Gegenwertmittel und ihre Verwendung für ärztliche Untersuchungen abgeschobener vietnamesischer Staatsangehöriger
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In Artikel 3 Abs. 4 des „Protokolls zum deutsch-vietnamesischen Rücknahmeabkommen" (BGBl. 1995 II, 744, 746) heißt es: „Die deutsche Seite erklärt sich damit einverstanden, daß eine von der vietnamesischen Seite beabsichtigte ärztliche Untersuchung aus Anlaß der Übernahme in Vietnam aus Gegenwertmitteln, die aus Zusagen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland entstehen, finanziert wird. "
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch sind die aktuellen Gegenwertmittel, die aus den Zusagen im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam und der Bundesrepublik Deutschland bestehen, und wie ist ihre konkrete Zusammensetzung (Art der Verwendung und Höhe)?
Wurden Gegenwertmittel aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bislang für ärztliche Untersuchungen in Vietnam ausgegeben?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Hat die Bundesregierung Prognosen über die Höhe der Verwendung von Gegenwertmitteln aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für ärztliche Untersuchungen in Vietnam?
Wenn ja, wie lauten die Prognosen der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung Verhandlungen über Vergabekriterien von Gegenwertmitteln aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für ärztliche Untersuchungen in Vietnam mit der vietnamesischen Seite aufgenommen?
Wenn ja, wann und mit welcher Absicht?
Sind diese Verhandlungen zu einem Abschluß gebracht worden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung Höchstgrenzen für die Verwendung von Gegenwertmitteln aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für ärztliche Untersuchungen in Vietnam vorgesehen?
Handelt es sich bei der Finanzierung ärztlicher Untersuchungen von abgeschobenen sowie sonstigen im Rahmen des Rücknahmeabkommens zurückkehrenden vietnamesischen Staatsangehörigen aus Gegenwertmitteln aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit um ein zulässiges Projekt bundesdeutscher Entwicklungshilfe?
Welchen konkreten entwicklungspolitischen Zweck erfüllen diese Gegenwertmittel aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für ärztliche Untersuchungen in Vietnam?
Hat der Ausschuß des Deutschen Bundestages für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Vergabe derartiger Gegenwertmittel aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für ärztliche Untersuchungen in Vietnam zugestimmt?
Wenn ja, wann?
Unter welcher Position des Haushalts 1996 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finden sich die Gegenwertmittel für ärztliche Untersuchungen abgeschobener vietnamesischer Staatsangehöriger wieder?