Frauen als Asylsuchende
der Abgeordneten Ingrid Becker-Inglau, Anni Brandt-Elsweier, Christel Hanewinckel, Dr. Marliese Dobberthien, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Monika Heubaum, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Heide Mattischek, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Günter Rixe, Dagmar Schmidt (Meschede), Ursula Schmidt (Aachen), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 31. Oktober 1990 hat der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu erstellen und zu veröffentlichen und das Asylrecht so zu präzisieren, daß auch wegen ihres Geschlechts verfolgte Frauen Asyl in der Bundesrepublik Deutschland erhalten. In den Ausschußberatungen zum neuen Asylrecht hat die Bundesregierung zwar insoweit ihre Rechtsauffassung zum materiellen Asylrecht dargelegt, die dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mitgeteilt wurde. Über die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bei geschlechtsspezifischer Verfolgung ist aber bis heute nichts Näheres bekannt.
In anderen Ländern ist dies anders: In Kanada gibt es seit 1993 Richtlinien für das Asylverfahren, nach denen geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund anzuerkennen ist. Inzwischen existieren auch in den USA und Österreich ähnlich lautende Verordnungen.
1992 hat die Fraktion der SPD in einer Kleinen Anfrage ähnliche Informationen von der Bundesregierung erfragt (Drucksache 12/ 4004). Mangels genauer Daten konnte diese Anfrage aber nur unzulänglich beantwortet werden (Drucksache 12/4086). Wie aus dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nun zu erfahren ist, wird die Statistik inzwischen zumindest nach männlichen und weiblichen Asylsuchenden aufgeschlüsselt. Wie aus diesem Amt außerdem zu erfahren ist, gibt es in der Zwischenzeit auch in Einzelfällen die Anerkennung wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung erneut:
Fragen8
Wie detailliert sind die Statistiken des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über Zahl und Herkunft von Asylsuchenden bezüglich Alter und Geschlecht?
Wenn keine derartige Statistik geführt wird, welche Gründe sind gegeben?
Wird das Bundesamt ggf. künftig eine nach dem Geschlecht und Alter spezifizierte Aufschlüsselung vornehmen und veröffentlichen?
Wenn eine Statistik vorliegt, wie viele der z. Z. anhängigen Asylverfahren betreffen Frauen ohne Kinder? Wie viele betreffen Frauen mit Kindern? Anzahl der Kinder?
Aus welchen Herkunftsländern kommen diese asylsuchenden Frauen und wie ist die Altersstruktur?
Wie viele der asylsuchenden Frauen geben geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund an, und um welche Gründe handelt es sich im einzelnen?
Wie viele der asylsuchenden Frauen erhalten aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung inzwischen Asyl oder erfahren eine Duldung in der Bundesrepublik Deutschland?
Wird die Forderung umgesetzt, daß die Anhörung asylsuchender Frauen beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch weibliche Bedienstete und Dolmetscherinnen durchgeführt wird? Wenn nicht, aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen?