Realisierungsstand der Vorschläge der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gunter Weißgerber, Hans-Joachim Hacker, Christian Müller (Zittau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD — Drucksache 13/3289 —
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat ihren festen Willen zur Stärkung des Föderalismus in Deutschland durch eine ausgeglichene Verteilung von Bundesinstitutionen unter Beweis gestellt, indem sie zeitgerecht die wesentlichen Schritte zur Umsetzung der Vorschläge der Unabhängigen Föderalismuskommission getan hat.
Dies vorausgeschickt, werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:
A. Allgemeine Fragen
Fragen und Antworten20
Wie schätzt die Bundesregierung den Realisierungsstand der Beschlußempfehlungen der Föderalismuskommission ein, und welche Probleme sind bei der Umsetzung entstanden?
Die Vorbereitungen für die Verlagerung von Bundeseinrichtungen in die neuen Länder verlaufen planmäßig. Der Realisierungsstand der Beschlußempfehlungen der Unabhängigen Föderalismuskommission ist naturgemäß unterschiedlich (z. B. Auswahl geeigneter Liegenschaften, Freimachung, Baurecht).
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß seit der Kenntnisnahme der Vorschläge am 26. Juni 1992 durch den Deutschen Bundestag viel Zeit nahezu tatenlos in Sachen Verteilung von Bundesinstitutionen verstrichen ist? Wie viele Plätze wurden bereits verlagert?
Nein. Die Standortentscheidungen sind planmäßig im Einvernehmen mit den Ländern getroffen, Aufbaustäbe vor Ort haben ihre Arbeit aufgenommen.
Warum schafft die Bundesregierung keine zusammenhängende Grundlage und ändert statt dessen alle betroffenen Gesetze einzeln, und wie begegnet sie dabei der Gefahr einer Verzögerung des Gesamtvorhabens durch diese Vorgehensweise?
Die Vorschläge der Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 stellen die zusammenhängende Grundlage für die Verlagerung von Bundesinstitutionen dar. Soweit der Sitz einer Bundesinstitution gesetzlich festgelegt war, ist eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung notwendig.
Die dafür erforderlichen Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung gleichzeitig vorgelegt. Inhalt und Dauer der Beratungen sind nunmehr Sache der gesetzgebenden Körperschaften.
Zu welchen Details der Empfehlung sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wie begründet sie die einzelnen Vorhaben?
Die Vorschläge der Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 stellen die zusammenhängende Grundlage für die Verlagerung von Bundesinstitutionen dar. Soweit der Sitz einer Bundesinstitution gesetzlich festgelegt war, ist eine Änderung dieser gesetzlichen Regelung notwendig.
Die dafür erforderlichen Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung gleichzeitig vorgelegt. Inhalt und Dauer der Beratungen sind nunmehr Sache der gesetzgebenden Körperschaften.
Welche Ressorts der Bundesregierung befassen sich mit der Realisierung der Beschlußempfehlungen, und wie koordiniert die Bundesregierung ressortübergreifendes Handeln?
Mit der Realisierung der Verlagerung von Bundesinstitutionen in die neuen Bundesländer befassen sich insbesondere folgende Ressorts:
- Bundesministerium des Innern
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
- Bundesministerium für Verkehr
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Bundesministerium für Post und Telekommunikation.
Die erforderliche Zusammenarbeit der Ressorts geschieht nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung und nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.
Welche neuen Bundesinstitutionen und Zuwendungsempfänger werden nach Absicht bzw. Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren entstehen, und wo werden diese nach den Vorstellungen der Bundesregierung anzusiedeln sein?
Neue Bundeseinrichtungen oder Zuwendungsempfänger sind derzeit nicht geplant.
Wie sichert die Bundesregierung die Einbeziehung der Personalvertretungen in die Umsetzung der Beschlußempfehlungen, und erfolgt eine Koordinierung mit den Stellenbesetzungen im Rahmen des Berlin-Umzuges?
Für die Umsetzung der Verlagerung von Behörden in die neuen Länder sind andere Grundvoraussetzungen gegeben als für die Verlagerung im Rahmen des Berlin-Umzuges und der Ausgleichsverlagerungen von Berlin nach Bonn.
