Deutscher Bundestag Drucksache 21/7715
21. Wahlperiode 24.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Matthias Gastel, Tarek
Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7143 –
Generalsanierung Rosenheim–Salzburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die DB InfraGO AG als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG plant
vom 7. Februar 2027 bis zum 9. Juli 2027 die Generalsanierung zwischen
Rosenheim und Salzburg. Ziel ist gemäß Website die Reduzierung von
Verspätungen – vermutlich durch reduzierte Infrastrukturstörungen sowie die
Verbesserung der Bahnhöfe. Sanierungsumfang seien der Austausch von Gleisen,
Weichen sowie der Oberleitung. Die Generalsanierung ist auch für Österreich
von großem Interesse, wesentliche Teile des österreichischen Fernverkehrs
nutzen diese Strecke.
1. Welche Zustandsnoten wurden im Bereich der Generalsanierung gemäß
dem InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2025
vergeben?
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB
InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für
Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des
Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet.
Folgende Zustandsnoten wurden im Bereich der Korridorsanierung zwischen
den Jahren 2021 und 2025 durch die DB InfraGO AG vergeben:
2021: 3,5
2022: 3,7
2023: 3,7
2024: 3,6
2025: 3,5
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 24. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Zustandsnoten wurden für jede Anlagenklasse im Bereich der
Generalsanierung gemäß dem InfraGO-Zustandsbericht in den Jahren
2021 bis 2025 jeweils vergeben?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zustandsnoten wurden durch die DB
InfraGO AG zwischen 2021 und 2024 vergeben
Gewerk 2021 2022 2023 2024 2025
Gleise 3,7 4,1 4,0 3,7 3,4
Weichen 3,3 3,1 3,6 3,8 3,7
Bahnübergänge 4,3 3,9 4,1 3,2 4,1
Stellwerke 4,1 4,0 3,9 3,9 4,2
Brücken 2,6 2,5 2,4 2,5 2,5
Durchlässe n.v. n.v. n.v. 3,0 2,9
Weichenheizanlagen n.v. n.v. n.v. 2,3 2,5
Lärmschutzbauwerke n.v. n.v. n.v. 1,5 1,5
Oberleitung 4,4 4,4 4,4 4,4 4,4
Stützbauwerke 3,0 3,9 3,9 3,8 3,8
n.v. – nicht vorhanden (Zustandsbewertung für Gewerk erstmalig 2024 im
Netzzustandsbericht erfolgt)
3. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2025 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für
jedes Gewerk angeben)?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden
durch die DB InfraGO AG im Bereich der Korridorsanierung zwischen 2021
und 2025 ergriffen.
Gewerk Einheit 2021 2022 2023 2024 2025
Gleise M 1.000 18.417 11.442 8.440 8.250
Brücken m² 1.551 0 0 53 707
Durchlässe Stück 0 0 1 5 2
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß der Methodik des
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts werden aktuell im
Bereich der Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede
Anlagenklasse auflisten)?
Nach Methodik des Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichts ergeben
sich auf dem Korridor Rosenheim-Salzburg (Strecke 5703) nachfolgende
durchschnittliche Zustandsnoten für die Ingenieurbauwerke im Berichtsjahr
2025. Datenquelle hierfür ist jeweils das ISK 2025 mit Datenstand vom 30.
November 2025.
• Tunnel (Basis: Stückliste Tunnel; Anzahl: 0): Es sind keine Tunnel
vorhanden, daher kann keine Zustandsnote errechnet werden
• Brücken (Basis: Stückliste Brücken; Anzahl: 68): 1,75
• Stützbauwerke (Basis: Stückliste Stützbauwerke; Anzahl: 12): 1,92
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer), und wie hoch sind die für die Deutsche Bahn AG
vorgesehenen Eigenmittel?
28. Welche Maßnahmen wären nach dem zu erstellenden Bericht für
temporär überlastete Schienenwege auf den Umleitungsstrecken jeweils
sinnvoll gewesen, und konnten diese jeweils umgesetzt werden (bitte
Umsetzungsstand und Kosten angeben bzw. Verhinderungsgrund nennen)?
Die Fragen 5 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Bei den erfragten Informationen handelt es sich um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der DB AG und der betroffenen privaten Unternehmen. Die
Offenlegung der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile
sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im
Hinblick auf die DB AG kann das fiskalische Interesse des Bundes betroffen
sein.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und dem Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen
privaten Unternehmen andererseits werden die erbetenen Informationen als
Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und in der
Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt, soweit sie der Bundesregierung vorliegen.
