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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

03.06.2026

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

12.06.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/585908.05.2026

Erinnerungskultur zum Kolonialismus und Restitutionspolitik des Bundes

der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Marlene Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus ist ein zentraler Bestandteil einer demokratischen Erinnerungskultur. Eine solche Erinnerungskultur trägt dazu bei, historische Verantwortung sichtbar zu machen, Kontinuitäten von Unrecht festzustellen und Perspektiven von Herkunftsgesellschaften stärker einzubeziehen. Sie ist damit ein wesentliches Element einer offenen, pluralen Demokratie.

Nachdem die Bundesregierung angekündigt hat, die Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption des Bundes zu integrieren, hat sie mitgeteilt, stattdessen ein Erinnerungskonzept eigens zum Kolonialismus vorzulegen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs erwähnt (www.deutschlandfunk.de/interview-weimer-wolfram-staatsminister-fuer-kultur-und-medien-100.html, ab Minute 20:45). Auch ist die Errichtung eines würdigen Erinnerungsortes im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert und von der Bundesregierung wiederholt bekräftigt worden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, des Zeitplans sowie der finanziellen und institutionellen Unterlegung dieser Vorhaben bestehen allerdings noch Unklarheiten.

In der Restitutionspolitik bestehen gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen, jedoch mangelt es an einer gesetzlichen Grundlange. Zudem werden die bestehenden Leitlinien von zivilgesellschaftlichen Akteuren als nicht menschenrechtskonform bewertet (www.hrw.org/de/news/2025/10/23/neue-deutsche-leitlinien-zu-kolonialer-restitution-nicht-menschenrechtskonform). Darüber hinaus sind weiterhin Fragen in der Zuständigkeit in der Restitutionspolitik sowie einer langfristigen finanziellen Ausstattung offen. Die angekündigte Schaffung neuer Koordinierungs- und Anlaufstrukturen sowie eines Restitutionsgesetzes unterstreicht den bestehenden Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen31

1

Inwiefern sollen Bildungs- und Forschungsangebote nach derzeitigem Stand Teil des würdigen Erinnerungsortes zum Kolonialismus sein?

2

Auf Grundlage welcher Kriterien erfolgt die Auswahl eines Erinnerungsortes und welche Verfahren zur Entscheidungsfindung werden hier von der Bundesregierung angewandt?

3

Welche Standorte werden durch die Bundesregierung geprüft und bis wann ist mit einer Standortentscheidung sowie der Umsetzung zu rechnen?

4

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Förderung von Erinnerungsorten in Herkunftsgesellschaften, und falls ja, in welchem finanziellen Umfang?

5

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des angekündigten Erinnerungskonzeptes zum Kolonialismus?

6

Welche Einzelmaßnahmen umfasst der Maßnahmenkatalog, den Staatsminister Weimer im Interview der Woche mit dem Deutschlandfunk vom 14. Februar 2026 erwähnte?

7

Welche Formen der Beteiligung von Herkunftsgesellschaften, Diaspora-Communities, zivilgesellschaftlichen Initiativen und wissenschaftlichen Expert*innen wendet die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Erinnerungskonzeptes Kolonialismus an?

8

Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind derzeit dem Referat KM 24 im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zugeordnet, und welche Veränderungen haben sich seit der letzten Organisationsanpassung ergeben?

9

Auf welche Themenfelder bezieht sich die in der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien getroffene Aussage von Staatsminister Wolfram Weimer am 17. Dezember 2025 in dem Zeitabschnitt 2:10:31 bis 2:10:43 und wie begründet die Bundesregierung die Auslassung dieser Themenfelder fachlich?

10

Bis wann plant die Bundesregierung einen Entwurf für ein Restitutionsgesetz vorzulegen?

11

Welches Ressort führt die Federführung bei der Erarbeitung des Restitutionsgesetzes, welche Ressorts sind in der Erarbeitung beteiligt und welche unabhängigen Expert*innen wurden bisher konsultiert?

12

Welche Formen der Einbindung von Vertreter*innen von Herkunftsgesellschaften sind im Rahmen der Erarbeitung des Restitutionsgesetzes vorgesehen, und inwiefern sollen diese strukturell abgesichert werden?

13

Wie wird das Restitutionsgesetz die Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen berücksichtigen, insbesondere bei Sammlungen in deren Trägerschaft?

