Politik der Bundesregierung in bezug auf indigene Völker
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Matschie, Brigitte Adler, Klaus Barthel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD — Drucksache 13/5173 —
Nach wie vor gehören die indigenen Völker weltweit zu den am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die Ausrufung der VN-Dekade der indigenen Völker und die Beschlüsse der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio 1992 (Agenda 21, Kapitel 26) haben bislang keine durchgreifende Verbesserung der Situation indigener Völker gebracht. Auch die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen und die Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung haben Einfluß auf die Lebensverhältnisse indigener Völker. Trotz einiger Weiterentwicklungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird die Politik der Bundesregierung jedoch den tatsächlichen Herausforderungen in diesem Bereich und den mit der Agenda 21 eingegangenen Verpflichtungen nicht gerecht.
Fragen und Antworten26
Auf welche Art und Weise bemüht sich die Bundesregierung um den Schutz und die Stärkung indigener Völker und ihrer kulturellen Vielfalt im Sinne des Kapitels 26 der Agenda 21?
Die Bundesregierung setzt sich auf vielfältige A rt und Weise für den Schutz und die Stärkung indigener Völker und ihrer kulturellen Vielfalt im Sinne der Agenda 21 ein.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wird dies in erster Linie an den Vergabekriterien, dem Zielgruppenkonzept, den soziokulturellen Kriterien und den Schwerpunkten Armutsbekämpfung, Umwelt- und Ressourcenschutz und Bildung deutlich. Bei Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in diesen Bereichen sind indigene Bevölkerungsgruppen häufig die Zielgruppe. Insbesondere die Vergabekriterien Achtung der Menschenrechte (hier nicht zuletzt der Indikator Schutz nationaler Minderheiten), Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit und die Beteiligung der jeweiligen Bevölkerung am politischen Entscheidungsprozeß sind geeignet, Art und Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit einem Partnerland auch von der Situation indigener Bevölkerungsgruppen abhängig zu machen. Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen an Entscheidungsprozessen und entwicklungspolitischen Maßnahmen im Partnerland ein. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf benachteiligten und marginalisierten Bevölkerungsteilen, somit also auch häufig auf indigenen Bevölkerungsgruppen.
In diesem Zusammenhang kommt der rechtlichen und tatsächlichen Absicherung der indigenen Bevölkerung bei der Unterstützung von Reformen des Justizwesens eine besondere Bedeutung zu.
Des weiteren trägt die Bundesregierung durch Förderung im Rahmen von Projekten des vom Auswärtigen Amt verwalteten Kulturerhaltungsprogramms zur Erhaltung der kulturellen Identität indigener Bevölkerungsgruppen bei. In den Jahren 1993 bis 1995 wurden z. B. Projekte zur Dokumentation der Musik der Aparai-Indianer Brasiliens, zu einer Veröffentlichung über die Stammesgeschichte der Chiriguano-Indianer und zu Feldforschung über Sitten und Bräuche der Pygmäen mit insgesamt über 235 000 DM gefördert.
Die Bundesregierung fördert in großem Umfang Projekte und Programme der politischen Stiftungen und kirchlichen Hilfswerke, die den Schutz und die Stärkung indigener Bevölkerungsgruppen als eines ihrer traditionellen Handlungsfelder ansehen.
Die Bundesregierung wird in Kürze ein spezielles Konzept vorlegen, das der Entwicklungszusammenarbeit mit indigenen Bevölkerungsgruppen in Lateinamerika gewidmet ist. Es orientiert sich in seinen wichtigsten Kernaussagen am Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) „Convention Concerning Indigenous and Tribal Peoples in Independent Countries", das den Schutz der sozialen und kulturellen Identität der indigenen Bevölkerungen innerhalb ihrer Heimatstaaten und die Achtung ihres freien Willens zur selbstständigen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse festschreibt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verfolgt dieses Konzept das Ziel, Möglichkeiten für eine Verstärkung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zugunsten indigener Bevölkerungsgruppen in Lateinamerika aufzuzeigen und potentiellen negativen Auswirkungen anderer Maßnahmen auf diese Zielgruppe vorzubeugen.
