengründen, andere Anbieter bevorzugen, werden die
deutsche und europäische Halbleiterindustrie dauerhaft gestärkt und globale
Abhängigkeiten abgebaut. Die Bundesregierung setzt sich daher im Einklang mit der
Mikroelektronik-Strategie auch für geeignete Maßnahmen zur
Nachfragestärkung ein.
41. Wie prognostiziert die Bundesregierung den perspektivischen
Arbeitsplatzverlust in Deutschland, der durch den Import grünen Stahls aus
China zulasten der Inlandsproduktion eintreten könnte, und welche
Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Die Entwicklung von Beschäftigung in der deutschen Stahlindustrie wird von
einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen insbesondere die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die Nachfrage stahlverarbeitender Industrien,
Energie- und Rohstoffpreise, die Wettbewerbsfähigkeit der
Produktionsstandorte, technologische Veränderungen, handelspolitische Rahmenbedingungen
sowie die Entwicklung der internationalen Stahlmärkte. Die isolierte
Quantifizierung möglicher Beschäftigungseffekte infolge von Importen Grünen Stahls aus
einem einzelnen Herkunftsland ist daher kaum möglich. Der Bundesregierung
liegen hierzu keine belastbaren Prognosen oder Modellrechnungen vor.
42. Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die
Handelsschutzinstrumente der EU, wie der Industrial Accelerator Act und der European
Steel and Metals Action Plan von 2025, ausreichend, um die Produktion
von grünem Stahl in der Bundesrepublik Deutschland auf lange Sicht
wettbewerbsfähig zu gestalten sowie souveränitätssichernde eigene
Produktionsmengen zu erreichen?
Der Industrial Accelerator Act und der Steel and Metals Action Plan sind keine
„Handelsschutzinstrumente“ im unionsrechtlichen Sinne, sondern Bausteine
einer europäischen industriepolitischen Gesamtstrategie. Ob und inwieweit ihre
Umsetzung dazu beiträgt, die Produktion von Grünem Stahl auch auf lange
Sicht wettbewerbsfähig zu gestalten, wird sorgfältig beobachtet. Entwicklungen
in der Stahlindustrie sind von zahlreichen Faktoren abhängig, darunter die
Dynamik der Gesamtwirtschaft und von Leitmärkten sowie privatwirtschaftliche
Entscheidungen.
43. Welche staatlichen Markteingriffe erwägt die Bundesregierung, um die
Wettbewerbsfähigkeit und Souveränitätssicherung bei der Produktion
von grünem Stahl in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten?
Die Bundesregierung arbeitet auf nationaler wie auch auf EU-Ebene an
Rahmenbedingungen, die eine wettbewerbsfähige Produktion von Grünem Stahl
am Stahlstandort Deutschland ermöglichen. Viele Unternehmen stützen das
bereits durch privatwirtschaftliche Entscheidungen.
44. Welche konkreten Sicherheitshinweise liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung und der zuständigen Behörden derzeit beim Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik zum Einbau von Komponenten der
Hersteller Huawei und ZTE in den 5G‑Kernnetzen deutscher
Mobilfunknetzbetreiber vor, die einen Ausschluss dieser Hersteller aus
Sicherheitsgründen rechtfertigen?
Die Frage zu Sicherheitshinweisen mit Bezug zu Huawei- und ZTE-
Komponenten in deutschen öffentlichen Mobilfunknetzen berührt hinsichtlich der
Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes (NdB) solche
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst
in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende
schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der
angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden,
die in Zusammenhang mit der Arbeitsweise, Kenntnisstand und Methodik der
NdBs stehen.
