Ergebnisse des „kritischen Dialogs" mit dem Iran über Menschenrechtsfragen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Freimut Duve, Rudolf Bindig, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD — Drucksache 13/3202 —
Die VN-Menschenrechtskommission gab bei ihrer 51. Sitzung im März 1995 ihrer großen Sorge angesichts fortdauernder Menschenrechtsverletzungen im Iran Ausdruck. In einer Resolution, die von der Kommission verabschiedet wurde, wird hingewiesen auf: die anhaltend hohe Zahl von Hinrichtungen, Fälle von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, das Fehlen international anerkannter strafprozeßrechtlicher Garantien, die Diskriminierung von Minderheiten aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen, insbesondere der Baha'is, den mangelnden Schutz der christlichen Minderheiten vor Einschüchterung und Mordanschlägen, Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit und die Diskriminierung von Frauen. Die VN-Menschenrechtskommission hat künftig darüber hinaus zur anhaltenden Bedrohung des Lebens von Salman Rushdie Stellung genommen, und sie hat die iranische Regierung aufgefordert, ihre Aktivitäten gegen Mitglieder der iranischen Opposition im Ausland einzustellen.
Die Bundesregierung verfolgt gegenüber dem Iran eine innerhalb der Europäischen Union vereinbarte „Politik des kritischen Dialogs". Die Bundesrepublik Deutschland ist ein wichtiger Handelspartner des Iran. Entscheidungen über die Gestaltung der deutsch-iranischen Beziehungen begründet die Bundesregierung mit dem Bestehen dieses bilateralen Dialogs und damit erzielten Erfolgen. Zu den Schwerpunkten des Dialogs gehört seit Jahren die Diskussion über prinzipielle und praktische Fragen der Menschenrechtspolitik.
I. Institutionelle und organisatorische Grundlagen des kritischen Dialogs
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 15. Januar 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Die Grundsätze des kritischen Dialogs, d. h. offene Ansprache aller kritikwürdigen Themen, gelten seit langem für die Praxis der deutsch-iranischen Beziehungen.
Der kritische Dialog wurde durch den Europäischen Rat am 12. Dezember 1992 in Edinburgh ausdrücklich bekräftigt. In den Schlufffolgerungen des Vorsitzes heißt es: „Angesichts der Bedeutung Irans in der Region bekräftigt der Europäische Rat seinen Standpunkt, daß ein Dialog mit der iranischen Regierung geführt werden sollte. Dabei sollte es sich um einen kritischen Dialog handeln ... "
Der kritische Dialog zwischen der Bundesregierung und Iran ist nicht institutionalisiert. Er wird bei Gesprächen auf allen Ebenen praktiziert. Die EU führt zweimal pro Jahr Gespräche auf Staatssekretärsebene.
II. Durchführung und Verlauf des kritischen Dialogs über Menschenrechtsfragen
III. Auswirkungen des kritischen Dialogs auf die Lage der Menschenrechte im Iran
IV. Aktivitäten des Iran im Ausland
Fragen und Antworten23
Gibt es eine institutionalisierte Form für den kritischen Dialog, die zwischen der Regierung des Iran und der Bundesregierung ausgehandelt wurde, und wenn ja, wie sieht sie aus, und seit wann besteht sie?
Der kritische Dialog zwischen der Bundesregierung und Iran ist nicht institutionalisiert. Er wird bei Gesprächen auf allen Ebenen praktiziert. Die EU führt zweimal pro Jahr Gespräche auf Staatssekretärsebene.
Befaßt sich der Dialog mit religiösen und philosophischen Grundfragen oder mit den jeweiligen staatlichen Normen bzw. den Entscheidungen und Handlungen der Verwaltungen, Gerichte und Regierungen?
Der Dialog schließt grundsätzlich keine Thematik aus. Religiöse und philosophische Grundfragen wurden insbesondere im Rahmen von deutsch-iranischen Menschenrechtsseminaren erörtert. Entscheidungen und Handlungen von Verwaltungen, Gerichten und der Regierung wurden in Gesprächen auf politischer und Arbeitsebene aufgenommen.
Wie definiert der Iran sein Interesse an dem kritischen Dialog und die politischen Ziele, die er mit dem Dialog verfolgt?