Dabei sollen vor allem folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
- die Unterstützung von Maßnahmen zur legalen und faktischen Absicherung von Rechtspositionen indigener Bevölkerungsteile, vor allem ihrer Landrechte
- die Respektierung der Entwicklungsvorstellungen und der Lebensweise der betroffenen indigenen Bevölkerung, die Förderung von Bildung und Wissen als Voraussetzung dafür, Entwicklungsperspektiven zu überschauen und eigenverantwortlich bestimmen zu können
- die Stärkung der Rolle der indigenen Frauen
- eine möglichst umfassende Konsultation und Partizipation der indigenen Zielgruppen und der von ihnen legitimierten Vertreter bei Auswahl, Planung und Durchführung der Vorhaben.
Die Bundesregierung trägt mit diesem neuen, speziell auf die Belange indigener Bevölkerungen ausgerichteten Förderansatz vor allem dem gewachsenen Selbstbewußtsein der indigenen Bevölkerungsgruppen in Lateinamerika und ihrem hohen Organisationsgrad sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene Rechnung. Hinzu kommt die zunehmende Bereitschaft der lateinamerikanischen Regierungen, indigene Belange ernst zu nehmen und ihnen auf staatlicher und zwischenstaatlicher Ebene die gebührende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Erst diese Voraussetzungen bieten die Chance, nachhaltige strukturelle Veränderungen zugunsten indigener Bevölkerungsgruppen zu bewirken.
Besteht von seiten der Bundesregierung die Absicht, Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke von bilateralen und multilateralen Kooperationen und Konsultationen mit indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten einzurichten?
Die Bundesregierung und die in ihrem Auftrag tätigen Durchführungsorganisationen sind bestrebt, den engen Kontakt zu den Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen ebenso wie zu deutschen und lokalen Nichtregierungsorganisationen, die mit ihnen zusammenarbeiten, weiter auszubauen. Dementsprechend finden Kontakte und Konsultationen auf Arbeitsebene mit Vertretern des Auswärtigen Amtes und weiteren Ressorts im Zusammenhang mit Einzelvorhaben, aber auch zu allgemeinen Fragen der Zusammenarbeit, je nach Gelegenheit, statt. Die Absicht, derartige Kontakte zu institutionalisieren, besteht nicht.
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache (unter Berücksichtigung der Frage 4), daß indigene Völker weder an den aktuellen Verhandlungen zu GATT/WTO teilhaben, noch in den Diskussionen hierzu berücksichtigt werden?
Die Welthandelsorganisation (WTO) wendet sich an Staaten und unabhängige Wirtschaftsgebiete, nicht aber an einzelne Volksgruppen.
Welche Konsequenzen für ihre Politik zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß rund 75 % der globalen nichterneuerbaren Ressourcen auf den Territorien indigener Völker liegen?
Der Bundesregierung liegen keine verläßlichen Angaben darüber vor, daß rund 75 % der globalen nichterneuerbaren Ressourcen auf den Territorien indigener Bevölkerungsgruppen liegen. Unabhängig davon wird darauf verwiesen, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit auch die Situation der indigenen Bevölkerung in Betracht zieht.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zum Zwecke der Ausbeutung dieser Ressourcen indigene Völker systematisch benachteiligt werden?
Der Bundesregierung sind Einzelfälle bekannt, in denen indigene Bevölkerungsgruppen, die in rohstoffreichen Gebieten leben, bei der Ausbeutung von Ressourcen benachteiligt wurden oder in denen sie aus ihren angestammten Gebieten vertrieben wurden. Allerdings liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die eine systematische Benachteiligung indigener Bevölkerungen bei der Ausbeutung von Ressourcen belegen.
Glaubt die Bundesregierung, daß die Ausbeutung dieser Ressourcen im wesentlichen durch die permanente Nachfrage und Konsumption dieser Ressourcen durch die Industrienationen, wie etwa Deutschland, bewirkt wird?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Nutzung der weltweiten Ressourcen durch alle Völker der Erde erfolgt. Die Gewinnung und Verwertung der globalen nichterneuerbaren Ressourcen bilden einen Teil der weltweiten wirtschaftlichen Aktivitäten und folgen Angebot und Nachfrage am Markt.