So gibt es keinen fest vorgegebenen Umzugszeitraum. Es entfällt grundsätzlich die Möglichkeit des Personaltausches. Ein personalschonender Übergang kann damit in der Regel eher durch einen sukzessiven Ab- bzw. Aufbau erreicht werden.
Gleichwohl sind die von der Verlagerung in die neuen Länder betroffenen Behörden und Einrichtungen mittelbar in die „Personalwirtschaftliche Gesamtkonzeption zur Verlagerung von Parlament und Regierungsfunktionen nach Berlin und den Verlagerungen zum Ausgleich nach Bonn" dadurch einbezogen, daß Planstellen/Stellen im einfachen und mittleren Dienst in Berlin, die nicht durch umziehende Bedienstete oder im Wege des Personaltausches gewonnene Bedienstete besetzt werden, auch mit Beschäftigten zu besetzen sind, deren Behörden und Einrichtungen von Berlin in die neuen Länder verlagert werden.
Darüber hinaus sind im höheren und gehobenen Dienst bei der Besetzung freier und frei werdender Planstellen/Stellen in den sonstigen Einrichtungen in Berlin auch Beschäftigte der o. g. Behörden und Einrichtungen zu berücksichtigen.
Die zuständigen Personalvertretungen werden in allen Phasen der Umzugsvorbereitungen beteiligt.
Sachsen 1.1 Bundesverwaltungsgericht - Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zum Umzug des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) von Berlin nach Leipzig? - Welche Probleme sieht die Bundesregierung für die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau zum Reichsgerichtsgebäude? - Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Erstellung der Haushaltsunterlage Bau den notwendigen Raumbedarf für die Unterbringung der ehemaligen Bibliothek des Reichsgerichts? - Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Erstellung der Haushaltsunterlage Bau den Raumbedarf für die derzeit nach München ausgelagerten Wehrdienstsenate? - Wann und unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung das Reichsgerichtsgebäude dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz übergeben?
— Das ehemalige Reichsgerichtsgebäude muß für das Bundesverwaltungsgericht in erheblichem Umfang saniert und umgebaut werden. Nach einem von dem zuständigen Staatshochbauamt Leipzig erstellten Termin-Konzept soll die Bauplanung (Konzepterarbeitung, Aufstellung der Haushaltsunterlage Bau, Aufstellung der Ausführungsunterlage-Bau) bis Herbst 1997 abgeschlossen sein. Daran wird sich eine Bauzeit von etwa fünf Jahren anschließen, so daß mit einer Übergabe des Reichsgerichtsgebäudes an das Bundesverwaltungsgericht Ende des Jahres 2002 zu rechnen ist.
— Zuständig für die Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau ist das Staatshochbauamt Leipzig. Es erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit einem privaten Architekten das Planungskonzept. Bereits in dieser Planungsphase werden die Denkmalschutzbehörde sowie - mit Blick auf die Sicherheitsbelange des Bundesverwaltungsgerichts - das Landeskriminalamt beteiligt. Größere Probleme sind bislang nicht aufgetreten.
Der inhaltliche Schwerpunkt des derzeit beim Bundesgerichtshof untergebrachten Buchbestandes der ehemaligen Reichsgerichtsbibliothek liegt - der primären Zuständigkeit des Reichsgerichts entsprechend - in den Bereichen Zivil- und Strafrecht, für die der Bundesgerichtshof zuständig ist.
Die Frage der künftigen Zuordnung des Bestandes der ehemaligen Reichsgerichtsbibliothek ist noch nicht geklärt. Ein Raumproblem ist im Reichsgerichtsgebäude nicht zu erwarten.
— Der im August 1995 vom Kabinett verabschiedete Entwurf für ein Gesetz zur Verlagerung des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig sieht Regelungen für eine Verlagerung der Wehrdienstsenate nicht vor. Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts auch die beiden Münchener Wehrdienstsenate nach Leipzig verlagert werden sollen, bedarf weiterer Abstimmung. Im Raumbedarfsplan ist vorsorglich ausreichend Platz vorgesehen.