Hierzu zählen auch Informationen über Sicherheitshinweise zum Einbau von
Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE in den 5G-Kernnetzen deutscher
Mobilfunkbetreiber. So könnten fremde Nachrichtendienste durch die Kenntnis
von den vorliegenden Sicherheitshinweisen Rückschlüsse auf Quantität und
Qualität von Aufklärungsfähigkeiten der NdBs ziehen. Dadurch könnten bereits
ergriffene oder geplante Aufklärungsmaßnahmen erschwert oder gar vereitelt
werden. Eine Bekanntgabe von Informationen zur Leistungsfähigkeit der NdBs
und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde damit
erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Arbeit der NdBs und damit für die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben. Eine Verschlusssachen
(VS)-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz
im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der NdBs nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die Fähigkeiten der NdBs sind für das Staatswohl
von großer Bedeutung und zugleich in hohem Maße geheimhaltungsbedürftig.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweise der
NdBs so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem
begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon
bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Einsatz
durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem
Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern
muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
45. Gibt es eine einheitliche Herangehensweise der EU-Mitgliedstaaten beim
Umgang mit Komponenten von Huawei und ZTE beim 5G-Mobilfunk-
Kernnetz, wenn nein, warum nicht, und durch welche Maßnahmen
versucht die Bundesregierung, eine einheitliche Herangehensweise
durchzusetzen?
Mit der 5G Toolbox hat die EU 2020 ein Sicherheitskonzept veröffentlicht, das
einen gemeinsamen Katalog von Maßnahmen enthält, mit denen EU-
Mitgliedstaaten ihre 5G-Mobilfunknetze besser gegen Sicherheitsrisiken schützen
sollen. Die Toolbox ist grundsätzlich herstelleragnostisch. Die Entscheidung, ob
und wie bestimmte Anbieter eingeschränkt werden, trifft jedes EU-Land selbst.
In Deutschland sind im Rahmen der nach § 9b des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) alte Fassung (nun § 41
BSIG) durchgeführten Verfahren die in der EU-5G-Toolbox enthaltenen
Empfehlungen in die Bewertung der Bundesregierung eingeflossen. Im Übrigen hat
die Bundesregierung mit der Schaffung von § 9b alte Fassung und § 41 BSIG
neue Fassung sowie der Liste kritischer Funktionen die Empfehlungen der 5G-
Toolbox in nationales Recht umgesetzt.
Derzeit wird auf europäischer Ebene der Vorschlag für eine Verordnung zum
EU-Rechtsakt zur Cybersicherheit (sog. Cybersecurity Act 2, REGULATION
OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the
European Union Agency for Cybersecurity (ENISA), the European cybersecurity
certification framework, and ICT supply chain security and repealing
Regulation (EU) 2019/881) behandelt. Der Vorschlag enthält in Titel IV einen
Mechanismus, welcher Handlungsmöglichkeiten schaffen würde, um sichere
Informations- und Kommunikationstechnologie in wichtigen Bereichen der kritischen
Infrastruktur (u. a. Mobilfunknetze) zu gewährleisten.
a) Welche weiteren EU-Mitgliedsländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vergleichbare Verpflichtungserklärungen mit den
Mobilfunknetzbetreibern eingegangen, um Huawei- oder ZTE-Komponenten
aus 5G-Kernnetzen auszuschließen?
Entsprechende Informationen werden von der Bundesregierung nicht
systematisch erfasst.
b) Welche EU-Mitgliedsländer haben nach Kenntnis der
Bundesregierung hingegen keine derartigen Regelungen getroffen und lassen
weiterhin Huawei- oder ZTE-Komponenten in ihren 5G-Kernnetzen zu?
Entsprechende Informationen werden von der Bundesregierung nicht
systematisch erfasst.
46. In welchen Technologiebereichen (z. B. Halbleiter, Künstliche
Intelligenz, Quantentechnologie, Telekommunikation, Robotik) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Exportkontrollen mit China‑
Bezug besonders häufig angewendet (bitte nach Produktgruppen und Jahren
aufschlüsseln)?
48. Wie viele Exportgenehmigungen mit China-Bezug wurden in den Jahren
2020 bis 2025 nach der Dual-Use-Verordnung, der
Außenwirtschaftsverordnung oder sonstigen einschlägigen Regelungen beantragt, und in wie
vielen Fällen wurde eine Genehmigung verweigert, zurückgezogen oder
mit Auflagen versehen (bitte jährlich angeben)?
Die Fragen 46 und 48 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung versteht die Fragen dahingehend, dass Genehmigungen
nach der EU-Dual-Use-Verordnung und der Außenwirtschaftsverordnung für
Ausfuhren mit Bestimmungsland China aus den Jahren 2020 bis 2025 gemeint
sind.