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich die in den Fragen 5 und 6 erwähnten Vorgänge sowohl gegen die ILO-Konvention 169 und damit gegen bestehendes Völkerrecht verhalten, als auch gegen den Geist, wie er im Kapitel 26 der Agenda 21 zum Ausdruck gebracht wird?
Da die Bundesregierung die Ansicht, daß indigene Bevölkerungen bei der Ausbeutung nichterneuerbarer Ressourcen systematisch benachteiligt werden, nicht teilt, sieht sie keinen Verstoß gegen die ILO-Konvention Nr. 169 oder den Geist der Beschlüsse der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio (Agenda 21, Kapitel 26) .
Wie bewertet die Bundesregierung den Status des Gewohnheitsrechts der indigenen Völker, die traditionell keine schriftlich festgehaltenen Gesetze (codices) besitzen und deren Rechtssysteme vielmehr dem völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht entsprechen, bezüglich seines Stellenwertes in Kanada und in den USA?
Der Bundesregierung sind die Rechtssysteme der indigenen Bevölkerung Kanadas und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht in einem Umfang bekannt, der eine Bewertung ihres jeweiligen Status zulassen würde.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß indigene Völker nicht als Rechtssubjekte im Sinne des Völkerrechtes anerkannt werden?
Nach Abschluß des Dekolonisierungsprozesses werden indigene Bevölkerungen als nationale oder ethnische Minderheiten definiert , die innerhalb der Grenzen von bestehenden und als Völkerrechtssubjekte anerkannten Staaten leben. Nach klassischem Völkerrecht kommt neben internationalen Organisationen und einigen traditionell begründeten Ausnahmen lediglich Staaten, nicht aber einzelnen Bevölkerungsteilen innerhalb bestehender Staaten Völkerrechtssubjektivität zu. Der gegenwärtige Status indigener Bevölkerungen entspricht daher gängiger Staatenpraxis und überwiegender Völkerrechtslehre.
Setzt sich die Bundesregierung gegenwärtig für eine Änderung dieses Status und eine völkerrechtliche Anerkennung dieser Völker ein, oder beabsichtigt die Bundesregierung, dieses zukünftig zu tun?
In ihrem Verhältnis zu indigenen Bevölkerungen hat die Bundesregierung zu berücksichtigen, daß sie völkerrechtlich zur Achtung der territorialen Integrität bestehender Staaten verpflichtet ist. Die Bundesregierung kann sich nicht für die Entstehung neuer Völkerrechtssubjekte einsetzen, ohne daß dies den Zerfall bereits bestehender, von Deutschland anerkannter Staaten zur Folge haben würde. Eine solche Entwicklung und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit liegen nicht im Interesse Deutschlands und der Völkergemeinschaft.
Wie bewertet die Bundesregierung den Wunsch indigener Völker, ihrer Organisationen oder deren Repräsentanten nach einer Anerkennung durch das Völkerrecht und nach Selbstbestimmung im Sinne des Völkerrechts?
Der Wunsch indigener Bevölkerungen nach völkerrechtlicher Anerkennung steht im Konflikt mit dem Anspruch bestehender Staaten auf Achtung ihrer territorialen Integrität. Nach Ansicht der Bundesregierung kann dieses Spannungsverhältnis wirksam abgebaut werden, indem indigenen Bevölkerungsgruppen effektive Schutzmechanismen zur Wahrung ihrer kulturellen und ethnischen Identität zur Verfügung gestellt werden. Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte bildet nach Ansicht der Bundesregierung eine wirksame Basis für den internationalen Minderheitenschutz auf globaler Ebene.
Dem von indigenen Bevölkerungen geäußerten Wunsch nach Selbstbestimmung könnte durch Einräumung regionaler Autonomie sowie durch eine angemessene Beteiligung an der innerstaatlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für einen effektiven Schutz und eine angemessene Beteiligung indigener Bevölkerungsgruppen an innerstaatlichen Willensbildungsprozessen einsetzen.