Der Iran sieht nach unserer Überzeugung, die von den EU-Partnern geteilt wird, den kritischen Dialog als einen Weg zur Wiederannäherung an den Westen und der Rückkehr in die internationale Staatengemeinschaft.
Wie setzt sich der Personenkreis der iranischen Seite zusammen? Sind es Mitglieder der Regierung, der religiösen Institutionen, der Medien o. a., und wechseln die Gesprächspartner?
Im bilateralen Verhältnis umfassen die Gesprächskontakte eine weite Spanne, von Regierung, Parlament, Medien, religiösen und wissenschaftlichen Institutionen, Wirtschaft bis hin zu einzelnen Persönlichkeiten.
Der kritische Dialog der EU mit dem iranischen Außenministerium wird im Troika-Format auf der Ebene der Staatssekretäre geführt (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Welches sind die Gegenstände des kritischen Dialogs über Menschenrechtsfragen: — Menschenrechte im Innern, — Verfolgung und Drangsalierung der iranischen Opposition im Ausland, — Unterstützung der nicht-iranischen gewaltorientierten politischen Bewegungen außerhalb des Iran?
Der kritische Dialog - so wie wir ihn führen - schließt alle aktuellen Fragen ein. Es gibt hierbei keinerlei Tabus. Im Vordergrund stehen die Menschenrechte im Iran. Zu diesem Thema führte der Koordinator für Menschenrechtsfragen des Auswärtigen Amtes in Teheran und in Bonn Konsultationen.
Werden diese Themen mit denselben oder mit unterschiedlichen Gesprächspartnern getrennt oder gemeinsam behandelt?
Im bilateralen Verhältnis findet der kritische Dialog sowohl auf politischer als auch auf Arbeitsebene mit allen im Rahmen der Thematik in Frage kommenden Gesprächspartnern statt.
Welche Schwerpunkte hat der kritische Dialog mit der iranischen Führung außer der Diskussion über Menschenrechtsfragen, und welche Erfolge wurden hier im einzelnen erzielt?
Schwerpunkte neben Menschenrechtsfragen im Iran waren die Fatwa gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie, die Themen Massenvernichtungswaffen, Terrorismus, politische und regionalpolitische Entwicklungen sowie Flüchtlingsfragen.
Präsident Rafsanjani und andere Politiker haben in öffentlichen Stellungnahmen zugesichert, keine Tötungskommandos gegen Salman Rushdie zu entsenden. Zur Zeit verfolgt die Europäische Union eine Initiative, um verläßliche Zusicherungen im Fall von Salman Rushdie zu erreichen.
Iran hat auch auf Drängen der Bundesregierung das Chemiewaffenübereinkommen sowie das Abkommen über die unbefristete Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages unterzeichnet.
Die Bundesregierung hat sich in einer Reihe von Fällen für deutsche Staatsangehörige eingesetzt, die im Iran in Untersuchungs- oder Strafhaft einsaßen. Die Bürger sind ausnahmslos wieder auf freiem Fuß. Der wegen Spionage zum Tode verurteilte Helmut Szimkus wurde begnadigt und freigelassen.
Welche Grundlage hat die „Politik des kritischen Dialogs" gegenüber dem Iran innerhalb der Europäischen Union? Welche Mitgliedsstaaten beteiligen sich, auch in ihren bilateralen Beziehungen zum Iran, in welchem Umfang an dieser Politik? Bestehen auf Seiten bestimmter Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen diese Linie, und wenn ja, welche sind es?
Siehe Antwort zu Frage 1. Der Grundsatz des kritischen Dialogs wird von allen Mitgliedsstaaten mitgetragen. Kein Partner hat Vorbehalte gegen diese Politik geäußert.
Die Partner in der Europäischen Union folgen in ihren bilateralen Beziehungen den Grundsätzen des kritischen Dialoges. Unterschiede im Umfang ergeben sich vor allem aus der Größe der Staaten und dem Umfang ihrer Außenbeziehungen. Für das Vereinigte Königreich hat die Fatwa gegen Salman Rushdie besondere Bedeutung in den bilateralen Beziehungen.
