Stillegung der Glantalbahn
des Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Deutsche Bahn AG hat mit Schreiben vom 8. Februar 1996 beim Eisenbahn-Bundesamt die Genehmigung zur dauernden Einstellung des Betriebes der Strecke Staudernheim-Lauterecken-Grumbach nach § 11 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt (Stillegungsantrag). Seit der Einstellung der planmäßigen Güterzugbedingung zum 1. März 1993 ist die 22 Kilometer lange Strecke ohne kommerzielle Nutzung.
Die Deutsche Bahn AG führt zur Begründung ihres Antrages aus, daß die vom Bundesministerium für Verkehr für die Teilstrecke Meisenheim-Staudernheim ausgesprochene Auferlegung aus übergeordneten Gründen nun entfallen sei. Die in den Jahren 1995 und 1996 einsparbaren Ausgaben für die Vorhaltung der Strecke würden 15,4 TDM betragen. In den nächsten Jahren stünden Investitionen in Höhe von 496 TDM an. Die Ausgaben für die laufende Unterhaltung betragen den Angaben der Deutschen Bahn AG zufolge ca. 1 444 TDM.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Zu welchem Zeitpunkt hat das Eisenbahn-Bundesamt seine Stellungnahme nach § 11 Abs. 2 AEG abgegeben?
Welchen Inhalt hat die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes?
a) In welcher Form und mit welcher Methodik hat das Eisenbahn-Bundesamt die Angaben der Deutschen Bahn AG überprüft?
b) Zu welchen Ergebnissen kam das Eisenbahn-Bundesamt dabei insbesondere bei der Höhe der notwendigen Investitionen sowie der seitens der Deutschen Bahn AG in Ansatz gebrachten Ausgaben für die laufende Unterhaltung der Glantalbahn?
c) Welches Betriebsprogramm und welche betrieblichen sowie technischen Anforderungen an die Strecke bzw. den Streckenzustand wurden bei der Berechnung der erforderlichen Investitionen bzw. Kosten der laufenden Unterhaltung angenommen?
a) Wann erfolgte die seitens des Bundesministeriums für Verkehr für die Teilstrecke Meisenheim-Staudernheim angesprochene Auferlegung aus übergeordneten Gründen, und um welche Gründe handelte es sich konkret?
b) Aus welchen Gründen entfiel die Auferlegung dieser Teilstrecke?
In welcher Höhe erhielt die Deutsche Bundesbahn seit 1986 Ausgleichszahlungen für diese Strecke (bitte auflisten nach einzelnen Jahren)?
Zu welchem Zeitpunkt hat die Deutsche Bahn AG die Strecke stillgelegt bzw. beabsichtigt sie, die Strecke stillzulegen?