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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und Bundeswehr

<span>Beratungen der Bundeswehr in Gebäuden der BA, auch für SGB-II-Leistungsbezieher, Rechtsgrundlagen und Zielsetzungen allgemein und in Leipzig, Bekanntmachung der Bundeswehr-Arbeitsangebote und deren Zumutbarkeit, ausgesprochene sowie zurückgenommene Sanktionen 2006 und 2007, Teilnahmepflicht an Informationsveranstaltungen und Sanktionsandrohungen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/801207. 02. 2008

Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und Bundeswehr

der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundestagsdrucksache 16/7650 (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/7437) antwortet die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundeswehr in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) feste Büros hätte und dauerhaft Sprechstunden abhalten würde, mit Nein. Laut Bürgerinnen- und Bürgeraussagen existiert in Osnabrück im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit eine Beratungsstelle der Bundeswehr, ebenso in der Bundesagentur für Arbeit in Essen (Berliner Platz 10, 45127 Essen, Raum 1401 und 1402). Die Wehrdienstberatung in Essen hat laut Bürgerinnen- und Bürgeraussagen dauerhafte Sprechstunden.

Laut „Dresdner Morgenpost am Sonntag“ vom 16. Dezember 2007 gibt es zwischen der ARGE Leipzig und dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung (ZNwG), welches mittels Wehrdienstberatern für den Dienst bei der Bundeswehr wirbt, einen Kooperationsvertrag zwecks Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Jugendlichen werden Jobs bei der Bundeswehr angeboten. Der Leipziger Sprecher der ARGE betont in dem „Dresdner Morgenpost am Sonntag“-Artikel: „Ein Angebot für einen Job beim Bund werten wir als normale Wiedereingliederungshilfe. Allerdings werden wir in jedem Einzelfall prüfen, ob das Angebot zumutbar war und somit Sanktionen fällig werden.“ Der in dem „Dresdner Morgenpost am Sonntag“-Artikel zitierte Hauptmann der Bundeswehr sagte: „Bundesweite Mobilität und die uneingeschränkte Bereitschaft zu Auslandseinsätzen setzen wir natürlich voraus.“ Laut der Aussage des Leipziger ARGE-Sprechers in dem Artikel „Krieg statt Hartz IV“ in der „Jungen Welt“ vom 28. Dezember 2007 seien Kooperationsvereinbarungen mit dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung keine sächsische Besonderheit: „Anderswo in Deutschland bestehen diese Beziehungen schon seit vielen Jahren.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Gibt es in den Gebäuden der Bundesagentur für Arbeit feste Beratungsstellen der Bundeswehr und/oder dauerhafte Sprechstunden der Bundeswehr?

2

Bieten diese ihre Beratung und ihre Sprechstunden auch Arbeitsuchenden im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) an?

3

Aufgrund welcher Kooperationsvereinbarung (bitte als Anlage beifügen) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundeswehr und mit welchen Zielsetzungen arbeiten die Beratungsstellen der Bundeswehr in den Gebäuden der Bundesagentur für Arbeit?

4

Aufgrund welcher Kooperationsvereinbarung (bitte als Anlage beifügen) zwischen der ARGE Leipzig und der Bundeswehr und mit welchen Zielsetzungen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen ARGE Leipzig und der Bundeswehr?

5

Gibt es weitere Kooperationsvereinbarungen zwischen ARGEn und der Bundeswehr, mit welchen Zielsetzungen?

Wenn ja, diese bitte als Anlagen beifügen.

6

In welcher Form werden Erwerbslose im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und Arbeitsuchende im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über Jobangebote der Bundeswehr informiert, innerhalb welcher Maßnahmen?

7

Ist die Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen für Erwerbslose verpflichtend, und werden den Erwerbslosen Sanktionen zur Durchsetzung dieser Teilnahmeverpflichtung angedroht?

8

Ist ein Arbeitsangebot der Bundeswehr an Erwerbslose im Rahmen des SGB III bzw. Arbeitsuchende im Rahmen des SGB II zumutbar, und kann es bei Arbeitsablehnung sanktioniert werden?

9

Wie viele Sanktionen der unterschiedlichen Sanktionsstufen im Rahmen des SGB II bzw. wie viele Sperrzeiten im Rahmen des SGB III im Jahr 2006 und im Jahr 2007 wurden wegen Nichtannahme eines Jobangebotes der Bundeswehr ausgesprochen?

10

Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen im SGB II und wie viele Sperrzeiten im SGB III, die aufgrung einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes der Bundeswehr ausgesprochen worden sind, wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen zurückgenommen?

Berlin, den 1. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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