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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Finanzielle Förderung der Gedenkstätte Hohenschönhausen durch den Bund (G-SIG: 13011612)

Kürzung der Fördermittel

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.05.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/462208. 05. 96

Finanzielle Förderung der Gedenkstätte Hohenschönhausen durch den Bund

der Abgeordneten Markus Meckel, Wolfgang Behrendt, Dr. Eberhard Brecht, Christel Deichmann, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Renate Jäger, Sabine Kaspereit, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Dr. Uwe Küster, Werner Labsch, Christoph Matschie, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Siegfried Scheffler, Gisela Schröter, Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Wolfgang Thierse, Siegfried Vergin, Gunter Weißgerber, Rudolf Scharping und Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Berlin hat als deutsche Hauptstadt und als Zentrum zweier deutscher Diktaturen gegenüber den Opfern des Unrechts, das von den beiden Diktaturen verursacht wurde, eine besondere Pflicht zu erfüllen. Aber auch im Hinblick auf das internationale Erscheinungsbild von Berlin als Hauptstadt Deutschlands ist es von besonderer Bedeutung, wie das vereinigte Deutschland mit seiner Diktaturgeschichte umgeht.

In diesem historischen Kontext muß die Errichtung der Gedenkstätte Hohenschönhausen gesehen werden.

1945 von den Organen der sowjetischen Besatzungsmacht als Internierungs-/Speziallager des NKWD (Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten) errichtet, diente es als Sammelstelle für alle im Großraum Berlin festgenommenen - häufig noch minderjährigen - Deutschen (im Sommer 1945 ungefähr 5 000), denen zumeist Werwolfzugehörigkeit oder Spionage vorgeworfen wurde. Bis 1950 nutzte das NKWD das Gelände der ehemaligen Fleischmaschinenfabrik in der Genslerstraße als zentrales Untersuchungsgefängnis für politische Häftlinge. 1950 wurde die Untersuchungshaftanstalt Hohenschönhausen von der sowjetischen Kontrollkommission an die DDR übergeben. Zuerst übernahm das DDR-Innenministerium den Gefängniskomplex, übergab ihn aber im selben Jahr dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das ihn als zentrale Untersuchungshaftanstalt bis 1989 in Betrieb hatte.

Die Haftbedingungen waren bis in die 70er Jahre hart und unmenschlich. Es wird davon ausgegangen, daß in Hohenschönhausen 3 000 bis 3 500 Menschen umgekommen sind.

Hohenschönhausen ist mehr als nur ein Ort des Gedenkens.

Im Oktober 1990 beschloß der Senat von Berlin, in Hohenschönhausen eine Gedenkstätte einzurichten. Von 1991 bis 1995 unterstand Hohenschönhausen der Senatsverwaltung für Justiz, seit September 1995 fällt Hohenschönhausen in die Zuständigkeit der Senatskulturverwaltung. Nach einem positiven Votum dreier Gutachter erfolgte im Dezember 1995 die Installierung der Gedenkstätte Hohenschönhausen. Der Bund beteiligte sich noch 1995 am Aufbau der Gedenkstätte im Rahmen einer Projektförderung mit 107 545 DM, das Land mit 145 232 DM. An der für 1996 vorgesehenen Erhöhung auf insgesamt 664 230 DM kann der Bund nach bisherigem Sachstand keine 50 %ige Beteiligung gewährleisten.

Für 1997 waren nach Beratungen im Bundesministerium des Innern (Fördermittel von 1 536 660 DM beantragt, die hälftig von Bund und Land getragen werden sollten. Ein wesentliches Kernstück ist die Beantragung zweier Zeitstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (BAT IIa). Dies ist aus zweierlei Gründen zwingend geboten:

  • Im Hinblick auf die langwierigen Recherchen in russischen und deutschen Archiven, da kein zusammenhängender Aktenbestand überliefert ist;
  • im Hinblick auf die Befragung von Zeitzeugen, bei der aus Altersgründen Eile geboten ist, auf die Sammlung und Auswertung von Erinnerungsberichten.

Beide Aufgaben können nur mit personeller Kontinuität geschehen und nicht durch kurzfristige Werkverträge. Zu berücksichtigen ist, daß gerade die unter 2. genannte Aufgabe sehr viel Hintergrundwissen und eine hohe Sensibilität verlangen.

Erschwerend kommt hinzu, daß Ende 1989 MfS-Offiziere nahezu alle Unterlagen vernichteten, so daß das damalige Innenministerium der DDR den Komplex Hohenschönhausen aktenlos übergeben hat, d. h. die Gedenkstättenarbeit beginnt hier ganz von vorn.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen3

1

Was gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die Unterstützung der Gedenkstätte Hohenschönhausen zu tun, um ihrer Verantwortung bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts gerecht zu werden?

2

Welche Gründe sind Ursachen dafür, daß das Bundesministerium des Innern für 1996 eine gekürzte Projektmittelförderung vorsieht und für 1997 lediglich 300 000 DM als Fördermittel zur Verfügung stellen will, was eine Mittelkürzung von mehr als 50 % bedeutet?

3

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß für die Errichtung einer Stiftung zum Andenken an den ersten Reichskanzler Otto von Bismarck 7,5 Mio. DM für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen und jährlich 1 Mio. DM für Betriebskosten bereitgestellt werden sollen, die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Bonn, den 8. Mai 1996

Markus Meckel Wolfgang Behrendt Dr. Eberhard Brecht Christel Deichmann Iris Gleicke Hans-Joachim Hacker Manfred Hampel Christel Hanewinckel Stephan Hilsberg Jelena Hoffmann (Chemnitz) Renate Jäger Sabine Kaspereit Dr. Hans-Hinrich Knaape Dr. Uwe Küster Werner Labsch Christoph Matschie Herbert Meißner Christian Müller (Zittau) Siegfried Scheffler Gisela Schröter Brigitte Schulte (Hameln) Ilse Schumann Rolf Schwanitz Wieland Sorge Dr. Peter Struck Dr. Bodo Teichmann Wolfgang Thierse Siegfried Vergin Gunter Weißgerber Rudolf Scharping und Fraktion

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