Deutscher Bundestag Drucksache 21/7829
21. Wahlperiode 02.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula
Piechotta, Tarek Al Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7475 –
Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Deutschland und seinen
Nachbarstaaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vertiefung der europäischen Integration und die verkehrspolitischen
Zielstellungen zur Verlagerung von Personen- und Güterverkehr auf die Schiene
gemäß Masterplan Schienenverkehr verlangen einen besonderen Schwerpunkt
beim Ausbau der grenzüberschreitenden Eisenbahninfrastruktur. Deutschlands
Lage im Herzen Europas erfordert besondere Anstrengungen und die
Abstimmung mit insgesamt neun direkten Nachbarländern. Zwar hat Deutschland mit
einigen Nachbarstaaten bereits vor Jahrzehnten Staatsverträge zum Ausbau
grenzüberschreitender Strecken abgeschlossen, jedoch stockt der Ausbau
wichtiger Strecken oder er geht nur sehr schleppend voran wie beispielsweise
bei der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel, die als Teil der
wichtigen europäischen Nord-Süd-Magistrale auch die Funktion als Zulaufstrecke
für die Neue Eisenbahn Alpentransversale (NEAT) übernimmt. Auch der
Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu unseren östlichen Nachbarn Polen und
Tschechien hat nach Auffassung der Fragesteller nicht den notwendigen
verkehrspolitischen Stellenwert.
1. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Dänemark zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung
des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit
welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen
festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen
und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 1. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Dänemark zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und
Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche
Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk
benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von
Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr besteht der „Vertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste
Fehmarnbeltquerung“ vom 27. August 2008. Die damit verbundenen Maßnahmen
auf deutscher Seite betreffen die Elektrifizierung und den zweigleisigen
Ausbau Lübeck–Puttgarden.
3. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
dem Königreich Dänemark, wenn ja, wie ist der Stand der
Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige
Vertragswerk beziehen?
Nein.
4. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit dem Königreich Dänemark abgeschlossenen
Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 1 genannten
Maßnahmen entsprechend der Vereinbarung umzusetzen.
5. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit
dem Königreich Dänemark vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind
in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens
angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und
geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel
des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt
worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden wurden nach Jahresscheiben
in Tausend Euro aufgelistet folgende Beträge eingesetzt:
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
250 1.128 3.238 3.327 21.732 35.764 74.855 70.458 37.767
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
6. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen
zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des
Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr,
und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben
(bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und
Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
7. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Polen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und
zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr
bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in
diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen sowie Art
und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur
beschreiben)?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und
Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Polen:
„Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für
Infrastruktur der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der
Eisenbahnverbindungen Berlin–Warschau (Warszawa) (C‑E 20) sowie
Dresden–Breslau (Wroclaw) (E 30/C-E 30)“ vom 30. März 2003. Die damit
verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite betreffen den Ausbau Berlin–Frankfurt
(Oder) sowie die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau Hoyerswerda–
Grenze D/PL. Geregelt wird hier der Ausbau der Strecke Dresden–Görlitz–
Breslau. Demgemäß wurden u. a. der Oberbau sowie die Leit- und
Sicherungstechnik auf der Strecke Dresden–Görlitz erneuert. Genannt ist auch eine
langfristige Elektrifizierung der Strecke.
„Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen
über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik
Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen
im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung“ vom 26. Februar
2008, geändert am 13. März 2020. Die damit verbundenen Maßnahmen
betreffen die Eisenbahngrenzbrücken zwischen Deutschland und Polen (Oderbrücke
bei Frankfurt, Neißebrücke bei Horka und den Neubau der Eisenbahnbrücke
Küstrin-Kietz–Küstrin (PL)).
„Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs über die
deutsch-polnische Grenze“ vom 14. November 2012. Geregelt ist hier u. a. die
Kilometrierung der Strecken, dies betrifft auch Ausbauvorhaben wie bspw.
ABS Angermünde–Grenze D/PL.
„Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Infrastruktur
der Republik Polen über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der
Eisenbahnverbindung Berlin–Stettin (Szczecin)“ vom 20. Dezember 2013. Die
damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite betreffen die
Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau Angermünde–Grenze D/PL.
„Letter of Intent on the Cooperation in the Development of cross-border Rail
and Road Connections (Railway Lines 408/409 Szczecin – PL/DE Border and
A6 Motorway near Szczecin)[MB1.1]“, vom 1. Dezember 2025. Dieser sieht
u. a. eine Unterstützung Deutschlands für Anträge der Republik Polen um EU-
Mittel im Förderprogramm SAFE vor.
„Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Ministerium für Infrastruktur
der Republik Polen und dem Bundesministerium für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland über die Vernetzung, die Modernisierung und den Ausbau der
Eisenbahnverbindungen zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik
Deutschland“ vom 16. Februar 2026. Die Vereinbarung sieht die kurz- und
mittelfristige Optimierung bestehender Verbindungen und Projekte, eine
Potenzialanalyse zur langfristigen Reduzierung von Fahrzeiten sowie Möglichkeiten der
EU-Förderung im Zusammenhang mit. TEN-V vor. In der Vereinbarung sind
keine über den Bedarfsplanvorhaben hinausgehenden Infrastrukturvorhaben
festgehalten.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
der Republik Polen, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen, und
auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige Vertragswerk
beziehen?
Nein.
9. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit der Republik Polen abgeschlossenen
Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege über den
Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des Bundes für
das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 6 und 7
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich keine
Verpflichtungen.
10. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der
Republik Polen vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in Planung
(bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben), welche
sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante
Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des Bundes
für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden (bitte
einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS Angermünde–Grenze D/PL wurden in den Jahren 2020 bis 2025
die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2020 2021 2022 2023 2024 2025
257 14.583 33.002 53.419 41.023 2.756
Für die ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL wurden in den Jahren 2001
bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
38.226 2.913 6.421 13.602 18.144 18.419 33.890 37.333
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
25.443 13.865 11.884 22.027 20.092 20.972 15.463 18.738
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
25.206 22.000 19.259 8.746 6.585 3.375 11.439 22.300
2025
45.622
Für die ABS Hoyerswerda–Horka–Grenze D/PL wurden in den Jahren 2010 bis
2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
209 1.599 8.421 21.761 27.335 24.828 42.140 73.410
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
57.289 27.180 15.421 9.934 0 11.607 6.301 1.709
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
11. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen
Republik zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung
des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit
welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen
festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen
und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
12. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen Republik zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und
Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche
Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk
benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von
Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und
Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik:
„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen
Republik und dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung
der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha/Prag–Wien“ vom 7. Juni 1995. Die
damit verbundene Ausbaumaßnahme umfasst den Ausbau der Bahnstrecke
Berlin–Dresden.
„Gemeinsamen Absichtserklärung „Via Vindobona“ mit den
Verkehrsministerien der Tschechischen Republik und der Republik Österreich über die
Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha–
Wien“ vom Dezember 2020. Diese Vereinbarung stellt eine Ergänzung zur
Vereinbarung von 1995 dar.
Die damit verbundenen Maßnahmen umfassen auf deutscher Seite den Ausbau
der bestehenden Bahnstrecke auf eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h
einschließlich der Errichtung und Erneuerung der als „Dresdner Bahn“
bekannten Strecke auf Berliner Stadtgebiet sowie den Bau einer Neubaustrecke für
Mischverkehr mit einer Ausbaugeschwindigkeit von bis zu 200 km/h oder
höher zwischen (Dresden –) Heidenau–Ústí nad Labem.
„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen
Republik über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der
Eisenbahnverbindung Nürnberg–Praha/Prag“ vom 13. Oktober 1998. Die damit
verbundene Ausbaumaßnahme umfasst auf der Ausbaustrecke Nürnberg–
Marktredwitz–Hof/Grenze D/CZ die Elektrifizierung im Abschnitt Nürnberg–
Schirnding–Grenze D/CZ.
„Absichtserklärung über die weiteren Planungen zur Entwicklung der
Eisenbahnverbindungen zwischen der Tschechischen Republik und der
Bundesrepublik Deutschland“ vom 25. August 2017. Die damit verbundenen Maßnahmen
umfassen den Ausbau Regensburg–Pilsen sowie den Neubau Dresden–Prag.
Für die Ausbaustrecke Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald–Grenze D/CZ
hat die Deutsche Bahn AG die Planungen aufgenommen.
„Gemeinsame Absichtserklärung über die weiteren Planungen zur Entwicklung
der Eisenbahnverbindungen zwischen dem Ministerium für Verkehrswesen der
Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr
der Bundesrepublik Deutschland“ vom 13. Oktober 2023.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
der Tschechischen Republik, wenn ja, wie ist der Stand der
Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige
Vertragswerk beziehen?