Ist die Bundesregierung zur Aufnahme direkter Verhandlungen mit indigenen Organisationen oder deren Repräsentanten bereit, insbesondere auch dann, wenn es um die Ausbeutung von nichterneuerbaren Ressourcen geht?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die Interessen indigener Bevölkerungen auch in wirtschaftlichen Fragen angemessen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wäre eine Beteiligung von Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen an Verhandlungen denkbar. Eine solche Einbeziehung dürfte jedoch zu keiner Veränderung des völkerrechtlichen Status indigener Bevölkerungen führen und würde das Einverständnis der offiziellen Verhandlungspartner der Bundesregierung voraussetzen.
Versteht die Bundesregierung das Recht auf Selbstbestimmung der indigenen Völker als ein Mittel zur Erhaltung der kulturellen Identität dieser Völker?
Die Kultur indigener Bevölkerungsgruppen ist ein wertvoller Beitrag zur Kultur der Staaten, in denen sie leben. Es liegt im Interesse dieser Staaten, ihn durch die Förderung des Erhalts der kulturellen Identität dieser Völker zu wahren.
Im übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 11 aufgeführten Grundsätze verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, daß indigene Völker aufgrund ihrer Kenntnisse von biotischen Zusammenhängen für die Umwelt und die Entwicklung ihrer jeweiligen Region eine wesentliche Rolle spielen?
Indigene Bevölkerungsgruppen verfügen z. T. über ein großes Wissen über den Wert ihrer natürlichen Umwelt. Ausdruck der zunehmenden Anerkennung dieser Tatsache ist nicht zuletzt die Etablierung neuer wissenschaftlicher Zeitschriften, die sich der Verbreitung indigenen Wissens bzw. entsprechender Studien widmen (z. B. „Journal of Ethnobiology", „Journal of Ethnopharmacology", „Indigenous Knowledge and Development Monitor").
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß indigene Völker aufgrund ihrer Kenntnisse von biotischen Zusammenhängen für den Erhalt ihrer Umwelt und die Entwicklung ihrer Region eine wesentliche Rolle spielen. Den besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten, die von indigenen Völkern überliefert werden (z. B. Verwendungsmöglichkeiten für Pflanzen, Kultivierungstechniken für Nutzpflanzen, Kenntnisse in dauerhafter Agroforstwirtschaft), kommt große Bedeutung bei der Diskussion von Schutzstrategien für die tropischen Regenwälder zu. Es ist daher im globalen Interesse, daß die indigenen Kulturen ihren Wissensschatz nicht nur erhalten, sondern auch mitteilen und ausbauen können.
In diesem Zusammenhang mißt die Bundesregierung dem Austausch von Informationen und Know-how zwischen indigenen Bevölkerungen und den Industrienationen im Rahmen des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt" aus dem Jahre 1992 große Bedeutung bei. Auf der Grundlage der Artikel 16, 17 und 18 dieses Übereinkommens wurde die Entwicklung eines Clearing-House-Mechanismus verabschiedet. Diese Art „Datendrehscheibe" soll die technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten fördern und erleichtern.
Welche internationalen Maßnahmen zum Schutz von indigenen Wissenschaften sind der Bundesregierung in Verbindung mit intellektuellen Eigentumsrechten bekannt?
Die Bundesregierung verfolgt die von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Schritte zum Schutz des kulturellen und intellektuellen Erbes indigener Bevölkerungen mit Aufmerksamkeit.
Im Rahmen des Vereinten Nationen gibt es seit langem Bestrebungen, das kulturelle und intellektuelle Erbe indigener Bevölkerungen zu schützen. Ausgangspunkt war die „Erklärung über die Prinzipien internationaler Kooperation im Kulturbereich der UNESCO" aus dem Jahr 1966. Der Unterausschuß für die Verhinderung der Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten der Menschenrechtskommission des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 1993 eine umfassende Studie mit dem Titel „Study on the protection of the cultural and intellectual property of indigenous peoples" veröffentlicht.
Beabsichtigt die Bundesregierung, Schritte zum Schutz von indigem Wissen und intellektuellen Eigentumsrechten zu unternehmen?