— Das Grundstück, auf dem sich das ehemalige Reichsgerichtsgebäude befindet, steht im Eigentum des Bundes. Es ist derzeit dem Allgemeinen Grundvermögen zugeordnet und wird dementsprechend vom Bundesministerium der Finanzen und den ihm nachgeordneten Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung verwaltet. Eine Überführung des Grundstücks in das Ressortvermögen des Bundesministeriums der Justiz wird zu gegebener Zeit erfolgen.
1.2 Bundesgerichtshof 5. Strafsenat - Wird die Bundesregierung den Zeitplan (zweites Halbjahr 1997) einhalten? - Rechnet die Bundesregierung mit der Errichtung weiterer Strafsenate für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre?
— Nach dem Stand der Vorbereitungen wird der Zeitplan für die Verlagerung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs eingehalten werden können. Mit den Bauarbeiten an dem für den 5. Strafsenat vorgesehenen Gebäude ist im Herbst 1995 begonnen worden. Sie sollen Mitte des Jahres 1997 abgeschlossen sein, so daß der Umzug in der zweiten Hälfte des Jahres 1997 erfolgen kann.
— Mit Blick auf den gegenwärtigen Geschäftsanfall beim Bundesgerichtshof ist in naher Zukunft nicht mit der Einrichtung neuer Strafsenate zu rechnen. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, daß durch eine Erweiterung der Zahl der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dessen Aufgabe, Rechtseinheit zu schaffen, nicht unerheblich erschwert würde.
Eine Prognose, wie sich die Situation für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre darstellen wird, kann wegen der vielfältigen Faktoren, von denen der Geschäftsanfall beim Bundesgerichtshof abhängt, nicht abgegeben werden.
1.3 Archiv Deutsche Einheit - Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung? - Welche Probleme treten bei der Errichtung auf, und wie geht die Bundesregierung deren Lösung an? - Favorisiert die Bundesregierung einen Standort in unmittelbarer Nähe zum historischen Ring um die Leipziger Altstadt? - Wie viele Arbeitsplätze wird das Archiv letztlich haben? - Welche Möglichkeiten will die Bundesregierung für eine Tätigkeit im Archiv für berufliche Seiteneinsteiger schaffen, die formal keine fachliche Qualifikation besitzen, jedoch aufgrund ihrer Erfahrungen eine hohe Sachkompetenz besitzen?
Die Fragen zum sog. Archiv Deutsche Einheit, das bis zur endgültigen Namensfindung den Arbeitstitel „Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrum zur Deutschen Einheit in Leipzig" trägt, werden wie folgt beantwortet:
— Für die Einrichtung, die sich noch in der Aufbauphase befindet, soll so bald wie möglich eine Liegenschaft für die endgültige Unterbringung zur Verfügung gestellt werden, damit im Jahre 1999 (zehn Jahre nach den großen Demonstrationen in Leipzig) die Dauerausstellung des Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrums zur Deutschen Einheit in Leipzig eröffnet werden kann.
— Im Interesse einer baldigen Etablierung des Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrums zur Deutschen Einheit in Leipzig ist beabsichtigt, eine kurzfristig zur Verfügung stehende, bundeseigene Liegenschaft in Zentrumsnähe für die Zwecke der künftigen Einrichtung zu nutzen.
— Das Bundesministerium des Innern verhandelt mit dem Bundesministerium der Finanzen und ist zuversichtlich, daß - nach Klärung einiger offener Fragen - diese Liegenschaft für die dauerhafte Unterbringung in Kürze bereitgestellt werden kann.
— Nach dem derzeit gültigen Stellenzulaufplan soll im Endausbau der Einrichtung ein Stellensoll von 39 Stellen erreicht werden.
— Die Tätigkeit von beruflichen „Seiteneinsteigern" wird zum einen gewährleistet durch Kooperation in vertraglich geregelter, freier Mitarbeit und zum anderen - soweit sinnvoll und möglich - unter Ausschöpfung aller im Bundesangestelltentarif vorhandenen Möglichkeiten, auch durch Festanstellungen.