Bei welchen deutsch-iranischen Begegnungen wurden Menschenrechtsfragen erörtert? Wurden die Wirtschaftsverhandlungen mit dem Iran (Umschuldungsabkommen 1994, Gewährung von Hermes-Bürgschaften 1995) dazu genutzt, Menschenrechtsanliegen vorzubringen, und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Erfolgen?
Menschenrechtsfragen werden mit Iran im Rahmen bilateraler Begegnungen auf politischer und auf Arbeitsebene kontinuierlich angesprochen. Dabei steht das Element der Überzeugung im Vordergrund. Auch die von deutscher Seite initiierten Menschenrechtsseminare mit dem Iran dienen dem Ziel, dem Iran und den Iranern die Grundsätze der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Menschenrechte nahezubringen. Bei der Durchführung der Menschenrechtsseminare wird insbesondere darauf Wert gelegt, auch die zum größten Teil vom Klerus gestellte Justiz einzubeziehen.
Die Erfolge liegen bei einer solchen Aufgabe in allmählichen Fortschritten einer langfristigen Überzeugungsarbeit. Greifbares Ergebnis ist der Aufbau neuer Strukturen, mit der eine bessere Beachtung der Menschenrechte erreicht werden soll. Hierzu zählen die Einrichtung der Menschenrechtsabteilung im Außenministerium und der Islamischen Menschenrechtskommission.
Die Gespräche mit iranischen Wirtschaftsexperten zur Umschuldung blieben wirtschaftlichen Themen vorbehalten. Die Entscheidung über die Einräumung des Hermes-Plafonds war nicht Gegenstand deutsch-iranischer Vertragsverhandlungen.
Dem Iran ist bewußt, daß eine Vertiefung der bilateralen und multilateralen Beziehungen von seinem Verhalten abhängt. Ein bilaterales Kulturabkommen oder ein Grundsatzabkommen mit der Europäischen Union sind ohne Fortschritte für Salman Rushdie nicht denkbar.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der iranischen Führung, auf diesen Dialog einzugehen? Sind nach Auffassung der Bundesregierung Fortschritte und Erfolge in der Menschenrechtspolitik des Iran erkennbar, und in welchem Umfang lassen sie sich ggf. aus Sicht der Bundesregierung auf Impulse durch den kritischen Dialog zurückführen?
Die iranische Regierung, vor allem auch Klerus und Justiz, sind interessiert, in Gesprächen für sie neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dies gilt auch für den neuen Ausschuß für Menschenrechte des iranischen Parlaments und dessen Vorsitzenden Khorassani, der Deutschland schon mehrfach besucht hat.
Erfolge bilateraler Bemühungen sind zu sehen in einer Verbesserung der Lage der iranischen Baha'i. Ein Vertreter des Hohen Geistlichen Rates der deutschen Baha'i konnte an dem letzten Menschenrechtsseminar in Teheran teilnehmen.
Deutschland hat in Teheran immer wieder darauf gedrängt, daß Iran die Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission wieder aufnimmt. Iran hat sich jetzt hierzu bereit erklärt. Ein Besuchstermin von Prof. Copithorne, dem neuen Sonderberichterstatter, muß noch festgelegt werden.
Iran hat darüber hinaus den Hohen Kommissar für Menschenrechte, Ayala Lasso, zu Gesprächen nach Iran eingeladen.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welchen Inhalts die Justizreform im Iran von 1994 war, welche Auswirkungen sie auf das Gerichtswesen hatte und welche Funktion die sog. Revolutionsgerichte seither haben?
Das iranische Gerichtswesen wurde mit dem im Juli 1994 erlassenen Gesetz zur „Bildung allgemeiner Gerichte und Revolutionsgerichte" völlig umorganisiert. Mit dieser Reform werden die Staatsanwaltschaften abgeschafft und das gesamte Strafverfahren von der Erhebung der Anzeige bis zur Strafvollstreckung in die Hände des zuständigen Richters gelegt. Urteile im Strafprozeß müssen spätestens eine Woche nach Abschluß der letzten Verhandlung ergehen. Die Revolutionsgerichte wurden in ihrer Existenz bestätigt, aber formal dem Präsidenten der regional zuständigen ordentlichen Gerichte untergeordnet. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise eingeführt werden.