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio;
bitte alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt
nennen)?
Die Gesamtkosten sind konstant geblieben.
7. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen
sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen?
Nein, der Streckenabschnitt ist für den gesamten Zeitraum (07. Februar –
09. Juli 2027) voll gesperrt.
8. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
Das Sperrkonzept wurde geprüft. Alternative Konzepte (z. B. Bauen unter
rollendem Rad) hätten Bautätigkeiten über mehrere Jahre zur Folge und würden in
Summe zu deutlich höheren Beeinträchtigungen führen.
9. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
10. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte
(bitte jeweils angeben)?
11. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Korridorsanierung „Rosenheim – Salzburg“ war Teil der übergreifenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Anfang 2026 durch das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) durchgeführt wurde und auf den bereits
durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu einzelnen vorherigen
Korridorsanierungen aufsetzte. Ein separater Wirtschaftlichkeitsnachweis für das hier
betrachtete Projekt ist daher nicht erfolgt. Die übergreifende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat einen Kostenvergleich und einen Vergleich des monetär
bewerteten verkehrlichen Nutzens der Korridorsanierung gegenüber einer
konventionellen Realisierung vorgenommen.
13. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte jeweils?
Aktuell befinden sich die Bauabschnitte in der Erstellung der
Ausführungsplanung und der Finalisierung der Bauablaufplanung.
14. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung:
a) Gleise (m),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl),
h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl),
i) Bahnübergänge (Anzahl),
j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m),
k) European Train Control System (ETCS; m),
l) Geschwindigkeitsüberwachung für Neigetechnikzüge (GNT; m),
m) Schallschutzwände (m),
n) Durchlässe (Anzahl),
o) Modulgebäude Elektronisches Stellwerk (ESTW)/Digitales
Stellwerk (DSTW)/LZB/ETCS (Anzahl),
p) Bahnsteige (m),
q) Personenunterführungen (Anzahl),
r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
t) Bahnsteigdächer (m),
u) Weichenheizstationen (Anzahl),
v) Oberleitung (m),
w) Oberleitungsmasten (Anzahl),
x) Quertragwerke (Anzahl),
y) GSM-R-Masten (GSM-R = Global System for Mobile
Communications – Railway; Anzahl),
z) Brücken (qm) und
aa) Tunnel (m)?
15. Welche Mengen der in Frage 14 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils angeben)?
16. Welche Mengen der in Frage 14 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB InfraGO sind folgende Anlagen vorhanden bzw.
betroffen:
(Stand vom 22. Juli 2026)
Anlage Bestand Ersatz/
Sanierung Neubau
Gleise (m) 145 241 40 000 0
Weichen (Stück) 136 35 8
WHZ-Stationen (Anzahl) 17 9 0
Überleitstellen (Anzahl) 6 1 0
Oberleitung (km) 238 97 0
Oberleitungsmasten (Anz.) 2 430 1 272 0
Signale (Stück) 771 771 0
Signalausleger 3 3 0
Achszähler (Stück) 460 460 0
Gleismagnete inklusive
Geschwindigkeitsprüfeinrichtung 514 514 0
Heißläuferortungsanlagen 3 0 1
LZB (in m) 0 0 0
ETCS 0 0 0
Gleisneigetechnik (GNT) 0 0 0
Modulgebäude (ESTW, DSTW, LZB,
ETCS) 2 2 3
GSMR-Masten 12 0 0
Schallschutzwände (m) 600 0 1 300
Bahnsteige (Anzahl) 15 11 0
Personenunterführungen (Anzahl) 7 2 0
Aufzüge (Anzahl) 5 5 4
Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl) 15 15 0
Bahnsteigdächer (Anzahl) 7 2 3
Bahnübergänge (Stück) 8 8 0
Brücken (EÜ) (qm) 13 342 300 0
Durchlässe (DL) 109 5 0
Anlage Bestand Ersatz/
Sanierung Neubau
Tunnel 0 0 0
Stützbauwerke 4 4 0
Quertragwerke 570 0 0
17. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf?
Circa 86 km Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung auf Basis
des Netzzustandsberichts 2025 eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter
auf.
12. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen
Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der
jeweiligen Kosten angeben)?
18. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung
befinden; bitte jeweils den Stellwerkstyp angeben)?
19. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden
ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die
ergriffenen Maßnahmen bzw. die neue Stellwerksbauform angeben)?
32. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B.
Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der
Generalsanierung?
33. Welche vorbereitenden Maßnahmen für die spätere ETCS-Ausrüstung
(ETCS-Ready-Maßnahmen) werden im Rahmen der Generalsanierung
ergriffen (bitte auflisten)?
36. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem
[iLBS] oder Anlagenpreissystem [APS]) soll die Strecke im Bereich der
Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll dieser
Zielzustand erreicht werden, und inwieweit wird dadurch der ERTMS-
Standard (ERTMS = European Rail Traffic Management System) erfüllt?
41. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung
befinden sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit
genauem Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive
Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe angeben)?
43. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
Die Beantwortung der Fragen 12, 18, 19, 32, 33, 36, 41 und 43 erfolgen
gesondert, da die Antworten schutzwürdige Informationen enthalten.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung einzelnen Fragen nicht öffentlich erfolgen kann.
Die Verkehrsinfrastruktur stellt einen wichtigen Baustein der Resilienzfähigkeit
der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall dar. In
Anbetracht der sich in den letzten Jahren sowohl global als auch in Deutschland
zunehmend verschärfenden Sicherheitslage würde durch die Veröffentlichung der
Daten ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte Sabotagen und
Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden. Der Deutsche Bundestag
hat am 28. Januar 2026 in einem Entschließungsantrag auf
Bundestagsdrucksache 21/3906 verschärfte Transparenzregeln zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen von der Bundesregierung eingefordert. Der Beschluss fordert einen
zeitgemäßen Umgang mit bestehenden Transparenz- und Informationspflichten.
Infolge einer Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages
mit den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland sind die
erbetenen Informationen als „VS-VERTRAULICH“ geheimhaltungsbedürftig
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinter-
legt.werden die erbetenen Informationen daher in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages zur Einsicht hinterlegt.
20. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM‑R werden ergriffen?
21. Welche vorbereitenden Maßnahmen für das Future Railway Mobile
Communication System (FRMCS) werden ergriffen?
Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es sind durch die DB InfraGO AG keine Maßnahmen vorgesehen, da
gegenwärtig noch keine Grundlage gegeben ist. Hierfür bedarf es für eine konkrete
FRMCS-Vorbereitung eine europäische Spezifikation von FRMCS, die auch
notwendig ist als Grundlage für einen Serienrollout. Auf der Strecke Hamburg-
Berlin ist eine Vorrüstung im Rahmen eines Pilotprojekts für erste Erprobungen
verbaut worden.
22. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden
jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt
sowie ohne Ersatz aufgelassen (bitte jeweils auflisten)?
Es werden keine Bahnübergänge aufgelassen oder durch Bauwerke ersetzt.
23. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich
der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen
Fragen erfasst sind?
Es wurden zudem Schienen- und Weichenschleifen sowie die Spülung der
Tiefenentwässerung und Schächte durchgeführt.
24. Was ist die aktuelle Pünktlichkeitsquote für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
[SPFV], Schienenpersonennahverkehr SPNV] und Schienengüterverkehr
[SGV] angeben)?
Einbruch in Prozent Ausbruch in Prozent
SPFV 76,0 61,9
Einbruch in Prozent Ausbruch in Prozent
SPNV 86,2 80,4
SGV 45,8 46,4
Die schlechten Pünklichkeitswerte resultieren aus der hohen verkehrlichen
Belastung des Korridors. Die leichte Verbesserung ist auf die
Umleitersanierungsmaßnahmen im Vorfeld der Korridore Obertraubling-Passau und Nürnberg-
Regensburg zurückzuführen. Nach Abschluss der Korridorsanierung wird eine
Verbesserung der Pünktlichkeitswerte erwartet.
25. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt (bitte nach den Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV aufschlüsseln
und die Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)?
Im Schienenpersonenfernverkehr erfolgen Umleitungen über die Passauer
Achse (Wien/Linz – Passau – Plattling – München), die Giselabahn Salzburg –
Schwarzach/St. Veit – Wörgl – Innsbruck sowie zusätzlich über die
Brennerachse Innsbruck – Kufstein – München. Ergänzend werden Diesel-
Schnelltrassen München – Mühldorf – Salzburg eingerichtet. Sämtliche Umleitstrecken
sind elektrifiziert, mit Ausnahme der Strecke München – Mühldorf –
Freilassing/Salzburg.