Mit der gesicherten Finanzierung der NBS Dresden–Prag ist die
Unterzeichnung eines Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik über die Planung, den Bau und den Betrieb des
Erzgebirgstunnels der Eisenbahnverbindung zwischen Dresden und Prag (Vertrag
über den Erzgebirgstunnel) vorgesehen.
14. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit der Tschechischen Republik abgeschlossenen
Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 11 und 12
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich
keine Verpflichtungen.
15. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der
Tschechischen Republik vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in
Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben),
welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante
Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des
Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden
(bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS Berlin–Dresden wurden in den Jahren 2001 bis 2025 die
nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach Jahresscheiben in
Tausend Euro aufgelistet):
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
10.197 30.867 38.235 7.314 64 9.517 0 878
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
2.497 3.890 2.889 11.745 7.220 16.146 29.520 56.581
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
104.077 29.637 26.109 25.321 20.533 22.973 32.414 24.141
2025
2.736
Für das Vorhaben Knoten Berlin, Dresdner Bahn wurden in den Jahren 2018
bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
8.334 18.305 39.783 66.512 102.811 117.560 97.566 422
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
16. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Österreich zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des
Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem
Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen
festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und
Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
17. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Österreich zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und
Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind
in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen
sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur
beschreiben)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und
Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Republik Österreich:
„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrswesen der Tschechischen
Republik und dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
der Republik Österreich über die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung
der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha/Prag–Wien“ vom 7. Juni 1995.
„Gemeinsame Absichtserklärung „Via Vindobona“ mit den Verkehrsministerien
der Tschechischen Republik und der Republik Österreich über die
Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Berlin–Praha–
Wien“ vom Dezember 2020. Diese Vereinbarung stellt eine Ergänzung zur
Vereinbarung von 1995 dar.
Die damit verbundenen Maßnahmen umfassen auf deutscher Seite den Ausbau
der bestehenden Bahnstrecke auf eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h
einschließlich der Errichtung und Erneuerung der als „Dresdner Bahn“
bekannten Strecke auf Berliner Stadtgebiet sowie den Bau einer Neubaustrecke für
Mischverkehr mit einer Ausbaugeschwindigkeit von bis zu 200 km/h oder
höher zwischen (Dresden-) Heidenau–Ústí nad Labem.
„Gemeinsame Absichtserklärung über die Umsetzung des vorrangigen
Vorhabens Nummer 1 Eisenbahnachse Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-
Messina-Palermo“ vom 18. Mai 2009. Die damit verbundenen Maßnahmen auf
deutscher Seite umfassen den Ausbau des Brenner-Nordzulaufs.
„Vereinbarung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der
grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor Passau/Salzburg“ vom 22. November
1999. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite sind Bestandteil
der Ausbaustrecke Nürnberg–Passau.
„Vereinbarung zur Grenzbrücke bei Freilassing über die Saalach D/A“ vom
10. Juli 2007. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite
umfassen den Ausbau Freilassing–Grenze D/A. Die Strecke ist am 11. Dezember
2017 in Betrieb gegangen.
Zum Brennerkorridor wurden folgende Vereinbarungen zwischen Deutschland,
Italien und Österreich geschlossen: „Memorandum von Udine“ vom 16. April
1989, „Memorandum „Brenner Transversale““ vom 31. Mai 1994 und
„Vereinbarung der trilateralen Arbeitsgruppe zur Ausbaustrategie für die
Eisenbahninfrastruktur im Brennerkorridor“ vom 26. September 2002.
„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesministerium für
Verkehr, Infrastruktur und Technologie der Republik Österreich über die
koordinierten Planungen zum Ausbau der grenzüberschreitenden
Schienenverbindung München–Rosenheim–deutsch/österreichische Grenze–Kundl/Radfeld–
Innsbruck“ vom 15. Juni 2012. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die
Ministerien u. a. zu den erforderlichen Schritten zur Aufnahme und Fortführung
der Planungen durch die zuständigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
„Gemeinsame Absichtserklärung über die Umsetzung gemeinsamer
verkehrspolitischer und infrastruktureller Maßnahmen zur Realisierung des TEN-V
Kernnetzkorridors Skandinavien–Mittelmeer“ vom 12. Juni 2018.
18. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
der Republik Österreich, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen,
und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige
Vertragswerk beziehen?
Nein.
19. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit der Republik Österreich abgeschlossenen
Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 16 und 17
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich
keine Verpflichtungen.
20. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der
Republik Österreich vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in
Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben),
welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante
Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des
Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden
(bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für den Ausbau Freilassing–Grenze D/A wurden in den Jahren 2012 bis 2025
die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
365 1.204 64 7.401 9.795 7.201 2.448 0
2020 2021 2022 2023 2024 2025
0 0 4 191 1 614
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
21. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen
seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen
Verträgen festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung
benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau
benennen)?
22. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im
Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche
Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte
Vertragswerk benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von
Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen die folgenden Abkommen und
Vereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft:
„Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr der
Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartements zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes
zur neuen Eisenbahn-Alpentraversale (NEAT) in der Schweiz“ vom 6.
September 1996. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite umfassen
den Ausbau Stuttgart–Singen, den viergleisigen Ausbau Karlsruhe–Basel, die
Elektrifizierung Ulm–Lindau und den Ausbau München–Lindau.
„Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Steigerung der Leistungsfähigkeit
der o. g. Zulaufstrecken zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)“ vom
22. Mai 2019. Die damit verbundenen Maßnahmen auf deutscher Seite
umfassen auch Maßnahmen zur Leistungssteigerung auf der Rheintalbahn, die die
Leistungsfähigkeit der Strecke für den Güterverkehr kurzfristig erhöhen sollen.
Die entsprechenden Planungen sind angelaufen, u. a. Weichen-/
Signalbaumaßnahmen in Offenburg.
Daneben gibt es folgende weitere Übereinkünfte:
„Vertrag zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, betreffend die Weiterführung der badischen Eisenbahnen über
schweizerisches Gebiet“ vom 27. Juli 1852.
„Staatsvertrag zwischen der Schweiz und dem Großherzogtum Baden
betreffend die Verbindung der beidseitigen Eisenbahnen bei Singen und Konstanz“
vom 24. Mai 1873.
„Bekanntmachung Den Bau einer Eisenbahn Winterthur-Singen-Kreuzlingen-
Constanz betreffend“ vom 5 Januar 1874.
„Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweiz,
betreffend die Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und bei
Stühlingen“ vom 21. Mai 1875.
„Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Bülach über
Eglisau, Lottstetten, Jestetten und Neuhausen nach Schaffhausen“ vom 6. März
1891.
„Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet“
vom 1. September 1953.
„Gesetz zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958
über den Grenz- und Durchgangsverkehr“ vom 1. Januar 1961.
„Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung
nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in
Verkehrsmitteln während der Fahrt“ vom 1. August 1962.
„Vereinbarung zwischen dem zwischen dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit
des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) der
Schweizerischen Eidgenossenschaft“ vom 25. August 2021.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wenn ja, wie ist der Stand der
Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das
jeweilige Vertragswerk beziehen?
Nein.
24. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft
abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen,
Ressortvereinbarungen und Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die
Bundesschienenwege über den Bedarfsplan Schiene und sonstige
Investitionsprogramme des Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Aus den Vereinbarungen ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen
Verpflichtungen. Diese sind z. B. dem Abschluss einer darauf basierenden
Finanzierungsvereinbarung des Bundes mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen
vorbehalten.
25. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der
Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbarten Aus- und
Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des
Vorhabens angeben), welche im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung
und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher
Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben
eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS/NBS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH wurden in den Jahren 2019
bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet)::
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
2.261 389 852 4.217 15.319 9.321 7.713
Für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel wurden in den Jahren 1994 bis 2025 die
nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach Jahresscheiben
in Tausend Euro aufgelistet):
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
134.909 137.915 87.245 65.724 78.215 47.436 63.803 45.341
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
53.580 59.433 58.123 54.038 84.820 101.762 76.888 97.299
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
33.488 58.201 54.672 45.515 41.792 83.244 116.997 120.262
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
48.789 78.220 44.951 180.828 190.242 301.890 213.121 10.186
Für die ABS München–Lindau–Grenze D/A wurden in den Jahren 2018 bis
2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
47.306 93.117 70.717 16.470 2.781 6.135 1.570 83
Für die ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau wurden in den Jahren 2018 bis 2025
die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
18.853 49.082 64.288 62.326 21.518 7.612 2.232 253
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
26. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung
des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit
welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen
festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen
und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
27. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Französischen Republik zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und
Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche
Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk
benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von
Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen folgende Abkommen und
Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik:
„Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik
Deutschland und dem Minister für Ausrüstung, Wohnungsbau und Verkehr der
Französischen Republik über die Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-
Südwestdeutschland“ vom 22. Mai 1992.