1.4 Berufsgenossenschaft - Was sprach gegen eine Verlagerung einer Berufsgenossenschaft? - Was sprach seitens der Bundesregierung gegen den Vorschlag des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, dem der Freistaat Sachsen zugestimmt hat, statt einer Berufsgenossenschaft eine „Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" zu errichten? - Wann und wo wird die „Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz " gegründet? - Wie viele Arbeitsplätze werden durch die Akademie geschaffen?
Die Berufsgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts hätten gegen ihren Willen nur im Wege einer gesetzlichen Regelung verlagert werden können, wobei der Grundsatz der Selbstverwaltung zu beachten gewesen wäre. Die Neuerrichtung einer Akademie kann für die betroffene Region positivere Arbeitsmarkteffekte als die Verlagerung einer bestehenden Einrichtung haben. Das Land Sachsen hat dem Vorschlag des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, anstelle einer Berufsgenossenschaft eine „Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" zu errichten, zugestimmt.
Für die Bundesregierung gab es daher keine Gründe, den Vorschlag des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, anstelle der Verlegung einer Berufsgenossenschaft in Sachsen eine „Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" zu errichten, abzulehnen.
Die „Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" soll in Dresden-Klotzsche errichtet werden. Der Baubeginn für die Akademie ist für 1998, die Inbetriebnahme für 2001 vorgesehen. Durch die Akademie werden voraussichtlich 200 bis 240 Arbeitsplätze geschaffen.
1.5 Zentrum für Telekommunikation - Welche Gründe sprachen gegen die Verlagerung des aus dem „Zentrum für Telekommunikation" gebildeten „Forschungs- und Technologiezentrums" (FTZ)? - Ist die Bildung des FTZ aus dem „Zentrum für Telekommunikation" eine Umgehungsvariante der vorgeschlagenen Verlagerung? - Wie ist der Realisierungsstand der Unternehmensgründung? - Wo wird das Unternehmen angesiedelt? - Wie viele Arbeitsplätze werden geschaffen? - Worin soll die Bedeutung des Unternehmens liegen?
Einer Verlagerung des Zentrums für Telekommunikation (ZT) von Berlin nach Sachsen standen eine Vielzahl von Gründen entgegen:
- Es war zu berücksichtigen, daß es sich bei der damaligen Deutschen Bundespost TELEKOM und jetzigen Deutschen Telekom AG nicht um eine Behörde, sondern um ein zunächst öffentliches und seit dem 1. Januar 1995 privates Unternehmen handelt, welches - nach der Wiedervereinigung Deutschlands - in der Zeit von 1990 bis 1992 bereits konkrete unternehmerische Vorstellungen über künftige Organisationsformen/-einheiten entwickelt hatte.
- Die Darstellung, daß das Forschungs- und Technologiezentrum (FTZ) aus dem ZT gebildet wurde, ist daher unrichtig. Richtig ist, daß das ZT in das bereits bestehende FTZ integriert wurde und bestimmte Aufgabenschwerpunkte aus unternehmerischer Sicht in Berlin zu setzen waren und künftig gesetzt werden sollen.
- Die meisten Behörden der ehemaligen DDR waren in Berlin angesiedelt. Für die damalige Deutsche Bundespost TELEKOM ergab sich nach der Wiedervereinigung die Situation, daß sechs größere Behörden vorhanden waren, die in keiner Weise in die Organisationsstrukturen des Unternehmens paßten. Die in diesen Behörden beschäftigten Mitarbeiter wurden deshalb soweit als möglich in andere Organisationseinheiten überführt. Lediglich die Mitarbeiter, die aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen nicht in eine andere Organisationseinheit überführt werden konnten, verblieben in der Restbehörde ZT, die dann aufgrund der Empfehlung der Unabhängigen Föderalismuskommission von Berlin nach Sachsen verlagert werden sollte.