Im Schienenpersonennahverkehr wird der gesperrte Abschnitt Rosenheim –
Freilassing überwiegend durch einen hochwertigen Schienenersatzverkehr mit
Bussen ersetzt. Ergänzend werden Verkehre über München – Mühldorf –
Freilassing/Salzburg geführt. Diese Strecke ist nicht elektrifiziert und wird mit
Dieseltraktion betrieben.
Im Schienengüterverkehr erfolgen die Umleitungen über die Korridore Passau–
Plattling–München, Passau–Plattling–Regensburg–Nürnberg, Salzburg–
Schwarzach/St. Veit–Wörgl–Innsbruck, Schwarzach/St. Veit–Wörgl–Kufstein–
München, die Pyhrn-Strecke, die Ennstal-Strecke sowie zusätzlich über die
Brennerachse Triest/Verona–Brenner–Innsbruck–Kufstein–München. Mit
Ausnahme der Dieselumleitung Freilassing–Mühldorf–München sind alle SGV-
Umleitstrecken elektrifiziert.
26. Welche regulären Fernverkehrs- oder Nahverkehrsangebote auf den
Ausweichstrecken werden für die Zeit der Generalsanierung zugunsten von
Umleiterverkehren gestrichen, in der Häufigkeit vermindert oder im
Routenverlauf angepasst (bitte die Relation und die vorgenommene
Anpassung nennen)?
Fernverkehr (SPFV)
Relation Anpassung
FV-Linie 62 Frankfurt – München –
Salzburg – Österreich
Ausfall ab München (siehe unten)
Westbahn Wien – München –
(Stuttgart) / Wien – Innsbruck – Bregenz/
Lindau
Teilweise Umleitung über Passau
– Plattling – München; Abschnitt
Innsbruck – Bregenz/Lindau wird
von WB auf der Schiene gefahren
Nightjet Wien – München / Nacht-IC
Wien – München – Stuttgart
Umleitung über Passau – Plattling –
München
Relation Anpassung
Nightjet München – Venedig/Zagreb Umleitung über Brenner/Giselabahn
FV-Linie 90 München – Wien –
Budapest
Umleitung über Passau – Plattling
– München; einzelne Zugausfälle in
Tagesrandlagen
Nahverkehr (SPNV)
Relation Anpassung
RE 5 München – Salzburg Endet bereits in Rosenheim;
Abschnitt Rosenheim–Salzburg entfällt
RB 45 Salzburg – Mühldorf Ausdünnung auf Zweistundentakt
RB 52 Prien – Aschau Vollständiger Ausfall
RB 59 Traunstein – Waging Vollständiger Ausfall
Donau-Isar-Express RE 3 Plattling –
Landshut – München
Ausdünnung auf Zweistundentakt
RB 33 Freising – Landshut Vollständiger Ausfall; Bedienung
der Zwischenhalte durch RE 22
RB 40 München – Mühldorf Ausfall vereinzelter Züge
REX Braunau – Freilassing Endet bereits in Salzburg-Taxham
Ergänzende Ersatz-/Zusatzangebote
• Einrichtung eines SPV-Shuttles München – Mühldorf – Salzburg mit täglich
9 (am Wochenende 10) Zugpaaren in Dieseltraktion.
• Zusätzlich wurden dem Fernverkehr 2 Fernverkehrszugpaare München –
Kufstein – Wörgl – Schwarzach/St. Veit – Selzthal – Graz als mögliche
Optionen angeboten.
27. Welche Sanierungs- sowie anderen Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen (bitte
für jede Strecke jeweils und auch Instandhaltungsmaßnahmen sowie
Gesamtkosten angeben)?
Die vorbereitenden Maßnahmen auf den Umleiterstrecken konzentrieren sich
auf die Hauptumleitungsstrecken. Die investiven Maßnahmen werden
nachfolgend nach Strecke aufgeschlüsselt.
Die Hauptumleitungsstrecke ist die Strecke über Nürnberg – Regensburg –
Passau. Auf dieser Strecke werden in 2026 zwei Korridorsanierungen
vorgenommen. Die Maßnahmen liegen Ihnen aus der Anfrage 21/2435 zu Nürnberg –
Regensburg und der Anfrage 21/4357 zu Obertraubling – Passau vor.