Die damit verbundenen prioritären Vorhaben in Deutschland betreffen den
Nordast der POS Saarbrücken–Mannheim und den Südast Kehl–Appenweier
mit der Rheinbrücke Kehl. Die Planungsstände der POS Nord und POS Süd
können der Bundestags-Drucksache 19/21130 (Abschnitt B.4.1.16, S. 72 bis
75) entnommen werden.
„Abkommen vom 14. März 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Französischen Republik über den Bau einer Eisenbahnbrücke über den
Rhein bei Kehl“. Die Brücke ist fertiggestellt.
„Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“
(Vertrag von Aachen) vom 22. Januar 2019. Der Vertrag sieht im Artikel 16 vor, zur
Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität zwischen beiden Ländern
die bestehenden digitalen und physischen Netze, darunter die
Eisenbahnverbindungen, besser miteinander zu verknüpfen.
28. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
der Französischen Republik, wenn ja, wie ist der Stand der
Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige
Vertragswerk beziehen?
Nein.
29. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit der Französischen Republik abgeschlossenen
Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 26 und 27
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich
keine Verpflichtungen.
30. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit der
Französischen Republik vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in
Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben),
welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante
Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des
Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden
(bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord) wurden in den Jahren
1994 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt
(Nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
3.929 428 532 0 3.837 8.656 13.747 26.750
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
36.317 33.342 12.364 7.486 22.656 40.001 41.752 6.972
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
20.759 15.441 39.539 44.200 39.891 28.306 28.471 28.180
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
27.063 12.942 537 0 940 7.894 23.214 17.702
Für die ABS Kehl–Appenweier (POS Süd) wurden in den Jahren 2008 bis 2018
die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
6.639 23.695 8.484 3.413 0 2.467 782 0
2016 2017 2018
0 1.679 1.580
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
31. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit
welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen
festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung
benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
32. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr
und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche
Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk
benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von
Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?
Die Fragen 31 und 32 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg besteht das „Regierungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum
Luxemburg zur Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahnverbindung Trier–
Luxemburg“ vom 29. Oktober 2012. Der darauf basierende Ausbau der ABS
Koblenz–Trier–Luxemburg wurde 2014 abgeschlossen.
33. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
dem Großherzogtum Luxemburg, wenn ja, wie ist der Stand der
Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das
jeweilige Vertragswerk beziehen?
Nein.
34. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit dem Großherzogtum Luxemburg
abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 31 und 32
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich
keine Verpflichtungen.
35. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit
dem Großherzogtum Luxemburg vereinbarten Aus- und
Neubauvorhaben sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des
Vorhabens angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der
Umsetzung und geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind
bisher Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben
eingesetzt worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn
angeben)?
Für die ABS Koblenz–Trier–Luxemburg wurden in den Jahren 2013 bis 2020
die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
2.009 7.177 1.243 1.960 458 4 0 168
36. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Belgien zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des
Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen derzeit, und
welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen festgeschrieben
(bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung benennen und Aus- und
Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
37. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Belgien zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und
Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind
in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk benennen
sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur
beschreiben)?
Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Belgien besteht die „Resolution des Europäischen
Verkehrsministerrates zur Schienenverbindung Paris–Brüssel–Köln–
Frankfurt– Amsterdam (PBKAL“) vom 21. November 1989. Die damit verbundenen
prioritären Vorhaben betreffen auf deutscher Seite die ABS Köln–Aachen im
Ausbauabschnitt II (Düren–Aachen).
38. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
dem Königreich Belgien, wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen,
und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das jeweilige
Vertragswerk beziehen?
Die Bundesregierung favorisiert den Abschluss einer trilateralen Vereinbarung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien sowie dem
Königreich Niederlande zum Projekt „Rhein-Ruhr-Rail-Connection“ (3RX).
Dies betrifft die „ABS Grenze NL/D– KaldenkircheMönchengladbacRheydt-
Odenkirchen“. Voraussetzung ist eine Einigung zwischen dem Königreich
Belgien und dem Königreich Niederlande.
39. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit dem Königreich Belgien abgeschlossenen
Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 36 und 37
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich
keine Verpflichtungen.
40. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit
dem Königreich Belgien vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben sind in
Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens angeben),
welche im sind Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und geplante
Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher Mittel des
Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt worden
(bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS Köln–Aachen, Ausbauabschnitt II (Düren–Aachen) wurden in den
Jahren 2016 bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge
eingesetzt (Nach Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
107 0 2.133 10.874 20.693 11.622 9.864 8.544
2024 2025
2.848 469
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
41. Welche Staatsverträge, Regierungsabkommen und
Ressortvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der
Niederlande zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr bestehen seit
welchem Jahr, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesen Verträgen
festgeschrieben (bitte Vertragswerk mit Datum der Ratifizierung
benennen und Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur genau benennen)?
42. Welche Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande zum Ausbau der
Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots im Personenverkehr
und Güterverkehr bestehen seit welchem Jahr, und welche
Ausbaumaßnahmen sind in diesen Abkommen festgeschrieben (bitte Vertragswerk
benennen sowie Art und Umfang des Aus- und Neubaus von
Eisenbahninfrastruktur beschreiben)?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung des Angebots
im Personenverkehr und Güterverkehr besteht zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande die „Vereinbarung zwischen
dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem
Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande
über die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter- und
Personenverkehrs“ vom 31. August 1992. Der damit verbundene Ausbau umfasst
den dreigleisigen Ausbau Oberhausen–Emmerich–Grenze D/NL.
Weiterhin besteht seit 2019 eine gemeinsame Absichtserklärung (Joint
Declaration of Intent on Rail Freight Transport–JDoI) zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit
bei der Förderung des Schienengüterverkehrs vom 9. April 2019. Sie nennt
insbesondere den Ausbau der Strecke Emmerich–Oberhausen, die
infrastrukturellen Voraussetzungen für 740‑Meter-Güterzüge sowie die Einführung von
ERTMS/ETCS; rechtlich bindende finanzielle Verpflichtungen begründet sie
nicht. Die im Rahmen der JDoI bestehende Zusammenarbeit soll durch eine
neue Ressortvereinbarung strukturiert werden.
43. Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit den Abschluss
weiterer Staatsverträge, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen oder
Verwaltungsabkommen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und zur
Verbesserung des Angebots im Personenverkehr und Güterverkehr mit
dem Königreich der Niederlande, wenn ja, wie ist der Stand der
Vorbereitungen, und auf welche Relationen bzw. Strecken soll sich das
jeweilige Vertragswerk beziehen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die bisher im Rahmen der JDoI bestehende
Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande neu zu strukturieren und hierfür eine Gemeinsame
Erklärung abzuschließen, die die bisherige JDoI fortentwickeln soll. Die
Vorbereitungen laufen derzeit.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
44. Welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich für die Bundesrepublik
Deutschland aus den mit dem Königreich der Niederlande
abgeschlossenen Staatsverträgen, Regierungsabkommen, Ressortvereinbarungen und
Verwaltungsabkommen für die Investitionen in die Bundesschienenwege
über den Bedarfsplan Schiene und sonstige Investitionsprogramme des
Bundes für das Netz der Bundesschienenwege?
Es ergibt sich die Verpflichtung, die in der Antwort auf Frage 41 und 42
genannten Maßnahmen entsprechend den Vereinbarungen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Aus Absichtserklärungen ergeben sich
keine Verpflichtungen.
45. Welche der per Staatsvertrag oder sonstige bilaterale Abkommen mit
dem Königreich der Niederlande vereinbarten Aus- und Neubauvorhaben
sind in Planung (bitte derzeit erreichten Planungsstand des Vorhabens
angeben), welche sind im Bau (bitte erreichten Stand der Umsetzung und
geplante Inbetriebnahme angeben), und in welcher Höhe sind bisher
Mittel des Bundes für das jeweilige Aus- und Neubauvorhaben eingesetzt
worden (bitte einzelne Jahresscheiben seit Baubeginn angeben)?
Für die ABS Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen wurde in den Jahren 2005
bis 2025 die nachfolgend tabellarisch dargestellten Beträge eingesetzt (Nach
Jahresscheiben in Tausend Euro aufgelistet):
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
10.184 14.720 0 137 13.581 9.174 6.451 17.228
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
9.809 3.512 1.020 12.190 19 2.524 15.287 19.933
2021 2022 2023 2024 2025
23.087 30.793 51.827 71.858 335
Im Übrigen wird auf den Verkehrsinvestitionsbericht verwiesen, mit dem das
Bundesministerium für Verkehr dem Deutschen Bundestag jährlich über den
Fortgang des Ausbaus der Schienenwege berichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333