Alternativen zur Verlagerung des ZT
Von der Generaldirektion Telekom wurde - entgegen ursprünglich anders beabsichtigten Organisationsentscheidungen - als Substitutslösung vorgeschlagen: Errichtung von ein bis zwei Niederlassungen (FA). Damit ist die Schaffung von 100 bis 200 hochwertigen Arbeitsplätzen verbunden (die Errichtung einer Niederlassung ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits in Rede und führt zur Schaffung von ca. 100 hochwertigen Arbeitsplätzen).
- Bestandsgarantie für das Logistikzentrum (FZA) Oschatz (Zugewinn: ca. 80 hochwertige Arbeitsplätze).
- Erhalt der Fachhochschule Leipzig (ca. 110 Arbeitskräfte, im Durchschnitt etwa 310 Studenten).
- Bestandsgarantie für die Sprachenschule in Dresden (ca. 15 bis 20 Arbeitskräfte).
- Gründung einer Multimedia Software GmbH mit zunächst ca. 55 Arbeitskräften - in der Endausstattung ca. 300 hochwertige Arbeitsplätze - (diese GmbH ist zwischenzeitlich auch bereits seit dem 1. April 1995 in Dresden tätig und beschäftigt derzeit bereits ca. 55 Mitarbeiter). Aufgabenschwerpunkte der GmbH sollen Konzeption, Entwicklung sowie Bereitstellung von Software für interaktive Dienste der multimedialen Massen- und Individualkommunikation sein.
2. Mecklenburg-Vorpommern 2.1 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) - Wie ist der Sachstand bei der beschlossenen Verlagerung der Stellen? - Welche Probleme stellen sich der Verlagerung? - Wo wird die BfA ihren Sitz haben, wann wird sie arbeitsfähig sein, und wie gestaltet sich der Zeitplan? - Wird bzw. wann wird das Gesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geändert? - Wie viele Arbeitsplätze werden tatsächlich geschaffen?
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wird in Mecklenburg-Vorpommern in Stralsund eine Leistungsabteilung mit ca. 2 000 Stellen neu errichten. Zur Zeit finden Verhandlungen mit der Stadt Stralsund über den Kauf eines Grundstücke statt, auf dem die BfA-Dienststelle neu errichtet werden soll.
Bereits 1997 sollen Aufgaben der Kontenklärung nach Stralsund verlegt werden. Nach heutiger Planung soll die neue Abteilung im Jahre 2001 voll funktionsfähig sein. Die Stellen in Stralsund werden aus arbeitsmarktpolitischen Gründen im wesentlichen aus der Region besetzt werden. Mit der Gewinnung und Ausbildung entsprechenden Fachpersonals wurde begonnen. Bereits 1995 nahmen 235 Fachhochschüler und 200 Auszubildende aus der Region Stralsund bei der BfA ihre Ausbildung auf. 1996 werden weitere Einstellungen folgen. Schon heute ist die BfA in Stralsund der Arbeitgeber, der die meisten Ausbildungsplätze anbietet.
Eine Änderung des BfA-Errichtungsgesetzes ist nicht erforderlich, da durch die Errichtung von Dienststellen in Stralsund und Gera der Dienstsitz der BfA in Berlin nicht berührt wird.
2.2 Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie - Wie ist der Sachstand bei der beschlossenen Verlagerung der Stellen? - Welche Probleme stellen sich bei der Verlagerung? - Wo wird das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie seinen Sitz haben, wann wird es dort arbeitsfähig sein, und wie gestaltet sich der Zeitplan?
Bei den Überlegungen zur Verlagerung von 150 Stellen (und des Präsidenten) des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) von Hamburg nach Rostock steht für den damit befaßten Arbeitsstab die Arbeitsfähigkeit des BSH im Vordergrund. Diese ist nur gewährleistet, wenn ganze in sich geschlossene Organisationseinheiten in Rostock neu angesiedelt werden. Vorgesehen für eine Verlagerung ist die Abteilung N „Nautische Veröffentlichungen, Vermessung und Seekartenwerk". Die baulichen Voraussetzungen für die Verlagerung dieser Organisationseinheiten sind z. Z. in Rostock noch nicht gegeben. Nach Beendigung der durch die Bauplanung bedingten Vorläufe ist vorgesehen, die in Hamburg freiwerdenden Dienstposten dér Abteilung N in Rostock neu zu besetzen.