Zusätzlich wurden u. a. im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme 2023 folgende
Maßnahmen auf der Relation Würzburg – Nürnberg umgesetzt:
Investive Maßnahmen auf der Relation Würzburg – Nürnberg
• 157 km Gleise
• Erneuerung 38 Weichen
• Erneuerung 3 Durchlässe
• 547 m Dammerneuerung
• Weitere Gewerke
Ergänzend wurden folgende Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen:
• Schwellenwechsel 13525 Stück
• Vegetationsarbeiten (unterschiedliche Verfahren) auf circa 1061 km und
Entfernung von 83 Gefahrenbäumen
• Instandsetzung von 60 Brücken (unterschiedliche Verfahren)
• Instandsetzung von 48 Durchlässen (unterschiedliche Verfahren)
• Ersatzschienenwechsel: circa 275 Stück
• Sowie ein umfangreiches präventives Schleifprogramm und maschinelle
Durcharbeitung (unterschiedliche Verfahren) von Gleisen (52 km) &
Weichen (372 Stk.)
29. Werden alle vorbereitenden Maßnahmen nach aktuellem Stand
rechtzeitig abgeschlossen, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die
Generalsanierung nicht in Verzug gerät und zum geplanten Ende der
Totalsperrung in Betrieb genommen werden kann?
Ja.
30. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund
der Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
Es werden keine anderen Projekte verzögert.
31. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im
Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche
Ausrüstungsform (meint Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist
dabei anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte, sofern hier
Unterschiede bestehen, aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Korridorsanierung wird nach aktuellem Stand kein ETCS
realisiert. Es werden vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, um die technischen
Voraussetzungen für den Einsatz von ETCS zu schaffen. Zu den durchgeführten
Maßnahmen zählen unter anderem Kabeltiefbau und Gleisquerungen für eine
Verkabelung der Signaltechnik auf Glasfaserbasis. Die ETCS-Ausrüstung im
Abschnitt Rosenheim – Salzburg ist Teil des Großprojekts Korridor ScanMed,
bei dem die Durchfahrbarkeit mit ETCS zwischen Hamburg und Salzburg bzw.
Kufstein bis 2035 realisiert werden soll. Der Einbau von ETCS Level 2 mit
Signalen zwischen Rosenheim und Salzburg erfolgt nachgelagert zur
Korridorsanierung. Diese verbleibenden Maßnahmen für die Inbetriebnahme von ETCS
werden dann in verkehrsschwachen Zeiten bzw. im Rahmen von für die
Instandhaltung bereits vorgesehenen Zeiträumen (IH-Fenstern) auf der Strecke
umgesetzt. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2030 vorgesehen.
34. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch
das Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch
begründet sich das?
35. Werden die neu errichteten Signale für die Ausrüstung von ETCS
Level 2 mit Signalen vorbereitet (beispielsweise Platz für NE14-Tafel,
Dunkelschaltung), und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Sämtliche LST-Planungen sehen eine spätere ETCS-Ausrüstung vor.
37. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so
umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie
viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand?
Im Zuge der Korridorsanierung werden vier Bahnübergänge für den
Zielzustand ETCS-ready umgebaut und angepasst. Vier weitere Bahnübergänge sind
bereits im derzeitigen Zustand vor der Sanierung grundsätzlich ETCS-fähig.
38. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen
Signale jeweils angeben)?
Blockverdichtungen werden im Zuge der späteren ETCS-Ausrüstung realisiert.
39. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
Nach Angaben der DB InfraGO AG konnten folgende Maßnahmen identifiziert
werden:
• Neubau Überholgleis Rottau zwischen Prien am Chiemsee und Übersee für
740 m Zuglänge
• Verlängerung Überholgleis Übersee von 706 auf 740 m Zuglänge
• Zusätzliche Überleitverbindungen zur weiteren Verbesserung der
Restleistungsfähigkeit in den Betriebsstellen Bad Endorf, Prien am Chiemsee und
Übersee
40. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
Es werden keine kleinen und mittleren Maßnahmen während der
Korridorsanierung umgesetzt. Jedoch wurden bereits vor der Korridorsanierung mehrere
kleinen und mittleren Maßnahmen vorgenommen, so beispielsweise auch im
Zuge der Ertüchtigung der Strecke für den Umleiterverkehr für die
Korridorsanierungen Nürnberg – Regensburg und Obertraubling – Passau.
42. Welche Anpassung der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt, warum
nicht?
45. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit
erhöht (bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor
und nach der Maßnahme, gegebenenfalls auch nach Bahnhöfen
gruppiert, auflisten)?
Die Fragen 42 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In bestehenden Überleitstellen erfolgt keine Anpassung der Geschwindigkeiten.