Inwieweit sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung international anerkannte rechtsstaatliche Prinzipien und Verfahrensgarantien im iranischen Strafrecht und Strafprozeßrecht verwirklicht (Trennung von Richteramt und Staatsanwaltschaft, Nulla poena sine lege, Recht auf Verteidigung, Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren, Verbot von Folter und entwürdigen den Strafen u. a.)? Wurden Verbesserungen erzielt, bzw. welche Defizite bestehen fort?
Die Staatsanwaltschaft ist im Rahmen der 1994 verabschiedeten Justizreform abgeschafft worden (siehe Antwort zu Frage 11). Der Grundsatz „nulla poena sine lege" ist in den Artikeln 37 und 169 der iranischen Verfassung niedergelegt. Artikel 11 des iranischen StGB reduziert diesen Grundsatz auf „staatliche" Normen. Das Recht auf Verteidigung und freie Anwaltswahl ist in Artikel 35 der Verfassung niedergelegt. Artiklel 165 der Verfassung schreibt die Öffentlichkeit aller Gerichtsverhandlungen vor. Artikel 38 der Verfassung untersagt die Anwendung der Folter.
Obwohl es insbesondere bei der Wahrung der Öffentlichkeit und der Wahl eines Verteidigers zu Verbesserungen gekommen ist, bestehen weiterhin Lücken zwischen Verfassungstext und Rechtswirklichkeit. Entwürdigende Strafen wie Auspeitschen oder Steinigung werden weiterhin verhängt, wenn auch nur noch in wenigen Fällen ausgeführt.
Waren Vertreter der Botschaft bei einzelnen Gerichtsverfahren als Beobachter anwesend? Hat die Bundesregierung gegenüber der iranischen Führung in Einzelfällen auf die Zulassung internationaler Prozeßbeobachter gedrungen?
Aufgrund einer vor Ort in Teheran zwischen den EU-Botschaften getroffenen Absprache waren bei einem Gerichtsverfahren Vertreter aus zwei europäischen Botschaften anwesend.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Folter und Mißhandlungen in Gefängnissen oder durch Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden? Welches Gewicht hat sie dieser Frage im Rahmen des kritischen Dialogs beigemessen?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse, es gilt jedoch durch zahlreiche Berichte als belegt, daß Verhörmethoden im Ermittlungsverfahren in iranischen Gefängnissen häufig seelische Folterung (Augenverbinden, Herbeiführung einer einschüchternden Atmosphäre, Dunkelzelle) und unmenschliche Behandlung (Schläge, Zusammenpferchen auf kleinem Raum) einschließt. Im Bereich des Strafvollzugs ist man zunehmend um die Herstellung menschenwürdigerer Bedingungen bemüht. Die Bundesregierung mißt der Behandlung dieses Themas im Rahmen des kritischen Dialogs hohe Bedeutung bei.
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen in den Jahren 1994 und 1995 die Todesstrafe verhängt und in wie vielen Fällen sie vollstreckt wurde? Zeichnet sich eine Verminderung der Hinrichtungen gegenüber den Vorjahren ab? Hat die Bundesregierung sich in Einzelfällen gegen drohende Hinrichtungen eingesetzt, und wenn ja, in welchen?
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse über Zahl und Art von Hinrichtungen im Iran. Im Jahr 1994 sind im Iran mindestens 63 Menschen hingerichtet worden. Während bis vor ca. zwei Jahren Hinrichtungen regelmäßig in den Zeitungen gemeldet wurden, geschieht dies heute nur in wenigen Ausnahmefällen. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, ob die Zahl der Hinrichtungen im Iran in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Sie hat sich im Falle eines jüdischen Iraners durch Beteiligung an einer Troika-Demarche im Frühjahr 1995 für eine Umwandlung der Todesstrafe eingesetzt. Der wegen Spionage zum Tode verurteilte deutsche Staatsangehörige Helmut Szimkus wurde nach Demarchen der Bundesregierung begnadigt und freigelassen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit im Iran? Welche Auswirkungen hatte der Offene Brief, mit dem 134 iranische Schriftsteller im Oktober 1994 gegen Zensur, Meinungsunterdrückung und Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land protestiert haben, auf den kritischen Dialog? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zu Verfolgungsmaßnahmen gegen Unterzeichner dieses Briefes gekommen ist?