Die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft
Die bisher vom BSH in Rostock genutzte Liegenschaft wird auch von Dienststellen der Bundeswehr mitgenutzt. Nachdem feststeht, daß diese Dienststellen 1996/97 die Liegenschaft freimachen werden, sind die Planungen voll angelaufen, auch die 150 zu verlagernden Dienstposten auf dieser Liegenschaft anzusiedeln. Aufgrund des Planungsstandes konnten bisher keine Haushaltsmittel angemeldet werden.
Der Dienstsitz Rostock des BSH mit z. Z. ca. 150 Mitarbeitern hat eigenständige Aufgabenbereiche und ist somit bereits heute arbeitsfähig.
3. Sachsen-Anhalt 3.1 Umweltbundesamt (UBA) - Wie begründet die Bundesregierung die niedrige Summe von 150 000 DM für den Umzug des UBA von Berlin nach Dessau im Bundeshaushalt 1996 angesichts der Tatsache, daß im Hinblick auf den Komplementärstandort Dessau zur EXPO 2000 umgehend mit umfassenden Planungsarbeiten für den Verwaltungsbau des UBA begonnen werden müßte? - Welche Summen plant die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für den Bau und den Umzug des UBA in den kommenden Jahren, in den Bundeshaushalt einzustellen? - Wie sehen die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle für das neue UBA in Dessau aus, und welche finanziellen Folgekosten entwickeln sich daraus in den kommenden zehn Jahren? - Welche Kosten entstehen für den Bund insbesondere dann mittel- und langfristig, wenn beim Bau des UBA ein sog. „Leasing-Modell" realisiert werden sollte? - Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Landesregierung Sachsen-Anhalt bisher nicht alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um in enger Abstimmung mit der Stadt Dessau einen baldigen und reibungslosen Umzug des UBA zu ermöglichen? - Wenn ja, mit welchen konkreten Punkten kann die Bundesregierung diese Auffassung begründen?
Die Gesamtkosten für die Sitzverlagerung des Umweltbundesamtes nach Dessau werden auf insgesamt 180 Mio. DM geschätzt.
Der Haushaltsansatz im Bundeshaushalt 1996 in Höhe von 150 000 DM entspricht dem derzeit für 1996 absehbaren voraussichtlichen Bedarf.
Das weitere Verfahren wird nach den hierfür geltenden Vorschriften, insbesondere RBBau, durchgeführt. Dabei sind auch die Haushaltsansätze im einzelnen zu konkretisieren. Auf die Begründung im Entwurf des genannten Gesetzes unter A Nr. 4 - Kosten - wird insoweit verwiesen.
Die Frage der Abweichung (z. B. Leasing) von dem üblichen Verfahren der Abwicklung staatlicher Baumaßnahmen hat sich bisher nicht gestellt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hält die bisherige Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Dessau im Rahmen des Arbeitsstabes für die Verlagerung des Umweltbundesamtes und darüber hinaus für gut und konstruktiv; es geht davon aus, daß sich diese konstruktive Zusammenarbeit bei dem schwierigen Prozeß der Verlagerung im Interesse der Sozialverträglichkeit und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Umweltbundesamtes weiterhin bewähren wird.
3.2 Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost - Wie ist der Sachstand für die Verlagerung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion nach Magdeburg, und ist insbesondere die Finanzierung des geplanten Neubaus gesichert? - Kann der Umzug der Behörde im Frühjahr 1999 planmäßig erfolgen? - Welche Probleme gibt es noch? - Wie begründet die Bundesregierung die Schließung der Außenstelle Ha lle des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) angesichts der Tatsache, daß Sachsen-Anhalt das zentrale Transitland für den Straßengüterverkehr in Deutschland ist? - Wie möchte die Bundesregierung ihr Ziel einer Optimierung der Leistungsfähigkeit des BAG, insbesondere die von ihr angestrebte Intensivierung der Straßenkontrollen erreichen, wenn sie ihren einzigen Stützpunkt im Transitland Sachsen-Anhalt schließt? - Welchen inhaltlichen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Verlagerung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost von Berlin nach Magdeburg und der Schließung der Außenstelle des BAG in Halle, wie ihn Staatssekretär Hans Jochen Henke gegenüber der Landesregierung Sachsen-Anhalt geäußert hat?