In Anbetracht der Vielfalt der Überlieferungsformen indigenen Wissens, der Komplexität indigenen Gewohnheitsrechts und der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten geht die Bundesregierung davon aus, daß ein wirksamer Schutz nur auf regionaler bzw. nationaler Ebene erreicht werden kann.
Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß die Beteiligung indigener Völker, ihrer Organisationen oder deren Repräsentanten auf internationaler Ebene verstärkt wird, um die den indigenen Völkern eigene Lebensweise besser zu schützen?
Der Bundesregierung ist eine Beteiligung indigener Bevölkerungen auf internationaler Ebene willkommen. Die Ausrufung des „Internationalen Jahres für die indigene Bevölkerung der Welt" durch die Vereinten Nationen im Jahre 1993 und die Beteiligung von Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen an der Aussprache zu diesem Thema auf der 47. Generalversammlung der Vereinten Nationen haben gezeigt, daß bereits erste Schritte zu einer verstärkten Einbeziehung indigener Völker auf internationaler Ebene unternommen wurden.
In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung das im Rahmen des „Internationalen Jahrzehnts der eingeborenen Völker der Welt" diskutierte Vorhaben der Einrichtung eines permanenten „Forums für Indigene Bevölkerungen" der Vereinten Nationen.
In welchen Fällen ist die Bundesregierung an Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt beteiligt, und wie beurteilt sie die Einbeziehung und aktive Mitwirkung von indigenen Völkern zum Erhalt der biologischen Vielfalt?
Die Bundesregierung hat wesentlichen Anteil am Zustandekommen des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt" , das im Jahre 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet und mittlerweile -von 174 Staaten unterzeichnet wurde. Diese Konvention wurde bislang von 138 Staaten (darunter Deutschland am 29. Dezember 1993) ratifiziert. Bestandteil des Abkommens ist u. a. die Berücksichtigung und Förderung der indigenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaft (Artikel 16 und 26 der Agenda 21). Die Bundesregierung wird diese Zielvorstellungen im Zuge der Erarbeitung einer Strategie zur nationalen Umsetzung des Abkommens prüfen.
Daneben fördert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine ständig wachsende Zahl von Vorhaben in den Bereichen Naturschutz und biologische Vielfalt (derzeit etwa 80 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 660 Mio. DM). In diesem Rahmen unterstützt sie Entwicklungsländer bei der Umsetzung von Verpflichtungen, die sie mit der Unterzeichnung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingegangen sind und die zur Erfüllung der Ziele dieses Übereinkommens beitragen. Indigene Bevölkerungsgruppen stellen in vielen Vorhaben im Naturressourcenbereich die Hauptzielgruppe oder zumindest einen wesentlichen Teil der Zielgruppe dar. In einem sektorübergreifenden Zielgruppenkonzept (November 1994) ist dargestellt, wie die Einbeziehung und aktive Mitwirkung der Zielgruppen an Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen.
Strebt die Bundesregierung zum Erhalt der biologischen Vielfalt die Zusammenarbeit mit indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten an, und in welchen Fällen ist dieses bisher geschehen?
Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich von seiten indigener Bevölkerungsgruppen initiierte Projekte zum Schutz und zur Bewahrung der biologischen Vielfalt. Ein Beispiel dafür ist das private und gemeinnützige costaricanische Institut für Biodiversität INBio, das in Zusammenarbeit mit der einheimischen Bevölkerung ein Inventar der Artenvielfalt von Flora und Fauna erstellt. Mit der Pharmaindustrie geschlossene Verträge zur Extraktion des Pflanzenmaterials kommen der einheimischen Bevölkerung zugute. INBio gilt als vorbildlich auch für andere Staaten Lateinamerikas. Das Projekt wird durch einen vom CIM (Center for International Migration) Frankfurt entsandten deutschen Experten unterstützt.
Im Rahmen des Internationalen Tropenwaldschutzprogramms „Brasilien", zu dem die Bundesregierung rund 300 Mio. DM beisteuert, ist der Schutz der brasilianischen indigenen Bevölkerung eines der zentralen Anliegen. Dabei wird sowohl mit den wichtigsten Organisationen als auch direkt mit einzelnen indigenen Bevölkerungsgruppen zur Durchführung der Schutzmaßnahmen zusammengearbeitet.
