Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/5045
13. Wahlperiode
24. 06. 96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vera Lengsfeld, Rita Grießhaber,
Michaele Hustedt, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/4815 —
Umweltgifte in Schulcontainern
Aus Platzmangel wurden in. den 60er und 70er Jahren in deutschen
Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten häufig Container, mobile
Pavillons oder demontable Einheiten aufgestellt, die den akuten
Platzmangel beseitigen sollten. Die provisorischen Gebäude aus
Fertigbauteilen wurden und werden häufig wesentlich länger genutzt als
ursprünglich geplant, nicht selten über 20 oder 30 Jahre.
Schadstoffmessungen in diesen provisorischen Unterrichts- und Betreuungsräumen
ergaben, daß aus diesen Containern Schadstoffe wie Chlornaphtaline
(PCN), Formaldehyd, Phenole, Toluol, Lindan oder Pentachlorphenol
(PCP) ausgasen. Diese Ausgasung soll insbesondere nach längerer
Nutzung durch feuchte Spanplatten an Decken, Wänden und Fußböden
dieser provisorischen Container auftreten. Eltern von betroffenen Kindern
berichten von Krankheitssymptomen wie Kopf- und Magenschmerzen,
Brechreiz, Schlaf- und Darmstörungen, Allergien, Augenröte oder
Müdigkeit.
Vorbemerkung
Der Bau und die Unterhaltung von Schulen und Kindergärten
unterliegen in der Regel nicht dem Zuständigkeitsbereich des
Bundes. Die Überwachung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
an die Sicherheit und Ordnung baulicher Anlagen, insbesondere
zum Schutz von Leben oder Gesundheit, obliegt den nach
Landesrecht für die Bauaufsicht zuständigen Stellen. Mit der
bauordnungsrechtlichen Zulassung von Bauprodukten haben die Länder
das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin beauftragt.
Da der Bund bis auf wenige Sonderfälle - von do rt sind keine
Schadstoffausgasungen aus den verwendeten Baumaterialien be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Raumordnung,
Bauwesen und Städtebau vom 20. Juni 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
kannt - selbst keine Schulen und Kindergärten errichtet und
betreibt, kann die Bundesregierung nicht über detaillie rtes
Datenmaterial aus diesem Bereich verfügen. Insofern muß die
Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder und auf das
gegebenenfalls bei den Schul- bzw. Kindergartenträgern vorhandene
Datenmaterial verweisen.
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Schadstoffbelastung von provisorischen Räumen aus Fertigbauteilen
(Container, Pavillons etc.), die als Schulräume oder als Räume für
Kindergärten genutzt werden?
2. a) Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Belastungen
solcher Schulcontainer mit Chlornaphtalinen (PCN), Formaldehyd,
Phenol, Toluol, Lindan, Pentachlorphenol (PCP), polychlorierten
Biphenylen (PCB) oder Asbest sind und wie hoch die
Spitzenwerte der Messungen lagen,
b) wie viele solcher provisorischen Gebäude in den vergangenen
30 Jahren in Schul- und Kindergartenhöfen in der
Bundesrepublik Deutschland errichtet wurden,
c) an wie vielen dieser provisorischen Gebäude
Schadstoffmessungen durchgeführt wurden?
Da der Bund weder Trägerfunktionen noch
bauordnungsrechtliche Verantwortung bei Schulen und Kindergärten wahrnimmt,
können der Bundesregierung keine repräsentativen Daten über
Schadstoffbelastungen, Schadstoffkonzentrationen, Höhe der ge
-
messenen Spitzenwerte, die Anzahl der in den letzten 30 Jahren
errichteten provisorischen Gebäude und die Anzahl der dort
aufgeführten Schadstoffmessungen vorliegen.
3. Welche Belastungen der Schul- und Kindergartenkinder mit den in
Frage 2 aufgeführten Schadstoffen hält die Bundesregierung für
unbedenklich, und ab welchen Werten treten Gefahren für die
Gesundheit der Kinder und Jugendlichen auf?
Wurden diese Werte bei Schadstoffmessungen in Schulcontainern
überschritten?