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD) nach Magdeburg sind geschaffen. Der Planungsauftrag für einen Neubau der WSD in Magdeburg ist an die dafür zuständige Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg erteilt. Die Finanzierung des geplanten Neubaus ist gesichert.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand kann der Umzug im Frühjahr 1999 planmäßig erfolgen.
Zur Zeit sind keine Probleme bekannt.
Die Neuorganisation des BAG erfolgt außerhalb der Empfehlungen der Unabhängigen Föderalismuskommission. Sie erfolgt im Rahmen einer wirtschaftlichen und funktionalen Aufgabenerfüllung und unter dem Ge sichtspunkt einer gleichmäßigen Verteilung der Behörden der Bundesverkehrsverwaltung. Das Land Sachsen-Anhalt erhielt im Rahmen der Neuordnung des Deutschen Wetterdienstes eine agrarmeteorologische Beratungsstelle in Halle, verfügt über eine Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes in Halle und erhält die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost durch Verlagerung von Berlin nach Magdeburg.
Die vorgesehene Intensivierung der Straßenkontrollen wird gewährleistet durch
- Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen der EU,
- Beibehaltung des Umfangs der Straßenkontrollen im Binnenbereich und
- durch Aufstockung der Zahl der Kontrolleure von bisher drei auf acht. Unterstützt werden diese Maßnahmen dadurch, daß die Straßenkontrollen zwar der Außenstelle Erfu rt des BAG zugeordnet sind, ihren Dienstsitz aber in Sachsen-Anhalt behalten.
Der Zusammenhang ergibt sich aus dem Bemühen um eine gleichmäßige Verteilung der Behorden der Bundesverkehrsverwaltung.
4. Thüringen 4.1 Bundesarbeitsgericht - Welche Probleme sieht die Bundesregierung noch auf das Vorhaben zukommen? - Wann wird die künftige Heimstatt des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt bezugsfertig sein, und wird der folgende Umzug zügig erfolgen?
Die Planungen und Vorbereitungen für die Verlegung des Bundesarbeitsgerichts nach Erfu rt verlaufen reibungslos. Der Architektenwettbewerb für ein neues Gerichtsgebäude am Petersberg in Erfurt wurde abgeschlossen. Im Herbst 1996 soll mit dem Bau des neuen Gerichtsgebäudes begonnen werden. Nach einer Bauzeit von voraussichtlich drei Jahren kann mit dem Umzug des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2000 gerechnet werden.
Schon jetzt hält das Bundesarbeitsgericht Sitzungen einzelner Senate in Erfurt ab.
4.2 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Deutsches Patentamt Außenstelle Berlin, Bundesanstalt für Wasserbau - Welche Probleme treten im Zusammenhang mit den beschlossenen Verlagerungen auf? - Wie viele Arbeitsplätze werden nach aktuellem Stand verlagert? - Welchen Zeitplan besitzt die Bundesregierung für die Umzugsmaßnahmen?
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
In Thüringen wird die BfA eine Leistungsabteilung mit 1000 Stellen neu errichten. Das erforderliche Personal wird aus arbeitsmarktpolitischen Gründen im wesentlichen aus der Region Gera gewonnen werden.
Das Dienstgebäude der BfA wird im Stadtzentrum von Gera (Reichsstraße) neu errichtet. Die Verhandlungen dafür sind abgeschlossen.
Aufgaben der Kontenklärung werden bereits 1997 nach Gera verlagert. Voraussichtlich im Jahre 2001 wird die neue Abteilung voll arbeitsfähig sein. Bereits 1995 wurden 140 Verwaltungsinspektoranwärter und 100 Auszubildende aus der Region Gera bei der BfA eingestellt. 1996 werden weitere Einstellungen folgen. Schon heute ist die BfA in Gera der Arbeitgeber, der die meisten Ausbildungsplätze anbietet.