Erhält die Bundesregierung Anfragen von indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten, die sich auf die Mitgestaltung einer sozial- und umweltverträglichen globalen Zukunft beziehen?
Die Bundesregierung steht, teilweise auch durch Vermittlung von Nichtregierungsorganisationen, in regelmäßigem Kontakt mit Vertretern indigener Bevölkerungsgruppen aus verschiedenen Teilen der Welt (siehe auch Antwort zu Frage 2). Im Rahmen dieser Gespräche ist die Bundesregierung bereit, sämtliche interessierenden Themen zu behandeln.
Erhält die Bundesregierung Anfragen von indigenen Völkern, ihren Organisationen oder deren Repräsentanten, die sich auf die Mitgestaltung einer sozial- bzw. umweltverträglichen Zukunft der indigenen Völker beziehen?
Im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit erhalten die Bundesregierung und die in ihrem Auftrag tätigen Durchführungsorganisationen in den Partnerländern Anfragen oder Projektideen von Zielgruppenvertretern, darunter auch Vertreter indigener Bevölkerungsgruppen, die sich auf eine sozial- und umweltverträgliche Verbesserung ihrer Lebenssituation beziehen. Diese Projektvorschläge werden anhand der entwicklungspolitischen Kriterien geprüft und unter der Voraussetzung ihrer Förderungswürdigkeit und Finanzierbarkeit unterstützt.
Welche internationalen Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die zu einer Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Situation indigener Völker seit dem Beginn der „Internationalen Dekade für indigene Völker" unternommen wurden bzw. werden?
Die UNESCO trägt im Rahmen ihrer regulären Programmaktivitäten zur Implementierung des Aktionsplans zum „Internationalen Jahrzehnt der eingeborenen Bevölkerungen der Welt" bei. Schwerpunkte dieser Aktivitäten bilden Projekte im Bildungs- und Erziehungsbereich, z. B. zweisprachige Erziehung, zeitgenössische indigene Literatur, Bewahrung des kulturellen Erbes indigener Bevölkerungsgruppen, Stärkung traditionellen Wissens im Bereich Umweltschutz und Förderung des Kunsthandwerks, besonders mit Blick auf Frauen.
Die UNESCO koordiniert ihre diesbezüglichen Aktivitäten mit dem Menschenrechtszentrum der Vereinten Nationen, das für die Beobachtung des Dekadenaktionsplanes federführend ist, mit UNDP, mit dem Fonds für die Entwicklung indigener Bevölkerung (La Paz) und mit der interamerikanischen Entwicklungsbank. Verstärkte Unterstützung ist im Zweijahresprogramm 1996/97 der UNESCO für das Programm für die Entwicklung der Maya-Völker („Mundo Maya") vorgesehen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt auf Grundlage der Resolutionen WHA 47.27 und WHA 48.24 Regierungen und indigene Gemeinschaften bei der Verbesserung der medizinischen Versorgung und bei der Bewahrung traditionellen Wissens im Bereich der Ethnopharmakologie. Entsprechende Projekte sind auch auf regionaler Ebene zu finden, so u. a. im Aktionsplan der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation für die Jahre 1995 bis 1998.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist von der 50. Vollversammlung und von der Menschenrechtskommission aufgefordert worden, der 51. Vollversammlung eine Gesamtaufstellung der bisher zugunsten indigener Bevölkerungsgruppen durchgeführten Maßnahmen vorzulegen.
Welche Zielvorgaben und Vorhaben hat sich die Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der indigenen Völker in der „Internationalen Dekade" vorgenommen, und welche wurden bisher begonnen?
