Nationalpark Hainich auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Weberstedt in Thüringen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vera Lengsfeld und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Freistaat Thüringen plant, auf dem Höhenzug Hainich einen Buchenwald-Nationalpark einzurichten. Der Nationalpark-Entwurf (Minimalvariante der Thüringer Landesregierung) sieht ein Schutzgebiet von 75 Quadratkilometern zwischen Eisenach, Mühlhausen und Bad Langensalza vor. Einen großen Teil des favorisierten Gebietes zur Ausweisung nimmt die Bundesliegenschaft „Truppenübungsplatz Weberstedt" mit 55 Quadratkilometern ein, die mit der Aufgabe der militärischen Nutzung durch die Bundeswehr planmäßig zum 31. Dezember 1995 geräumt wird. Das Gebiet wird gegenwärtig bis zur Übergabe an Dritte durch die Bundesforstverwaltung bewirtschaftet. Das Bundesforstamt Mühlhausen läßt jährlich mehrere Tausend Festmeter Buchenholz einschlagen. Durch diese intensive Bewirtschaftung ist der schützenswerte Buchenbestand im Herzstück des künftigen Nationalparkes gefährdet. Außerdem meldete die „Thüringer Allgemeine", daß das Bundesministerium der Finanzen vom Freistaat Thüringen eine Kaufsumme von 70 bis 80 Mio. DM für die Übertragung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Weberstedt verlangt (Thüringer Allgemeine, 25. November 1995).
Fragen und Antworten7
Inwieweit hält die Bundesregierung den Höhenzug Hainich (oder Teile davon) für eine Ausweisung als Buchenwald-Nationalpark geeignet?
Nach der Kompetenzaufteilung des Grundgesetzes sind die Länder für den Naturschutz zuständig. In ihrer alleinigen Zuständigkeit liegt auch die Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Naturschutzgesetz. Nach hiesigen Kenntnissen hält der Freistaat Thüringen den Wald im Höhenzug Hainich für geeignet, einen Buchenwaldnationalpark zu errichten.
In welcher Form und durch welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit, den Freistaat Thüringen bei seinem Nationalparkprojekt auf dem Höhenzug Hainich zu unterstützen?
Die Bundesregierung ist bereit, die erforderlichen Flächen an den Freistaat Thüringen zu verkaufen.
Ist die Bundesregierung bereit, dem Freistaat Thüringen die Flächen des Truppenübungsplatzes Weberstedt kostenfrei zu übertragen bzw. für die Nutzungsform „Nationalpark" gebührenfrei zu überlassen?
Aufgrund der oben dargestellten Kompetenzaufteilung sind einer kostenlosen Abgabe durch die Bundeshaushaltsordnung Grenzen gesetzt. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage kann der Bund auf Erlöse aus der Verwertung seines Grundbesitzes nur aus dringendem Bundesinteresse verzichten. Eine unentgeltliche Überlassung von bundeseigenen Flächen für Naturschutzprojekte kann deshalb nur in Frage kommen, wenn die Flächen weder land- noch forstwirtschaftlich nutzbar und aus ihnen kurz- bis mittelfristig keine Erlöse zu erzielen sind. Der bundeseigene Wald im Hainich erfüllt in keiner Weise die obigen Voraussetzungen. Es handelt sich um einen besonders guten und ertragbringenden Wald.
Falls nein, zu welchem Preis ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, die Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes Weberstedt an den Freistaat Thüringen zu übertragen?
Die Flächen können nur zum Verkehrswert veräußert werden. Überschläglich wird der Verkehrswert der bundeseigenen Waldflächen im Hainich auf 80 Mio. DM geschätzt.
Wie wird das Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Weberstedt durch das Bundesforstamt Mühlhausen bewirtschaftet? Welche forstwirtschaftlichen Maßnahmen und Eingriffe in welchem Umfang wurden 1995 durchgeführt, und welche sind für 1996 geplant?
Die Bundesforstverwaltung betreibt grundsätzlich einen vorsichtigen, naturnahen und den Naturschutz berücksichtigenden Waldbau. Der Holzzuwachs im Hainich wird überschläglich auf 39 000 Festmeter geschätzt. Im Forstwirtschaftsjahr 1995 wurde neben Waldschutz- und Pflegemaßnahmen weniger als ein Drittel des Holzzuwachses (12 900 Festmeter) genutzt. Davon nahm die nicht standortgerechte Fichte einen Anteil von über 20 % ein. Die Eingriffe erfolgten vornehmlich einzelstamm- bis gruppenweise. Für 1996 sind ähnliche Maßnahmen geplant.
Welche Auswirkungen hat die forstwirtschaftliche Nutzung durch das Bundesforstamt Mühlhausen nach Ansicht der Bundesregierung für die Naturschutzqualität der potentiellen Nationalparkflächen?
Durch die vorsichtige, fachgerechte, naturnahe, d. h. einzelstamm- bis gruppenweise Nutzung wird die Entwicklung ungleichaltriger, vertikal strukturierter Waldbestände gefördert und dort vorkommende seltene Baumarten wie Elsbeere, Ahorn und Ulme gegen das Überwachsen und Ausdunkeln durch die Buche geschützt. Die jahrhundertelange forstliche Bewirtschaftung dieser Flächen hat zu den heutigen, auch im Sinne des Naturschutzes sehr wertvollen Waldbeständen geführt. Die moderne Forstwirtschaft legt darüber hinaus einen noch stärkeren Akzent auf naturnahen Waldbau und wird auf ganzer Fläche zu Waldbildern führen, wie sie z. B. auch in den benachbarten Laubgenossenschaften zu finden sind.
Will die Bundesregierung die Nutzung der für den Nationalpark „Hainich" vorgesehenen Flächen im Bundesbesitz in der bisherigen Weise fortführen, oder wird sie die Nutzung auf die potentielle Nutzungsform „Nationalpark" abstellen, und durch welche Maßnahmen wird sie eine solche Anpassung vollziehen?
Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, führt die derzeitige Nutzung in keiner Weise zur Minderung der Naturschutzqualität der potentiellen Nationalparkflächen. Es besteht daher kein Anlaß, die bisherige Nutzung in der dargestellten naturnahen Weise einzustellen, wobei Naturschutz, Stabilität und Gesundheit der Waldbestände sowie Erhalt einer größtmöglichen Artenvielfalt integraler Bestandteil der Waldbauziele des Bundes sind.