14

Welche völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen (z. B. UNDRIP) sollen im geplanten Restitutionsgesetz verbindlich berücksichtigt werden?

15

Wie hoch sind die im Zuständigkeitsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verankerten Haushaltsmittel im Jahr 2026 für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, in welchem Umfang wurden diese bislang gebunden oder verausgabt, und hält die Bundesregierung diese Ausstattung für auskömmlich?

16

Plant die Bundesregierung im Rahmen des Restitutionsgesetzes auch Regelungen für den Umgang mit Human Remains in privaten Haushalten, in privatem Sammlungsbesitz oder in sonstigen nicht-öffentlichen Kontexten zu treffen?

17

Welche Entscheidungsstrukturen sind im Rahmen des geplanten Restitutionsgesetzes vorgesehen (z. B. ministerielle Entscheidung, unabhängige Kommission, gerichtliche Überprüfbarkeit), und in welchem Umfang soll dabei ein gebundenes Verfahren oder ein politisches Ermessen zur Anwendung kommen?

18

Welche Übergangsregelungen greifen bis zum Inkrafttreten des Restitutionsgesetzes?

19

Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der gemeinsamen europäischen Provenienzforschung bei, und welche konkreten Planungen bestehen hinsichtlich der Weiterführung oder Weiterentwicklung des deutsch-französischen Provenienzforschungsfonds, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche europäische Ausweitung?

20

Welche fachlichen, rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen für die deutsche Kolonialgeschichte zieht die Bundesregierung nach Ende der Projektförderung aus dem Forschungsprojekts „German Colonialism and the Law“?

21

Wann ist die Arbeitsaufnahme des Koordinierungsrates für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten geplant und wie wird dessen Geschäftsstelle personell und finanziell ausgestattet (bitte Stellenzahl und Haushaltsmittel angeben)?

22

Welche weiteren wissenschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und ethischen Vereinbarungen wurden im Rahmen der Konzeptentwicklung zur Vorbereitung einer zentralen Anlaufstelle für menschliche Überreste entwickelt, dessen Projektförderung Ende des Jahres ausläuft?

23

Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Bundesregierung Herkunftsgesellschaften im Zusammenhang mit der Identifizierung, Erforschung und Restitution von Kulturgütern und Human Remains (insbesondere im Hinblick auf nötige Reisen, z. B. Übersetzung, Beratung, Community-Konsultationen)?

24

Wie ist der Umsetzungsstand der Einrichtung eines interdisziplinären und internationalen Expert*innennetzwerks im Kontext der Gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten?

25

Welche Aufgaben übernimmt die Agentur für internationale Museumsarbeit im Bereich Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, und wie grenzt sich ihre Rolle von anderen bereits bestehenden Strukturen ab?

26

Welche staatlichen, halbstaatlichen oder zivilgesellschaftlich legitimierten Restitutionskomitees oder vergleichbaren Gremien in Herkunftsstaaten sind der Bundesregierung bekannt und mit welchen davon steht sie im Austausch (wir bitten um eine Auflistung der bekannten Gremien und der Zeitpunkte aller stattgefundenen Konsultationen seit 2019)?

27

Welche Mechanismen der Bundesregierung gewährleisten eine angemessene Beteiligung von Herkunftsgesellschaften und betroffenen Communities an Entscheidungen über Provenienzforschung, Rückgabe und Übergabeformate?

28

Welche und viele Rückgaben sind seit 2019 erfolgt und welche bzw. wie viele offene Rückgabeforderungen liegen nach Kenntnisstand der Bundesregierung vor (bitte nach Staaten, betroffenen Institutionen und Kulturgüter bzw. Human Remains aufschlüsseln)?

29

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Umgang mit den bisher noch nicht erforschten rund 6 000 Schädel aus der Sammlung, welche die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahr 2011 übernommen hat?

30

Plant die Bundesregierung zwecks Transparenz eine regelmäßig aktualisierte, öffentlich zugängliche Übersicht über laufende und abgeschlossene Rückgabeprozesse aus kolonialen Kontexten bereitzustellen, und falls nein, warum nicht?

31

Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung den Erfolg ihrer Maßnahmen im Bereich Erinnerungspolitik und Restitution zur Kolonialgeschichte?

Berlin, den 04. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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