Die Angaben der in den Jahren 2020 bis 2024 erteilten Genehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach China sind den jeweiligen
Rüstungsexportberichten der Bundesregierung zu entnehmen.
Für das Jahr 2025 liegen keine entsprechenden Genehmigungen vor.
Die Anzahl der im fragegegenständlichen Zeitraum erteilten Genehmigungen
für die endgültige Ausfuhr von gelisteten Dual-use-Gütern nach China sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr Anzahl der Genehmigungen
2020 1.879
2021 2.242
2022 1.778
2023 1.608
2024 1.350
2025 1.331
Die häufigsten Warenkategorien/-gattungen im Sinne der EU-Dual-Use-
Verordnung sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
2020 2021 2022 2023 2024 2025
2B
6A
1B
3A
1C
2B
6A
2D
3A
1B
2B
6A
2D
1B
1C
2B
6A
2D
1B
3A
2B
6A
2D
3A
3B
2B
6A
2D
3A
1C
Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die
sich noch verändern können.
Eine gesonderte statistische Erfassung zurückgenommener Anträge oder von
Genehmigungen mit Auflagen erfolgt nicht. Hierzu liegen der Bundesregierung
daher keine auswertbaren Daten vor.
Die Bundesregierung erteilt regelmäßig Auskunft zu erteilten
Rüstungsexportgenehmigungen. Maßstab hierfür sind die Festlegungen, die das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) getroffen
hat.
47. Welche spezifischen Leitlinien oder sektoralen Regelungen und bzw.
oder Papiere zur Anwendung von Exportkontrollen gegenüber China hat
die Bundesregierung erarbeitet oder aktualisiert (bitte jeweils Titel und
Datum nennen)?
Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit von Ausfuhren auch nach
China erfolgt einzelfallbezogen auf Grundlage der einschlägigen nationalen,
europäischen und internationalen Rechtsvorschriften, insbesondere der
Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung), des
Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung. Für Rüstungsgüter gilt gegenüber
China dabei die Gemeinsame Erklärung der Außenminister der EU vom 27.
Juni 1989, mit der ein Embargo jeglichen Waffenhandels vereinbart wurde. Die
Umsetzung erfolgt auf administrativer Ebene, d. h. es werden keine
Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilt und nur in sehr begrenzten
Ausnahmefällen Ausfuhren von sonstigen Rüstungsgütern nach China
genehmigt. Dabei spielen außen- und sicherheitspolitische Erwägungen eine
maßgebliche Rolle.
49. Wie viele Investitionsprüfverfahren nach dem Außenwirtschaftsrecht mit
Beteiligung chinesischer Unternehmen oder Investoren wurden in den
Jahren 2020 bis 2025 eingeleitet, abgeschlossen, untersagt oder nur unter
Auflagen genehmigt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Fälle 27 37 37 21 27 34
Untersagungen 1 1 3 0 0 0
Genehmigung unter Auflagen,
mit Nebenbestimmungen oder
öffentlich-rechtlichem Vertrag
5 3 4 3 3 5
Aufgabe des Erwerbsvorhabens 2 8 1 2 0 4
50. In welchen Sektoren (z. B. Kritische Infrastruktur, Energie,
Telekommunikation, Häfen, Gesundheit, Rüstung, Hochtechnologie) betrafen
Investitionsprüfungen in den Jahren 2020 bis 2025 chinesische Investoren
(bitte nach Bundesländern, Sektoren und Ergebnis der Verfahren
differenzieren)?
Für die Jahre 2020 bis 2024 wird auf die Berichte an den Wirtschaftsausschuss
des Deutschen Bundestages verwiesen. Informationen für das Jahr 2025 sind
abrufbar unter
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikati
onen/Aussenwirtschaft/investitionsprufung-in-deutschland-zahlen-und-fakten.p
df?__blob=publicationFile&v=1.
51. Welche Beteiligungen chinesischer Unternehmen an Kritischer
Infrastruktur in Deutschland sind der Bundesregierung aktuell bekannt (z. B.
