Rentenzahlungen an rentenberechtigte Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien
der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rentenzahlungen an rentenberechtigte Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wurden während des gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verhängten Embargos Renten an jugoslawische Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt?
Auf welche Weise wurde sichergestellt, daß die Rentnerinnen und Rentner die ihnen zustehende Rente erhalten konnten und können?
Gab es Regionen des ehemaligen Jugoslawien, in die keine Rentenzahlungen geleistet wurden?
Wenn ja, aus welchem Grund und wie wurde in diesem Fall der Anspruch der Rentenberechtigten gesichert?
Haben rentenberechtigte bosnische und kroatische Staatsangehörige nach Ausbruch der Konflikte in diesen Staatsgebieten noch Rentenzahlungen erhalten?
Wenn nicht, wie wurden die Ansprüche der Rentenberechtigten gesichert?
Werden an ehemalige „Gastarbeiterinnen" und „Gastarbeiter" , die Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit haben, sowie an Witwen und Waisen Renten gezahlt?
Wie ist die Antragstellung für diese Rentenarten geregelt?
Welche Maßnahmen ergreifen die deutschen Rentenversicherungsträger, damit die Auszahlung der Renten an die Anspruchsberechtigten im ehemaligen Jugoslawien ermöglicht wird?
Falls Zahlungen eingestellt wurden, wann werden sie wieder aufgenommen?
Erhalten die Erben die nicht ausgezahlte Rente, wenn Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger während der Zeit des Embargos verstorben sind?
Welches Verfahren ist für die Geltendmachung des Anspruchs vorgesehen?