Presseartikel zeigen eine erhebliche Meinungsvielfalt in politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Fragen und zum Teil eine sehr deutliche Kritik an der Politik der Regierung und einiger ihrer Mitglieder. Eine Kritik, die die islamische Rechts- und Staatsordnung grundsätzlich in Frage stellt, wird nicht geübt.
Der offene Brief der 134 Schriftsteller hatte insofern Auswirkungen auf den kritischen Dialog, als er Anlaß bot, auf Defizite im Menschenrechtsbereich hinzuweisen und Verbesserungen zu fordern. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Brief nicht zu regierungsamtlichen Verfolgungsmaßnahmen geführt, wohl aber zu einer Diffamierungskampagne durch einzelne Presseorgane.
Welche Einschränkungen der politischen Betätigung gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Iran? Kommt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Strafverfolgung aus politischen Gründen? Hat sich die Bundesregierung gegenüber der iranischen Führung für einzelne politische Gefangene eingesetzt?
In der Theorie ist die politische Betätigung im Iran lediglich durch Verfassungs- und Strafbestimmungen eingeschränkt. Die Vorschriften werden häufig aber in undurchsichtiger und unvorhersehbarer Weise gehandhabt. Fälle offensichtlicher Strafverfolgung aus politischen Gründen sind in letzter Zeit nicht mehr bekanntgeworden, jedoch ist nicht auszuschließen, daß bei Verfolgung wegen mit Strafe bedrohter Delikte politische Einflüsse mitspielen.
Die Bundesregierung hat sich für den am längsten in Haft befindlichen politischen Gefangenen, den ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten, Amir Entezam, häufig bilateral und im EU-Rahmen eingesetzt. Entezam ist nach iranischer Darstellung zu lebenslanger Haft wegen Spionage verurteilt.
In welcher Hinsicht hat sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Situation der Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Baha'i im Iran gebessert? Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Strafmaß befinden sich Mitglieder der Bahai' derzeit in Haft?
Die Lage der Baha'i hat sich im Laufe der letzten Jahre - auch nach deren eigenen Angaben - verbessert. Die Bundesregierung hat Übergriffe, die zu ihrer Kenntnis gelangten, gegenüber der iranischen Regierung nachdrücklich aufgegriffen. Willkürliche Beschlagnahme von Baha'i Eigentum, länger andauernde Inhaftierung und neue Todesurteile wurden nicht mehr bekannt.
Der Bundesregierung sind einzelne Haftfälle bekannt, bei denen Baha'i Spionage, Geldbeschaffung für Israel oder Abfall vom Islam vorgeworfen wurde. Baha'i wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. In zwei Fällen wurde die Todesstrafe verhängt.
Welche Aufgaben und Kompetenzen haben die seit 1992 im Iran geschaffenen Menschenrechtsinstitutionen, d. h. die Menschenrechtsabteilung im iranischen Außenministerium, die Menschenrechtskommission der Judikative und der Menschenrechtsausschuß des iranischen Parlaments? Welcher Art sind die Kontakte der Bundesregierung bzw. der Deutschen Botschaft mit diesen Institutionen?
Das Menschenrechtsreferat im iranischen Außenministerium ist Ansprechpartner in Menschenrechtsfragen für amtliche ausländische Stellen - so bei Nachfragen der Botschaften zu Fällen von Menschenrechtsverletzungen. Vertreter dieses Referats nehmen an Sitzungen der VN-Menschenrechtskommission teil und sind die Gesprächspartner bei formellen Menschenrechtskonsultationen (so mit Deutschland im Juni 1995).
Die im Mai 1995 formell gegründete „Islamische Menschenrechtskommission", die unter Leitung des Chefs der Judikative, Ayatollah Yazdi, steht, hat nach eigener Darstellung u. a. folgende Aufgaben: — Vermittlung von Kenntnissen über Menschenrechte im Iran; — Beobachtung der Einhaltung islamischer Menschenrechte im Iran und weltweit; — Untersuchung mitgeteilter Verletzungen islamischer Menschenrechte und Bemühungen, Abhilfe zu schaffen; — Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Menschenrechtsinstitutionen.
Der Menschenrechtssausschuß des iranischen Parlaments hat eine dem Ombudsmann vergleichbare Funktion.