Im Bahnhof Bad Endorf wird die Ein- und Ausfahrgeschwindigkeit in das
Überholgleis von 60 km/h auf 80 km/h erhöht.
44. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz,
Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils
benennen)?
Es ist keine Erhöhung der Geschwindigkeit auf durchgehenden Hauptgleisen
vorgesehen.
46. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standortes auflisten)?
47. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung
verlängert bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standortes
auflisten)?
48. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden neu
errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit Zeitpunkt der
Inbetriebnahme auflisten)?
52. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
Die Fragen 46 bis 48 und 52 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es werden keine neuen Überholgleise errichtet, verlängert oder angepasst.
49. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Stands sowie
Umsetzungszeitraums auflisten)?
Standort Einreichung Status
Bhf Bad Endorf 20.02.2026 TöB*-Beteilung durch EBA *TöB –
Träger öffentlicher Belange
Bhf Prien am Chiemsee 03.07.2026 Eingangsprüfung EBA
Bhf Übersee am
Chiemsee
18.05.2026 TöB-Beteilung durch EBA
Bhf Bergen
(Oberbayern)
20.02.2026 Erwiderung Stellungnahmen nach
TöB-Beteilung durch EBA
Durchlasses km 17,852 01.12.2025 Bescheiderstellung in den nächsten
Monaten erwartet
50. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
Die Sanierungsmaßnahmen dienen dem leistungsfähigen Bestandsnetz für den
Deutschlandtakt.
51. Was ist der Umsetzungsstand des 740-m-Gleises in Prien am Chiemsee,
sofern dieses noch nicht umgesetzt wird, erfolgt die Umsetzung im
Rahmen dieser Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
Aus der Vorplanung heraus hat es sich ergeben, das 740m Gleis nicht in Prien
am Chiemsee, sondern in Übersee zu errichten. Hierfür ist ein
Planfeststellungsverfahren notwendig. Aufgrund der Dauer dieses Verfahrens ist eine
Umsetzung im Rahmen der Korridorsanierung nicht möglich.
53. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität
angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 52 der Kleinen
Anfrage „Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau“ auf
Bundestagsdrucksache 21/5575 verwiesen.
54. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
Die DB InfraGO AG modernisiert sieben Bahnhöfe zwischen Rosenheim und
Freilassing nach einem ganzheitlichen Qualitätsstandard. Dabei steht unter
anderem der barrierefreie Ausbau im Fokus. Die Sanierungsmaßnahmen
umfassen neben der Verkehrsstation (Bahnsteige und Zugänge) auch die
Empfangsgebäude sowie die Vorplätze und die Anschlussmobilität. Die genauen
Maßnahmen sind noch in Abstimmung und sollen zeitnah kommuniziert werden.
55. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfe ausgebaut, und welche der umgesetzten Maßnahmen sind dafür
ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof klassifiziert
werden kann (bitte alle auflisten)?
Während der Sanierung werden die Bahnhöfe entlang der Strecke Rosenheim –
Freilassing saniert. Die Entwicklung zu zukunftsfähigen Bahnhöfen erfolgt
sukzessive mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Bahnhofsumfeld.
Durch den Abschluss der geplanten Maßnahmen im Korridorumgriff und
nachlaufenden Leistungen, insbesondere im Umfeld (BE-Flächen, usw.), werden die
Sollstandards entlang des Qualitätsstandards Zukunftsbahnhof abschließend bis
2028 entwickelt.
56. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Totalsperrung?
Das SEV-Konzept ist durch die Aufgabenträger und die von ihnen für den
SPNV beauftragten
Eisenbahnverkehrsunternehmen erstellt. Die Fahrzeuge und das Fahrpersonal
sind rahmenvertraglich über die DB InfraGO AG gebunden. Die notwendigen
Kapazitäten können durch die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen
(EVU) abgerufen werden. Aktuell liegt der Fokus auf der Feinabstimmung der
Fahrpläne, die im Herbst dieses Jahres in den Auskunftsmedien einsehbar sein
werden.
57. Mit wie vielen Bussen und Fahrerinnen und Fahrern soll der SEV
bewerkstelligt werden?
Nach aktueller Planung werden ca. 70 Busse und ca. 175 Fahrer benötigt.
Weitere Kapazitäten stünden zur Verfügung.
58. Bei wie vielen dieser Busse für den SEV handelt es sich um
Gelenkbusse?
Es werden ca. 25 Gelenkbusse zum Einsatz kommen.