Zur Beurteilung der Belastungssituation liegen für mehrere der
genannten Stoffe bzw. Stoffgruppen Richtwerte vor, die nach
Auffassung der Bundesregierung auch für die Beurteilung der
Belastung in Schulen und Kindergärten zur Orientierung
herangezogen werden könnten.
Bereits 1977 hat das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA)
für Formaldehyd einen Richtwert von 0,1 ppm angegeben, der
im Innenraum nicht überschritten werden sollte. Für Lindan
ist durch das BGA ebenfalls ein Richtwert genannt worden, der
1 mg/m3 beträgt.
Bei Asbest und PCB liegen für die Entscheidung über eine
erforderliche Sanierung Richtlinien der Projektgruppe
„Schadstoffe" der Fachkommission Baunormung der
Arbeitsgemeinschaft für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen
Minister der Länder (ARGEBAU) vor. Ein weiterer
Richtlinienentwurf der Projektgruppe „Schadstoffe" der ARGEBAU für die
Bewertung und Sanierung PCP-belasteter Baustoffe und Bauteile in
Gebäuden wurde der Fachkommission „Bauaufsicht" der ARGE-
BAU zugeleitet, damit diese einen Mustererlaß für die Einführung
als technische Baubestimmung gemäß § 3 Abs. 3 der
Musterbauordnung erarbeitet.
Mit einem Empfehlungswert für Sanierungs- und Erfolgskontrolle
bei Toluol befaßt sich eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern
der Innenraumluftkommission des Umweltbundesamtes und des
Ausschusses für Umwelthygiene der Arbeitsgemeinschaft der
leitenden Ministerialbeamten (AGLMB).
Für Chlornaphtalin gibt es bisher noch keinen entsprechenden
Richtwertevorschlag.
Da der Bundesregierung nach den oben erfolgten Erläuterungen
kein Datenmaterial zur Verfügung stehen kann, ist von hier auch
keine Aussage und keine Bewertung über die Höhe der im
Einzelfall gemessenen Werte möglich.
4. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung einen
Zusammenhang zwischen dem Alter der provisorischen Gebäude und der
Schadstoffbelastung?
Wenn ja, für welche Errichtungszeiträume bestehen besondere
Belastungen?
Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Alter der
provisorischen Gebäude und der Ausgasung von Schadstoffen in
Innenräumen ist wegen der Vielzahl der relevanten Einflüsse (Zustand
der Oberflächen, Temperatur, Feuchte usw.) nicht gegeben. Es ist
allerdings davon auszugehen, daß für provisorische Gebäude, die
nach Inkrafttreten von Verwendungsverboten für die in Rede
stehenden Chemikalien aufgestellt wurden, diesbezügliche
Gefahren keine Rolle mehr spielen.
Inbesondere sei auf die bereits seit längerem bestehenden
Verwendungsverbote für PCP, PCB und Asbest hingewiesen.
5. Sind der Bundesregierung ärztliche Untersuchungen oder Studien
über die Krankheitsbilder der betroffenen Kinder und Jugendlichen
bekannt?
Wenn ja, welche Krankheiten und Krankheitsbilder werden darin
beschrieben?
Ärztliche Untersuchungen in Schulen und Kindergärten werden
auf Landes- oder kommunaler Ebene veranlaßt und durchgeführt.
Das Datenmaterial aus diesen Untersuchungen steht der
Bundesregierung insofern nicht zur Verfügung.
6. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung
erforderlich, um eine Gefährdung der Gesundheit der Kinder
auszuschließen und bestehende Gefährdungen zu beseitigen?
Die Entscheidung über Maßnahmen sollte unter Bezug auf die in
der Antwort zu Frage 3 angegebenen Richtwerte bzw.
Empfehlungen erfolgen.
7. Welche Maßnahmen wurden nach Erkenntnissen der
Bundesregierung bisher auf den verschiendenen Ebenen getroffen, um
Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen?
Da der Bund weder Trägerfunktionen noch
bauordnungsrechtliche Verantwortung bei Schulen und Kindergärten
wahrnimmt, ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, den
zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erfassung, Bewertung und ggf.
Sanierung vorzugeben.]