Häfen, Energie‑ und Stromnetze, Telekommunikationsnetze,
Rechenzentren), und in welchen Fällen wurden Änderungen der
Beteiligungsstrukturen oder zusätzliche Auflagen vereinbart?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über die Beteiligung des chinesischen
Unternehmens COSCO am Containerterminal Tollerort im Hamburger Hafen, der
derzeit als kritische Infrastruktur nach der BSI-Kritisverordnung identifiziert
wird. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
52. In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Telekommunikations‑ oder
IT‑Komponenten chinesischer Hersteller aus Netzen oder Systemen
Kritischer Infrastrukturen in Deutschland entfernt, ersetzt oder mit
zusätzlichen Sicherheitsauflagen versehen (bitte nach Jahren und Sektoren
aufschlüsseln)?
Das BMI hat nach § 9b Absatz 4 BSIG alte Fassung in drei individuellen
Verwaltungsverfahren gegenüber Telekom, Vodafone und Telefónica jeweils
geprüft, ob und inwieweit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland durch den Einsatz bestimmter kritischer Komponenten
der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE in den öffentlichen 5G-
Mobilfunknetzen voraussichtlich beeinträchtigt wird. Die fristgerecht gemachten
Angaben der vorbezeichneten Mobilfunkanbieter ermöglichten den Abschluss
öffentlich-rechtlicher Verträge. Die Verträge verpflichten die vorbezeichneten
Mobilfunkanbieter, bis spätestens Ende 2026 keine kritischen Komponenten
der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-Kernnetzen einzusetzen.
Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, bis Ende 2029 die
kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei
und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes
durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen.
53. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der
behördlichen Kontrolle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
darüber vor, in welchen Branchen und Lieferketten mit China-Bezug
besonders häufig Verstöße oder erhöhte Risiken festgestellt wurden, und
welche strukturellen Defizite bei der Durchsetzung wurden dabei
identifiziert?
Ein China-Bezug wurde in den Branchen Textil- und Lederwarenindustrie,
Elektronik, dem Maschinen- und Anlagenbau, dem Automobil-Sektor, den
Branchen Chemie und Pharmazie, dem Transportgewerbe sowie der
landwirtschaftlichen Produktion für die Lebensmittelindustrie festgestellt. Die
Gewichtung kann den Tabellen zur Frage 54 entnommen werden.
Betroffene Verbotstatbestände waren dabei u. a. die folgenden Tatbestände aus
§ 2 Absatz 2 LkSG: die Verbote der Beschäftigung von Personen in
Zwangsarbeit, der Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden
Pflichten des Arbeitsschutzes, der Missachtung der Koalitionsfreiheit, der
Ungleichbehandlung in Beschäftigung, des Vorenthaltens eines angemessenen
Lohns, der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung,
Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemissionen oder eines
übermäßigen Wasserverbrauchs mit menschenrechtlicher Folge sowie potentielle
Verstöße im Rahmen umweltbezogener Pflichten.
Strukturelle Defizite bei der Durchsetzung sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
54. Wie viele Beschwerden und Hinweise bezüglich welcher
Ursprungsländer wurden seit Inkrafttreten des LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet?
Die Zahl der Anträge und Hinweise aus Beschwerden nach der Vorprüfung
sowie der Selbstaufgriffe je Land der potentiellen Schutzgutverletzung sind der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Land Anzahl
Keine Angabe/Erfassung ausstehend 109
Ägypten 2
Äthiopien 1
Bangladesch 4
Brasilien 24
Bulgarien 3
China 49
Costa Rica 2
Deutschland 143
Ecuador 2
Ghana 2
Guatemala 21
Honduras 6
Indien 15
Indonesien 3
Israel 1
Italien 2
Japan 1
Kambodscha 2
Kanada 1
Kasachstan 2
Kenia 4
Kolumbien 4
Libanon 1
Madagaskar 4
Malaysia 87 (davon 81 antragstellende
Einzelpersonen im gleichen Sachverhalt)
Marokko 21 (davon 18 antragstellende
Personengruppen im gleichen Sachverhalt)
Mexiko 8
Myanmar 3
Nordmazedonien 2
Pakistan 11
Palästinensische Gebiete
(nicht anerkannt)
7
Peru 2
Polen 1
Rumänien 2
Russische Föderation 3
Saudi-Arabien 2
Schweiz 1
Serbien 11
Slowenien 1
Spanien 2
Südafrika 3
Südkorea 2
Land Anzahl
Syrien 1
Taiwan 1
Thailand 16
Tschechien 1
Tunesien 3
Türkei 9
Uganda 2
Vereinigte Staaten von Amerika 19
Vereinigte Arabische Emirate 1
a) Mit welchem Ergebnis hat das BAFA die Beschwerden und Hinweise
durch Dritte mit China-Bezug geprüft?
b) Wie viele Kontrollverfahren mit welchen mangelhaften
Sorgfaltspflichtverletzungen, in welchen Branchen und mit welchen
Konsequenzen hat das BAFA mit China-Bezug eingeleitet?