59. Wie viele Busse werden als Reserve vorgehalten, um defekte Fahrzeuge
zu ersetzen, und wo werden diese vorgehalten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 58 der Kleinen
Anfrage „Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau“ auf
Budnestagsdrucksache 21/5575 verwiesen.
60. Welchen Antrieb besitzen die SEV-Busse?
a) Wie viele Busse sind batterieelektrisch?
b) Wie viele Busse fahren mit Diesel?
c) Wie viele Busse nutzen eine Brennstoffzelle?
d) Wie viele Busse werden mit Recycling-Diesel (HVO 100) betankt?
Es werden auf allen Linien ausschließlich Dieselbusse eingesetzt.
61. Welche Linien für den SEV sind geplant?
Der SEV-Fahrplan wird durch den Aufgabenträger in Abstimmung mit den
EVU und Kommunen erstellt. Er bedient die im Schienenpersonennahverkehr
entfallenden Linien und Ortschaften/Haltestellen. Der Takt ist je Linie und
gegebenenfalls Tageszeit unterschiedlich und orientiert sich an den Bedarfen.
Folgende Linien werden gefahren:
RE 5 Express Rosenheim via Traunstein – Freilassing
RE 5 Local Rosenheim via Bernau – Traunstein
RE 5 Semi Rosenheim via Bernau – Übersee
RE 3 Landshut via Dingolfing – Plattling
RB 3 Landshut via Dingolfing – Plattling
RB 40 Dorfen – Markt Schwaben
RB 45 Mühldorf Obb via Tittmoning – Freilassing
RB 47 Hörpolding via Matzing – Traunstein
RB 52 Prien – Aschau
RB 53 Traunstein – Ruhpolding
RB 59 Traunstein – Waging
62. In welcher Taktung und mit wie vielen Bussen im Konvoi pro Takt
werden die SEV-Linien gefahren?
Die Taktung kann den Liniennetzplänen entnommen werden.
63. Wie wird die Barrierefreiheit des SEV sichergestellt?
Alle eingesetzten Busse sind barrierefrei ausgestattet und verfügen über
entsprechende Einstiegs- und Zugangsmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte
Fahrgäste.
64. Wie werden die Kommunen dabei unterstützt, ausreichende
Haltemöglichkeiten für die SEV-Busse an den geplanten SEV-Haltestellen
sicherzustellen, und wie werden die Kommunen dabei unterstützt, diese SEV-
Haltestellen barrierefrei zu gestalten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 63 der Kleinen
Anfrage „Generalsanierung der Strecke Obertraubling–Passau“ auf
Budnestagsdrucksache 21/5575 verwiesen.
65. Wo werden Ruheräume und Toiletten für die Fahrerinnen und Fahrer der
SEV-Busse vorgesehen, und wer ist für den Betrieb dieser zuständig?
Die Busunternehmen stellen vor Ort die notwendige Infrastruktur für das
Fahrpersonal sicher. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Aufenthalts-
und Ruheräumen sowie die Organisation weiterer betrieblicher
Rahmenbedingungen für die Fahrer wie zum Beispiel die Aufstellung von Toiletten.
66. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte
aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum durchgeführt werden):
a) Oberbau,
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Oberleitungen,
d) Telekommunikation,
e) Elektrische Energieanlagen (50 Hz) und
f) Konstruktiver Ingenieurbau?
Zunächst liegt der Fokus auf Erneuerung von Gleisen, Weichen und dem
Tiefbau sowie Gründungsarbeiten für Schallschutzwände und Masten. Parallel dazu
oder leicht zeitversetzt erfolgt der Aufbau der Oberleitungsanlagen, wobei nach
dem Stellen der neuen Masten der Fahrdraht gezogen wird. In verschiedenen
Abschnitten können diese Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten
stattfinden. Dieser Ablauf kann sich im Projektverlauf verändern, wenn einzelne
Maßnahmen früher oder später beendet werden und sich der Zeitplan der
folgenden Maßnahmen entsprechend ändern.
67. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar
gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung
verhindert (bitte jeweils aufführen)?
Für den Bahnhof Traunstein konnte aufgrund der fehlenden Marktkapazität der
in Europa vorhandenen Auftragnehmer im Bereich des Oberleitungsbaus bei
europaweiten Ausschreibungen kein Bieter gefunden werden.
68. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf
Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung (bitte jeweils in
Stellwerksanlage, Signale, Weichen, Zugfunk, Oberbau, Kabel, Oberleitung und
Zugsicherung unterteilen)?