Für die 1997 in Gera und Stralsund vorgesehene Arbeitsaufnahme wird die BfA Anfang 1996 Personal vom Arbeitsmarkt einstellen und für die neue Tätigkeit umschulen und qualifizieren.
Deutsches Patentamt
Das Bundesministerium der Justiz hat im Einvernehmen mit dem Freistaat Thüringen ein Konzept zur Verlagerung der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts vorgelegt. Dieses Konzept ist vom Rechnungsprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages am 22. November 1995 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Zur Frage der Zukunft der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts hat der Rechnungsprüfungsausschuß gebeten, im Juni 1996 einen weiteren Bericht vorzulegen.
Die Entscheidung darüber, wo die künftige Dienststelle Jena untergebracht werden soll, wird in Kürze fallen.
Dem Deutschen Patentamt liegen mehrere Angebote über Unterbringungsmöglichkeiten vor, die derzeit geprüft werden.
Der Personalbedarf für die zukünftige Dienststelle Jena des Deutschen Patentamts wird derzeit mit insgesamt 177 Planstellen/Stellen veranschlagt.
Aus personalwirtschaftlichen Gründen soll die Verlagerung der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts im zeitlichen Zusammenhang mit dem Parlaments- und Regierungsumzug von Bonn nach Berlin erfolgen.
Bundesanstalt für Wasserbau
Gravierende Probleme sind z. Z. nicht vorhanden. Das vorgesehene Grundstück wird auf seine Eignung untersucht. Die Finanzierung der Neubaumaßnahme ist gesichert.
Es werden voraussichtlich 110 Dienstposten nach Ilmenau verlagert.
Der gegenwärtige Zeitplan sieht eine Übergabe des Dienstgebäudes in Ilmenau im April 1999 vor. Der Zeitplan befindet sich z. Z. in der Überarbeitung durch die Oberfinanzdirektion Erfurt.
5. Brandenburg 5.1 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Standortentscheidung der BfA? - Welche zeitlichen Vorstellungen gibt es? - Welche Teile bzw. wie viele Mitarbeiter der BfA werden am neuen Standort tätig werden? - Gibt es Vorstellungen, wie bisher arbeitslose Männer und Frauen für eine Tätigkeit gewonnen werden können, und welche Qualifizierung dafür notwendig wäre?
Die Gespräche zwischen der BfA und dem Land Brandenburg erwiesen sich in der Vergangenheit wegen der Unterstützung der von der BfA abgelehnten Forderungen nach einer Regionalisierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Brandenburg als schwierig. Zwischenzeitlich sind erneut Gespräche aufgenommen worden. Aussagen über die zu verlegenden Aufgaben, den Standort in Brandenburg und einen Zeitplan sind z. Z. noch nicht möglich.
5.2 Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft - Wie ist der Stand der Realisierung des Neubaus von Verwaltungsgebäuden? - Stehen die für den Neubau erforderlichen Mittel zur Verfügung?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in seinem Zuständigkeitsbereich bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft drei Institute in Kleinmachnow - Land Brandenburg - gegründet. Ausschlaggebend war dafür die Stellungnahme des Wissenschaftsrates zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Bereich der Agrarwissenschaften vom 27. September 1991. Die Institute nutzen Grundstücke der ehemaligen Biologischen Zentralanstalt, die vom Land Brandenburg für andere Zwecke benötigt werden. Daher sollen diese Institute mit dem aus Berlin in das Land Brandenburg zu verlegenden Anstaltsteil zusammengelegt werden. Der zunächst vom Land Brandenburg angebotene Standort Güterfelde ist inzwischen zurückgezogen worden. Die Regierung des Landes Brandenburg hat am 15. August 1995 der Nutzung eines bundeseigenen Geländes in Potsdam-Wilhelmshorst zugestimmt.
Nach Erfüllung weiterer bebauungsrechtlicher Voraussetzungen steht der Realisierung des Projektes und damit des geplanten Neubaues nichts im Wege.
Die Mittel werden je nach Stand der Planungen in den Bundeshaushalt eingestellt werden.