Inwieweit hat sich die Bundesregierung im Rahmen des kritischen Dialogs dafür eingesetzt, daß der Sonderberichterstatter der VN-Menschenrechtskommission für den Iran und internationale Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international in den Iran einreisen dürfen?
Die Bundesregierung hat sich schon vor den zwei Iran-Besuchen des früheren Sonderberichterstatters der Menschenrechtskommission, Galindo Pohl, für die Zusammenarbeit des Iran mit dem Sonderberichterstatter eingesetzt. Die Tatsache, daß die genannten Besuche stattfanden, ist auch auf diese Interventionen zurückzuführen. Die Bundesregierung hat diese Frage auch in der Folgezeit immer wieder thematisiert. Die nunmehr erklärte iranische Bereitschaft, mit dem neuen Sonderberichterstatter, Prof. Copithorne, zusammenzuarbeiten, ist vorher ebenfalls von deutscher Seite dem Iran nachdrücklich empfohlen worden.
Dies gilt auch für deutsche Initiativen gegenüber Iran, eine Zusammenarbeit mit amnesty international aufzunehmen. Ein Vertreter von amnesty international war bei der Vorbereitung des letzten Menschenrechtsseminars beteiligt. Zur Teilnahme am Seminar selbst war amnesty international eingeladen, nahm dann aber letztlich aufgrund eigener Entscheidung nicht teil.
Womit begründet der Iran seine Tätigkeit im Ausland insbesondere bei Begegnungen zwischen führenden Personen des iranischen Geheimdienstes und der Bundesregierung?
Der Bundesregierung sind keine Begründungen für die Tätigkeit des Iran bzw. des „Ministry of Intelligence and Security" (MOIS) im Ausland bekannt.
Welche Initiativen wird die Bundesregierung zum Schutz des Lebens von Salman Rushdie ergreifen, nachdem die EU-Demarche bisher nicht zum Erfolg geführt hat, mit der die iranische Regierung sich schriftlich hätte verpflichten sollen, die Todesdrohung nicht in die Tat umzusetzen und derartige Aktionen auch nicht zu fördern?
Die Europäische Union verfolgt zur Zeit eine Initiative für Salman Rushdie. Diesbezügliche Kontakte der EU-Präsidentschaft sind zur Zeit in einem wichtigen Stadium. Einzelheiten des Sachstands eignen sich nicht für eine öffentliche Erörterung.
Deutschland beabsichtigt nicht, parallel zur Initiative der Europäischen Union eine bilaterale Demarche zu unternehmen.
Von iranischer Seite haben Präsident Rafsanjani und zuletzt Parlamentspräsident Nateq Nuri öffentlich bekräftigt, daß die iranische Regierung nicht beabsichtigt, die Todesdrohung gegen Salman Rushdie in die Tat umzusetzen.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, hat sich in bilateralen Gesprächen und öffentlich gegenüber dem Iran für Salman Rushdie eingesetzt. Er hat den Schriftsteller am 8. Dezember 1993 in Bonn empfangen. Auf Vorschlag des Bundesaußenministers traf die Troika der Europäischen Union unter deutscher Präsidentschaft am 28. November 1994 mit dem britischen Schriftsteller zusammen. Der Bundesaußenminister sicherte Salman Rushdie öffentlich zu, sich weiter für seine Sache einzusetzen.
In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen ist die Verfolgung und Ermordung iranischer Oppositioneller im Ausland im Rahmen des kritischen Dialogs von der Bundesregierung zur Sprache gebracht worden? In welcher Form hat die Bundesregierung von der iranischen Führung gefordert, das Völkerrecht zu achten und den Terrorismus zu verurteilen?
Die Bundesregierung hat ebenso wie die Europäische Union in den Gesprächen mit der iranischen Seite Teheran nachdrücklich aufgefordert, das Völkerrecht zu achten und den Terrorismus zu verurteilen. Sie hat aktiven Anteil an der Initiative der Europäischen Union, die hierzu schriftliche Zusagen vom Iran fordert.
Staatspräsident Rafsanjani hat sich 1993 in einem Schreiben gegenüber dem Bundeskanzler zur Achtung des Völkerrechts, zum Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten bekannt und sich gegen jegliche Art von Terrorismus ausgesprochen.