In den vergangenen Jahren wurden die in der Tabelle angegebenen
Verspätungsminuten auf das jeweilige Cluster gebucht:
Verursacher 2021 2022 2023 2024 2025
Telekommunikationsanlagen 634 314 173 194 871
Fahrbahn 2 572 9 224 14 935 1 786 4 965
Bahnübergangssicherungsanlagen
5 261 3 690 4 599 3 137 5 760
Anlagen Leit- und
Sicherungstechnik
12 560 9 428 18 560 19 139 24 501
Weichen 2 849 9 485 3 719 15 472 7 880
69. Bei welchen Anlagen erfolgt im Rahmen dieser Generalsanierung kein
1 : 1‑Ersatz, sondern ein Ersatz z. B. mit Erhöhung der
Abzweiggeschwindigkeit von Weichen, und wie erfolgt hier die Finanzierung durch
den Bund?
In der Korridorsanierung werden die oberbautechnischen Voraussetzungen im
Bereich der Ausfahrt Rosenheimer Kurve auf die Strecke Rosenheim –
Freilassing für eine spätere Erhöhung der Abzweiggeschwindigkeit geschaffen. Eine
Geschwindigkeitserhöhung ist in der KS nicht vorgesehen. Für eine spätere
Geschwindigkeitserhöhung würde ein Planrechtsverfahren benötigt werden.
Die beiden Weichen im Bahnhof Bad Endorf werden ebenfalls für eine höhere
Abzweiggeschwindigkeit von 60 auf 80 km/h durch Weichen mit größerem
Abzweigradius ersetzt.
Die Finanzierung erfolgt durch die LuFV.
70. Welche Gleisanschlüsse werden während der Sanierung nicht mehr durch
den Güterverkehr bedient?
71. Welche Gleisanschlüsse werden auch während der Sanierung durch den
Güterverkehr bedient?
Die Fragen 70 und 71 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangszusammen
gemeinsam beantwortet.
Es werden alle Gleisanschließer mit abgestimmten Versorgungsfahrten
während der Baumaßnahme bedient.
72. Wie sieht das Konzept zur Bedienung der Gleisanschlüsse durch den
Güterverkehr während der Sanierung aus?
Die Versorgung der Gleisanschließer ist mittels Rangierfahrten im Baugleis zur
Bedienung von Anschlüssen auf der Strecke Rosenheim – Salzburg
vorgesehen.
73. Wie wird das Zementwerk in Rohrdorf während der Sanierung über die
Schiene angebunden?
a) Wird der Anschluss nach Rohrdorf während der Sanierung bedient?
b) Welche Lokomotiven werden zur Bedienung eingesetzt?
c) Zu welchen Tageszeiten findet die Bedienung des Zementwerks
statt?
d) Wie viele Fahrten zum und vom Zementwerk sind pro Tag geplant?
e) Welche Änderungen an den Anlagen der Strecke Abzweigung
(Abzw) Landl–Rohrdorf werden während der Sanierung der Strecke
Rosenheim–Salzburg vorgenommen?
f) Welche Änderungen am Betriebsablauf werden auf der Strecke Abzw
Landl–Rohrdorf während der Sanierung der Strecke Rosenheim–
Salzburg vorgenommen?
Die Fragen 73 bis 73f werden gemeinsam beantwortet.
Der Anschluss nach Rohrdorf wird in Abstimmung mit dem Anschließer
bedient. Die Wahl der Traktion obliegt dem jeweiligen EVU. Die Oberleitung ist
in diesem Abschnitt ebenfalls abgeschaltet. Das derzeit noch in Abstimmung
befindliche Bedienkonzept sieht eine Bedienung in den Nachtrandbereichen
zwischen 20:30 Uhr und 07:00 Uhr vor. Aktuell wird mit dem Anschließer von
zwei Zugpaaren ausgegangen; die Abstimmungen hierzu sind jedoch noch
nicht abgeschlossen.
Die Strecke Landl–Rohrdorf ist kein Teil der KS und somit finden hier seitens
des Projekts KS keine Maßnahmen statt.
Außerhalb der Korridorsanierung wurden dieses Jahr bereits Gleise erneuert
und es werden hier noch einzelne Bahnübergänge geringfügig angepasst.
Der Betriebsablauf auf der Strecke bleibt unverändert. Die DB InfraGO AG
steht hierzu im Kontakt mit dem Gleisanschließer.
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