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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abkommen über die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und offene datenschutzrechtliche Probleme (G-SIG: 13011654)

Problem Datenschutzklausel beim Abschluß von Abkommen über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.06.1996

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/475323.05.1996

Abkommen über die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und offene datenschutzrechtliche Probleme

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/4753 23. 05. 96 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Günter Graf (Friesoythe), Hans-Peter Kemper, Fritz Rudolf Körper, Thomas Krüger, Dr. Uwe Küster, Dieter Maaß (Herne), Dorle Marx, Dr. Willfried Penner, Bernd Reuter, Otto Schily, Gisela Schröter, Johannes Singer, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Uta Titze-Stecher, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Jochen Welt, Dieter Wiefelspütz, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD Abkommen über die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und offene datenschutzrechtliche Probleme Seit 1991 hat die Bundesregierung mit zahlreichen MOE-Staaten Regierungsabkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus (OK-Abkommen) in die Wege geleitet. Einige dieser Abkommen sind in Kraft getreten, andere wiederum nur unterzeichnet, und einige sind noch nicht abschließend ausgehandelt. Seit ca. einem Jahr kommen die OK-Abkommen nicht voran, weil Streit zwischen den beteiligten Ressorts (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und Auswärtigem Amt) besteht. Grund hierfür ist die in den Abkommen enthaltene sog. Datenschutzklausel (DSK). Aus deutscher Sicht dient sie der Einhaltung unseres Datenschutzstandards, wonach die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland zu nachrichtendienstlichen Zwecken verboten ist (sog. „polizeiliche Zweckbindung"). Demzufolge enthält die DSK u. a. die Bestimmung, daß personenbezogene Daten ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden dürfen. Nachträglich und mit großer Verspätung ist innerhalb der Bundesregierung erkannt worden, daß die DSK in den OK- Abkommen, an die die ausländischen wie die deutsche Regierung gleichermaßen gebunden sind, in Widerspruch zu deutschen Gesetzen steht. Nach den Gesetzen über den Bundesverfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst sind Bundesbehörden, teilweise auch die Polizeien der Länder und die Staatsanwaltschaften, nämlich verpflichtet, ihnen aus dem Ausland bekanntgewordene Tatsachen, die für die innere Sicherheit relevant sind, an die genannten Dienste zu übermitteln. Die Auflösung dieses Widerspruches ist den beteiligten Bundesministerien bis heute nicht gelungen. Seit Monaten zeigen sich die politisch Verantwortlichen nicht in der Lage, eine Entscheidung herbeizuführen. Diese Blockade führt zu schwerem Schaden für die innere Sicherheit. Es ist mittlerweile Allgemeingut, daß die internationale Zusammenarbeit der Polizeien auf der Grundlage von Kooperationsabkommen eine zentrale Rolle in der Verbrechensbekämpfung einnimmt. Das beschriebene Problem muß daher dringend gelöst werden. Die Bundesregierung muß endlich zu einem in sich schlüssigen, praktikablen und rechtlich einwandfreien Konzept finden. Ausweichende Erklärungen einzelner Staatssekretäre können nicht weiter hingenommen werden. Wir fragen deshalb die Bundesregierung: 1. Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die Bundesregierung zunächst OK-Abkommen mit der genannten DSK abschließt und erst anschließend das Verhältnis der DSK zu den Gesetzen über den Bundesverfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst problematisiert? 2. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß die DSK in Widerspruch zu den o. a. Gesetzen steht? 3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß nach deutschem Datenschutzrecht eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland verboten ist, wenn dort die Weiterleitung an die jeweiligen Geheim- oder Nachrichtendienste zu besorgen ist? 4. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß sich deutsche Behörden aufgrund der in den OK-Abkommen enthaltenen DSK entweder gesetzeswidrig verhalten müssen, weil sie einschlägige, aufgrund der jeweiligen OK-Abkommen erlangte personenbezogene Daten nicht an die Dienste weiterleiten, oder sich völkervertragsrechtswidrig verhalten müssen, weil sie entgegen der DSK an die Dienste übermitteln? 5. Wie werden die bereits in Kraft getretenen OK-Abkommen im Hinblick auf die DSK auf deutscher Seite derzeit praktiziert (bitte für jedes Abkommen gesondert aufführen)? 6. Hält die Bundesregierung die abgeschlossenen bzw. in Kraft getretenen - und zukünftige - OK-Abkommen für ratifizierungsbedürftig? Wenn nein, warum nicht? 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die einschlägigen deutschen Gesetze an die DSK der in Kraft getretenen OK- Abkommen in der Weise anzupassen, daß eine Übermittlung der aus dem Ausland erhaltenen personenbezogenen Daten an die deutschen Dienste entfällt? 8. Wenn die Fragen 6 und 7 verneint werden: Welchen anderen Lösungsweg schlägt die Bundesregierung zur Bereinigung der beschriebenen Konfliktlage ein? 9. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß alleine die bei ihr aufgetretenen Unsicherheiten zur DSK dem Inkrafttreten bereits unterzeichneter Abkommen und dem Abschluß noch in Verhandlungen befindlicher Abkommen im Wege steht? Wenn nein, welche anderen Gründe gibt es noch (bitte nach einzelnen Abkommen bzw. Verhandlungen aufschlüsseln)? 10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß ein an ausländische Regierungen gestelltes Ansinnen, sich in OK- Abkommen auf sog. asymmetrische Datenschutzklauseln einzulassen (die deutschen Behörden dürfen an ihre Dienste übermitteln, die ausländischen Behörden hingegen nicht) mangels Gegenseitigkeit für den Verhandlungspartner unzumutbar ist, und daß alleine ein solches Ansinnen die gegenseitigen Beziehungen zu beeinträchtigen geeignet ist? Bonn, den 22. Mai 1996 Frank Hofmann (Volkach) Gisela Schröter Günter Graf (Friesoythe) Johannes Singer Hans-Peter Kemper Dr. Cornelie Sonntag -Wolgast Fritz Rudolf Körper Wieland Sorge Thomas Krüger Dr. Peter Struck Dr. Uwe Küster Uta Titze- Stecher Dieter Maaß (Herne) Siegfried Vergin Dorle Marx Ute Vogt (Pforzheim) Dr. Willfried Penner Jochen Welt Bernd Reuter Dieter Wiefelspütz Otto Schily Rudolf Scharping und Fraktion]

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