Die Fragen 54a und 54b werden zusammen beantwortet:
Das BAFA hat bisher insgesamt 49 Verfahren (davon 16 Anträge, 24
(anonyme) Hinweise bzw. Beschwerden und 9 Hinweise aus Medien, Presse,
wissenschaftlichen Quellen (Selbstaufgriff)) mit China-Bezug geprüft, von denen 12
derzeit noch in Bearbeitung sind. Prüfungsgegenstand sind dabei die Erfüllung
der in § 3 Absatz 1 LkSG genannten Sorgfaltspflichten, insbesondere
Nummern 3, 6, 7 und 8.
In 37 Fällen erfolgte eine Bescheidung durch das BAFA – als unzulässiger
Antrag (5), Nicht-Aufgriff nach pflichtgemäßer Ermessensausübung (9),
Einstellung (1) sowie Abschluss des Verfahrens (22). In 11 Verfahren wurden
Hinweise ausgesprochen.
Die Branchen der dem Anwendungsbereich des LkSG unterfallenden
Unternehmen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Branche Anzahl
Baugewerbe 1
Chemieindustrie 3
Elektronik, Telekommunikation 7
Herstellung von sonstigen Waren 1
Herstellung/Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern
sowie deren Teile und Zubehör inklusive Fahrräder
14
Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 3
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 5
sonstige Groß- und Einzelhandel 3
Textilien und Leder 12
Gesamt 49
Die Branchen der Unternehmen mit potentieller Schutzgutverletzung sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
Branche Anzahl
Chemieindustrie 1
Elektronik, Telekommunikation 4
Maschinen, Einrichtungen und mechanische Anlagen 1
Herstellung/Handel von Krafträdern, Kraftfahrzeugen, Anhängern
sowie deren Teile und Zubehör inklusive Fahrräder
16
Herstellung/Handel Spielwaren 3
Branche Anzahl
Textilien und Leder 11
Nahrungsmittel, Getränke und Tabak 3
Landwirtschaft 2
Keine Angabe 8
Gesamt 49
Die Schutzgüter nach § 2 LkSG sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Schutzgut nach § 2 LkSG Zahl der Nennungen in
den 49 Verfahren
Absatz 2 Nummer 1 Verbot der Beschäftigung
eines Kindes
4
Absatz 2 Nummer 2 Verbot der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit
3
Absatz 2 Nummer 3 Verbot der Beschäftigung von
Personen in Zwangsarbeit
20
Absatz 2 Nummer 4 Verbot aller Formen der
Sklaverei
2
Absatz 2 Nummer 5 Verbot der Missachtung der
nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden
Pflichten des Arbeitsschutzes
23
Absatz 2 Nummer 6 Verbot der Missachtung der
Koalitionsfreiheit
5
Absatz 2 Nummer 7 Verbot der
Ungleichbehandlung in Beschäftigung
19
Absatz 2 Nummer 8 Verbot des Vorenthaltens eines
angemessenen Lohns
29
55. In welchen Bereichen hat sich die Bundesregierung in den
Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gegen weitergehende
Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit Lieferketten nach China
ausgesprochen, und welche wirtschafts- oder außenpolitischen Erwägungen lagen
dieser Position zugrunde?
Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen zur EU-
Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) zu keinem
Zeitpunkt gegen weitergehende Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit
Lieferketten nach China ausgesprochen.
56. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der bilateralen Beziehungen mit China die
Wahrung grundlegender Arbeitnehmerrechte und international
anerkannter Arbeitsstandards, wie z. B. der ILO-Kernarbeitsnormen (ILO =
Internationale Arbeitsorganisation), gewährleistet wird, und welche
Maßnahmen ergreift sie, um deutsche Unternehmen hierbei zu unterstützen?
Die Bundesregierung steht zu diesen Themen in regelmäßigem Austausch mit
Vertreterinnen und Vertretern der chinesischen Regierung, mit in China
ansässigen deutschen Unternehmen und den Sozialpartnern.
57. Inwieweit und gegebenenfalls womit unterstützt die Bundesregierung
gezielt betroffene Betriebe, die durch die Importabhängigkeit von China in
wirtschaftliche Notlagen geraten sind (bitte detailliert erläutern und
betroffene Unternehmen auflisten)?
Unternehmen haben grundsätzlich die Eigenverantwortung, Risiken in ihren
Lieferketten zu identifizieren und einseitige Importabhängigkeiten zu
vermeiden. Die Bundesregierung unterstützt sie primär durch die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen in Deutschland. Hinzu kommt die Unterstützung der Diversifizierung,
beispielsweise durch neue Freihandelsabkommen, um die Resilienz der
Unternehmen zu stärken (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2c). Konkrete Daten zur
Betroffenheit einzelner Unternehmen, die durch Importabhängigkeiten von
China in Notlagen geraten sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
58. Welche obligatorischen Menschenrechts‑ und
Sorgfaltspflichteninstrumente (z. B. Lieferkettengesetz, Branchenleitlinien, sektorale
Vereinbarungen) gelten für die Liefer‑ und Geschäftsbeziehungen deutscher
Unternehmen nach China, und welche Umsetzungs‑ bzw.
Kontrollmechanismen sind damit verbunden?
Die nach dem LkSG erfassten Unternehmen sind verpflichtet,
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsvorgaben nicht nur im Inland, sondern auch
in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Stellt ein nach diesem Gesetz
verpflichtetes Unternehmen ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes
Risiko im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Zulieferer
in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich angemessene Präventions- und
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu beenden oder ihr
Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird durch das BAFA
kontrolliert.
59. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die
Menschenrechtsorganisation China Labour Bulletin, die seit mehr als drei
Jahrzehnten aktiv war und unabhängige Information über Arbeitskämpfe in
China sammelte, sich im Sommer 2025 aufgelöst hat (vgl. „Geräuschlos
verschwindet das Recht“, SZ, 23. Juli 2025)?
Der Bundesregierung liegen keine über die öffentliche Berichterstattung
hinausgehenden Informationen über die Auflösung der Organisation China
Labour Bulletin vor.
60. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle in Bezug auf die Anfang des Jahres 2025 nach
Angaben des China Labour Bulletin, über die unter anderem die
„Süddeutsche Zeitung“ berichtete, eingereichten vier Beschwerden gegen
chinesische Zulieferer großer Automobilkonzerne – darunter Tesla und
Volkswagen –, in denen mutmaßlich schwerwiegende Verstöße wie
übermäßige Überstunden, ausstehende Löhne, erzwungene Kündigungen und
Repressalien gegen Arbeitervertreter, teils durch leitende Manager,
festgestellt wurden?
Sofern der Anwendungsbereich des LkSG eröffnet ist, kann das BAFA gemäß
§ 14 Absatz 1 Nummer 1 a) LkSG von Amts wegen nach pflichtgemäßem
Ermessen tätig werden, um die Einhaltung der Pflichten nach den §§ 3 bis 10
Absatz 1 im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene
Risiken sowie Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder einer
umweltbezogenen Pflicht zu kontrollieren.
Im Zusammenhang mit dem Automobil-Sektor hat das BAFA im Jahr 2025
acht Verfahren eröffnet, die mittlerweile abgeschlossen sind. In zwei Verfahren
war der Anwendungsbereich letztlich nicht eröffnet, sechs Verfahren wurden
mit Hinweis(en) abgeschlossen.
61. Welche Daten liegen der Bundesregierung zum Importvolumen von
Textilien und Fast-Fashion-Produkten aus Drittländern wie China
a) in die EU und
b) nach Deutschland
in den Jahren 2020 bis 2025 vor (bitte nach Warengruppen und
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 61a und 61b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen die Außenhandelsdaten des Statistischen
Bundesamtes zu Textilimporten vor (abrufbar unter:
www.destatis.de/). Weitere Daten
ergeben sich aus den Konjunkturberichten des Gesamtverbands der deutschen
Textil- und Modeindustrie e. V. (abrufbar unter:
https://textil-mode.de/de/theme
n/konjunktur/).
62. Wie viele deutsche Unternehmen mussten seit 2023 gemäß LkSG
Jahresberichte vorlegen, in denen Risiken für Arbeitnehmerrechte bei Fast-
Fashion-Zulieferern adressiert wurden, und welche konkreten
Präventionsmaßnahmen nannten sie?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor, da keine systematische
Analyse der eingegangenen Berichte im Sinne der Fragestellung vorgenommen
wurde. Im Übrigen wurde flankierend zu der vom Bundeskabinett am 3
September 2025 beschlossenen Änderung des LkSG die Erfüllung der Berichts-
und Veröffentlichungspflicht durch die unter den Anwendungsbereich des
Gesetzes fallenden Unternehmen mit Weisung vom 26. September 2025
ausgesetzt.
63. Welche Förder- oder Beratungsprogramme des Bundes unterstützen
Textilunternehmen bei der Umstellung auf nachhaltige und
arbeitsrechtskonforme Lieferketten (bitte Programmnamen, Zielgruppen, Fördervolumina
und Anzahl der geförderten Projekte nennen)?
Die Bundesregierung unterhält keine Förderprogramme, die Textilunternehmen
in China entsprechend unterstützen. Die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit China hat die Bundesregierung im Jahr 2010 eingestellt.
64. Inwieweit erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit, die
wissenschaftliche Auseinandersetzung mit China und den damit verbundenen
wirtschaftlichen Themen zu intensivieren, oder sieht sie die vorhandene
Expertise zu China in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft bereits als
ausreichend an?
Fundierte, aktuelle und unabhängige China-Kompetenz in Deutschland ist
essentiell für das wechselseitige Verständnis und für die langfristig erfolgreiche
Wahrnehmung und Durchsetzung deutscher Interessen. Die Bundesregierung
setzt sich verstärkt für den Auf- und Ausbau unabhängiger China-Kompetenz
in Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sowie in der Wirtschaft,
Wissenschaft, in Hochschulen und der Zivilgesellschaft ein. Beispielsweise unterhält
die Bundesregierung seit 2024 eine institutionelle Förderung des Mercator
Institute for China Studies (MERICS).
65. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD zur „Resilienz des Wissenschaftssystems“ resultiert?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
hat sich am 18. Dezember 2025 mit den Wissenschaftsministerien der Länder
und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen auf Eckpunkte zur Stärkung
der Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit verständigt. Die darin enthaltene Roadmap sieht ab Januar
2026 eine Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit durch die in ihrer Zuständigkeit betroffenen
Bundesministerien und ab Herbst 2026 den Start der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit vor. Sie soll eine koordinierende und integrierende Funktion
übernehmen und die Wissenschaft dabei unterstützen, Chancen und Risiken
von Forschungsaktivitäten und -kooperationen angemessen zu bewerten und
abzuwägen sowie Risiken reduzieren zu können.
a) Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung bislang zu
chinesischen Desinformationsaktivitäten gefördert?
Die Bundesregierung fördert verschiedene Projekte zu chinesischer
Desinformation und Strategien im Umgang damit. Wissenschaftliche
Forschungsvorhaben im Sinne der Fragestellung wurden in der aktuellen Legislaturperiode nicht
gefördert.
b) Welche Aktivitäten wurden verfolgt, um das Kompetenznetzwerk für
unabhängige China-Wissenschaften aufzubauen?
Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von unabhängiger China-
Kompetenz sowie Chinawissen und die zielgerichtete Sensibilisierung der
Wissenschaft im Umgang mit China.
Nach der Freigabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am
8. Juli 2026 hat das BMFTR mit der Umsetzung des „Kompetenznetzwerks
ChinaWissen“ begonnen. Das Kompetenznetzwerk soll sukzessive zu einer
wichtigen Schnittstelle zwischen Wissenschaft und politischen Entscheidern
entwickelt werden. Damit soll notwendige Evidenz für aktuelle China
betreffende Fragestellungen und ein darauf aufbauender informierter, strategischer
Umgang gefördert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333