Die Bundesregierung unterstützt und fördert die Programmaktivitäten der UNESCO in diesem Bereich als zweitgrößter Beitragszahler und die der WHO als drittgrößter Beitragszahler.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Erachtet die Bundesregierung die Ratifizierung der ILO-Konvention 169, die sie mit der Begründung „Die Bundesrepublik Deutschland ... wird vom Gegenstand des Übereinkommens Nr. 169 nicht berührt, da in ihr keine eingeborenen Völker im Sinne dieses Vertragswerks leben” abgelehnt hat, in Kenntnis zweier Entschließungen des Europäischen Parlaments 1. „Entschließung zu den für einen wirksamen Schutz der eingeborenen Völker notwendigen internationalen Maßnahmen" vom 9. Februar 1994 sowie 2. „Entschließung zum Internationalen Jahrzehnt der eingeborenen Völker der Welt" vom 19. Januar 1995 zukünftig als dennoch wünschenswert und zwar: a) im Hinblick auf eine Vorbildfunktion für andere europäische Staaten; b) als ein solidarisches Signal an indigene Völker?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich die Verpflichtungen aus dem Abkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation an Staaten richten, auf deren Staatsgebiet eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen im Sinne dieses Übereinkommens ansässig sind. Dagegen werden durch das Abkommen keine Verpflichtungen für Drittstaaten begründet, Maßnahmen zugunsten von eingeborenen oder in Stämmen lebenden Bevölkerungsgruppen in anderen Staaten zu ergreifen oder Handlungen zum Nachteil derartiger Gruppen zu unterlassen.
Daneben wäre die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Ratifizierung dieses Übereinkommens außerstande, der den Vertragsstaaten obliegenden Verpflichtung aus Artikel 22 der Verfassung der ILO nachzukommen, dem Internationalen Arbeitsamt in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die von ihr getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens vorzulegen.
Angesichts der Tatsache, daß die Bundesregierung im Falle einer Ratifizierung weder in der Lage wäre, das Abkommen zu befolgen, noch, dagegen zu verstoßen, ist nicht ersichtlich, welche Vorbildwirkung eine Ratifizierung im Hinblick auf andere europäische Staaten haben und inwieweit sie ein solidarisches Signal an indigene Völker sein könnte.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die genannten Umstände zwar einen Beitritt zum Abkommen Nr. 169 der ILO unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten nicht ausschließen, ihn aber derzeit nicht sinnvoll erscheinen lassen.
Auf welche Art und Weise hat sich die Bundesregierung für die Verabschiedung einer „Allgemeinen Erklärung über die Rechte indigener Völker" innerhalb der Vereinten Nationen eingesetzt, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?
Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen, die Lage indigener Bevölkerungen durch eine Erklärung über ihre Rechte zu fördern. Sie geht davon aus, daß die Förderung und der Schutz der Rechte der indigenen Bevölkerung einen wichtigen Beitrag zur politischen und sozialen Stabilität der Staaten darstellen. In diesem Sinne beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an der Arbeit der von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eingesetzten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer „Erklärung über die Rechte eingeborener Bevölkerungen".
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß sie dem Schutz der traditionellen Lebensweisen von indigenen Waldvölkern besondere Rechnung tragen will (in: „BMZ aktuell", Januar 1996, Punkt 5.1) die Schutzwürdigkeit derjenigen indigenen Völker, die sie nicht zu diesen Waldvölkern rechnet, und welche Vorstellungen bzw. Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der Gleichstellung dieser Nichtwaldvölker mit den Waldvölkern?
Das unter aktiver Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen erarbeitete Positionspapier „Förderung von Waldvölkern im Rahmen des Tropenwaldprogramms" trägt durch eine umfassende Analyse der Interessen und praktischen Probleme der Waldvölker zur Konkretisierung der Tropenwald-Sektorstrategie bei. Es zielt darauf ab, die Qualität von Entwicklungsprojekten im Bereich Tropenwalderhaltung zu verbessern. Sein inhaltlicher Schwerpunkt liegt in diesem Zusammenhang auf Problemen der im und vom Wald lebenden indigenen Bevölkerung.
Darüber hinaus wird, wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt,, in dem sektorübergreifenden Konzept zur Enwicklungszusammenarbeit mit indigenen Bevölkerungsgruppen in Lateinamerika ein über den Naturressourcenbereich hinausgehender Ansatz verfolgt. Die betreffenden Aussagen beziehen sich auf die Verhältnisse in Lateinamerika, lassen aber auch generelle Schlußfolgerungen für die Planung und Durchführung von indigen-relevanten Vorhaben in anderen Regionen der Erde zu.